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Anbringen eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die Triftstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat lehnt die Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung der Egelsbacher Straße in die Triftstraße ab, da diese Spiegel als Gefahrenquelle gelten und keine verlässliche Sicherheit bieten. Stattdessen wird eine Prüfung einer Sperrflächenmarkierung zur Verbesserung der Sichtbeziehungen in Betracht gezogen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen und verweist auf vorherige Stellungnahmen zum Thema Verkehrsspiegel. Demnach haben sich die Spiegel als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind sie sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen oder von Staub bedeckt sein. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt.

Die Einmündung auf die Triftstraße ist per Verkehrszeichen 206 mit Haltelinie als "Halt! Vorfahrt gewähren" versehen. Gegenüber befindet sich das Gleisbett der Straßenbahn. Die Verkehrssituation unterscheidet sich nicht von den zahlreichen anderen Einmündungs- und Kreuzungsbereichen.

Der Magistrat hat sich auch ein Bild bei einem Termin vor Ort gemacht. Der Einblick links auf die Triftstraße war dabei durch einen parkenden Pkw nahe des Einmündungsbereichs eingeschränkt, sodass das Einfädeln auf die Triftstraße unter vorsichtigem Hineintasten und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht erfolgen musste. Grundsätzlich ist dies Verkehrsteilnehmenden zumutbar, wenn es sich um eine temporäre Sichteinschränkung des Verkehrsraums handelt (§ 8 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung).

Um dem Wunsch des Ortsbeirats nach einer Verbesserung der Sichtbeziehungen nachzukommen, wird sich der Magistrat aber gerne ämterübergreifend austauschen und eine Sperrflächenmarkierung im Einmündungsbereich prüfen. So ließe sich die Sichtachse auf den ankommenden Verkehr in die Triftstraße erweitern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2025OMOM 6440Anbringen eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die TriftstraßeDirektanregung
  2. 7. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1093Anbringen eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die Triftstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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