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Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.03.2022

Antrag Ortsbeirat

Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern

Details im PARLIS OF_295-2_2022
21.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern

Details im PARLIS OM_1863_2022
04.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern

Details im PARLIS ST_1544_2022
27.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern

Details im PARLIS ST_331_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1863 entstanden aus Vorlage: OF 295/2 vom 03.03.2022

Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt werden. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße - soweit verblichen - erneuert werden.

Begründung:

Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u. a. den benannten Zebrastreifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1544 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 331
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0