Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark"
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf eine Anregung zur Verbesserung der Barrierefreiheit zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark" reagiert. Er sieht keine Notwendigkeit, auf fehlende Barrierefreiheit hinzuweisen, da digitale Informationsmöglichkeiten bestehen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es ist stadtweit nicht üblich auf Stellen der fehlenden Barrierefreiheit hinzuweisen. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass insbesondere digital Möglichkeiten genutzt werden, sich vorab über die Barrierefreiheit von Zugängen zu Stationen zu informieren.
Der Magistrat entspricht der Anregung daher nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2023OFOF 421/9Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2023OMOM 3385Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“Direktanregung
- 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1096Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab