Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats, das im Eigentum der Türkischen Republik steht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Sanierungsbedarf noch nicht genau festgestellt wurde und dass eine öffentliche Nutzung denkmalrechtlich nicht ausgeschlossen ist, jedoch erst bei Vorlage einer Entwurfsplanung beurteilt werden kann.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
- Beide Gebäudehälften befinden sich im Eigentum der Türkischen Republik.
- Die genaue Feststellung des Sanierungsbedarfs durch ein Gutachten steht noch aus. Schäden am Dach und an der Vorderfassade wurden bereits gesichert bzw. behoben (Anfang 2022). Da es sich bei der Liegenschaft um extraterritoriales Gebiet handelt, sind Verfügungsmaßnahmen gemäß §§ 13 und 14 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) - "Instandsetzungsanordnung" nicht durchsetzbar. Die bereits durchgeführten Sicherungsmaßnahmen beruhen auf Freiwilligkeit durch den Bauherrn.
- Das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG) sieht keine Anordnung zur Nutzung eines Kulturdenkmals vor.
- Die letzte Bauberatung der Bauaufsicht fand 2014 statt. Dort sind keine aktuellen Bestrebungen bekannt, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Bei einem Ortstermin mit dem Denkmalamt am 07.06.2021 und Vertretern des türkischen Generalkonsulats stand eine kulturelle Nutzung im Raum. Wie weit diese Pläne jedoch bereits gediehen sind, ist dem Denkmalamt nicht bekannt.
- Eine öffentliche Nutzung ist aus denkmalfachlicher Sicht nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Inwieweit eine bestimmte Nutzung denkmalverträglich ist, kann jedoch erst bei Vorlage einer prüffähigen Entwurfsplanung beurteilt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2022OFOF 471/2Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 10. Oktober 2022OMOM 2936Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Direktanregung
- 6. März 2023Sie sind hierSTST 617Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Stellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 682/2Nachfrage zu ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 18. September 2023OMOM 4503Nachfrage zu Stellungnahme ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Direktanregung
- 15. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 119Nachfrage zu Stellungnahme ST 617: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab