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Neues Schuljahr: Wie hat sich die Hortplatzsituation im Schulbezirk der Franckeschule entwickelt und welche Schritte wurden unternommen?

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die aktuelle Situation der Hortplätze im Schulbezirk der Franckeschule und die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsangebote. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird ein Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung über Ganztagsgrundschulen und Horte sichergestellt, was eine verlässliche Betreuung für alle Kinder gewährleisten soll.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

zu 1:

Im kommenden Schuljahr 2025/26 werden voraussichtlich 315 Schulkind-Betreuungsplätze im Schulbezirk der Franckeschule zur Verfügung stehen - 225 Plätze in Horten und 90 Betreuungsplätze in der erweiterten schulischen Betreuung (ESB) der Franckeschule. Zum 31.12.2024 wohnen 526 Schulkinder im Schulbezirk der Franckeschule. Demnach beträgt die Versorgung 60%.

Gemessen an den 402 Schülern und Schülerinnen, welche die Frankeschule im aktuellen Schuljahr 2024/25 besuchen, fällt die Versorgungsquote mit 78% höher aus. Abweichungen zwischen der Anzahl von Schüler*innen einer Grundschule und schulpflichtiger Kinder im Schulbezirk, ergeben sich aus dem Besuch von Privat- oder Förderschulen, sowie aus Gestattungen zum Besuch eines anderen Schulbezirks als dem Zuständigen.

zu 2:

Der Prozess der Betreuungsplatzvergabe beginnt jährlich im Februar und setzt sich oft bis zum Beginn des neuen Schuljahres fort, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht alle Plätze vergeben sind. Die Besonderheit von Schulkind-Betreuungsplätzen besteht darin, dass Eltern oftmals zu einem recht späten Zeitpunkt ihre Plätze kündigen, so dass immer wieder einzelne Plätze frei werden, die von den Einrichtungen sofort wieder vergeben werden.

zu 3.:

Der Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung wird in Frankfurt am Main ab dem Schuljahr 2026/27 über Ganztagsgrundschulen und Horte sichergestellt. Der Pakt für den Ganztag in Verbindung mit dem Gesamtkonzept Ganztag ist die Grundlage für die Realisierung des Rechtsanspruchs in Ganztagsgrundschulen. Die Horte und die Erweiterten Schulischen Betreuungen sind in Frankfurt Bestandteil der Umsetzung des Paktes. Teilnehmende Grundschulbezirke verfügen dann an fünf Tagen in der Woche und überwiegend auch in den Schulferien über ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot für alle Kinder.

Alle Grundschulen in der Stadt Frankfurt werden individuell und umfassend zur Umsetzung des Ganztagsprogramms "Pakt für den Ganztag" des Landes Hessen in Kooperation mit der Stadt Frankfurt beraten.

Aktuell wird noch geprüft, zu welchem Zeitpunkt die Franckeschule den Pakt für den Ganztag umsetzen kann. Die räumliche Situation und die niedrige Anzahl an Essensplätzen erschwert den Ausbau des Ganztagsangebotes an der Franckeschule, da ein regelmäßiges warmes Mittagessen für alle angemeldeten Kinder die Voraussetzung bildet. Es bedarf demnach weiterer Maßnahmen am Schulstandort, um die Essensversorgung aufstocken zu können.

zu 4:

Gemeinsam mit einem Träger prüft das Stadtschulamt derzeit eine Liegenschaft im Schulbezirk Franckeschule auf ihre Eignung für Hortbetreuung.

zu 5:

Kinder mit einem Platz in der erweiterten schulischen Betreuung oder einem Hort haben eine Betreuungsgarantie bis 17 Uhr, inklusive Ferienbetreuung, bei maximal 25 bzw. 27 Schließtagen. Die gleiche zeitliche Rahmung des Ganztags sieht auch der Pakt für den Ganztag vor. Ab dem 01.08.2026 werden im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Grundschulkindbetreuung die Schließtage auf 20 pro Jahr reduziert. Dadurch steht den Familien an fünf weiteren Tagen im Jahr ein verlässliches Betreuungsangebot von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Das bedeutet, dass sowohl vor den Ferien als auch an pädagogischen Tagen oder anderen Anlässen die Betreuung in diesem Zeitraum sichergestellt werden muss - es sei denn, der betreffende Tag wurde im Vorfeld als Schließtag im Rahmen der zulässigen Anzahl gegenüber der Schulgemeinde kommuniziert.

Für alle weiteren Kinder ohne aktuellen Ganztagsplatz besteht der Anspruch auf die Erfüllung der verlässlichen Schulzeit gem. § 17 Abs. 4 S. 2 Hessisches Schulgesetz. Hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2024STST 2185Fehlende Hortplätze im OrtsbezirkStellungnahme
  2. 24. März 2025VV 1152Neues Schuljahr: Wie hat sich die Hortplatzsituation im Schulbezirk der Franckeschule entwickelt und welche Schritte wurden unternommen?Anfrage
  3. 2. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 879Neues Schuljahr: Wie hat sich die Hortplatzsituation im Schulbezirk der Franckeschule entwickelt und welche Schritte wurden unternommen?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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