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Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
69 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag befasst sich mit dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in Frankfurt-Bockenheim und fordert die Prüfung der Eigentumsverhältnisse sowie der Sanierungsbedürftigkeit des denkmalgeschützten Gebäudes. Zudem wird die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Abbau des Leerstands und mögliche neue Nutzungspläne thematisiert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Friedrich-Ebert-Anlage — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Gebäudes des ehemaligen türkischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee 17 bis 19 in Frankfurt- Bockenheim sind;
  2. in welchem Umfang das denkmalgeschützte Gebäude sanierungsbedürftig ist;
  3. ob seitens der Stadt bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, um den Leerstand zu beenden;
  4. welche Pläne bekannt sind, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen;
  5. ob eventuell eine öffentliche Nutzung (Miete oder Erwerb) in Erwägung gezogen werden kann.

Begründung

Das türkische Generalkonsulat ist schon vor einigen Jahren in die Kennedyallee umgezogen. Das Gebäude an der Zeppelinallee in sehr guter und zentraler Lage steht seitdem leer. Nach Auskunft der Ämter befindet sich die Liegenschaft im privaten Eigentum. Die Liegenschaft ist als Kulturdenkmal eingetragen, was den Eindruck der Mitglieder des Ortsbeirates, dass es sich hier um ein unbedingt erhaltenswertes Gebäude handelt, bestärkt. Es bestehen seitens der Mitglieder des Ortsbeirates Bedenken, dass mit dem Gebäude spekuliert wird und der Sanierungsaufwand irgendwann sehr hoch sein wird und bei drohendem Zerfall baupolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen sein werden. Als eine der repräsentativen Liegenschaften an der Zeppelinallee sollte es unbedingt erhalten und genutzt werden. Gerüchten der Nachbarschaft zufolge seien bereits Waschbären in dem Gebäude gesichtet worden. Das eindrucksvolle Gebäude, das sich in das Ensemble an der Zeppelinallee einfügt, sollte nicht das Schicksal etwa des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage ereilen, das inzwischen einen derart hohen Sanierungsrückstand aufweist, dass es erheblich an Wert verloren hat und nur mit großer Mühe im Kern erhalten werden kann. Ein weiteres Beispiel im näheren Umkreis des hier gegenständlichen Gebäudes ist die ehemalige Druckerei "Dondorf" am nördlichen Campus Bockenheim, die wegen erheblichen Sanierungsrückstaus voraussichtlich abgerissen werden muss.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2022OFOF 471/2Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
  2. 10. Oktober 2022Sie sind hier
    OMOM 2936Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?
    Direktanregung
  3. 6. März 2023STST 617Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Stellungnahme
  4. 21. Mai 2023OFOF 682/2Nachfrage zu ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
  5. 18. September 2023OMOM 4503Nachfrage zu Stellungnahme ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Direktanregung
  6. 15. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 119Nachfrage zu Stellungnahme ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 18 · 13.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-3

Mitdiskutieren

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