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Bekämpfung des Götterbaums (Ailanthus altissima) im Ortsbezirk - Nutzung der Ailantex-Notfallzulassung, fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts und Aufklärungskampagne

Vorlagentyp: OFSPDCDULINKE
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Bekämpfung des Götterbaums im Ortsbezirk wird beantragt, um seine aggressive Ausbreitung zu verhindern, die erhebliche Schäden an Infrastruktur und Gesundheitpotenzial birgt. Ziel ist die Durchführung eines Pilotprojekts sowie eine breit angelegte Aufklärungskampagne, um die Bevölkerung über den Umgang mit diesem invasiven Baum zu informieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:

  1. eine Bestandsaufnahme der Götterbaum-Vorkommen im Stadtgebiet vorzulegen, insbesondere auf städtischen, halböffentlichen (z. B. Flächen von Wohnungsbaugesellschaften) sowie privaten Flächen und entlang von Bahntrassen,
  2. zu prüfen, ob im Rahmen der am 15. Juni 2026 erteilten Notfallzulassung des Mittels Ailantex (Zulassung nach Artikel 53 der EU-Verordnung 1107/2009, gültig bis 12. Oktober 2026, Zulassungsinhaberin: Biofa GmbH, Münsingen) ein fachlich begleitetes Pilotprojekt mit Monitoring in besonders stark betroffenen Bereichen umgesetzt werden kann,
  3. sicherzustellen, dass städtische Gärtnereien, beauftragte Firmen sowie die im Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaften tätigen Gärtnereien angewiesen werden, Götterbäume fachgerecht zu roden statt lediglich abzuschneiden (vollständige Wurzelentfernung, Entfernung vorhandener Samenstände vor der Fällung sowie fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts), um die bekannte Schockreaktion mit verstärktem Wurzelaustrieb zu vermeiden,
  4. darzulegen, welche Behörde konkret für die Koordination zuständig ist und wie die Zusammenarbeit mit privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, der Deutschen Bahn sowie Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen geplant ist,
  5. zu prüfen, ob Erfahrungen aus anderen hessischen Kommunen/außerhessischen Kommunen oder deutschen Großstädten mit vergleichbaren Pilotprojekten vorliegen und für Frankfurt nutzbar gemacht werden können,
  6. zu prüfen, ob eine dauerhafte Informationskampagne für die Öffentlichkeit ermöglicht werden kann, die mit Informationsmaterial, Schulungen und praktischen Hinweisen den Umgang mit dem invasiven Götterbaum (Ailanthus altissima) der betroffenen Bevölkerung näherbringt, d.h. eine Aufklärungskampagne zu Erkennungsmerkmalen, Gesundheitsgefahren und fachgerechter Bekämpfung und Entsorgung des Götterbaums und dabei vorrangig kostengünstige, niedrigschwellige Maßnahmen zu nutzen sowie ergänzend Infoscreens in U-Bahn-Stationen und Fahrzeugen der VGF einzubinden; der beigefügte Maßnahmenkatalog (Anlage 1) ist dabei als Orientierung heranzuziehen,
  7. beim Land Hessen und beim Bund darauf hinzuwirken, dass das bereits seit 2019 unionsrechtlich bestehende Handels-, Zucht- und Ausbringungsverbot für den Götterbaum (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) konsequent kontrolliert und durchgesetzt wird, insbesondere gegenüber Baumschulen, Gartencentern und dem Online-Handel in Hessen und im gesamten Bundesgebiet, sowie zu prüfen, inwieweit die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten ein verbindliches Pflanzverbot für Ailanthus altissima auf städtischen Flächen sowie einen entsprechenden Ausschluss in Ausschreibungen, Grünflächenkonzepten und der Baumschutzverordnung festschreiben kann,
  8. zu prüfen, ob auch der Essigbaum (Rhus typhina, Hirschkolbensumach) in vergleichbarer Weise in den Blick genommen werden sollte: Er breitet sich ebenfalls stark über Wurzelausläufer aus und gilt als invasiv, ist jedoch - anders als der Götterbaum - nicht in der EU-Verordnung 1143/2014 gelistet, sodass kein unionsweites Handels- oder Pflanzverbot besteht. Es ist daher zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt unabhängig davon in eigener Zuständigkeit auf eine Aufnahme in die städtische Pflanzliste bzw. Baumschutzverordnung als "nicht zu verwenden auf städtischen Flächen" hinwirken kann, um einer vergleichbaren Ausbreitung frühzeitig vorzubeugen,
  9. dem Ortsbeirat innerhalb einer angemessenen Zeit zu berichten, damit angesichts der zeitlich befristeten Notfallzulassung (Gültigkeit nur bis 12. Oktober 2026) noch ausreichend Zeit für eine Umsetzung verbleibt.

Begründung

Der Götterbaum breitet sich im Ortsbezirk, insbesondere in Nähe des Günthersburgparks, nach Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern in einer bislang nie dagewesenen Geschwindigkeit dramatisch aus. Gerade für Frankfurt als eine der heißesten Städte Deutschlands ist dies von besonderer Relevanz, da sich der Götterbaum unter Hitze- und Trockenstress besonders aggressiv ausbreitet. Ohne konsequentes Gegensteuern ist mittelfristig mit erheblichen Folgeschäden an Straßen, Gebäuden, Leitungen und der Kanalisation zu rechnen, da die Wurzeln auch feste Bausubstanz durchdringen können.

Zudem liegen Hinweise auf unsachgemäße Rückschnittpraxis vor (u. a. eine bislang unbeantwortete Beschwerde an die ABG Holding), die die Ausbreitung durch Schockreaktionen der Bäume eher verstärkt als eindämmt. Eine begleitende Aufklärungskampagne ist notwendig, damit auch private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Institutionen wissen, wie mit dem Götterbaum richtig umzugehen ist, und welche Gesundheitsgefahren (u. a. Hautreizungen bei Kontakt mit Saft und Blättern, allergenes Potenzial der Pollen) bestehen. Der als Anlage 1 beigefügte Maßnahmenkatalog stellt dar, mit welchen überwiegend kostengünstigen Mitteln eine solche Kampagne umgesetzt werden kann, ergänzt um Infoscreens in U-Bahn-Stationen und Fahrzeugen der VGF für eine breite Sichtbarkeit.

Vergleichbare Bestrebungen gibt es bereits in anderen Kommunen: Die Stadt Darmstadt ruft ihre Bevölkerung öffentlich zur Entfernung junger Götterbäume auf und stellt auf ihrer Website konkrete Bekämpfungsmethoden bereit; dort greift zudem die städtische Baumschutzsatzung ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern. Berlin veröffentlicht ein ausführliches Merkblatt, unterhält eine Meldestelle bei der Obersten Naturschutzbehörde und arbeitet bei Bahndämmen und historischen Mauern mit der Deutschen Bahn sowie dem Landesdenkmalamt zusammen. Ein über das seit 2019 bestehende EU-weite Verbot hinausgehendes, eigenständiges kommunales Verkaufs- oder Pflanzverbot konnte hingegen in keiner der genannten Städte festgestellt werden; Frankfurt hätte hier die Gelegenheit, eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Frankfurt hat sich bereits politisch mit der gezielten Bekämpfung des Götterbaums befasst (vgl. Vorlage ST 1389/2025); dieser Antrag knüpft daran an und zielt auf eine konsequente, fachgerechte und fristgerechte Umsetzung im Ortsbezirk ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2025OMOM 6521Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfenDirektanregung
  2. 18. August 2025STST 1389Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfenStellungnahme
  3. 8. September 2026Sie sind hier
    OFOF 72/4Bekämpfung des Götterbaums (Ailanthus altissima) im Ortsbezirk – Nutzung der AilantexNotfallzulassung, fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts und Aufklärungskampagne
    Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, Linke

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 4 · 22.09.2026
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 696 2026 Die Vorlage OF 72/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

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