Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
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Bisheriger Verlauf
17.06.2022
12.09.2022
09.01.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
Details im PARLIS OM_2736_2022Stellungnahme des Magistrats
Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
Details im PARLIS ST_42_202317.06.2022
12.09.2022
09.01.2023
Stellungnahme des Magistrats
Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
Details im PARLIS ST_42_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 17.06.2022
Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren. Begründung:
An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage ein Radweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Radweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte". Fußgänger, z. B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahn-Haltestelle, bewegen sich dabei häufig auf dem Radweg, sodass es zu Konflikten zwischen Radfahrern/Personen auf E-Scootern und Fußgängern kommt, siehe Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen, als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstraße, um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Gehweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mögliche Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/Personen auf E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z. B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte" und Adalbertstraße. Fotos vom 17. Juni 2022 um die Mittagszeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 42
Beratung im Ortsbeirat: 2