Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen an der Gräfstraße durch Beschilderung auszuweisen, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu erhöhen. Dies ist notwendig, da viele Autofahrer den Übergang übersehen und dadurch gefährdet werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen bzw. Fußgänger- und Radfahrerübergang der Gräfstraße, Rechtsabbieger in die Sophienstraße (Ecke am Mainova-Gebäude), durch Beschilderung auszuweisen.
Begründung
Zahlreiche Autofahrer konzentrieren sich ausschließlich auf den Straßenverkehr beim Einbiegen in die Sophienstraße und überrollen den Fußgänger- und Radfahrerübergang. Dies soll durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Zebrastreifen) möglichst unterbunden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2021OFOF 143/2Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. September 2021Sie sind hierOMOM 821Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeDirektanregung
- 21. Januar 2022STST 172Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeStellungnahme
- 10. Mai 2024OFOF 912/2Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. Mai 2024OMOM 5498Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeDirektanregung
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 166 WochenSTST 1892Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats