Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark"
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Informationsschild am Beginn des Fußwegs zur U-Bahn-Station "Niddapark" anzubringen. Dies soll auf die Barrierefreiheit des Weges hinweisen, da dieser nicht für alle Nutzergruppen geeignet ist. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Information für Fußgänger.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der an der Ginnheimer Landstraße/Platenstraße beginnende Fußweg zur U-Bahn-Station "Niddapark" endet nach mehreren hundert Metern am Ende einer sehr schmalen Brücke vor einer Treppe, die nicht barrierefrei passierbar ist. Menschen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl, einer Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem schweren Fahrrad unterwegs sind, müssen hier umkehren, was frustrierend und bei Gegenverkehr nicht ohne Weiteres möglich ist.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, am Beginn des Fußwegs zur U-Bahn-Station "Niddapark" ein Informationsschild anzubringen, das auf das Ziel für den hier beginnenden Fußweg zum Niddapark bzw. zur U-Bahn- Station "Niddapark" hinweist und zum anderen verdeutlicht, dass dieser Weg nicht barrierefrei zu passieren ist.
Begründung
Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark" Der an der Ginnheimer Landstraße/Platenstraße beginnende Fußweg zur U-Bahn-Station "Niddapark" endet nach mehreren hundert Metern am Ende einer sehr schmalen Brücke vor einer Treppe, die nicht barrierefrei passierbar ist. Menschen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl, einer Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem schweren Fahrrad unterwegs sind, müssen hier umkehren, was frustrierend und bei Gegenverkehr nicht ohne Weiteres möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2023OFOF 421/9Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3385Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“Direktanregung
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1096Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats