Nachfrage zu Stellungnahme ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats. Es wird festgestellt, dass nach Notsicherungsmaßnahmen keine weiteren Sanierungsanträge vorliegen und das Denkmalamt erneut Kontakt zur Eigentümerin aufnehmen wird, um die Instandsetzung und Nutzung des Gebäudes zu fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Nachgang zu dem Ortstermin am 7. Juni 2021 fanden Abstimmungen zwischen der Eigentümerin und dem Denkmalamt statt, die in der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zur Durchführung von Notsicherungsmaßnahmen mündeten, welche Anfang 2022 durchgeführt worden sind (Entfernen loser Fassadenteile, Sicherung der massiven Erkerbrüstung von Nr. 17, lokale Dachreparaturen auf der Rückseite von Nr. 19).
Die Versuche des Denkmalamts, die Eigentümerin während der Abstimmungen zu den oben genannten Maßnahmen von der Freigabe weiterer Mittel für umfassendere Sanierungen zu überzeugen, wurden seitens des zuständigen türkischen Ministeriums nicht mitgetragen. Nach Abschluss der Arbeiten hat die Eigentümerin das Denkmalamt nicht mehr kontaktiert.
Die letzte Bauberatung bei der Bauaufsicht zur Liegenschaft Zeppelinallee 17-19 wurde im Jahr 2014 geführt. Ein Bauantrag liegt nicht vor, derzeit ebenso wenig ein isolierter denkmalschutzrechtlicher Antrag. Weder der Bauaufsicht noch dem Denkmalamt sind aktuelle Bestrebungen bekannt, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Es bestehen baurechtlich und denkmalschutzrechtlich keine Möglichkeiten, die Wiederaufnahme einer Nutzung oder die dazu notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen zu fordern.
Das Denkmalamt wird sich jedoch zeitnah schriftlich an die Eigentümerin wenden, um noch einmal sein Interesse an der Instandsetzung und Nutzung des Gebäudes zu bekunden und zu versuchen, die weitere Sanierung und Nutzungsfindung anzustoßen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2022OMOM 2936Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Direktanregung
- 6. März 2023STST 617Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Stellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 682/2Nachfrage zu ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 18. September 2023OMOM 4503Nachfrage zu Stellungnahme ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Direktanregung
- 15. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 119Nachfrage zu Stellungnahme ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab