Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark"
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass am Beginn des Fußwegs zur U-Bahnstation Niddapark ein Informationsschild aufgestellt wird. Dieses Schild soll auf das Ziel des Fußwegs hinweisen und klarstellen, dass der Weg nicht barrierefrei ist. Dies soll die Situation für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der an der Ginnheimer Landstraße / Platenstraße beginnende Fußweg zur U-Bahnstation Niddapark endet nach mehreren hundert Metern und am Ende einer sehr schmalen Brücke vor einer Treppe, die nicht barrierefrei passierbar ist. Menschen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl, einer Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem schweren Fahrrad unterwegs sind, müssen hier wieder umkehren, was frustrierend und bei Gegenverkehr nicht ohne weiteres möglich ist.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, am Beginn des Fußwegs zur U-Bahnstation Niddapark ein Informationsschild anzubringen, das erstens auf das Ziel für den hier beginnenden Fußweg zum Niddapark bzw. der U-Bahnstation Niddapark hinweist und zweitens verdeutlicht, dass dieser Weg nicht barrierefrei zu passieren ist.
Begründung
den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark" Der an der Ginnheimer Landstraße / Platenstraße beginnende Fußweg zur U-Bahnstation Niddapark endet nach mehreren hundert Metern und am Ende einer sehr schmalen Brücke vor einer Treppe, die nicht barrierefrei passierbar ist. Menschen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl, einer Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem schweren Fahrrad unterwegs sind, müssen hier wieder umkehren, was frustrierend und bei Gegenverkehr nicht ohne weiteres möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2023Sie sind hierOFOF 421/9Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2023OMOM 3385Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“Direktanregung
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1096Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme