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Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern

Details im PARLIS OF_544-2_2022
05.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern

Details im PARLIS OM_3324_2022
24.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern

Details im PARLIS ST_761_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3324 entstanden aus Vorlage: OF 544/2 vom 10.11.2022

Betreff: Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern
Der Magistrat wird gebeten, den Bodenbelag des Fuß- und Radwegs parallel zur A 66 zu erneuern.

Begründung:

Der Weg ist eine wichtige Verbindung im Fußgänger- und Fahrradnetz, da er das Westend (Übergang Brücke Grüneburgpark), Bockenheim mit Ginnheim/Niddapark verbindet und auch Zugang zu den anliegenden Kleingärten ermöglicht. Der Weg befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Er ist sehr uneben und der Schotter sowie die Schwellen an Gullideckeln bergen Unfallgefahren für Radfahrer und schränkt die Nutzbarkeit zulasten mobilitätseingeschränkter Passanten sowie Kinderwagen ein. Eingang/-fahrt in den Sandweg aus Richtung Niddapark/S-Bahn kommend: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 761
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 761) vorgelegt hat.