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Nutzung des Ermessensspielraums der Landespolizei bei halbhüftigem Parken

Vorlagentyp: OFCDU
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, dass die Landespolizei den Ermessensspielraum bei der Ahndung von halbhüftigem Parken auf Gehwegen nutzt. Dies soll verhindern, dass Autofahrer in Straßen mit traditioneller Parkpraxis mit Bußgeldern bestraft werden, insbesondere wenn keine Konflikte bestehen. Erwartet wird eine Entspannung der Parksituation ohne sofortige Sanktionen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Silberbornstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.10.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Im Ortsbeirat 9 ist es in den vergangenen Monaten vermehrt zu Kontrollen von ruhendem Verkehr durch die Landespolizei gekommen bei denen Autos, die halbhüftig auf dem Gehweg parken in ganzen Straßenzügen mit Bußgeldern belegt wurden. Betroffen davon waren unter anderem die Lindenau, die Silberbornstraße, der Langheckenweg, der Bundenweg, die Malßstraße und die Wolfhagener Straße. Dabei wurden Autofahrerinnen und Autofahrern in Straßen sanktioniert in denen sehr hoher Parkdruck herrscht und wo das halbhüftige Parken auf dem Gehweg seit Jahrzehnten ohne bekannt Konflikte zwischen den Betroffenen praktiziert wird.

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,

sich mit dem Frankfurter Polizeipräsidium in Verbindung zu setzen und darum zu bitten, dass die Landespolizei im Rahmen des ihnen nach dem Opportunitätsprinzip zustehenden Ermessensspielraums halbhüftiges Parken auf dem Gehweg in Straßenzügen, in denen dieses seit langer Zeit praktiziert wird, ohne dass es zu größeren Konflikten mit Anwohnerinnen und Anwohner kommt, nicht sanktioniert. Insbesondere soll dabei nicht versucht werden, das Parken in ganzen Straßenzügen neu zu ordnen, indem alle Autos mit Strafzetteln versehen werden. Weiterhin mit Bußgeldern soll dagegen auch in diesen Straßen sanktioniert werden, wenn einzelne Autos grob die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer verletzen, etwa indem sie so parken, dass kein Durchgang auf dem Fußweg mehr möglich ist sowie Kreuzungen oder abgesenkte Bordsteine zugeparkt sind.

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbeirat 9 ist es in den vergangenen Monaten vermehrt zu Kontrollen von ruhendem Verkehr durch die Landespolizei gekommen bei denen Autos, die halbhüftig auf dem Gehweg parken in ganzen Straßenzügen mit Bußgeldern belegt wurden. Betroffen davon waren unter anderem die Lindenau, die Silberbornstraße, der Langheckenweg, der Bundenweg, die Malßstraße und die Wolfhagener Straße. Dabei wurden Autofahrerinnen und Autofahrern in Straßen sanktioniert in denen sehr hoher Parkdruck herrscht und wo das halbhüftige Parken auf dem Gehweg seit Jahrzehnten ohne bekannt Konflikte zwischen den Betroffenen praktiziert wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, sich mit dem Frankfurter Polizeipräsidium in Verbindung zu setzen und darum zu bitten, dass die Landespolizei im Rahmen des ihnen nach dem Opportunitätsprinzip zustehenden Ermessensspielraums halbhüftiges Parken auf dem Gehweg in Straßenzügen, in denen dieses seit langer Zeit praktiziert wird, ohne dass es zu größeren Konflikten mit Anwohnerinnen und Anwohner kommt, nicht sanktioniert. Insbesondere soll dabei nicht versucht werden, das Parken in ganzen Straßenzügen neu zu ordnen, indem alle Autos mit Strafzetteln versehen werden. Weiterhin mit Bußgeldern soll dagegen auch in diesen Straßen sanktioniert werden, wenn einzelne Autos grob die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer verletzen, etwa indem sie so parken, dass kein Durchgang auf dem Fußweg mehr möglich ist sowie Kreuzungen oder abgesenkte Bordsteine zugeparkt sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Oktober 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein.

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