Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, die Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden auf 40 km/h zu reduzieren, um die Lärmbelastung und Schadstoffemissionen zu verringern. Dies soll insbesondere den Anwohnern zugutekommen, die unter nächtlichem Verkehrslärm leiden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 40 von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in der Ginnheimer Landstraße im Bereich Ginnheim (Ortsbeirat 9) mit Tempoüberwachung möglich ist. In der Nachtzeit wird das geringe Verkehrsaufkommen dazu genutzt, die Ginnheimer Landstraße mit erhöhter Geschwindigkeit, teilweise über der zulässigen Grenze von 50 km/h, zu befahren. Begünstigt wird die "Raserei" auf der Ginnheimer Landstraße durch die zweispurige kreuzungsfreie Straßenführung im Abschnitt der Überführung der A 66 (Ortsbeirat 2). Zusammen mit dem schlechten baulichen Zustand des Pflasterbelags im Kreuzungsbereich Wilhelm-Epstein-Straße/Ginnheimer Landstraße sowie den Straßenbahnschienen führt dies zu einer zusätzlichen Störung der Nachtruhe der Anwohner.
Begründung
Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h wird zudem die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50 verbessert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2021OFOF 159/9Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 UhrOrtsbeiratsantrag · BFF
- 2. Dezember 2021Sie sind hierOMOM 1261Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 UhrDirektanregung
- 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 821Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 UhrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats