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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampeltaster Überweg Zeppelinallee/Ecke Miquelallee

23.01.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3438 entstanden aus Vorlage: OF 561/2 vom 10.11.2022 Betreff: Ampeltaster Überweg Zeppelinallee/Ecke Miquelallee Der Magistrat wird gebeten, den Ampeltaster am Überweg Zeppelinallee/Ecke Miquelallee (Schulweg), auf der östlichen Seite der Miquelallee, so anzubringen, dass zu Fuß Gehende und Schülerinnen bzw. Schüler sowie Radfahrende problemlos an den Taster gelangen können. Begründung: Der Anforderungstaster an der oben genannten Ampel liegt so ungünstig, dass vor allem Radfahrende, insbesondere mit Lastenrädern, kaum an den Taster herankommen. Da dieser Überweg auch von Schulkindern, die mit dem Rad unterwegs sind, und Eltern mit Lastenrädern genutzt wird, ist der Anforderungstaster möglichst vor oder neben dem Schaltkasten zu platzieren. Anlage: (Zeppelinallee/Ecke Miquelallee - unzugänglicher Anforderungstaster an der Ampel) (Schulwegeplan Johanna-Tesch-Schule, Lila und Rot = Fußweg, Grün = Ampelüberweg für Fahrräder) Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2441 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheitsgefühl im Park zwischen Am Leonhardsbrunn und Zeppelinallee durch Beleuchtung stärken

23.01.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3428 entstanden aus Vorlage: OF 560/2 vom 07.01.2023 Betreff: Sicherheitsgefühl im Park zwischen Am Leonhardsbrunn und Zeppelinallee durch Beleuchtung stärken Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg von der Straße Am Leonhardsbrunn durch den Park (südlich des Parks Zeppelinallee) zur Zeppelinallee (siehe Foto 1), zu beleuchten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnern an der Zeppelinallee und im Diplomatenviertel. Der Park/Platz zwischen den Straßen Am Leonhardsbrunn und der Zeppelinallee ist nachts stockdunkel, da es dort keine Beleuchtung gibt (siehe Foto 2). Personen, die sich dort z. B. auf den dortigen Sitzbänken aufhalten, sind nicht erkennbar. Dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Fußgängern und Radfahrern, die nachts durch den Park gehen. Der Magistrat wird gebeten, den Park wie andere Parks/Grünflächen im Ortsbezirk, z. B. die Grünflächen an der Zeppelinallee oder die Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage, insektenfreundlich und adaptiv zu beleuchten, z. B. mit einer oder zwei Straßenlaterne(n). Foto 1: Standort für die vorgeschlagene(n) Straßenlaterne(n) Quelle: Google Maps (https://www.google.com/maps/@50.1257783,8.6485916,16.73z) Fußweg Vorgeschlagener Standort für die Straßenlaternen Foto 2: Bild vom unbeleuchteten Park/Platz am Abend des 07.01.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 943 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn Haltepunkt Ginnheim

19.01.2023 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 443/9 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn Haltepunkt Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Neubau des S-Bahn Haltepunkts Ginnheim folgende Einwendungen vorzutragen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts wird dahingehend überarbeitet, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Hochstraße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station Ginnheim genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Der Beschluss der StVV vom 06.09.2012 ist insoweit zu revidieren. Begründung: ad 1: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit ST 2179 vom 14.12.20 kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. ad 2: Die in Ziff. 5.4 des Erläuterungsberichts (S. 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, U-Bahn U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle Niddapark und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als 10 Jahren (StVV-Beschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 311 2023 1. Die Vorlage OF 443/9 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen der erste Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunktes Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen:" und zum anderen der letzte Satz von Ziffer 2. gestrichen wird. 2. Aufgrund des nahenden Fristablaufs wird der Ortsvorsteher zusätzlich gebeten, den unveränderten Antrag vorab an den zuständigen Sachbearbeiter zu leiten. Abstimmung: zu 1. und 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnerparken in Ginnheim

19.01.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 422/9 vom 09.01.2023 Betreff: Anwohnerparken in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, in dem Gebiet zwischen Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Stadtweg, Wilhelm-Epstein-Straße und Am Eisernen Schlag Be wohnerparkplätze in ausreichendem Umfang (mindestens 50 Prozent des vorhandenen Parkraums) auszuweisen. Begründung: Der Parkdruck im oben genannten Gebiet ist extrem hoch. Dieser wird insbesondere durch den Besucherverkehr des Markus Krankenhauses verursacht. Durch die Ausweisung entsprechender Bewohnerparkflächen sollen die Anwohner entlastet werden. Die Situation ist aufgrund der Renovierungsarbeiten in einer der öffentlichen Tiefgaragen derzeit nochmals verschärft worden. Zudem muss bereits jetzt auf den perspektivischen Wegfall weiterer Parkplätze durch die sogenannte Ringstraßenbahn reagiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 950 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim

19.01.2023 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 9-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“

19.01.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3385 entstanden aus Vorlage: OF 421/9 vom 07.01.2023 Betreff: Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark" Der an der Ginnheimer Landstraße/Platenstraße beginnende Fußweg zur U-Bahn-Station "Niddapark" endet nach mehreren hundert Metern am Ende einer sehr schmalen Brücke vor einer Treppe, die nicht barrierefrei passierbar ist. Menschen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl, einer Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem schweren Fahrrad unterwegs sind, müssen hier umkehren, was frustrierend und bei Gegenverkehr nicht ohne Weiteres möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, am Beginn des Fußwegs zur U-Bahn-Station "Niddapark" ein Informationsschild anzubringen, das auf das Ziel für den hier beginnenden Fußweg zum Niddapark bzw. zur U-Bahn- Station "Niddapark" hinweist und zum anderen verdeutlicht, dass dieser Weg nicht barrierefrei zu passieren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1096 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Anwohnerparken in Ginnheim

09.01.2023 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 422/9 Betreff: Anwohnerparken in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Gebiet zwischen Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Stadtweg, Wilhelm-Epstein-Straße und Am Eisernen Schlag Anwohnerparkplätze in ausreichendem Umfang (mindestens 50% des vorhandenen Parkraums) auszuweisen. Begründung: Der Parkdruck im oben genannten Gebiet ist extrem hoch. Dieser wird insbesondere durch den Besucherverkehr des Markus Krankenhauses verursacht. Durch die Ausweisung entsprechender Anwohnerparkflächen sollen die Anwohner entlastet werden. Die Situation ist aufgrund der Renovierungsarbeiten in einer der öffentlichen Tiefgaragen derzeit nochmals verschärft worden. Zudem muss bereits jetzt auf den perspektivischen Wegfall weiterer Parkplätze durch die sogenannte Ringstraßenbahn reagiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3386 2023 Die Vorlage OF 422/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“

07.01.2023 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2023, OF 421/9 Betreff: Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark" Der an der Ginnheimer Landstraße / Platenstraße beginnende Fußweg zur U-Bahnstation Niddapark endet nach mehreren hundert Metern und am Ende einer sehr schmalen Brücke vor einer Treppe, die nicht barrierefrei passierbar ist. Menschen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl, einer Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem schweren Fahrrad unterwegs sind, müssen hier wieder umkehren, was frustrierend und bei Gegenverkehr nicht ohne weiteres möglich ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Beginn des Fußwegs zur U-Bahnstation Niddapark ein Informationsschild anzubringen, das erstens auf das Ziel für den hier beginnenden Fußweg zum Niddapark bzw. der U-Bahnstation Niddapark hinweist und zweitens verdeutlicht, dass dieser Weg nicht barrierefrei zu passieren ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3385 2023 Die Vorlage OF 421/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheitsgefühl im Park zwischen Am Leonhardsbrunn und Zeppelinallee durch Beleuchtung stärken

07.01.2023 · Aktualisiert: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2023, OF 560/2 Betreff: Sicherheitsgefühl im Park zwischen Am Leonhardsbrunn und Zeppelinallee durch Beleuchtung stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg von der Straße ‚Am Leonhardsbrunn" durch den Park (südlich des Parks Zeppelinallee) zur Zeppelinallee, s. Anlage 1, zu beleuchten. Begründung: Anregung von Anwohnern an der Zeppelinallee und im Diplomatenviertel Der Park/ Platz zwischen den Straßen Am Leonhardsbrunn und der Zeppelinallee ist nachts stockdunkel, da es dort keine Beleuchtung gibt, s. Anlage 2. Personen, die sich dort z.B. auf den dortigen Sitzbänken aufhalten, sind nicht erkennbar. Dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Fußgängern und Radfahrern, die nachts durch den Park gehen. Der Magistrat wird gebeten, den Park wie andere Parks/ Grünflächen im Ortsbezirk, z.B. die Grünflächen an der Zeppelinallee oder die Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage, zu beleuchten, z.B. mit einer oder zwei Straßenlaterne(n). Anlage 1: Standort für die vorgeschlagene(n) Straßenlaterne(n) Quelle: Google Maps (https://www.google.com/maps/@50.1257783,8.6485916,16.73z) Fußweg Vorgeschlagener Standort für die Straßenlaternen Anlage 2: Bild der Antragstellerin vom unbeleuchteten Park/ Platz am 7.1.2023 Abend Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3428 2023 Die Vorlage OF 560/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung nach dem Wortlaut "Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage" der Wortlaut "insektenfreundlich und adaptiv" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend

01.01.2023 · Aktualisiert: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2023, OF 567/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit "Frankfurter Hauben" versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstr./Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstr. - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstr. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit "Frankfurter Hauben" zu informieren. Begründung: Durch die "Frankfurter Haube" (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer "Frankfurter Haube" (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der "Frankfurter Haube" auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3431 2023 Die Vorlage OF 567/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer “Diplomatenviertels”

01.01.2023 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2023, OF 570/2 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse zu berichten und die Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Die Einrichtung eines öffentlichen Platzes der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sog. Bockenheimer "Diplomatenviertels", zwischen Sophienstraße und Frauenlobstraße. Der Platz sollte im Viertel liegen, möglichst klimafreundlich und barrierefrei gestaltet werden. Es sollten Informationstafeln sowie Sitzmöglichkeiten installiert werden. 2. Die Einrichtung einer Forschungsgruppe zur jüdischen Geschichte des Diplomatenviertels am Institut für Stadtgeschichte. 3. Die Erstellung eines umfassenden Beitrags zur jüdischen Geschichte des Viertels in der Frankfurter History App. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit wäre aus seinem Budget einen Finanzierungsbeitrag zur Einrichtung des Gedenkplatzes zu leisten. Begründung: Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat. (Kontaktdaten sind über die Antragstellerin erhältlich). Im sog. "Diplomatenviertel" in Bockenheim erinnert heute nur wenig an die Geschichte dieses Quartiers bis 1945. Einer Historikerin, selbst Bewohnerin des Viertels, ist es gelungen Kontakt zu ehemaligen jüdischen Bewohner*innen bzw. Besitzer*innen der Immobilien aufzunehmen. Diese haben ein großes Interesse an der Sichtbarmachung der jüdischen Geschichte des Quartiers. Ein Gedenkplatz würde die jüdische Geschichte im "Diplomatenviertel" öffentlich vermitteln, sichtbar machen und ein würdiges Erinnern ermöglichen. Die Schaffung einer Forschungsgruppe zur jüdischen Geschichte des Viertels könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten Informationen über ehemalige Bewohner*innen/Besitzer*innen der Häuser im Quartier zu recherchieren und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Über einen Beitrag in der neu entwickelten Frankfurter History App kann die Erinnerungsarbeit in den digitalen Raum erweitert und zusätzlichen Zielgruppen zugänglich gemacht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 570/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3546 2023 Die Vorlage OF 570/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkplätze vor Ginnheimer Landstraße 11

14.12.2022 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2022, OF 563/2 Betreff: Parkplätze vor Ginnheimer Landstraße 11 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Ginnheimer Landstraße 11 einen Parkplatz (siehe Anlage) zugunsten von Fahrradbügeln umzuwidmen. Der Abstand der Fahrradbügel soll auch ausreichend Platz für Lastenfahrräder bieten. Begründung: Im Hof der Liegenschaft Ginnheimer Landstr. 11 befindet sich eine Kita (Jardin Palmito). Leider gibt es im Hof keinen Platz, um Lastenräder kurzfristig zu parken. Eltern die ihre Kinder mit dem Lastenrad bringen und abholen, finden auch auf dem Gehweg und auf der Straße meist keinen Platz für ihre Lastenräder. (Ginnheimer Landstraße 11, im Hof befindet sich die Kita Jardin Palmito) Quelle: Der Bildgeber ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 563/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3545 2023 Die Vorlage OF 563/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern

05.12.2022 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3324 entstanden aus Vorlage: OF 544/2 vom 10.11.2022 Betreff: Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern Der Magistrat wird gebeten, den Bodenbelag des Fuß- und Radwegs parallel zur A 66 zu erneuern. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung im Fußgänger- und Fahrradnetz, da er das Westend (Übergang Brücke Grüneburgpark), Bockenheim mit Ginnheim/Niddapark verbindet und auch Zugang zu den anliegenden Kleingärten ermöglicht. Der Weg befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Er ist sehr uneben und der Schotter sowie die Schwellen an Gullideckeln bergen Unfallgefahren für Radfahrer und schränkt die Nutzbarkeit zulasten mobilitätseingeschränkter Passanten sowie Kinderwagen ein. Eingang/-fahrt in den Sandweg aus Richtung Niddapark/S-Bahn kommend: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 761 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 761) vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat )

Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Ginnheimer Landstraße ermöglichen

13.11.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 542/2 Betreff: Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Ginnheimer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass den Haushalten in der Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 28 eine Biotonne bereitgestellt wird und der/die Hauseigentümer*in damit der gesetzlichen Verpflichtung nachkommt den dortigen Mietparteien eine haushaltsnahe Getrenntsammlung von Bioabfällen zu ermöglichen. Begründung: Anliegen eines Bürgers. Für die Biotonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Diese Pflicht wird in Frankfurt leider bislang nur lückenhaft erfüllt und von städtischer Seite nicht wirkungsvoll überwacht bzw. durchgesetzt. Die aktuelle Situation wirkt sich negativ auf die Umwelt und auf die betroffenen Bürger*innen aus. Die fehlende Möglichkeit Bioabfälle getrennt zu sammeln führt dazu, dass diese Abfälle in der Restmülltonne landen und im Folgenden verbrannt statt einer klimapolitisch sinnvolleren Verwertung (Biogas, Düngemittel) zugeführt werden. Die betroffenen Bürger*innen zahlen außerdem deutlich höhere Entsorgungsgebühren für eine Restmülltonne als für eine grundsätzlich kostenfreie Biotonne und werden dadurch zusätzlich belastet. In begründeten Fällen kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne gewährt werden, wenn z.B. anfallende Bioabfälle vor Ort kompostiert werden können. Diese Möglichkeit besteht auf den oben genannten Grundstücken nicht bzw. wird nicht wahrgenommen. Eine Ausnahmesituation scheint demnach nicht zu bestehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 542/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern

10.11.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 544/2 Betreff: Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Bodenbelag des Fuß- und Radwegs parallel zur A66 zu erneuern. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung im Fußgänger- und Fahrradnetz, da er das Westend (Übergang Brücke Grüneburgpark) Bockenheim mit Ginnheim/Niddapark verbindet und auch Zugang zu den anliegenden Kleingärten ermöglicht. Der Weg befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Er ist sehr uneben und der Schotter sowie die Schwellen an Gullideckeln bergen Unfallgefahren für Radfahrer und schränkt die Nutzbarkeit zulasten mobilitätseingeschränkter Passanten sowie Kinderwagen ein. Eingang/-fahrt in den Sandweg aus Richtung Niddapark/S-Bahn kommend (Fotos der Antragstellerin): Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3324 2022 Die Vorlage OF 544/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampeltaster Überweg Zeppelinallee/Ecke Miquelallee

10.11.2022 · Aktualisiert: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 561/2 Betreff: Ampeltaster Überweg Zeppelinallee/Ecke Miquelallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ampeltaster am Überweg Zeppelinallee / Miquelallee (Schulweg), auf der östlichen Seite der Miquelallee, so anzubringen, dass Zufußgehende und Schüler*innen sowie Radfahrende problemlos an den Taster gelangen können. Begründung: Der Anforderungstaster an der oben genannten Ampel liegt so ungünstig, dass vor allem Radfahrende, insbesondere mit Lastenrädern, kaum an den Taster herankommen. Da dieser Überweg auch von Schulkindern, die mit dem Rad unterwegs sind und Eltern mit Lastenrädern genutzt wird, ist der Anforderungstaster möglichst vor oder neben dem Schaltkasten zu platzieren. Anlage: (Miquelallee / Zeppelinallee - unzugänglicher Anforderungstaster an der Ampel) Quelle: Der Bildgeber ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt (Schulwegeplan Johanna-Tesch-Schule, Lila und Rot = Fußweg, Grün = Ampelüberweg für Fahrräder) Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3438 2023 Die Vorlage OF 561/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr

07.11.2022 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3099 entstanden aus Vorlage: OF 481/2 vom 19.09.2022 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr Vorgang: V 182/21 OBR 2; ST 176/22 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 176, die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zugunsten einer sicheren Radverkehrsanlage umzuwidmen. Sollte dies aus dem laufenden Etat nicht darstellbar sein, ist zu prüfen und zu berichten, welche Kosten hierfür in etwa zu veranschlagen wären und diese Maßnahme im Etat für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Siehe Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 176: "Dem Magistrat ist jedoch die verkehrliche Belastung auf der Ginnheimer Landstraße und somit die Gefährdungslage für Radfahrende im Mischverkehr bewusst. Um Abhilfe zu schaffen, müsste der Fahrbahnquerschnitt neu aufgeteilt werden und die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten eines Sicherheitstrennstreifens, beziehungsweise einer Radverkehrsanlage entfallen. Hierfür wird der Ortsbeirat gebeten, einen gesonderten Antrag zu stellen." Die Notwendigkeit, möglichst schnell alle Radwege, die ohne Türöffnungszone direkt entlang von parkenden Pkw verlaufen, sicher umzugestalten oder umzubauen, wurde leider durch den tödlichen Unfall auf der Taunusanlage am 30. August 2022 sehr deutlich, damit sich dies möglichst nicht wiederholt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 182 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 176 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 433 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 483/2 vom 17.09.2022 Betreff: Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Basketballplatz in der Ginnheimer Landstraße (am Sportgelände des VfR Bockenheim) für Spielinteressierte täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu öffnen und über eine möglichst energieeffiziente und insektenfreundliche Beleuchtung (ggf. mit Bewegungsmelder ausstatten) zu gewährleisten, dass der Platz jahreszeitunabhängig bis 20:00 Uhr nutzbar ist. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Nutzenden des Basketballplatzes. Der Basketballplatz ist eine begehrte und viel genutzte Freizeitfläche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Ortsbezirk. Der Platz wird täglich von circa 20 bis 25 Menschen bespielt. Nutzerinnen und Nutzer berichten, dass die Tür zum Basketballplatz stets abgeschlossen und der Platz nicht barrierefrei zugänglich ist. Spielinteressierte müssen aktuell entweder über den Zaun klettern oder einen langen Umweg zum Eingang des Fußballvereins laufen. Aufgrund der fehlenden Beleuchtung kann der Basketballplatz in den Wintermonaten nur bis circa 17:00 Uhr genutzt werden, was nicht dem Bedarf berufstätiger Menschen oder Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 831 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?

10.10.2022 · Aktualisiert: 31.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2936 entstanden aus Vorlage: OF 471/2 vom 20.09.2022 Betreff: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Gebäudes des ehemaligen türkischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee 17 bis 19 in Frankfurt- Bockenheim sind; 2. in welchem Umfang das denkmalgeschützte Gebäude sanierungsbedürftig ist; 3. ob seitens der Stadt bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, um den Leerstand zu beenden; 4. welche Pläne bekannt sind, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen; 5. ob eventuell eine öffentliche Nutzung (Miete oder Erwerb) in Erwägung gezogen werden kann. Begründung: Das türkische Generalkonsulat ist schon vor einigen Jahren in die Kennedyallee umgezogen. Das Gebäude an der Zeppelinallee in sehr guter und zentraler Lage steht seitdem leer. Nach Auskunft der Ämter befindet sich die Liegenschaft im privaten Eigentum. Die Liegenschaft ist als Kulturdenkmal eingetragen, was den Eindruck der Mitglieder des Ortsbeirates, dass es sich hier um ein unbedingt erhaltenswertes Gebäude handelt, bestärkt. Es bestehen seitens der Mitglieder des Ortsbeirates Bedenken, dass mit dem Gebäude spekuliert wird und der Sanierungsaufwand irgendwann sehr hoch sein wird und bei drohendem Zerfall baupolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen sein werden. Als eine der repräsentativen Liegenschaften an der Zeppelinallee sollte es unbedingt erhalten und genutzt werden. Gerüchten der Nachbarschaft zufolge seien bereits Waschbären in dem Gebäude gesichtet worden. Das eindrucksvolle Gebäude, das sich in das Ensemble an der Zeppelinallee einfügt, sollte nicht das Schicksal etwa des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage ereilen, das inzwischen einen derart hohen Sanierungsrückstand aufweist, dass es erheblich an Wert verloren hat und nur mit großer Mühe im Kern erhalten werden kann. Ein weiteres Beispiel im näheren Umkreis des hier gegenständlichen Gebäudes ist die ehemalige Druckerei "Dondorf" am nördlichen Campus Bockenheim, die wegen erheblichen Sanierungsrückstaus voraussichtlich abgerissen werden muss. Gebäude an der Zeppelinallee 17 bis 19 Schäden am Gebäude Sicherung am Balkon Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 617 Antrag vom 21.05.2023, OF 682/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Fahrradstellplätze

10.10.2022 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2939 entstanden aus Vorlage: OF 476/2 vom 23.09.2022 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen Fahrradständer zu installieren: - Sophienstraße in Höhe der Hausnummer 117; - Große Seestraße in Höhe der Hausnummer 14. Um die dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten, ist eine Installation in einem aktuell als Kfz-Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Anwohnende klagen über fehlende Möglichkeiten, ihre eigenen Fahrräder sowie die von Besucherinnen und Besuchern abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 329 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Fahrradstellplätze

23.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2022, OF 476/2 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze Der Magistrat wird gebeten in folgenden Bereichen Fahrradständer zu installieren. Sophienstraße in Höhe der Hausnummer 117 Große Seestraße in Höhe der Hausnummer 14 Um dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten ist eine Installation in einem aktuell als KFZ Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Anwohnende klagen über fehlende Möglichkeiten ihre eigenen Fahrräder sowie die von Besucher:innen abstellen zu können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2939 2022 Die Vorlage OF 476/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?

20.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 471/2 Betreff: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Gebäudes des ehemaligen türkischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee 17-19 in Frankfurt Bockenheim sind, 2. in welchem Umfang das denkmalgeschützte Gebäude sanierungsbedürftig ist, 3. ob seitens der Stadt bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, den Leerstand zu beenden 4. welche Pläne bekannt sind, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen, 5. ob eventuell eine öffentliche Nutzung (Miete oder Erwerb) in Erwägung gezogen werden kann. Begründung: Das türkische Generalkonsulat ist schon vor einigen Jahren in die Kennedyallee umgezogen. Das Gebäude an der Zeppelinallee in sehr guter und zentraler Lage steht seitdem leer. Nach Auskunft der Ämter befindet sich die Liegenschaft im privaten Eigentum. Die Liegenschaft ist als Kulturdenkmal eingetragen, was den Eindruck der Antragstellerinnen, dass es sich hier um ein unbedingt erhaltenswertes Gebäude handelt, bestärkt. Es bestehen seitens der Antragstellerinnen Bedenken, dass mit dem Gebäude spekuliert wird und der Sanierungsaufwand irgendwann sehr hoch sein wird und bei drohendem Zerfall baupolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen sein werden. Als eine der repräsentativen Liegenschaften an der Zeppelinallee sollte es unbedingt erhalten und genutzt werden. Gerüchten der Nachbarschaft zufolge seien bereits Waschbären in dem Gebäude gesichtet worden. Das eindrucksvolle Gebäude, das sich in das Ensemble an der Zeppelinallee einfügt, sollte nicht das Schicksal etwa des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage ereilen, das inzwischen einen derart hohen Sanierungsrückstand aufweist, dass es erheblich an Wert verloren hat und nur mit großer Mühe im Kern erhalten werden kann. Ein weiteres Beispiel im näheren Umkreis des hier gegenständlichen Gebäudes ist die ehemalige Druckerei Dondorf am nördlichen Campus Bockenheim, die . wegen erheblichen Sanierungsrückstaus voraussichtlich abgerissen werden muss. Gebäude an der Zeppelinallee 17-19. Schäden am Gebäude (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellenden). Sicherung am Balkon (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellenden). Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 471/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2936 2022 Die Vorlage OF 471/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 4. und 5.: Einstimmige Annahme zu Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr

19.09.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 481/2 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr Vorgang: V 182/21 OBR 2; ST 176/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der ST 176 die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten einer sicheren Radverkehrsanlage umzuwidmen. Sollte dies aus dem laufenden Etat nicht darstellbar sein, ist zu prüfen und zu berichten, welche Kosten hierfür in etwa zu veranschlagen wären und diese Maßnahme im Etat für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Siehe ST 176: "Dem Magistrat ist jedoch die verkehrliche Belastung auf der Ginnheimer Landstraße und somit die Gefährdungslage für Radfahrende im Mischverkehr bewusst. Um Abhilfe zu schaffen, müsste der Fahrbahnquerschnitt neu aufgeteilt werden und die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten eines Sicherheitstrennstreifens, beziehungsweise einer Radverkehrsanlage entfallen. Hierfür wird der Ortsbeirat gebeten, einen gesonderten Antrag zu stellen." Die Notwendigkeit möglichst schnell alle Radwege, die ohne Türöffnungszone direkt entlang von parkenden PKW verlaufen, sicher umzugestalten oder umzubauen wurde leider durch den tödlichen Unfall auf der Taunusanlage am 30. August 2022 sehr deutlich, damit sich dies möglichst nicht wieder wiederholt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 182 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 481/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3099 2022 Die Vorlage OF 481/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, 1 FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern

17.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2022, OF 483/2 Betreff: Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Basketballplatz in der Ginnheimer Landstraße (am Sportgelände des VfR Bockenheim) für Spielinteressierte täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu öffnen und über eine möglichst energieeffiziente und insektenfreundliche Beleuchtung (ggf. mit Bewegungsmelder ausstatten) zu gewährleisten, dass der Platz jahreszeitunabhängig bis 20:00 Uhr nutzbar ist. Begründung: Anregung von Nutzenden des Basketballplatzes. Der Basketballplatz ist eine begehrte und viel genutzte Freizeitfläche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Ortsbezirk. Der Platz wird täglich von ca. 20-25 Menschen bespielt. Nutzer*innen berichten, dass die Tür zum Basketballplatz stets abgeschlossen und der Platz nicht barrierefrei zugänglich ist. Spielinteressierte müssen aktuell entweder über den Zaun klettern oder einen langen Umweg zum Eingang des Fußballvereins laufen. Aufgrund der fehlenden Beleuchtung kann der Basketballplatz in den Wintermonaten nur bis ca. 17:00 Uhr genutzt werden, was nicht dem Bedarf berufstätiger Menschen oder Schüler*innen von Ganztagsschulen entspricht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2951 2022 Die Vorlage OF 483/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen

12.09.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 17.06.2022 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage ein Radweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Radweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte". Fußgänger, z. B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahn-Haltestelle, bewegen sich dabei häufig auf dem Radweg, sodass es zu Konflikten zwischen Radfahrern/Personen auf E-Scootern und Fußgängern kommt, siehe Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen, als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstraße, um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Gehweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mögliche Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/Personen auf E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z. B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte" und Adalbertstraße. Fotos vom 17. Juni 2022 um die Mittagszeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durch Verhandlungen zwischen Stadt und Land dafür Sorge tragen, dass das dringend notwendige Schwimmsportzentrum am Sportinstitut Ginnheimer Landstraße zeitnah gebaut werden kann

12.09.2022 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2738 entstanden aus Vorlage: OF 422/2 vom 19.06.2022 Betreff: Durch Verhandlungen zwischen Stadt und Land dafür Sorge tragen, dass das dringend notwendige Schwimmsportzentrum am Sportinstitut Ginnheimer Landstraße zeitnah gebaut werden kann Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das Schwimmsportzentrum ist. Begründung: Aus der Presse war zu erfahren, dass der Neubau des Rebstockbades zukünftig ein 50 Meter Becken haben wird. Dies bedeutet wohl, dass der seit Langem geplante Bau des Schwimmsportzentrums im Sportinstitut der Goethe-Universität, welches gleichberechtigt von der Universität für die Lehre und für das Schulschwimmen der Frankfurter Schulen genutzt werden soll, auf die lange Bank geschoben wird. In letzter Zeit gab es Presseberichte, dass immer weniger Kinder schwimmen können, und die Wartezeiten für Schwimmkurse der Sportvereine bis zu zwei Jahren betragen. Dies aber nicht, weil es laut Aussage eines Verantwortlichen an Personal für die Kurse fehlt, sondern weil es an Schwimmstätten fehlt. In der heutigen Zeit ist es dringend notwendig, dass die Kinder Schwimmen lernen und zu einer sinnvollen sportlichen Bewegung gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 52-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes

12.09.2022 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2745 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 02.06.2022 Betreff: Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes Vorgang: V 37/21 OBR 2; ST 1461/21; B 158/22 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1.1 welche neuen Erkenntnisse dem Magistrat bezüglich des zum Woolworth-Areal gehörenden Parkplatzes (Juliusstraße 17) seit der Stellungnahme vom 23.08.2021, ST 1461, und über den Bericht vom 19.04.2022, B 158, hinaus vorliegen; 1.2 ob sich das Gebäude und Grundstück Leipziger Straße 88 (Woolworth-Gebäude) und der Parkplatz Juliusstraße 17 in gleicher Eigentümerinnen- und Eigentümerschaft befinden; 1.3 ob das Gebäude Leipziger Straße 88 derzeit oberhalb der Geschäftsflächen bewohnt ist; 1.4 inwiefern aus dem Bauantrag für die Leipziger Straße 88 hervorgeht, ob und wie der Umbau klimaangepasst erfolgt (Fassaden- und Dachbegrünung, F otovoltaik/Solarthermie auf dem Dach, Nutzung von Geothermie, nachhaltige Bau- und Dämmmaterialien, Baustoffrecycling etc.); 1.5 in welchem Umfang die Umsetzung von Elementen aus Punkt 1.4 auf die Bauberatung durch den Magistrat zurückgehen; 1.6 ob durch die Neuerrichtung von insgesamt 121 Pkw-Stellplätzen (laut Bericht B 158), Flächen auf dem Parkplatz Juliusstraße 17 frei und entsiegelt werden und ob in den umliegenden Straßen bisherige Parkplätze obsolet und damit anderen Nutzungen (Parklets, Außengastronomie, Baumpflanzungen etc.) zugeführt werden können und 1.7 wie bei der Neuerrichtung von acht Wohneinheiten die Erhaltungssatzung E47 berücksichtigt wird. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, sich gegenüber der Bauherrin dafür zu verwenden, 2.1 zeitnah gemeinsam mit der Bauherrin das Bauvorhaben in der Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 detailliert vorzustellen; 2.2 einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 2, dem Magistrat und der Bauherrin noch in diesem Kalenderjahr zu realisieren. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Aufgrund der zentralen Lage in Bockenheim und der Größe des Areals ergibt sich ein Interesse an öffentlicher Vorstellung des Bauvorhabens sowie die Sinnhaftigkeit eines Ortstermins, um dieses auch seitens des Ortsbeirates konstruktiv begleiten zu können. Eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats bleibt dessen ungeachtet für künftige Bezugnahmen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 37 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1461 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 158 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend

25.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Wo nicht weiter präzisiert (z.B. "Alter Rebstockpark"), sollte die geeignete Stelle durch die FES identifiziert werden. 1. Jordanischer Park 2. Ecke Adalbertstraße/Homburger Straße, Umgebung Pizzeria Da Cimino 3. Ecke Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße 40, Umgebung Reinigung, zwischen den Bänken der kleinen Grünanlage 4. Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb des Park-Café 5. Grüneburgpark, Platz unterhalb des Rothschild-Denkmals 6. Grüneburgpark, an der dem Rothschild-Denkmal angrenzenden Wiese 7. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station 8. Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei 9. Rothschildpark, Umgebung Opernturm 10. Grüneburgweg, an der ARAL-Tankstelle, neben den beiden Glascontainern 11. Ecke Grüneburgweg/Oberlindau, vor der ehem. Filiale der Deutschen Bank 12. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz 13. Bushaltestelle Altkönigstraße (M36), Umgebung Erich-Fromm-Platz 14. Leipziger Straße, Höhe Hausnummer 9, neben den Glascontainern 15. Juliusstrasse, vor dem Penny-Supermarkt 16. Rohmerplatz 17. Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz 18. Alter Rebstockpark 19. Neuer Rebstockpark, Umgebung Spielplatz Rebstock West 20. Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage 21. Carlo-Schmid-Platz, Umgebung Rewe-Supermarkt 22. Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße 23. Leipziger Straße, Umgebung Woolworth-Gebäude 24. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen 25. Knöterichweg, am Rande des Volkspark Nidda, Umgebung Sitzgruppe mit Bäumen zwischen dem Bolz-/Cricket-Platz und dem geschotterten Bolzplatz im Umfeld der Sportplätze des VFR Bockenheim 26. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse 27. Ecke Kiesstraße/Jordanstraße 28. Bockenheimer Warte 29. Friedrich-Naumann-Platz, Kuhwaldsiedlung 30. Zeppelinallee Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparkplätze vor Ginnheimer Waldgasse

07.07.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2515 entstanden aus Vorlage: OF 295/9 vom 18.06.2022 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor Ginnheimer Waldgasse Bei einem Ortstermin zur Schulwegsicherung (Auslagerung Diesterwegschule) wurde vorgeschlagen, am Eingang der Ginnheimer Waldgasse für die Dauer der Auslagerung der Diesterwegschule zwei Kurzzeitparkplätze im Bereich der Ginnheimer Landstraße 183 einzurichten. Die Ginnheimer Landstraße ist im beschriebenen Bereich Einbahnstraße. Um nicht alle Elterntaxis durch die als Schulweg ausgewiesene und sehr enge Einbahnstraße zu leiten, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich zwei weitere Kurzzeitparkplätze südlich der Einmündung Ginnheimer Waldgasse (Höhe Hausnummer 181) einzurichten. Begründung: Mit der Maßnahme soll vermieden werden, dass Eltern, die ihre Kinder zur Schule oder der benachbarten Kita 132 fahren, in die Ginnheimer Waldgasse einfahren. Da es sich bei der Ginnheimer Waldgasse um eine Spielstraße handelt, teilen sich Fußgänger und Radfahrende sowie der motorisierte Individualverkehr die Fahrbahn. Aufgrund der Enge und des erwarteten hohen Aufkommens an zu Fuß gehenden Schul- und Kindertagesstättenkindern in diesem Bereich, sollen so der Autoverkehr in dem Bereich reduziert und gefährliche Situationen vermieden werden. Auch wenn pädagogisch die wenig sinnvollen Elterntaxis vermieden werden sollten, wird hier die Absicherung der Verkehrssituation in der Ginnheimer Waldgasse als wichtigeres Ziel favorisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2564 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt!

