Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur von der Gräfstraße in die Sophienstraße besser zu sichern. Dies geschieht aufgrund der anhaltenden Gefahren für Fußgänger, die von abbiegenden Autofahrern nicht wahrgenommen werden. Eine adäquate Sicherung des Übergangs wird als notwendig erachtet.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern.
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2021OFOF 143/2Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. September 2021OMOM 821Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeDirektanregung
- 21. Januar 2022STST 172Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeStellungnahme
- 10. Mai 2024OFOF 912/2Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. Mai 2024Sie sind hierOMOM 5498Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeDirektanregung
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 166 WochenSTST 1892Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats