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Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.11.2021

Antrag Ortsbeirat

Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Details im PARLIS OF_159-9_2021
02.12.2021

Anregung Ortsbeirat

Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Details im PARLIS OM_1261_2021
25.03.2022

Stellungnahme des Magistrats

Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Details im PARLIS ST_821_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 159/9 vom 17.11.2021

Betreff: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 40 von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in der Ginnheimer Landstraße im Bereich Ginnheim (Ortsbeirat 9) mit Tempoüberwachung möglich ist. In der Nachtzeit wird das geringe Verkehrsaufkommen dazu genutzt, die Ginnheimer Landstraße mit erhöhter Geschwindigkeit, teilweise über der zulässigen Grenze von 50 km/h, zu befahren. Begünstigt wird die "Raserei" auf der Ginnheimer Landstraße durch die zweispurige kreuzungsfreie Straßenführung im Abschnitt der Überführung der A 66 (Ortsbeirat 2). Zusammen mit dem schlechten baulichen Zustand des Pflasterbelags im Kreuzungsbereich Wilhelm-Epstein-Straße/Ginnheimer Landstraße sowie den Straßenbahnschienen führt dies zu einer zusätzlichen Störung der Nachtruhe der Anwohner.

Begründung:

Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h wird zudem die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50 verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 821
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1