04.07.2022 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2448 entstanden aus Vorlage: OF 421/2 vom 07.06.2022 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt! Vorgang: B 209/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass alle Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Ortsbezirk 2 barrierefrei nutzbar sind. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden: a) Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Orts bezirk 2 bis spätestens Ende 2025; b) Priorisierung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" und "Markus-Krankenhaus"; c) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Einsatz von Personal und Unterstützungstechnik (z. B. elektronisch-betriebene Rampen) zur Überwindung von Barrieren beim Ein- und Ausstieg, wo Bedarf besteht, die Rampen müssen auch für Haltestellen ohne Haltestelleninseln geeignet sein; d) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Straßenbahnen der Straßenbahnlinie 16 mit Notruftasten, über welche Betroffene besonderen Unterstützungsbedarf beim Straßenbahnpersonal anmelden können (z. B. auch längere Öffnung der Türen); e) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 mit barrierefreien Informationstafeln, die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u. a. sollten Servicenummern der VGF aufgeführt sein. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt ist man von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Nach Auskunft der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, und wie teilweise auch dem Bericht vom 16.05.2022, B 209, zu entnehmen ist, wird ein Großteil der Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 gemäß Nahverkehrsplan erst ab 2026 barrierefrei ausgebaut. Diese Planung ist so nicht hinnehmbar. Grundsätzlich stellen Haltestellen, an denen direkt von der Straße aus ein- und ausgestiegen werden muss (wo es also keine Haltestelleninseln gibt), eine besondere Barriere für Menschen mit Einschränkungen dar. Zwar sind die Straßenbahnen mit Rampen ausgestattet, diese sind für solch steile Ein- und Ausstiege allerdings ungeeignet. Ein Umbau der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" (in Richtung Ginnheim) sollte entsprechend priorisiert werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle "Markus-Krankenhaus" soll plangemäß erst im Jahr 2030 erfolgen. Dabei ist gerade bei dieser Haltestelle von einem besonderen Bedarf an barrierefreier Nutzung auszugehen, da diese vor allem auch von (mobilitäts-) eingeschränkten Patientinnen und Patienten genutzt wird. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 209 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 294 Antrag vom 11.05.2024, OF 914/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5486 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1895 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-11

OF (Antrag Ortsbeirat )

Durch Verhandlungen zwischen Stadt und Land dafür Sorge tragen, dass das dringend notwendige Schwimmsportzentrum am Sportinstitut Ginnheimer Landstraße zeitnah gebaut werden kann

19.06.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 422/2 Betreff: Durch Verhandlungen zwischen Stadt und Land dafür Sorge tragen, dass das dringend notwendige Schwimmsportzentrum am Sportinstitut Ginnheimer Landstraße zeitnah gebaut werden kann Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Stadt Frankfurt soll mit dem Land Hessen durch Verhandlungen dafür Sorgen, das das Lange geplante und dringend benötigte Schwimmsportzentrum zeitnah gebaut werden kann. Begründung: Aus der Presse war zu erfahren, dass der Neubau des Rebstockbades zukünftig ein 50 Meter Becken haben wird. Dies bedeutet wohl, dass der seit langem geplante Bau des Schwimmsportzentrums im Sportinstitut der Goethe-universität welches gleichberechtigt von der Universität für die Lehre und für das Schulschwimmen der Frankfurter Schulen genutzt werden soll, auf die lange Bank geschoben wird. In letzter Zeit, gab es Presseberichte, das immer weniger Kinder schwimmen können, und die Wartezeiten fü Schwimmkurse der Sportvereinen bis zu zwei Jahren betragen. Dies aber nicht, weil es leut Aussage eines Verantwortlichen, an Personal für die Kurse fehlt, sondern weil es an Schwimmstätten fehlt. In der heutigen Zeit ist es dringend notwendig, das die Kinder Schwimmen lernen, und zu einer sinnvollen sportlichen Bewegung gebracht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 422/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 21 Der Antragstenor der Vorlage OF 422/2 wird um folgende Ziffer ergänzt: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das Schwimmsportzentrum ist." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 422/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2738 2022 1. Ziffer 1. der Vorlage OF 422/2 wird abgelehnt. 2. Ziffer 2. der Vorlage OF 422/2 wird angenommen. Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 3 GRÜNE und FDP (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kurzzeitparkplätze vor Ginnheimer Waldgasse

18.06.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 295/9 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei einem Ortstermin zur Schulwegsicherung (Auslagerung Diesterwegschule) wurde vorgeschlagen, am Eingang der Ginnheimer Waldgasse für die Dauer der Auslagerung der Diesterwegschule zwei Kurzzeitparkplätze im Bereich der Ginnheimer Landstraße 183 einzurichten. Die Ginnheimer Landstraße ist im beschriebenen Bereich Einbahnstraße. Um nicht alle Elterntaxis durch die als Schulweg ausgewiesene und sehr enge Einbahnstraße zu leiten, möge der Magistrat zusätzlich zwei weitere Kurzzeitparkplätze, südlich der Einmündung Ginnheimer Waldgasse (Höhe Haus 181) einrichten. Begründung: Mit der Maßnahme soll vermieden werden, dass Eltern, die ihre Kinder zur Schule oder der benachbarten Kita 132 fahren, in die Ginnheimer Waldgasse einfahren. Da es sich bei der Ginnheimer Waldgasse um eine Spielstraße handelt, teilen sich Fußgänger, Radfahrende sowie der motorisierte Individualverkehr die Fahrbahn. Aufgrund der Enge und des erwarteten hohen Aufkommens an zu Fuß gehenden Schul- und Kita-Kindern in diesem Bereich, sollen so der Autoverkehr in dem Bereich reduziert und gefährliche Situationen vermieden werden. Auch wenn pädagogisch wenig sinnvolle Elterntaxis vermieden werden sollten, wird hier die Absicherung der Verkehrssituation in der Ginnheimer Waldgasse als wichtigeres Ziel favorisiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2515 2022 Die Vorlage OF 295/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen

17.06.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2022, OF 419/2 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren; zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche anderen Maßnahmen getroffen werden können, um Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Konflikten mit Radfahrern und E-Scootern zu schützen. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage ein Fahrradweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Fahrradweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle Bockenheimer Warte. Fußgänger, z.B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahnstation, bewegen sich dabei häufig auf dem Fahrradweg, so dass es zu Konflikten zwischen Fahrradfahrern/ E-Scootern und Fußgängern kommt, s. Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstr., um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Fußgängerweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu möglichen Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/ E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z.B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte und Adalbert-Str. Anlage mit Fotos vom 17. Juni 2022 um Mittagszeit Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 419/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2736 2022 Die Vorlage OF 419/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt!

07.06.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 421/2 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt! Vorgang: B 209/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass alle Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Ortsbezirk 2 barrierefrei nutzbar sind. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden. a) Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Ortbezirk 2 bis spätestens Ende 2025. b) Priorisierung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Frauenfriedenskirche, Juliusstraße sowie Adalbert-/Schloßstraße und Markus-Krankenhaus. c) Bis zu einem barrierefreien Ausbau: Einsatz von Personal und Unterstützungstechnik (z.B. elektronisch-betriebene Rampen) zur Überwindung von Barrieren beim Ein-/Ausstieg, wo Bedarf besteht. Die Rampen müssen auch für Haltestellen ohne Haltestellen-Insel geeignet sein. d) Bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Straßenbahnen der Linie 16 mit Notruftasten, über welche Betroffene besonderen Unterstützungsbedarf beim Straßenbahnpersonal anmelden können (z.B. auch längere Öffnung der Türen). e) Bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Haltestellen der Linie 16 mit barrierefreien Informationstafeln, die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u.a. sollten Servicenummern der VGF aufgeführt sein. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt sind wir von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Nach Auskunft der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, und wie teilweise auch der B 209 vom 16.05.2022 zu entnehmen ist, wird ein Großteil der Haltestellen der Straßenbahnlinie 16, gemäß Nahverkehrsplan, erst ab 2026 barrierefrei ausgebaut. Diese Planung ist so nicht hinnehmbar. Grundsätzlich stellen Haltestellen, an denen direkt von der Straße aus ein- und ausgestiegen werden muss (wo es also keine Haltestellen-Insel gibt) eine besondere Barriere für Menschen mit Einschränkungen dar. Zwar sind die Straßenbahnen mit Rampen ausgestattet, diese sind für solch steile Ein-/Ausstiege allerdings ungeeignet. Ein Umbau der Haltestellen Frauenfriedenskirche, Juliusstraße sowie Adalbert-/Schloßstraße (in Richtung Ginnheim) sollte entsprechend priorisiert werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Markus-Krankenhaus soll plangemäß erst im Jahr 2030 erfolgen. Dabei ist gerade bei dieser Haltestelle von einem besonderen Bedarf an barrierefreier Nutzung auszugehen, da diese vor allem auch von (mobilitäts-)eingeschränkten Patient*innen genutzt wird. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2448 2022 Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209

02.06.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2298 entstanden aus Vorlage: OF 271/9 vom 22.04.2022 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Vorgang: OM 2205/17 OBR 9; ST 453/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, in der Ginnheimer Landstraße an der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und ausreichend Platz zur Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2371 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes

02.06.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2022, OF 438/2 Betreff: Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes Vorgang: V 37/21 OBR 2; ST 1461/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche neuen Erkenntnisse dem Magistrat bezüglich des zum Woolworth-Areal gehörenden Parkplatzes (Juliusstraße 17) seit der ST 1461 (2021) und über den B 158 hinaus vorliegen, ob das Gebäude und Grundstück Leipziger Straße 88 (Woolworth-Gebäude) und der Parkplatz Juliusstraße 17 sich in gleicher Eigentümerinnenschaft befinden, ob das Gebäude Leipziger Straße 88 derzeit oberhalb der Geschäftsflächen bewohnt ist, inwiefern aus dem Bauantrag für die Leipziger Straße 88 hervorgeht, ob und wie der Umbau klimaangepasst erfolgt (Fassaden- und Dachbegrünung, Photovoltaik/Solarthermie auf dem Dach, Nutzung von Geothermie, nachhaltige Bau- und Dämmmaterialien, Baustoffrecycling etc.), in welchem Umfang die Umsetzung von Elementen aus Punkt 4 auf die Bauberatung durch den Magistrat zurückgehen, ob durch die Neuerrichtung von insgesamt 121 PKW-Stellplätzen (laut B 158), Flächen auf dem Parkplatz Juliusstraße 17 frei und entsiegelt werden und ob in den umliegenden Straßen bisherige Parkplätze obsolet und damit anderen Nutzungen (Parklets, Außengastronomie, Baumpflanzungen etc.) zugeführt werden können. inwiefern und wie der Magistrat eine deutliche Reduzierung der angestrebten 121 Parkplätze zu erreichen gedenkt. wie bei der Neuerrichtung von acht Wohneinheiten die Erhaltungssatzung E47 berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten sich gegenüber der Bauherrin dafür zu verwenden, zeitnah gemeinsam mit der Bauherrin das Bauvorhaben in der Bürgerinnenfragestunde des Ortsbeirates 2 detailliert vorzustellen. einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 2, dem Magistrat und der Bauherrin noch in diesem Kalenderjahr zu realisieren. Begründung: Informationsbedarf. Aufgrund der zentralen Lage in Bockenheim und der Größe des Areals ergibt sich ein Interesse an öffentlicher Vorstellung des Bauvorhabens sowie die Sinnhaftigkeit eines Ortstermins, um dieses auch seitens des Ortsbeirates konstruktiv begleiten zu können. Eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats bleibt dessen ungeachtet für künftige Bezugnahmen notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 37 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der CDU- und der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 438/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2745 2022 1. Ziffern 1.1 bis 1.4, 1.6 und 2. der Vorlage OF 438/2 werden in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Ziffer 1.5 der Vorlage OF 438/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 3. Ziffer 1.7 der Vorlage OF 438/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 4. Ziffer 1.8 der Vorlage OF 438/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) zu 3.: CDU und SPD gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 4.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufenthaltsqualität an Rollschuhbahn und im Wohngebiet an Zeppelinallee stärken

15.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 388/2 Betreff: Aufenthaltsqualität an Rollschuhbahn und im Wohngebiet an Zeppelinallee stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Wohngebiet an der Zeppelinallee rund um die Rollschuhbahn das Verkehrszeichen 314 für Parken mit dem Zusatzschild "Nur für PKWs" aufzustellen; 2. falls der Magistrat das Aufstellen dieser Schilder nicht sinnvoll findet, zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche anderen Maßnahmen getroffen werden können, um das Parken von Kleintransportern und Campingwagen in diesem Wohngebiet zu unterbinden. Begründung: Anregung von Anwohnern aus dem Wohngebiet an der Zeppelinallee An der Zeppelinallee rund um die Rollschubahn stehen häufig und über längere Zeiträume Campingwagen und Kleintransporter. So standen dort z.B. am 12. Mai 2022 am frühen Abend dicht gedrängt 11 Kleintransporter bzw. Campingwagen, siehe die beigefügten Fotos. Hintergrund ist, dass dort kostenfrei geparkt werden kann. Diese beeinträchtigen aus optischen Gründen die Aufenthaltsqualität von Familien und Kindern an der Rollschuhbahn und Spaziergängern. Ganz besonders gewerblich genutzte Kleintransporter gehören nicht ins Wohngebiet. Außerdem stören sie Anwohnerinnen und Anwohner in ihrer Nachtruhe, wenn die gewerblich genutzten Kleintransporter in den frühen Morgenstunden lautstark den Motor anlassen. Um die Lebensqualität im Wohngebiet zu erhöhen, wird der Magistrat gebeten, Schilder in diesem Bereich der Zeppelinallee aufzustellen, die Parken nur für PKWs vorsehen, und zu prüfen und zu berichten, welche anderen Maßnahmen getroffen werden können, um das Parken von Kleintransportern und Campingwagen in diesem Wohngebiet zu unterbinden. Anlage mit Fotos an der Zeppelinallee vom 12. Mai 2022 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 388/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße

05.05.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2121 entstanden aus Vorlage: OF 255/9 vom 22.04.2022 Betreff: Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße (Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße) weitere Bäume zu pflanzen. Hier befinden sich auf einer größeren Fläche schon Bäume, aber auch der Grünstreifen bis herunter zur Ampel ist breit genug, um weitere Bäume zu pflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2030 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann!

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 339/2 vom 10.04.2022 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Magistrat wird gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohnerinnen und Anwohner zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1881 Aktenzeichen: 32 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beethoven-SPIEL-Platz

02.05.2022 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 08.04.2022 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend; 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Ziffer 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte; 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde; 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten, und wird darüber diskutieren, sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1803 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Antrag vom 23.04.2023, OF 643/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 189 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend

02.05.2022 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2089 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 11.04.2022 Betreff: Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher auf zentralen Plätzen und Straßen im Ortsbezirk 2 Zugang zu sozial- und gendergerecht gestalteten öffentlichen Toilettenanlagen haben. Dafür sollen mindestens an folgenden Orten zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen geschaffen werden: - Kurfürstenplatz - Grünanlage Zeppelinallee - Übergang Zeppelinpark/neuer Rebstockpark - Jordanischer Park 2. Im Sinne einer sozial- und gendergerechten Stadtplanung wird der Magistrat gebeten, hinsichtlich des Betriebes und der Gestaltung der Toilettenanlagen folgende Kriterien zu beachten: 2.1 Die Toilettenanlage sollte ausschließlich Unisex-Toiletten beinhalten. 2.2 Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzerinnen und Nutzer barrierefrei möglich sein. 2.3 Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei möglich sein. Um eine Wohlfühlatmosphäre für alle Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten, sollten die Anlagen - innen und außen ausreichend und intelligent beleuchtet werden. Hierfür sollten nachhaltige Beleuchtungslösungen gewählt werden; - in den Innenräumen sauber und möglichst gemütlich gestaltet werden, z. B. auch durch leichte Hintergrundmusik, ausreichende Mengen an Toilettenpapier und Seife; - möglichst selbstreinigend sein. Begründung: Öffentliche Toiletten sind ein wesentlicher Bestandteil städtischer Umgebung und im Ortsbeirat 2 nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Dabei tragen öffentliche Toiletten in hohem Maße dazu bei, dass der öffentliche Raum umfassend genutzt werden kann. Untersuchungen aus Großbritannien belegen, dass eine zu geringe Anzahl öffentlicher Toiletten eine "Bedrohung für Gesundheit, Mobilität und Gleichstellung" darstellt. Befragte gaben in großer Zahl an, weniger oft oder kürzer das Haus zu verlassen aus Sorge keine öffentliche Toilette zu finden oder auch weniger zu trinken. Dies betrifft insbesondere Frauen, aber auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen wie Diabetes oder Darmerkrankungen. Um eine optimale Nutzbarkeit zu gewährleisten, sollten die Toiletten nicht nur barriere- und kostenfrei zugänglich, sondern auch sauber und mit allem Notwendigen ausgestattet sein. Oben erwähnte Wohlfühlatmosphäre trägt nachweislich auch dazu bei, dass Nutzerinnen und Nutzer pfleglich mit entsprechenden Räumlichkeiten umgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2529 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 983 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1051 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße

