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Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Regelungen zu Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind in der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu finden. Punkt 3 "Ausstattung von FGÜ" Absatz 3.1 (1) dieser Richtlinie besagt, dass die Beschilderung mittels Verkehrszeichen (VZ) 350 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an wartepflichtigen Zufahrten entfällt. Da es sich bei dem genannten Rechtsabbieger aus der Gräfstraße in die Sophienstraße um eine wartepflichtige Zufahrt handelt, wird der Anregung nicht entsprochen.