Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?

Vorlagentyp: STMagistrat

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965

Betreff: Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?

Zu 1: Ja. Die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft steht weiterhin mit dem DGB in Kontakt Zu 2: Aufgrund der andauernden Verhandlungen wird diesbezüglich um Verständnis gebeten, dass hierzu keine Aussage erfolgt.

Zu 3: Explizit diese Thematik befindet sich momentan in der Prüfung. Die Möglichkeit einer Umsetzung zeichnet sich jedoch ab.

Zu 4: Der Verkauf bleibt ausgeschlossen.

Zu 5: Es liegt ein Wertgutachten der kommunalen Wertermittlung 08/2018 vor.

Zu 6: Der Erbbauzins beträgt für Wohnen 2,5 % des Bodenwertes.

Zu 7: Möglich sind lediglich schuldrechtliche Reduzierungen im Rahmen der Familienermäßigung und bei gefördertem Wohnungsbau für den Zeitraum der Bindung. Weiter Reduzierungen werden im Interesse der Gleichbehandlung aller Erbbauberechtigten nicht gewährt. So gibt es auch keine Reduzierung für den Fall, dass der Erbbaurechtsnehmer das Gebäude selbst zu Wohnzwecken für sich und seine Familie nutzt. Auch in diesen Fällen, die die Regel darstellen, wird keine Ermäßigung gewährt.

Zu 8: Das Gebäude wurde insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Umbaukosten von einem Gutachterbüro untersucht. Eine Analyse liegt nunmehr vor. Auf Grundlage der Kostendarstellung wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen.

Zu 9: Sofern sich die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit positiv darstellt, wird zeitnah eine Konzeptvergabe vorbereitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Oktober 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1320 — Anfrage vom 17. Juni 2019.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen