Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe Gymnasium
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage, die Eingriffe im angeregten Umfang rechtfertigen könnte, kann nicht im Ansatz objektiv erkannt und belegt werden. Im Gegenteil ist der in Rede stehende Abschnitt der Friedrich-Ebert-Anlage von 2016-2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung. Auch allgemein ist die Verkehrsunfallbelastung in Fahrtrichtung Westen zwischen Mainzer Landstraße und Rheinstraße auffallend niedrig im Vergleich zu anderen Abschnitten der Friedrich-Ebert-Anlage. Der das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau darstellende Kennwert V85 (Geschwindigkeit, die von 85% der Kraftfahrzeugführer:innen nicht überschritten wird) liegt insbesondere tagsüber bei teils deutlich unter 25 km/h, was auf die große Verkehrsmenge und enge Abfolge von Lichtsignalanlagen (sowie teils auch auf die kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Einmündung Rheinstraße) zurückzuführen ist. Die Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde daher vollumfänglich abgelehnt.