Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Ausbreitung des Götterbaums (Ailanthus altissima) gezielt zu bekämpfen, insbesondere in naturschutzfachlich wertvollen Biotopen. Dies soll dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu schützen und gefährdete Arten zu bewahren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch auch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet.
Zu den invasiven Arten zählt auch der Götterbaum (Ailanthus altissima). Der Götterbaum gehört zu den bereits etablierten Arten, das bedeutet, er ist vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten weit verbreitet. Eine generelle Entfernung von Vorkommen hätte selbst bei konsequenter mehrjähriger Bekämpfung keine Aussicht auf Erfolg. Daher ist eine Bekämpfung nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen. Insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen (z.B. geschützten oder gefährdeten Biotopen) oder wenn eine Bedrohung für seltene Arten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein.
Die Untere Naturschutzbehörde berücksichtigt die Bekämpfung von invasiven Arten zum Teil im Rahmen von Vorhaben. So wird die Bekämpfung von Neophyten z.B. im Rahmen der Beweidung im Rennbahnpark umgesetzt.
Der Götterbaum breitet sich in den vom Grünflächenamt verwalteten Flächen, d.h. in Park- und Grünflächen sowie im Straßenbegleitgrün nur bedingt aus. Gärtner:innen und Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie Pflegefirmen sind angehalten, aufkommende Jungbäume fachgerecht zu roden, sodass eine Ausbreitung auf diesen Flächen eingedämmt wird.
Weitere Informationen zu Götterbäumen und invasiven Arten finden Sie auf der Homepage "landwirtschaft.hessen.de"
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. Februar 2025OMOM 6521Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfenDirektanregung
- 18. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1389Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfenStellungnahme
- 8. September 2026OFOF 72/4Bekämpfung des Götterbaums (Ailanthus altissima) im Ortsbezirk – Nutzung der AilantexNotfallzulassung, fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts und AufklärungskampagneOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, Linke
- 22. September 2026OMOM 696Bekämpfung des Götterbaums (Ailanthus altissima) im Ortsbezirk – Nutzung der AilantexNotfallzulassung, fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts und AufklärungskampagneDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab