Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anregung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit rund um das Goethe-Gymnasium. Es wird festgestellt, dass keine objektiv belegbare Gefahrenlage vorliegt, die eine Umgestaltung der Straße rechtfertigt. Daher sind zusätzliche Maßnahmen nicht notwendig.
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Friedrich-Ebert-Anlage — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umgestaltung der LudwigErhard-Anlage/Senckenberganlage/Friedrich-Ebert-Anlage02.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Unfallstatistik im Grüneburgweg nach Umgestaltung20.01.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Friedrich-Ebert-Anlage per E-MailStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Zu 1a - d der OM 6528 Die Anregung wurde seitens des Magistrats geprüft. Eine Gefahrenlage, die Eingriffe im angeregten Umfang rechtfertigen könnte, kann nicht im Ansatz objektiv erkannt und belegt werden. Im Gegenteil ist der in Rede stehende Abschnitt der Friedrich-Ebert-Anlage von 2016-2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung. Auch allgemein ist die Verkehrsunfallbelastung in Fahrtrichtung Westen zwischen Mainzer Landstraße und Rheinstraße auffallend niedrig im Vergleich zu anderen Abschnitten der Friedrich-Ebert-Anlage. Die dritte Fahrspur in diesem Abschnitt trägt demnach nicht zu einer erhöhten Unfallgefahr bei. Aufgrund der vorhandenen baulichen Rahmenbedingungen besteht zudem auch kein Handlungsbedarf der Umwandlung einer Fahrspur in einen Radstreifen. Der vorhandene baulich getrennte Radweg sowie der Gehweg sind gemäß den einschlägigen Regelwerken ausreichend dimensioniert. Zu 1e der OM 6528: Im Rahmen des Projekts zur Einrichtung von Mobilitätsstationen erfolgt die Flächensuche für die ausgewiesenen Abstellflächen für Leihfahrräder und E-Scooter in enger Abstimmung im Magistrat. Zur Nutzung von Synergieeffekten werden im Zuge dieser Flächensuche zugleich geeignete Standorte für Fahrradbügel ermittelt. Der beauftragte Dienstleister sucht derzeit im Stadtteil Westend-Süd nach geeigneten Flächen für Mobilitätsstationen und Fahrradbügel. Im Umfeld des Goethe-Gymnasiums wurden potenzielle Standorte identifiziert, unter anderem an der Ecke Erlenstraße / Bettinastraße sowie an der Kreuzung Beethovenstraße / Rheinstraße. Diese Standorte befinden sich jedoch noch in der Abstimmung. Zu 1f der OM 6528: Auch dieser Anregung kann aufgrund mangelnder belegbarer Gefahrenlage nicht entsprochen werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau darstellende Kennwert V85 (Geschwindigkeit, die von 85% der Kraftfahrzeugführer:innen nicht überschritten wird) insbesondere tagsüber teils deutlich unter 25 km/h liegt. Das ist auf das Verhältnis zwischen vorhandener Verkehrsmenge und der engen Abfolge von Lichtsignalanlagen (sowie teils auch auf die kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Einmündung Rheinstraße) zurückzuführen. Dem hinzuzufügen ist, dass für die Verhinderung der beschriebenen Fälle von überhöhter Geschwindigkeit sowie riskanten Überholmanövern Geschwindigkeitsbeschränkungen erfahrungsgemäß kein wirksames Mittel darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2025OMOM 6528Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das GoetheGymnasiumDirektanregung
- 4. August 2025STST 1321Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe GymnasiumStellungnahme
- 2. Oktober 2025OFOF 1246/2Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-GymnasiumOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2025OMOM 7660Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-GymnasiumDirektanregung
- 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 623Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-GymnasiumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab