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Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Begrünung der Lärmschutzwände im Birkholzweg an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Die Deutsche Bahn hat jedoch mitgeteilt, dass eine Begrünung aus technischen Gründen nicht zulässig ist, da sie die Funktionsweise der Lärmschutzwände beeinträchtigen könnte.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Anregung an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Diese teilt mit, dass eine Begrünung der Lärmschutzwände aus den folgenden Gründen nicht zulässig ist: Bei den Lärmschutzwänden handelt es sich um technische Anlagen, deren Funktionsweise und Wirkungsgrad durch jegliche Art der Begrünung erheblich beeinträchtigt werden könnten. Lärmschutzwände müssen jederzeit für Inspektionen und Wartungsarbeiten zugänglich sein. Eine Bepflanzung direkt an der Wand würde den vorgeschriebenen Zugang behindern. Auch eine Hecke lässt sich aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände zur Lärmschutzwand und zu den Oberleitungen nicht realisieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. März 2025OMOM 6681Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im BirkholzwegDirektanregung
  2. 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 1470Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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