Nachfrage zu Stellungnahme ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?
Stellungnahme des Magistrats
Im Nachgang zu dem Ortstermin am 7. Juni 2021 fanden Abstimmungen zwischen der Eigentümerin und dem Denkmalamt statt, die in der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zur Durchführung von Notsicherungsmaßnahmen mündeten, welche Anfang 2022 durchgeführt worden sind (Entfernen loser Fassadenteile, Sicherung der massiven Erkerbrüstung von Nr. 17, lokale Dachreparaturen auf der Rückseite von Nr. 19). Die Versuche des Denkmalamts, die Eigentümerin während der Abstimmungen zu den oben genannten Maßnahmen von der Freigabe weiterer Mittel für umfassendere Sanierungen zu überzeugen, wurden seitens des zuständigen türkischen Ministeriums nicht mitgetragen. Nach Abschluss der Arbeiten hat die Eigentümerin das Denkmalamt nicht mehr kontaktiert. Die letzte Bauberatung bei der Bauaufsicht zur Liegenschaft Zeppelinallee 17-19 wurde im Jahr 2014 geführt. Ein Bauantrag liegt nicht vor, derzeit ebenso wenig ein isolierter denkmalschutzrechtlicher Antrag. Weder der Bauaufsicht noch dem Denkmalamt sind aktuelle Bestrebungen bekannt, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Es bestehen baurechtlich und denkmalschutzrechtlich keine Möglichkeiten, die Wiederaufnahme einer Nutzung oder die dazu notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen zu fordern. Das Denkmalamt wird sich jedoch zeitnah schriftlich an die Eigentümerin wenden, um noch einmal sein Interesse an der Instandsetzung und Nutzung des Gebäudes zu bekunden und zu versuchen, die weitere Sanierung und Nutzungsfindung anzustoßen.