Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
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Bisheriger Verlauf
03.03.2022
21.03.2022
04.07.2022
27.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Details im PARLIS OF_295-2_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Details im PARLIS OM_1863_2022Stellungnahme des Magistrats
Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Details im PARLIS ST_1544_2022Stellungnahme des Magistrats
Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Details im PARLIS ST_331_202303.03.2022
Antrag Ortsbeirat
Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Details im PARLIS OF_295-2_202221.03.2022
Anregung Ortsbeirat
Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Details im PARLIS OM_1863_202204.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Details im PARLIS ST_1544_202227.01.2023
Stellungnahme des Magistrats
Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Details im PARLIS ST_331_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1863 entstanden aus Vorlage: OF 295/2 vom 03.03.2022
Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt werden. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße - soweit verblichen - erneuert werden. Begründung:
Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u. a. den benannten Zebrastreifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1544 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 331
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0