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Erbpachtzins für Wohnbauprojekte

Vorlagentyp: OFCDU
1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, den Erbpachtzins für Wohnneubauprojekte auf städtischen Flächen auf maximal 2,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu begrenzen. Dies soll Planungssicherheit für Wohnbauprojekte schaffen und die Realisierung gefährdeter Projekte unterstützen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

den Erbpachtzins für Wohnneubauprojekte auf städtischen Flächen so zu bemessen, dass die effektive Belastung aus der Erbpacht einen Betrag von 2,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigt.

Begründung

Das gemeinschaftliche Wohnbauprojekt AdAptiv auf dem Areal der ehemaligen Akademie der Arbeit in Bockenheim macht deutlich, dass die zuletzt schnell und stark steigenden Bodenrichtwerte in Frankfurt bei konstantem Erbachtzins zu erheblichen "Mehrbelastungen" führen, die eine Realisierung der Projekte gefährden. Damit für Projektgruppen wie auch für öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaften wieder Planungssicherheit geschaffen wird, sollten Erbachtzins, Bodenrichtwert und zulässige Bebauungsmaße zukünftig so aufeinander abgestimmt werden, dass die effektive Belastung aus der Erbpacht verlässlich kalkulierbar ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Februar 2022 brachte CDU im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 9 · 21.03.2022
TO I, TOP 18
Zurückgezogen
Anregung an den Magistrat OM 1861 2022 1. Die Vorlage OF 292/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 323/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDU1 FDP
Ablehnung:
1 Linke
Enthaltung:
1 LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU und 1 FDP gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP

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