Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Beschilderung des Fußgängerüberwegs an der Gräfstraße. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da die Regelungen für wartepflichtige Zufahrten keine Beschilderung vorsehen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Regelungen zu Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind in der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu finden.
Punkt 3 "Ausstattung von FGÜ" Absatz 3.1 (1) dieser Richtlinie besagt, dass die Beschilderung mittels Verkehrszeichen (VZ) 350 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an wartepflichtigen Zufahrten entfällt.
Da es sich bei dem genannten Rechtsabbieger aus der Gräfstraße in die Sophienstraße um eine wartepflichtige Zufahrt handelt, wird der Anregung nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2021OFOF 143/2Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. September 2021OMOM 821Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeDirektanregung
- 21. Januar 2022Sie sind hierSTST 172Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeStellungnahme
- 10. Mai 2024OFOF 912/2Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. Mai 2024OMOM 5498Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeDirektanregung
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 166 WochenSTST 1892Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab