Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ausbreitung des Götterbaums im Frankfurter Osten zu bekämpfen, insbesondere in Parkanlagen. Dies ist notwendig, um die negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt und die Gesundheit der Bürger zu minimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Ausbreitung des Götterbaums im Frankfurter Osten effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Dabei sollen vor allem Parkanlagen im Fokus stehen.
Zudem soll eine Informationsschrift zu diesem Thema für Grundeigentümer zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Der Götterbaum (Ailanthus altissima) ist eine aus Asien stammende invasive Baumart, die bei uns als gebietsfremde Pflanze gilt. Sie breitet sich rasant auf Brachflächen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen und in Parks aus. Die Pollen und der Pflanzensaft des Götterbaums können heftige Allergien auslösen. Außerdem verdrängt er in Parkanlagen heimische Pflanzenarten und sorgt somit für eine Monokultur, die sich negativ auf die Artenvielfalt von Insekten und Singvögeln auswirkt. Da man diese Baumart stadtweit und flächendeckend kaum verdrängen kann, sollte daher der Schwerpunkt vor allem auf Parks liegen. Ziel ist es, den Götterbaum nicht nur abzuholzen, sondern komplett zu entwurzeln, da sich die Wurzeln meterweit ausbreiten können und er im Frühjahr an mehreren Stellen wieder austreiben kann. Zudem wäre es wichtig, die Grundeigentümer umfassend zu informieren, die der Ausbreitung oft ohnmächtig gegenüberstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6521Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfenDirektanregung
- 18. August 2025Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1389Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfenStellungnahme
- 8. September 2026OFOF 72/4Bekämpfung des Götterbaums (Ailanthus altissima) im Ortsbezirk – Nutzung der AilantexNotfallzulassung, fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts und AufklärungskampagneOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme