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Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenGinnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 295/2 Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert wird. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße -soweit verblichen- erneuert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u.a. den benannten Zebra-Streifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1863 2022 Die Vorlage OF 295/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Antragstenors nach den Worten "(Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert" die Worte "und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 ein neues Produkt "Potenzial für Baumpflanzungen im Straßenraum" in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen mit jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE, Amt 66) in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt (Amt 67) sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand in den beteiligten Ämtern abzudecken wird im Stellenplan - in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer), sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist, - und in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen ebenfalls eine weitere Stelle geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 194 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Bisher werden für Baumpflanzungen im Straßenraum lediglich 100.000 € pro Jahr beim Grünflächenamt (Produktgruppe 22.09) zur Verfügung gestellt. Hierbei geht es zudem um kleinere Maßnahmen und nicht die flächendeckende Ausstattung von Straßen mit Bäumen. Das ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt im Investitionsvolumen und der Zielrichtung ein richtiger Baustein aber allein nicht ausreichend. Ebenso wenig ausreichend ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. So zielen beide Änderungen des Stellenplans nicht einer Erhöhung sondern einer Beibehaltung der Stellenzahl. Da die technischen Arbeiten insbesondere die Trassenuntersuchungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt bzw. beauftragt werden, ist die systematische Potentialanalyse für Baumpflanzungen hier anzusiedeln, nicht im Grünflächenamt. Die Bäume im Straßenraum sind im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Das Grünflächenamt ist hier eher Dienstleister für das Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Planung und der Pflege der Bäume. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenAbfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1682 entstanden aus Vorlage: OF 184/9 vom 20.12.2021 Betreff: Abfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße bzw. von der Füllerstraße bis zur Ginnheimer Waldgasse gegenüber des ehemaligen Predigerseminars zwei Abfalleimer anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 878 Aktenzeichen: 79 4
Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 254/2 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für Zufußgehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Der Ortsbeirat bittet daher, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der PKW-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen Zufußgehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein PKW-Stellplatz (in der Straße "Am Weingarten") zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" befinden sich aktuell Halteverbotszonen und PKW-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen "Am Weingarten" und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden PKW-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße / "Am Weingarten" auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte bspw. auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, ggfs. wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße / Gräfstraße / Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher solle die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Der Antrag erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende PKW sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden PKW und Radfahrenden beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden. Der Antrag zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d.h. Straßenbahn- und PKW-Fahrspuren und Stellplätze, sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2., 6. und 7. des Antragstenors der Vorlage OF 254/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2022 1. Die Vorlage OF 222/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. und 3. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 6. und 7.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenVerbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee auf Höhe Palmengarten/Papageno-Theater
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1396 entstanden aus Vorlage: OF 223/2 vom 01.01.2022 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee auf Höhe Palmengarten/Papageno-Theater Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee Richtung Palmengarten/Papageno-Theater fußgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelphasen sind teilweise so kurz, dass die Fußgänger gezwungen sind, auf der Verkehrsinsel in der Mitte der sehr breiten Hauptverkehrsstraße zu warten. Da die Verkehrsinsel recht schmal ist, ist das Warten dort mit nicht unerheblichen Gefahren verbunden. Nicht zuletzt ist zu berücksichtigen, dass häufig Kindergarten- oder Grundschulgruppen das Kindertheater und/oder den Palmengarten besuchen. Insbesondere für Gruppen von circa 20 Kindern mit ein bis zwei Betreuungspersonen stellt das Warten auf der schmalen Mittelinsel eine Gefahr dar. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass nördlich der Kreuzung kein Übergang eingerichtet ist, sodass Radfahrer in beide Richtungen den hier beschriebenen Übergang nutzen. Es ist nicht ersichtlich, warum die Ampelphasen teilweise kürzer sind als andere. Fußgänger wissen beim Loslaufen nicht, ob sie in Gänze queren werden können. Übergang mit der recht schmalen Verkehrsinsel in der Mitte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 997 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee auf Höhe Palmengarten/Papageno-Theater
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 223/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee auf Höhe Palmengarten/Papageno-Theater Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee Richtung Palmengarten/Papagenotheater fußgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelphasen sind teilweise so kurz, dass die Fußgänger gezwungen sind, auf der Verkehrsinsel in der Mitte der sehr breiten Hauptverkehrsstraße zu warten. Da die Verkehrsinsel recht schmal ist, ist das Warten dort mit nicht unerheblichen Gefahren verbunden. Nicht zuletzt ist zu berücksichtigen, dass häufig Kindergarten- oder Grundschulgruppen das Kindertheater und/oder den Palmengarten besuchen. Insbesondere für Gruppen von ca. 20 Kindern mit ein bis zwei Betreuungspersonen stellt das Warten auf der schmalen Mittelinsel eine Gefahr dar. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass nördlich der Kreuzung kein Übergang eingerichtet ist, sodass Radfahrer in beide Richtungen den hier beschriebenen Übergang nutzen. Es ist nicht ersichtlich, warum die Ampelphasen teilweise kürzer sind als andere. Fußgänger wissen beim Loslaufen nicht, ob sie in Gänze queren können werden. Übergang mit der recht schmalen Verkehrsinsel in der Mitte Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1396 2022 Die Vorlage OF 223/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAbfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2021, OF 184/9 Betreff: Abfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße bzw. von der Füllerstraße bis zur Ginnheimer Waldgasse zwei Abfalleimer anzubringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 184/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1682 2022 Die Vorlage OF 184/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "gegenüber des ehemaligen Predigerseminars" zur näheren Bezeichnung eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRad- und Fußweg auf der Sophienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr von Zufußgehenden und Radfahrenden auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Der Ortsbeirat bittet daher, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Dooring Zone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und die Dooring Zone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der PKW-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen Zufußgehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein PKW-Stellplatz (in der Straße "Am Weingarten" ) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" befinden sich aktuell Halteverbotszonen und PKW-Stellplätze. Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen "Am Weingarten" und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Dooring Zone zu den rechts daneben liegenden PKW-Parkplätzen soll hinreichend breit abmarkiert werden. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardtstraße / "Am Weingarten" auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte bspw. auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Der Antrag erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch querparkende PKW sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden PKW und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden. Der Antrag zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d.h. Straßenbahn- und PKW-Fahrspuren und Stellplätze, sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2022, OF 254/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2., 6. und 7. des Antragstenors der Vorlage OF 254/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2022 1. Die Vorlage OF 222/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. und 3. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 6. und 7.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenReduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 159/9 vom 17.11.2021 Betreff: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 40 von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in der Ginnheimer Landstraße im Bereich Ginnheim (Ortsbeirat 9) mit Tempoüberwachung möglich ist. In der Nachtzeit wird das geringe Verkehrsaufkommen dazu genutzt, die Ginnheimer Landstraße mit erhöhter Geschwindigkeit, teilweise über der zulässigen Grenze von 50 km/h, zu befahren. Begünstigt wird die "Raserei" auf der Ginnheimer Landstraße durch die zweispurige kreuzungsfreie Straßenführung im Abschnitt der Überführung der A 66 (Ortsbeirat 2). Zusammen mit dem schlechten baulichen Zustand des Pflasterbelags im Kreuzungsbereich Wilhelm-Epstein-Straße/Ginnheimer Landstraße sowie den Straßenbahnschienen führt dies zu einer zusätzlichen Störung der Nachtruhe der Anwohner. Begründung: Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h wird zudem die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50 verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 821 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 159/9 Betreff: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 40 von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr in der Ginnheimer Landstraße im Bereich Ginnheim (OBR 9) mit Tempoüberwachung möglich ist. In der Nachtzeit wird das geringe Verkehrsaufkommen dazu genutzt, die Ginnheimer Landstr. mit erhöhter Geschwindigkeit, teilweise über der zulässigen Grenze von 50 km/h zu befahren. Begünstigt wird die "Raserei" auf der Ginnheimer Landstr. durch die 2-spurige kreuzungsfreie Straßenführung im Abschnitt der Überführung der A 66 (OBR 2). Zusammen mit dem schlechten baulichen Zustand des Pflasterbelags im Kreuzungsbereich Wilhelm-Epsteinstraße/ Ginnheimer Landstraße sowie den Straßenbahnschienen, führt dies zu einer zusätzlichen Störung der Nachtruhe der Anwohner. Begründung: Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h verbessert zudem die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1261 2021 Die Vorlage OF 159/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen 1 SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenIllegales Parken durch legales Parken ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1052 entstanden aus Vorlage: OF 189/2 vom 18.10.2021 Betreff: Illegales Parken durch legales Parken ersetzen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Bernusstraße an allen dafür inf rage kommenden Stellen im Bereich der Gehwege Fahrradbügel derart zu installieren, dass das verbotswidrige Parken durch Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe auf den Gehwegen durch legales Fahrradparken unterbunden wird. Es ist darauf zu achten, dass die Fahrradbügel nicht in den Weg gestellt werden, sodass der Gehweg barrierefrei nutzbar bleibt. Begründung: Anregung der Anwohnenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 501 Aktenzeichen: 66 5
Illegales Parken durch legales Parken ersetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 189/2 Betreff: Illegales Parken durch legales Parken ersetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Franz-Rücker-Allee / Bernusstraße an allen dafür in Frage kommenden Stellen im Bereich der Gehwege Fahrradbügel derart zu installieren, dass das verbotswidrige Parken durch Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe auf den Gehwegen durch legales Fahrradparken unterbunden wird. Begründung: Anregung der Anwohnenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1052 2021 Die Vorlage OF 189/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Es ist darauf zu achten, dass die Fahrradbügel nicht in den Weg gestellt werden, sodass der Gehweg barrierefrei nutzbar bleibt." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 169/2 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße / Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann. 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z.B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürger*innen und Besucher*innen ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 139/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1045 2021 1. Die Vorlage OF 139/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenBeschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 entstanden aus Vorlage: OF 143/2 vom 22.08.2021 Betreff: Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen bzw. Fußgänger- und Radfahrerübergang der Gräfstraße, Rechtsabbieger in die Sophienstraße (Ecke am Mainova-Gebäude), durch Beschilderung auszuweisen. Begründung: Zahlreiche Autofahrer konzentrieren sich ausschließlich auf den Straßenverkehr beim Einbiegen in die Sophienstraße und überrollen den Fußgänger- und Radfahrerübergang. Dies soll durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Zebrastreifen) möglichst unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Antrag vom 10.05.2024, OF 912/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 7
Mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 831 entstanden aus Vorlage: OF 156/2 vom 30.08.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende Der Magistrat wird gebeten, 1.im Kreuzungsbereich der Bernusstraße/Georg-Speyer-Straße (etwa vor Hausnummer 51) mit geeigneten Maßnahmen eine Sichtachse für zu Fuß Gehende für die Bernusstraße herzustellen (Foto 1); 2. im Bereich der Bernusstraße 19 das Parken auf dem Gehweg derart zu unterbinden, dass genügend Raum für Menschen geschaffen wird, die den Gehsteig (auch mit Rollstuhl, Rollator, Krücken, Kinderwagen etc.) nutzen (Foto 2). Begründung: Erhöhung der Sicherheit bzw. des Raums für Menschen, die den Gehsteig an den benannten Stellen nutzen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 167 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 156/2 Betreff: Mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Im Kreuzungsbereich der Bernusstraße/Georg-Speyer-Straße (etwa vor HN 51) mit geeigneten Maßnahmen eine Sichtachse für Zufußgehende für die Bernusstraße herzustellen (Foto 1). 2. Im Bereich der Bernusstraße 19 das Parken auf dem Gehweg derart zu unterbinden, dass genügend Raum für Menschen geschaffen wird, die den Gehsteig (auch mit Rollstuhl, Rollator, Krücken, Kinderwagen, etc.) nutzen (Foto 2). Begründung: Erhöhung der Sicherheit bzw. des Raums für Menschen, die den Gehsteig an den benannten Stellen nutzen. Quelle: Der Fotograf ist dem Antragssteller mit Namen und Anschrift bekannt. Quelle: Der Fotograf ist dem Antragssteller mit Namen und Anschrift bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 831 2021 Die Vorlage OF 156/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 144/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: Die Wartezeiten sind teilweise sehr lang. Es ist zu beobachten, dass die Straßenbahnschaltung dazu führt, dass nicht etwa die Fußgänger zusätzliche Grünphasen erhalten, sondern beispielsweise Rotlicht auch an der Gräfstraße auf der Hälfte haben, die nicht von der Straßenbahn gequert wird. Auch wird im Falle der Durchfahrt einer Straßenbahn die Grünphase der Autofahrer aus Richtung Süden, Gräfstraße, verlängert, sodass Fußgänger längere Rotphasen vor Querung der Ludolfusstraße abzuwarten haben. Insgesamt sind die Wartezeiten aufgrund der geteilten Ampelphasen sehr lang. Die Kreuzung ist nicht nur vom motorisierten Individual- und Straßenbahnverkehr stark frequentiert, sondern auch durch Fußgänger und Radfahrer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2021 Die Vorlage OF 144/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenObsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenStadtteilzentrum Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 92/9 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Ecke Platenstraße Ginnheimer Landstraße (Rewe-Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 92/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1058 2021 Die Vorlage OF 92/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Ablehnung); 2 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenAnwohnerparken Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 91/9 Betreff: Anwohnerparken Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Gebiet zwischen Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Stadtweg, Wilhelm-Epstein-Straße und Am Eisernen Schlag Anwohnerparkplätze in ausreichendem Umfang (mindestens 50% des vorhandenen Parkraums) auszuweisen. Begründung: Der Parkdruck im oben genannten Gebiet ist extrem hoch. Dieser wird insbesondere durch den Besucherverkehr des Markus Krankenhauses verursacht. Durch die Ausweisung entsprechender Anwohnerparkflächen sollen die Anwohner entlastet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 91/9 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, 1 SPD, 1 LINKE. und BFF gegen 1 SPD, 1 LINKE. und FDP (= Annahme); GRÜNE und 4 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
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