Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Beschilderung des Fußgänger- und Radfahrerübergangs an der Gräfstraße, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Dies soll verhindern, dass Autofahrer den Übergang übersehen und gefährden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen bzw. Radfahrer- und Fußgängerübergang der Gräfstraße, Rechtsabbieger in die Sophienstraße (Ecke am Mainova-Gebäude) durch Beschilderung auszuweisen.
Begründung
Zahlreiche Autofahrer konzentrieren sich ausschließlich auf den Straßenverkehr beim Einbiegen in die Sophienstraße und überrollen den Fußgänger- und Radfahrerübergang. Dies soll durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Zebrastreifen) möglichst unterbunden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 22. August 2021Sie sind hierOFOF 143/2Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. September 2021OMOM 821Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeDirektanregung
- 21. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 172Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger SophienstraßeStellungnahme
- 10. Mai 2024OFOF 912/2Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. Mai 2024OMOM 5498Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke SophienstraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme