Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Erbbauzinsen auf städtischen Wohnbauflächen zu senken, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, insbesondere in der ehemaligen Akademie der Arbeit. Dies ist notwendig, um den steigenden Bodenrichtwerten entgegenzuwirken und die Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnprojekte zu unterstützen.
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Rohmerplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Verkehrssicherheit an der Kita Rohmerplatz – fehlende Maßnahmen umsetzen und nachhalten15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend23.09.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen:
- Der Erbbauzins auf städtischen Wohnbauflächen, die als öffentlich geförderter Wohnraum oder Wohngenossenschaften oder gemeinschaftlichen/genossenschaftlichen Wohnprojekte im Rahmen einer Konzeptvergabe zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, soll je nach der Höhe der jeweiligen konkreten Bodenrichtwerte (nach der Regel: je höher der Bodenrichtwert, desto geringer der Erbbauzins) mit einem Erbbauzins von 0,5 Prozent bis 1,5 Prozent des Bodenwerts angesetzt werden.
- Ziffer I. 1. gilt auch bereits für die Vergabe der Akademie der Arbeit. II. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. inwieweit die Vergabe in Erbbaurecht zu einer Wertminderung des Grundstücks führt; 2. inwieweit eine dinglich festgeschriebene Nutzung für gemeinschaftliches Wohnen und soziale Zwecke zu einer Wertminderung des Grundstücks bei Vergabe mit Erbbaurecht führt; 3. inwieweit sich die in den obigen Punkten angesprochene Wertminderung bei der Akademie der Arbeit konkret auswirkt; 4. ob bei der Vergabe im Konzeptverfahren für die Ermittlung der absoluten Höhe des Erbbauzinses der Wert für eine wohnliche Nutzungsmöglichkeit ohne Beschränkung für die Flächen oder der durch die obigen Punkte geminderte Wert angesetzt werden soll. III. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über die derzeitige Praxis der Verwaltung bei der Vereinbarung von Erbbaurechten zu berichten. Es wird um öffentliche Vorstellung des zuständigen Dezernats im Ortsbeirat gebeten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. die derzeitige Praxis der Verwaltung insbesondere zum Zustandekommen der Höhe eines Erbbaurechtes zu skizzieren; 2. zu prüfen und zu berichten, ob in der derzeitigen bzw. vormaligen Praxis der Stadt Frankfurt Erbbaurechte an die jeweiligen Erwerber des Erbbaurechts für Wohnbauflächen in Form einer Einmalzahlung insoweit kapitalisiert werden bzw. wurden; 3. falls die Frage zu 2. bejaht wird, zu prüfen und zu berichten, wie viele Einzelfälle dies in den vorigen Jahren waren; 4. falls die Frage zu 2. bejaht wird, die Praxis der Verwaltung insbesondere zum Zustande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes durch Einmalzahlung zu berichten; 5. welche sonstigen Maßnahmen aus Sicht des Magistrats bzgl. einer finanziellen Entlastung weiterhin infrage kämen, um den Bewerberinnen und Bewerbern die Umsetzung der auferlegten gemeinschaftsorientierten Ausrichtung der Wohnprojekte überhaupt zu ermöglichen.
Begründung
Durch die in den letzten Jahren galoppierenden Bodenrichtwerte insbesondere im innenstadtnahen Bereichs Frankfurt wird über die Höhe des städtischen Erbauszinses neu zu entscheiden sein, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt weiter zu gewährleisten. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 2 die geplanten Wohnprojekte im Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA), wird aber doch jede städtisch geplante Konzeptvergabe an Wohnprojekte und Genossenschaften betreffen, indem für mittlere und untere Einkommen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Mai 2020 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 323/2 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, CDU, SPD, beschlossen am 21. März 2022. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 9. November 2020 mit der Stellungnahme ST 1950. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 24 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 323/2 — Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie für Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 1384 — Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP · Stellungnahme
- STFolgeST 1965 — Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände? · Stellungnahme
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0