Uferbereich an der Niddabrücke sichern
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Zugänge zur Niddabrücke in Harheim auf beiden Seiten zu sichern, da die ungesicherten Brückenzufahrten eine Gefahr für Radfahrende und vor allem Kinder darstellen. Die Sicherung sollte idealerweise in Form von Hecken oder Sträuchern erfolgen, um die Sicherheit deutlich zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Südseite der Ostendstraße, im Abschnitt zwischen Uhlandstraße und Obermainstraße, geeignete Maßnahmen zu prüfen und zur Anwendung zu bringen, um den Bürgersteig gegen das Zuparken durch Automobile zu schützen.
Begründung
Im Rahmen des Streckenausbaus der Bahnlinie S6 wurde für die Anfahrt der Baustelle in Berkehrsheim die Niddabrücke in Harheim verstärkt und verbreitert. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die Brücke zurückgebaut. Dabei wurde auch der umgebende Uferbereich beidseitig der Brücke erneuert, sodass dort keine Büsche, Hecken oder Bäume mehr den Uferbereich sichern. Das Gelände fällt dort einige Meter steil zur Nidda ab. Auf dem unbefestigten Hang befinden sich Schotter und Steine. Da auf beiden Seiten der Brücke der viel befahrene Nidda- bzw. Grüngürtelradweg entlangführt, stellen die ungesicherten Brückenzufahrten im Kurvenbereich für Radfahrende und vor allem Kinder eine Gefahr dar (siehe Abb. 1 und 2). Der Magistrat wird daher gebeten, dort zügig wieder eine Sicherung - idealerweise in Form von Hecken oder Sträuchern - anzubringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2025Sie sind hierOMOM 6728Bürgersteig vor häufigem Zuparken schützenDirektanregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1325Bürgersteig vor häufigem Zuparken schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats