Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Fußgängerüberweg an der Gräfstraße/Ecke Sophienstraße. Es wird festgestellt, dass seit 2007 kein Unfall mit Fußgängerbeteiligung an dieser Stelle registriert wurde, weshalb keine zusätzliche Sicherung notwendig ist. Die Landespolizei wird informiert, um das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu überwachen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Seit Beginn der Aufzeichnung im Jahr 2007 bis einschließlich des vergangenen Jahres 2023 hat sich an der betroffenen Örtlichkeit kein polizeilich aufgenommener Unfall mit Fußgängerbeteiligung ereignet. Eine "anderweitige Sicherung" ist deshalb weder objektiv notwendig noch gemäß der einschlägigen "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) vorgesehen. Die Stellungnahme des Magistrats vom 21. Januar 2022, ST 172, hat weiterhin Gültigkeit.
Zusätzlich wird der Hinweis an die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei weitergegeben, um in eigener Zuständigkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer:innen zu sanktionieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2021OMOM 821Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeDirektanregung
- 21. Januar 2022STST 172Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeStellungnahme
- 10. Mai 2024OFOF 912/2Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. Mai 2024OMOM 5498Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeDirektanregung
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 163 WochenSTST 1892Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab