Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 fordert erneut eine Stellungnahme des Magistrats zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße, um die Sicherheit der Schüler:innen der Kirchnerschule zu gewährleisten. In der bisherigen Bearbeitung hat der Magistrat die geforderten Informationen nicht bereitgestellt, was zu einer anhaltend unsicheren Verkehrssituation führt.
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Ilbenstädter Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Grün im nördlichen Bornheim18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fahrradbügel in der Ilbenstädter Straße05.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ilbenstädter Straße per E-MailAntrag
Der Magistrat wird erneut gebeten, dem Ortsbeirat 4 eine abschließende Stellungnahme zu den genannten Vorlagen vorzulegen und insbesondere darzulegen, ob und wann in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich zur Ilbenstädter Straße ein Zebrastreifen zur Schulwegsicherung für die Schüler:innen der Kirchnerschule eingerichtet werden kann. Sollte die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, darzulegen, welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an dieser Stelle umgesetzt werden können.
Begründung
Die Problematik bei der Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich zur Ilbenstädter Straße besteht nach wie vor. Der Ortsbeirat 4 hat sich mit den Vorlagen OM 5505 und OM 6517 bereits mehrfach um eine Lösung bemüht. Seit über zwei Jahren liegt jedoch keine inhaltliche Antwort des Magistrats vor. In der vorläufigen Stellungnahme ST 1439 teilte der Magistrat lediglich mit, dass er bedauere, innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Während eine inhaltliche Antwort weiterhin aussteht, sind die Schüler:innen der Kirchnerschule an dieser Stelle nach wie vor mit derselben unsicheren Verkehrssituation konfrontiert.
Die Schüler:innen benötigen dringend eine sichere Möglichkeit zur Querung der Wöllstädter Straße. Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main sieht an zwei Stellen die Querung der Straße vor (siehe nachstehenden Screenshot). Der Ortsbeirat wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund fehlender Zebrastreifen nicht sicher sei. Die Wöllstädter Straße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, als Zubringerstraße zur Seckbacher Landstraße jedoch stark frequentiert. Zudem erschwert die hohe Parkdichte die Sichtverhältnisse und damit insbesondere für Grundschüler:innen die sichere Überquerung der Straße. Ohne Zebrastreifen ist die Querung daher nur unter erschwerten und teilweise gefährlichen Umständen möglich. Ein Zebrastreifen könnte zu einer Verlangsamung des Verkehrs beitragen und insbesondere den nördlich der Wöllstädter Straße wohnenden Kindern einen sichereren Schulweg ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2024OFOF 413/4Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Mai 2024OMOM 5505Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeDirektanregung
- 3. Februar 2025OFOF 469/4Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2025OMOM 6517Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeDirektanregung
- 1. September 2025STST 1439Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeStellungnahme
- 2. August 2026Sie sind hierOFOF 36/4Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2026OMOM 384Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter StraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme