Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie für Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen
Details im PARLIS OM_6054_2020Stellungnahme des Magistrats
Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen
Details im PARLIS ST_1950_2020Antrag Ortsbeirat
Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie für Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern
Details im PARLIS OF_323-2_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern
Details im PARLIS OM_1861_2022Anregung Ortsbeirat
Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen
Details im PARLIS OM_6054_2020Stellungnahme des Magistrats
Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen
Details im PARLIS ST_1950_2020Antrag Ortsbeirat
Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie für Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern
Details im PARLIS OF_323-2_2022Anregung Ortsbeirat
Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern
Details im PARLIS OM_1861_2022S A C H S T A N D :
Betreff: Wohnprojekt "adaptiv" in der ehemaligen Akademie für Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern Vorgang: OM 6054/20 OBR 2; ST 1950/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, a.) dem Wohnprojekt "adaptiv" für die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Akademie für Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße ein Angebot zu machen, das sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der künftigen Bewohner bzw. den Bodenwerten vor Ort zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Ausschreibung sowie des eingereichten Wohnkonzepts orientiert bzw. dies angemessen berücksichtigt (zu den Bedingungen der Ausschreibung siehe unten); b.) das insoweit angepasste Angebot der Stadt Frankfurt entweder durch einen entsprechend reduzierten Erbbauzins, eine Vereinbarung der Höchstgrenze der Nutzungskosten oder andere geeignete Maßnahmen umzusetzen; c.) dabei in jedem Fall eine spätere Miethöhe von maximal 15 Euro zugrunde zu legen; d) der Wohngruppe "adaptiv" eine Beratung "aus einer Hand" zu gewährleisten, die immobilienpolitische, planungs- und baupolitische Aspekte einschließt. Ziel müssen Planungssicherheit, die baldmöglichste Verbindlichkeit einer Bauvoranfrage sowie möglichst flexible Auslegungen des Bauordnungsrechts (ggf. Ausnahmen) sein, die ein solches Projekt befördern und nicht behindern; e.) das angepasste Angebot in jedem Fall mit der verbindlichen Verpflichtung für das Wohnprojekt zu verbinden, die Erdgeschossflächen des Gebäudes der ehemaligen Akademie für Arbeit einer gemeinwohlorientierten Nutzung für den Stadtteil Bockenheim/Westend zur Verfügung zu stellen. "Konzeptverfahren - Akademie der Arbeit Mertonstraße 30 - vom 30. April 2020 - abrufbar unter: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/amt-fuer-wohnungswesen/pdf/64_s1/64_s1_ada-ausschreibung-konzep tverfahren.ashx. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, a.) wie sich aus seiner Sicht die Situation des Projekts "adaptiv" finanziell, sowie hinsichtlich der baulichen Umsetzung darstellt; b.) an welchen Parametern sich aktuell die Ermittlung des Erbpachtzinses bemisst (Bodenwerte/ Geschossflächen, Gewerbeflächen?); c.) ob z.B durch Senkung des Erbpachtzinses auf bspw. 0,5 % vom Bodenwert, die Nutzungskosten von aktuell kalkuliert 14,80€ pro Quadratmeter um 2,33€ auf 12,47€ effektiv gesenkt werden könnten. Falls eine solche Senkung möglich erscheint, sollte sie mit der verbindlichen Auflage an das Wohnprojekt verbunden werden, geförderten Wohnraum nach dem ersten und zweiten Förderweg bereits bei Einzug zu verwirklichen; d.) ob durch den Liegenschaftsfonds in der Perspektive finanzielle Härten für gemeinschaftliche Wohngruppen und genossenschaftliche organisierte Wohnungsbaugesellschaften bei Erwerb städtischer Grundstücke abgemildert werden können, damit die politische Zielstellung der Stadt Frankfurt zur Schaffung geförderten Wohnraums besser verwirklicht werden kann; e.) warum die Projektgruppe "adaptiv" bisher nicht für den Einbezug unter dem Liegenschaftsfonds bei Erwerb der Immobilie der Akademie der Arbeit in Frage kam.