Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, in den nördlichen Kreuzungsbereichen der Kaiser-Sigmund-Straße Maßnahmen gegen Falschparken umzusetzen. Dies geschieht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer, da derzeit häufig Falschparken vorliegt, welches die Sicht und Sicherheit an diesen Kreuzungen beeinträchtigt. Ziel ist die Schaffung von Markierungen und baulichen Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsordnung.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Marbachweg — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Erneuter U-Bahn-Unfall – wieder durch Linksabbieger09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gehweg im Sinaipark befestigen08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Baustellenmanagement beim Leitungsbau Am Dornbusch und Marbachweg verbessern08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Marbachweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen.
Begründung
Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 13. Mai 2024OFOF 413/4Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Mai 2024OMOM 5505Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeDirektanregung
- 3. Februar 2025OFOF 469/4Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6517Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeDirektanregung
- 1. September 2025Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1439Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeStellungnahme
- 2. August 2026OFOF 36/4Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2026OMOM 384Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter StraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme