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Bekämpfung des Götterbaums (Ailanthus altissima) im Ortsbezirk - Nutzung der Ailantex-Notfallzulassung, fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts und Aufklärungskampagne

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 4
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die Ausbreitung des invasiven Götterbaums im Ortsbezirk Frankfurt durch verschiedene Maßnahmen zu bekämpfen, einschließlich der Umsetzung einer Informationskampagne. Zudem wird die Notwendigkeit betont, die Erfahrungen anderer Kommunen zu nutzen und ein verbindliches Pflanzverbot zu prüfen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 15.12.2026 antworten. Noch 60 Tage.Warum?

Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. eine Bestandsaufnahme der Götterbaumvorkommen im Stadtgebiet vorzulegen, insbesondere auf städtischen, halböffentlichen Flächen (zum Beispiel von Wohnungsbaugesellschaften) sowie privaten Flächen und entlang von Bahntrassen;
  2. zu prüfen, ob im Rahmen der am 15. Juni 2026 erteilten Notfallzulassung des Mittels Ailantex (Zulassung nach Artikel 53 der EU-Verordnung 1107/2009, gültig bis 12. Oktober 2026, Zulassungsinhaberin: Biofa GmbH, Münsingen) ein fachlich begleitetes Pilotprojekt mit Monitoring in besonders stark betroffenen Bereichen umgesetzt werden kann;
  3. sicherzustellen, dass städtische Gärtnereien, beauftragte Firmen sowie die im Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaften tätigen Gärtnereien angewiesen werden, Götterbäume fachgerecht zu roden statt lediglich abzuschneiden (vollständige Wurzelentfernung, Entfernung vorhandener Samenstände vor der Fällung sowie fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts), um die bekannte Schockreaktion mit verstärktem Wurzelaustrieb zu vermeiden;
  4. darzulegen, welche Behörde konkret für die Koordination zuständig ist und wie die Zusammenarbeit mit privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, der Deutschen Bahn sowie Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen geplant ist;
  5. zu prüfen, ob Erfahrungen aus anderen hessischen oder außerhessischen Kommunen beziehungsweise deutschen Großstädten mit vergleichbaren Pilotprojekten vorliegen, die für Frankfurt nutzbar gemacht werden können;
  6. zu prüfen, ob eine dauerhafte öffentliche Informationskampagne ermöglicht werden kann, die der betroffenen Bevölkerung mit Informationsmaterial, Schulungen und praktischen Hinweisen den Umgang mit dem invasiven Götterbaum (Ailanthus altissima) näherbringt. Diese Aufklärungskampagne soll die Erkennungsmerkmale, Gesundheitsgefahren und fachgerechte Bekämpfung sowie Entsorgung des Götterbaums beinhalten, dabei vorrangig kostengünstige, niedrigschwellige Maßnahmen benennen sowie ergänzend Infoscreens in U-Bahn-Stationen und Fahrzeugen der VGF einbinden. Der beigefügte Maßnahmenkatalog (Anlage 1) ist dabei als Orientierung heranzuziehen;
  7. beim Land Hessen und beim Bund darauf hinzuwirken, dass das bereits seit 2019 unionsrechtlich bestehende Handels-, Zucht- und Ausbringungsverbot für den Götterbaum (Verordnung EU Nr. 1143/2014) konsequent kontrolliert und durchgesetzt wird, insbesondere gegenüber Baumschulen, Gartencentern und dem Onlinehandel in Hessen und im gesamten Bundesgebiet, sowie zu prüfen, inwieweit die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten ein verbindliches Pflanzverbot für Ailanthus altissima auf städtischen Flächen sowie einen entsprechenden Ausschluss in Ausschreibungen, Grünflächenkonzepten und der Baumschutzverordnung festschreiben kann;
  8. zu prüfen, ob auch der Essigbaum (Rhus typhina, Hirschkolbensumach) in vergleichbarer Weise in den Blick genommen werden sollte. Er breitet sich ebenfalls stark über Wurzelausläufer aus und gilt als invasiv, ist jedoch - anders als der Götterbaum - nicht in der EU-Verordnung 1143/2014 gelistet, sodass kein unionsweites Handels- oder Pflanzverbot besteht. Es ist daher zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt unabhängig davon in eigener Zuständigkeit auf eine Aufnahme in die städtische Pflanzliste beziehungsweise Baumschutzverordnung als "nicht zu verwenden auf städtischen Flächen" hinwirken kann, um einer vergleichbaren Ausbreitung frühzeitig vorzubeugen;
  9. dem Ortsbeirat innerhalb einer angemessenen Zeit zu berichten, damit angesichts der zeitlich befristeten Notfallzulassung (Gültigkeit nur bis 12. Oktober 2026) noch ausreichend Zeit für eine Umsetzung verbleibt.

Begründung

Der Götterbaum breitet sich im Ortsbezirk, insbesondere in Nähe des Günthersburgparks, nach Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern in einer bislang nie dagewesenen Geschwindigkeit aus. Gerade für Frankfurt als eine der heißesten Städte Deutschlands ist dies von besonderer Relevanz, da sich der Götterbaum unter Hitze- und Trockenstress besonders aggressiv ausbreitet. Ohne konsequentes Gegensteuern ist mittelfristig mit erheblichen Folgeschäden an Straßen, Gebäuden, Leitungen und der Kanalisation zu rechnen, da die Wurzeln auch feste Bausubstanz durchdringen können.

Zudem liegen Hinweise auf unsachgemäße Rückschnittpraxis vor (unter anderem in einer bislang unbeantworteten Beschwerde an die ABG Holding), die die Ausbreitung durch Schockreaktionen der Bäume eher verstärkt als eindämmt. Eine begleitende Aufklärungskampagne ist notwendig, damit auch private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Institutionen wissen, wie mit dem Götterbaum richtig umzugehen ist und welche Gesundheitsgefahren (unter anderem Hautreizungen bei Kontakt mit Saft und Blättern, allergenes Potenzial der Pollen) bestehen. Der als Anlage 1 beigefügte Maßnahmenkatalog stellt dar, mit welchen überwiegend kostengünstigen Mitteln eine solche Kampagne umgesetzt werden kann, ergänzt um Infoscreens in U-Bahn-Stationen und Fahrzeugen der VGF für eine breite Sichtbarkeit.

Vergleichbare Bestrebungen gibt es bereits in anderen Kommunen: Die Stadt Darmstadt ruft ihre Bevölkerung öffentlich zur Entfernung junger Götterbäume auf und stellt auf ihrer Website konkrete Bekämpfungsmethoden bereit. Dort greift zudem die städtische Baumschutzsatzung ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern. Berlin veröffentlicht ein ausführliches Merkblatt, unterhält eine Meldestelle bei der Obersten Naturschutzbehörde und arbeitet bei betroffenen Bahndämmen und historischen Mauern mit der Deutschen Bahn sowie dem Landesdenkmalamt zusammen. Ein über das seit 2019 bestehende EU-weite Verbot hinausgehendes, eigenständiges kommunales Verkaufs- oder Pflanzverbot konnte hingegen in keiner der genannten Städte festgestellt werden. Frankfurt hätte hier die Gelegenheit, eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Frankfurt hat sich bereits politisch mit der gezielten Bekämpfung des Götterbaums befasst (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1389), dieser Antrag knüpft daran an und zielt auf eine konsequente, fachgerechte und fristgerechte Umsetzung im Ortsbezirk ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. September 2026 richtete Ortsbeirat 4 diese Direktanregung an den Magistrat.

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