Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- Beide Gebäudehälften befinden sich im Eigentum der Türkischen Republik.
- Die genaue Feststellung des Sanierungsbedarfs durch ein Gutachten steht noch aus. Schäden am Dach und an der Vorderfassade wurden bereits gesichert bzw. behoben (Anfang 2022). Da es sich bei der Liegenschaft um extraterritoriales Gebiet handelt, sind Verfügungsmaßnahmen gemäß §§ 13 und 14 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) - "Instandsetzungsanordnung" nicht durchsetzbar. Die bereits durchgeführten Sicherungsmaßnahmen beruhen auf Freiwilligkeit durch den Bauherrn.
- Das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG) sieht keine Anordnung zur Nutzung eines Kulturdenkmals vor.
- Die letzte Bauberatung der Bauaufsicht fand 2014 statt. Dort sind keine aktuellen Bestrebungen bekannt, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Bei einem Ortstermin mit dem Denkmalamt am 07.06.2021 und Vertretern des türkischen Generalkonsulats stand eine kulturelle Nutzung im Raum. Wie weit diese Pläne jedoch bereits gediehen sind, ist dem Denkmalamt nicht bekannt.
- Eine öffentliche Nutzung ist aus denkmalfachlicher Sicht nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Inwieweit eine bestimmte Nutzung denkmalverträglich ist, kann jedoch erst bei Vorlage einer prüffähigen Entwurfsplanung beurteilt werden.