Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965
Betreff: Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?
Zu 1: Ja. Die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft steht weiterhin mit dem DGB in Kontakt Zu 2: Aufgrund der andauernden Verhandlungen wird diesbezüglich um Verständnis gebeten, dass hierzu keine Aussage erfolgt.
Zu 3: Explizit diese Thematik befindet sich momentan in der Prüfung. Die Möglichkeit einer Umsetzung zeichnet sich jedoch ab.
Zu 4: Der Verkauf bleibt ausgeschlossen.
Zu 5: Es liegt ein Wertgutachten der kommunalen Wertermittlung 08/2018 vor.
Zu 6: Der Erbbauzins beträgt für Wohnen 2,5 % des Bodenwertes.
Zu 7: Möglich sind lediglich schuldrechtliche Reduzierungen im Rahmen der Familienermäßigung und bei gefördertem Wohnungsbau für den Zeitraum der Bindung. Weiter Reduzierungen werden im Interesse der Gleichbehandlung aller Erbbauberechtigten nicht gewährt. So gibt es auch keine Reduzierung für den Fall, dass der Erbbaurechtsnehmer das Gebäude selbst zu Wohnzwecken für sich und seine Familie nutzt. Auch in diesen Fällen, die die Regel darstellen, wird keine Ermäßigung gewährt.
Zu 8: Das Gebäude wurde insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Umbaukosten von einem Gutachterbüro untersucht. Eine Analyse liegt nunmehr vor. Auf Grundlage der Kostendarstellung wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen.
Zu 9: Sofern sich die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit positiv darstellt, wird zeitnah eine Konzeptvergabe vorbereitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Oktober 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1320 — Anfrage vom 17. Juni 2019.