Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Seit Beginn der Aufzeichnung im Jahr 2007 bis einschließlich des vergangenen Jahres 2023 hat sich an der betroffenen Örtlichkeit kein polizeilich aufgenommener Unfall mit Fußgängerbeteiligung ereignet. Eine "anderweitige Sicherung" ist deshalb weder objektiv notwendig noch gemäß der einschlägigen "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) vorgesehen. Die Stellungnahme des Magistrats vom 21. Januar 2022, ST 172, hat weiterhin Gültigkeit. Zusätzlich wird der Hinweis an die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei weitergegeben, um in eigener Zuständigkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer:innen zu sanktionieren.