Senkung der Erbbauzinsen - um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in ehemaliger Akademie für Arbeit (AdA) über Wohnprojekte im Rahmen einer Konzeptvergabe zu schaffen
Begründung
Wohnraum unter anderem in ehemaliger Akademie für Arbeit (AdA) über Wohnprojekte im Rahmen einer Konzeptvergabe zu schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu veranlassen, dass künftig der Erbbauzins für insoweit städtische Wohnbauflächen, die als öffentlich geförderter Wohnraum oder gemeinschaftlichen/ genossenschaftlichen Wohnprojekten im Rahmen einer Konzeptvergabe zur Verfügung gestellt werden sollen, je nach den jeweiligen konkreten Bodenrichtwerten und dem verfolgten eben genannten städtebaulichen Zweck abgestuft von einer normalen, mittleren oder gehobenen zentrale Lage des jeweiligen Grundstücks im Frankfurter Stadtgebiet ein Erbbauzins von 0,5 % bis 2% des Bodenwerts angesetzt werden kann. 2. über die derzeitige Praxis der Verwaltung bei der Vereinbarung von Erbbaurechten zu berichten. Es wird um öffentliche Vorstellung des zuständigen Dezernats im Ortsbeirat gebeten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, a) die derzeitige Praxis der Verwaltung insbesondere zum zu Stande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes zu skizzieren. b) zu prüfen und zu berichten, ob in der derzeitigen und vormaligen Praxis der Stadt Frankfurt Erbbaurechte an die jeweiligen Erwerber des Erbbaurechts für Wohnbauflächen in Form einer Einmalzahlung insoweit kapitalisiert werden bzw. wurden. c) falls die Frage zu b.) bejaht wird, zu prüfen und zu berichten, wie viele Einzelfälle dies in den vorigen Jahren waren. d) falls die Frage zu b.) bejaht wird, die Praxis der Verwaltung insbesondere zum zu Stande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes durch Einmalzahlung zu berichten. Begründung: Durch die in den letzten Jahren galoppierenden Bodenrichtwerte insbesondere im innenstadtnahen Bereichs Frankfurt wird über die Höhe des städtischen Erbauszinses neu zu entscheiden sein, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt weiter zu gewährleisten. Dies betrifft aktuell im Ortsbeiratsbezirk 2 die geplanten Wohnprojekte im Gebäude der ehemaligen Akademie für Arbeit (AdA), wird aber doch jede städtisch geplante Konzeptvergabe an Wohnprojekte und Genossenschaften betreffen, in dem für mittlere und untere Einkommen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll. Es dient in diesem Zusammenhang sicher der Kenntnis, dass die Stadt Hamburg zu Jahresbeginn auf die skizzierten veränderten Rahmenbedingungen mit einer Senkung der Erbbauzinsen reagiert hat. Siehe: https://immobilien-lig.hamburg.de/immobilienmanagement/8263718/erbbaurechte Bei der Konzeptvergabe bei der ehemaligen AdA am Rande des Campus Bockenheim in Bezug auf die konkreten Bodenrichtwerte könnte in der zeitlichen Perspektive der Konzeptvergabe auch ein Erbbauzins von <1% angemessen zur Verwirklichung mit den mit diesem Projekten verbundenen städtebaulichen Zielen sein. Eine öffentliche Vorstellung der derzeitigen Praxis des Magistrats bei Vergabe von Erbbaurechten ist aufgrund des großen Interesses der Bockenheimer Bürgerschaft (z.B. Ortsbeiratssitzung vom 18.01.2020) absolut wünschenswert.