Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“
Details im PARLIS OF_421-9_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“
Details im PARLIS OM_3385_2023Stellungnahme des Magistrats
Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark"
Details im PARLIS ST_1096_2023Antrag Ortsbeirat
Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“
Details im PARLIS OF_421-9_2023Anregung Ortsbeirat
Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“
Details im PARLIS OM_3385_2023Stellungnahme des Magistrats
Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark"
Details im PARLIS ST_1096_2023S A C H S T A N D :
Betreff: Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark" Der an der Ginnheimer Landstraße/Platenstraße beginnende Fußweg zur U-Bahn-Station "Niddapark" endet nach mehreren hundert Metern am Ende einer sehr schmalen Brücke vor einer Treppe, die nicht barrierefrei passierbar ist. Menschen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl, einer Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem schweren Fahrrad unterwegs sind, müssen hier umkehren, was frustrierend und bei Gegenverkehr nicht ohne Weiteres möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, am Beginn des Fußwegs zur U-Bahn-Station "Niddapark" ein Informationsschild anzubringen, das auf das Ziel für den hier beginnenden Fußweg zum Niddapark bzw. zur U-Bahn- Station "Niddapark" hinweist und zum anderen verdeutlicht, dass dieser Weg nicht barrierefrei zu passieren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1096