22.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2022, OF 255/9 Betreff: Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Grünflächenamt zu beauftragen, auf den Grünstreifen der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße (Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße) weitere Bäume zu pflanzen. Hier befinden sich auf einer größeren Fläche schon Bäume, aber auch der Grünstreifen bis runter zur Ampel ist breit genug, um weitere zu pflanzen. Begründung: mündlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2121 2022 Die Vorlage OF 255/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209

22.04.2022 · Aktualisiert: 22.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2022, OF 271/9 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Vorgang: OM 2205/17 OBR 9; ST 453/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, dass Grünflächenamt zu veranlassen, in der Ginnheimer Landstraße an der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und ausreichend Platz zur Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2298 2022 Die Vorlage OF 271/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180)

22.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2022, OF 256/9 Betreff: Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem Sachstand zum Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße, zwischen den Hausnummern 174-180: Wem gehört das Wasserhäuschen und soll es noch als solches genutzt werden? Wer ist unsere Ansprechpartnerin/unser Ansprechpartner? Begründung: Das Wasserhäuschen und die Flächen davor verkommen immer mehr. Es ist eine richtige Schmuddelecke. Das ist sehr schade, denn der Standort eignet sich gut, um den Platz/Standort noch attraktiver zu gestalten und sinnvoll zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 398 2022 Die Vorlage OF 256/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend

11.04.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 352/2 Betreff: Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Bürger*innen und Besucher*innen auf zentralen Plätzen und Straßen im Ortsbezirk 2 Zugang zu sozial- und gendergerecht gestalteten öffentlichen Toilettenanlagen haben. Dafür sollen mindestens an folgenden Orten zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen geschaffen werden: · Kurfürstenplatz · Grünanlage Zeppelinallee · Übergang Zeppelinpark/Neuer Rebstockpark · Jordanischer Park Im Sinne einer sozial- und gendergerechten Stadtplanung wird der Magistrat gebeten, hinsichtlich des Betriebes und der Gestaltung der Toilettenanlagen folgende Kriterien zu beachten: · Die Anlage sollte ausschließlich Unisex-Toiletten beinhalten. · Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzer*innen barrierefrei möglich sein. · Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzer*innen kostenfrei möglich sein. · Um eine Wohlfühlatmosphäre für alle Nutzer*innen zu gewährleisten, sollten die Anlagen (1) innen und außen ausreichend und intelligent beleuchtet werden. Hierfür sollten nachhaltige Beleuchtungslösungen gewählt werden. (2) in den Innenräumen sauber und möglichst gemütlich gestaltet werden, z.B. auch durch leichte Hintergrundmusik, ausreichende Mengen an Toilettenpapier und Seife. (3) möglichst selbstreinigend sein. Begründung: Öffentliche Toiletten sind ein wesentlicher Bestandteil städtischer Umgebung und im Ortsbeirat 2 nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Dabei tragen öffentliche Toiletten in hohem Maße dazu bei, dass der öffentliche Raum umfassend genutzt werden kann. Untersuchungen aus Großbritannien belegen, dass eine zu geringe Anzahl öffentlicher Toiletten eine "Bedrohung für Gesundheit, Mobilität und Gleichstellung" darstellt. Befragte gaben in großer Zahl an, weniger oft oder kürzer das Haus zu verlassen aus Sorge keine öffentliche Toilette zu finden oder auch weniger zu trinken. Dies betrifft insbesondere Frauen, aber auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen wie Diabetes oder Darmerkrankungen. Um eine optimale Nutzbarkeit zu gewährleisten sollten die Toiletten nicht nur barriere- und kostenfrei zugänglich, sondern auch sauber und mit allem Notwendigen ausgestattet sein. Oben erwähnte Wohlfühlatmosphäre trägt nachweislich auch dazu bei, dass Nutzer*innen pfleglich mit entsprechenden Räumlichkeiten umgehen. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Satz "Die Anlage sollte ausschließlich Unisex-Toiletten beinhalten." getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2089 2022 1. Dem Satz "Die Anlage sollte ausschließlich Unisex-Toiletten beinhalten." wird zugestimmt. 2. Dem Rest der Vorlage OF 352/2 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann!

10.04.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 339/2 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wir gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB A 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, Kuhwaldsiedlung und das Rebstockviertel. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohner*innen zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohner*innen zu entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2081 2022 Die Vorlage OF 339/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor wie folgt lautet: "Ein zweiter Schritt umfasst die City-West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Beethoven-SPIEL-Platz

08.04.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 347/2 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend. 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Punkt 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte. 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde. 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schüler*innen der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten und wird darüber diskutieren sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2086 2022 Die Vorlage OF 347/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Parteien: GRÜNE, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern

21.03.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1863 entstanden aus Vorlage: OF 295/2 vom 03.03.2022 Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt werden. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße - soweit verblichen - erneuert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u. a. den benannten Zebrastreifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1544 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 331 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern

21.03.2022 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1861 entstanden aus Vorlage: OF 323/2 vom 21.03.2022 Betreff: Wohnprojekt "adaptiv" in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern Vorgang: OM 6054/20 OBR 2; ST 1950/20 1. Der Magistrat wird gebeten, a) dem Wohnprojekt "adaptiv" für die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße ein Angebot zu machen, das sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der künftigen Bewohner bzw. den Bodenwerten vor Ort zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Ausschreibung sowie des eingereichten Wohnkonzepts orientiert bzw. dies angemessen berücksichtigt (zu den Bedingungen der Ausschreibung siehe unten); b) das insoweit angepasste Angebot der Stadt Frankfurt entweder durch einen entsprechend reduzierten Erbbauzins, eine Vereinbarung der Höchstgrenze der Nutzungskosten oder andere geeignete Maßnahmen umzusetzen; c) dabei in jedem Fall eine spätere Miethöhe von maximal 15 Euro zugrunde zu legen; d) der Projektgruppe "adaptiv" eine Beratung "aus einer Hand" zu gewährleisten, die immobilienpolitische, planungs- und baupolitische Aspekte einschließt. Ziel müssen Planungssicherheit, die baldmöglichste Verbindlichkeit einer Bauvoranfrage sowie möglichst flexible Auslegungen des Bauordnungsrechts (ggf. Ausnahmen) sein, die ein solches Projekt befördern und nicht behindern; e) das angepasste Angebot in jedem Fall mit der verbindlichen Verpflichtung für das Wohnprojekt zu verbinden, die Erdgeschossflächen des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit einer gemeinwohlorientierten Nutzung für den Stadtteil Bockenheim/Westend zur Verfügung zu stellen. Das Konzeptverfahren "Akademie der Arbeit Mertonstraße 30" vom 30. April 2020 ist abrufbar unter: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/amt-fuer-wohnungswesen/pdf/64_s1/64_s1_ada-ausschreibung-konzep tverfahren.ashx. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich aus seiner Sicht die Situation des Wohnprojekts "adaptiv" finanziell sowie hinsichtlich der baulichen Umsetzung darstellt; b) an welchen Parametern sich aktuell die Ermittlung des Erbpachtzinses bemisst (Bodenwerte/Geschossflächen, Gewerbeflächen?); c) ob, z. B. durch Senkung des Erbpachtzinses auf beispielsweise 0,5 Prozent vom Bodenwert, die Nutzungskosten von aktuell kalkuliert 14,80 Euro pro Quadratmeter um 2,33 Euro auf 12,47 Euro effektiv gesenkt werden könnten. Falls eine solche Senkung möglich erscheint, sollte sie mit der verbindlichen Auflage an das Wohnprojekt "adaptiv" verbunden werden, geförderten Wohnraum nach dem ersten und zweiten Förderweg bereits bei Einzug zu verwirklichen; d) ob durch den Liegenschaftsfonds in der Perspektive finanzielle Härten für gemeinschaftliche Wohngruppen und genossenschaftliche organisierte Wohnungsbaugesellschaften bei Erwerb städtischer Grundstücke abgemildert werden können, damit die politische Zielstellung der Stadt Frankfurt zur Schaffung geförderten Wohnraums besser verwirklicht werden kann; e ) warum die Projektgruppe "adaptiv" bisher nicht für den Einbezug unter dem Liegenschaftsfonds bei Erwerb der Immobilie der Akademie der Arbeit in Frage kam. Begründung: Rapide gestiegene Bodenwerte vor Ort haben zum Ergebnis, dass der effektive Erbbauzins nach derzeitiger Berechnung ca. das Doppelte betragen würde als zur Zeit der Ausschreibung des Wohnprojekts bzw. der Einreichung des Wohnkonzepts durch die Projektgruppe "adaptiv", sodass das Modellprojekt in dem Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße in seiner Umsetzung gefährdet ist. Durch eine Verlängerung der Anhandgabe hat die Projektgruppe zwar mehr zeitlichen Spielraum erhalten, die Steigerung des Erbpachtzinses verunmöglicht allerdings eine Wirtschaftlichkeit. Zudem kostet jeder Monat der Anhandgabe die Projektgruppe circa 1.000 Euro - ohne bisher planerisch eine Sicherheit zu erreichen. Bisher ist es nicht gelungen, die Planung und Aufstockung des Gebäudes für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu stabilisieren. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier eine Anpassung für den Bereich Nutzungsentgelt/Erbbauzins zu veranlassen. Das neuerliche Angebot ist verknüpft mit dem grundsätzlichen Willen der Stadt Frankfurt (wie ihn auch der neueste Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen 2020 dokumentiert), der Projektgruppe eine Umsetzung des ausgewählten Wohnprojektes entsprechend des seinerzeit eingereichten Wohnkonzeptes auch nach der rapiden Steigerung jeweils der Bodenwerte vor Ort sowie der Baukosten wirtschaftlich zu ermöglichen. Dabei ist der vom Wohnprojekt angestrebte durchschnittliche Mietzins für spätere Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Eine Senkung des Erbbauzinses hatte der Ortsbeirat 2 schon in seinem Beschluss vom 27.05.2020, OM 6054, im Rahmen einer Anregung an den Magistrat abstrakt gefordert und hatte genau dieses Areal der ehemaligen Akademie der Arbeit zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee vor Augen. Für die Konzeptvergabe sollte der niedrigste Erbbauzins aufgerufen werden, der in der Anregung von 2020 genannt wurde. Der Bockenheimer Ortsteil würde von einer gemeinwohlorientierten Nutzung der Erdgeschoßflächen besonders profitieren. Im Koalitionsvertrag von 2021 zwischen GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde eine Absenkung des Erbbauzinses um 1,5 Prozent und weniger angekündigt. Eine deutliche Absenkung unter die im Koalitionsvertrag genannten 1,5 Prozent ist aufgrund der extrem hohen Bodenrichtwerte an der Stelle gerechtfertigt, vor allem deswegen, um die späteren Nutzungskosten für die ausgewählte Projektgruppe "adaptiv" möglichst in einem öffentlich-geförderten Rahmen zu halten, damit möglicherweise in Zukunft noch bezahlbarer Wohnraum im Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie für Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern

21.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 323/2 Betreff: Wohnprojekt "adaptiv" in der ehemaligen Akademie für Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern Vorgang: OM 6054/20 OBR 2; ST 1950/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, a.) dem Wohnprojekt "adaptiv" für die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Akademie für Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße ein Angebot zu machen, das sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der künftigen Bewohner bzw. den Bodenwerten vor Ort zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Ausschreibung sowie des eingereichten Wohnkonzepts orientiert bzw. dies angemessen berücksichtigt (zu den Bedingungen der Ausschreibung siehe unten); b.) das insoweit angepasste Angebot der Stadt Frankfurt entweder durch einen entsprechend reduzierten Erbbauzins, eine Vereinbarung der Höchstgrenze der Nutzungskosten oder andere geeignete Maßnahmen umzusetzen; c.) dabei in jedem Fall eine spätere Miethöhe von maximal 15 Euro zugrunde zu legen; d) der Wohngruppe "adaptiv" eine Beratung "aus einer Hand" zu gewährleisten, die immobilienpolitische, planungs- und baupolitische Aspekte einschließt. Ziel müssen Planungssicherheit, die baldmöglichste Verbindlichkeit einer Bauvoranfrage sowie möglichst flexible Auslegungen des Bauordnungsrechts (ggf. Ausnahmen) sein, die ein solches Projekt befördern und nicht behindern; e.) das angepasste Angebot in jedem Fall mit der verbindlichen Verpflichtung für das Wohnprojekt zu verbinden, die Erdgeschossflächen des Gebäudes der ehemaligen Akademie für Arbeit einer gemeinwohlorientierten Nutzung für den Stadtteil Bockenheim/Westend zur Verfügung zu stellen. "Konzeptverfahren - Akademie der Arbeit Mertonstraße 30 - vom 30. April 2020 - abrufbar unter: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/amt-fuer-wohnungswesen/pdf/64_s1/64_s1_ada-ausschreibung-konzep tverfahren.ashx. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, a.) wie sich aus seiner Sicht die Situation des Projekts "adaptiv" finanziell, sowie hinsichtlich der baulichen Umsetzung darstellt; b.) an welchen Parametern sich aktuell die Ermittlung des Erbpachtzinses bemisst (Bodenwerte/ Geschossflächen, Gewerbeflächen?); c.) ob z.B durch Senkung des Erbpachtzinses auf bspw. 0,5 % vom Bodenwert, die Nutzungskosten von aktuell kalkuliert 14,80€ pro Quadratmeter um 2,33€ auf 12,47€ effektiv gesenkt werden könnten. Falls eine solche Senkung möglich erscheint, sollte sie mit der verbindlichen Auflage an das Wohnprojekt verbunden werden, geförderten Wohnraum nach dem ersten und zweiten Förderweg bereits bei Einzug zu verwirklichen; d.) ob durch den Liegenschaftsfonds in der Perspektive finanzielle Härten für gemeinschaftliche Wohngruppen und genossenschaftliche organisierte Wohnungsbaugesellschaften bei Erwerb städtischer Grundstücke abgemildert werden können, damit die politische Zielstellung der Stadt Frankfurt zur Schaffung geförderten Wohnraums besser verwirklicht werden kann; e.) warum die Projektgruppe "adaptiv" bisher nicht für den Einbezug unter dem Liegenschaftsfonds bei Erwerb der Immobilie der Akademie der Arbeit in Frage kam. Begründung: Rapide gestiegene Bodenwerte vor Ort haben zum Ergebnis, dass der effektive Erbbauzins nach derzeitiger Berechnung ca. das Doppelte betragen würde als zur Zeit der Ausschreibung des Wohnprojekts bzw. der Einreichung des Wohnkonzepts durch die Gruppe "adaptiv", so dass das Modellprojekt in dem Gebäude der ehemaligen Akademie für Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße in seiner Umsetzung gefährdet ist. Durch eine Verlängerung der Anhandgabe hat die Gruppe zwar mehr zeitlichen Spielraum erhalten; die Steigerung des Erbpachtzinses verunmöglicht allerdings eine Wirtschaftlichkeit. Zudem kostet jeder Monat der Anhandgabe die Gruppe ca. 1.000,- Euro - ohne bisher planerisch eine Sicherheit zu erreichen. Bisher ist es nicht gelungen, die Planung und Aufstockung des Gebäudes für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu stabilisieren. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat hier eine Anpassung für den Bereich Nutzungsentgelt/ Erbbauzins zu veranlassen. Das neuerliche Angebot ist verknüpft mit dem grundsätzlichen Willen der Stadt Frankfurt (wie ihn auch der neueste Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen 2020 dokumentiert), der Gruppe eine Umsetzung des ausgewählten Wohnprojektes entsprechend des seinerzeit eingereichten Wohnkonzeptes auch nach der rapiden Steigerung jeweils der Bodenwerte vor Ort sowie der Baukosten wirtschaftlich zu ermöglichen. Dabei ist der vom Wohnprojekt angestrebte durchschnittliche Mietzins für spätere BewohnerInnen zu berücksichtigen. Eine Senkung des Erbbauzinses hatte der Ortsbeirat 2 schon in seinem Beschluss vom 27.05.2020, OM 6054, im Rahmen einer Anregung an den Magistrat abstrakt gefordert und hatte genau dieses Areal der ehemaligen Akademie für Arbeit (AdA) zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee vor Augen. Für die Konzeptvergabe sollte der niedrigste Erbbauzins aufgerufen werden, der in diesem Beschluss von 2020 genannt wurde. Der Bockenheimer Ortsteil würde von einer gemeinwohlorientierten Nutzung der Erdgeschoßflächen besonders profitieren. Im Koalitionsvertrag von 2021 zwischen GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde eine Absenkung des Erbbauzins von 1,5% und weniger angekündigt. Eine deutliche Absenkung unter die im Koalitionsvertrag genannten 1,5% ist aufgrund der extrem hohen Bodenrichtwerte an der Stelle gerechtfertigt. Vor allem deswegen, um die späteren Nutzungskosten für die ausgewählte Projektgruppe "adaptiv" möglichst in einem öffentlich-geförderten Rahmen zu halten, damit möglicherweise in Zukunft noch bezahlbarer Wohnraum im Gebäude der ehemaligen Akademie für Arbeit entstehen kann. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2022, OF 292/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1861 2022 1. Die Vorlage OF 292/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 323/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU und 1 FDP gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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