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- Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park hier: Schaffung einer alternativen BasketballflächeSTOB 512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1574 Betreff: Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park hier: Schaffung einer alternativen Basketballfläche Im Rahmen des Container-Bauprojektes im Tiroler Park wird auch ein Sportfeld mit Basketballkörben errichtet, welches außerhalb der Schulzeiten öffentlich zugänglich und nutzbar ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6712 Antrag vom 05.01.2026, OF 1642/5 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8061
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage für SchwanheimSTOB 612.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1575 Betreff: Öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage für Schwanheim Dem Magistrat ist der Bedarf an öffentlichen Toiletten im Stadtteil Schwanheim bekannt. Im Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main wurde für den Stadtteil Schwanheim der Waldspielpark gemäß Magistratsbeschluss aufgenommen. Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Bedarfsmeldungen und unter Berücksichtigung der Haushaltsmittel und personellen Kapazitäten kann der Magistrat leider noch immer keine Auskunft zum Zeitpunkt der Realisierung einer festen Anlage treffen. Derzeit werden weiterhin zunächst die im Toilettenkonzept priorisierten Maßnahmen (u.a. Hauptwache und Schweizer Platz) umgesetzt. Ersatzweise stehen den Besucherinnen und Besuchern im Waldspielpark Dixi Module (inkl. ein barrierefreies Modul) zur Verfügung. Zusätzlich hat der Magistrat das Projekt Nette Toilette gestartet. Dabei wird der Fokus auch auf Schwanheim liegen. Ziel ist es, den Bedarf auch kurzfristig besser decken zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7103
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - An der Haltestelle „Haus Gallus" endlich ein Taubenhaus errichtenSTOB 712.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1576 Betreff: An der Haltestelle "Haus Gallus" endlich ein Taubenhaus errichten Das durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt in der Frankenallee errichtete Taubenhaus wurde leider nicht angenommen. Es wären begleitende Maßnahmen, wie die konsequente Unterbindung der illegalen Fütterung der Vögel einerseits und ein Verschluss der wilden Brutmöglichkeiten, z.B. in Brückenkonstruktionen, andererseits erforderlich gewesen. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen wurden mit ca. 500.000 € ermittelt und als unangemessen hoch eingestuft. Da sich an diesen Voraussetzungen nichts geändert hat, würde auch ein Taubenhaus an der beantragten Stelle nicht angenommen und damit keine Verbesserung bezüglich der Verschmutzung der Haltestelle bewirken. Die Verlegung der Haltestelle und eventuell die Errichtung einer Wartehalle wurden geprüft. Die Bushaltestelle "Haus Gallus" der Linie 52 in Fahrtrichtung Schloßborner Straße bzw. Europaviertel West auf der Nordseite der Frankenallee ist barrierefrei angelegt mit hohen Bordsteinen und taktilem Leitsystem. Der Wetterschutz ergibt sich aus der Kombination der Eisenbahnbrücke und verglasten Windschutzwänden (ohne Überdachung), wie bei Haltestellen unterhalb von Brücken üblich. Diese Umsteigehaltestelle befindet sich nur wenige Meter vom Nordzugang der S-Bahn-Station "Galluswarte" entfernt. Eine Verlegung dieser Bushaltestelle käme theoretisch nach Westen vor die Häuser Frankenallee 80-82 in Betracht. Die bestehende barrierefreie Haltestelle würde aufgelassen und durch eine provisorische Haltestelle ersetzt, die über einen langen Zeitraum hinweg weder barrierefrei noch wettergeschützt wäre. Eine tiefbaulich barrierefreie Haltestelle und eine angemessene Möblierung mit ortsfester Wartehalle lassen sich aus finanziellen Erwägungen heraus und aus Gründen der begrenzten personellen Ressourcen am neuen Standort nicht zeitnah herstellen. Auch im Fall der Verlegung der Haltestelle wären Fußgängerinnen und Fußgänger (inkl. Fahrgäste) auf dem nordseitigen Gehwegabschnitt weiterhin dem Taubenkot ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird von einer Verlegung der Haltestelle vorerst abgesehen. Stattdessen werden weitere Lösungen geprüft, darunter der Tausch der Windschutzwände (ohne Dach) durch eine gebrauchte Wartehalle (mit Dach) aus dem Bestand, sofern eine Wartehalle in hinreichender Größe im Stadtgebiet frei werden sollte. Auch eine solche Lösung wird sich nicht zeitnah umsetzen lassen. Eine Möglichkeit zur Problemlösung könnte sein, dass die Eisenbahnbrücke an der Frankenallee, mindestens oberhalb der Gehwege, mit Taubengittern nachgerüstet wird. Diese Gitter wurden bei der Eisenbahnbrücke über die Mainzer Landstraße in Höhe der Straßenbahn- und Bushaltestelle "Galluswarte" - zugleich Haupteingang zur S-Bahn-Station - in den vergangenen Jahren in Etappen eingesetzt und haben sich als effektive Lösung erwiesen. Die Kosten hierfür müssen noch ermittelt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6925
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzenSTOB 212.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1577 Betreff: Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen Dem Vorschlag, den Kurvenbereich in der Pariser Straße, Höhe Hausnummer 1 mit der Beschilderung eines Haltverbots (Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) zu ergänzen, kann seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen werden. Im Kurvenbereich darf nach § 12 StVO nicht gehalten oder geparkt werden. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Die Städtische Verkehrspolizei wird die Örtlichkeit im Rahmen des Streifendienstes beobachten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6931 Antrag vom 05.10.2025, OF 1758/1
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren - Verkehrssicherheit verbessernSTOB 412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren - Verkehrssicherheit verbessern Der Magistrat entspricht der Anregung. Planungsmittel in Höhe von 241.000 Euro zur Umgestaltung der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße in einen Kreisverkehr (vgl. ST 1139/2021) stehen bereits zur Verfügung und wurden durch den Beschluss des Magistrats Nr. 117 vom 07.02.2025 bewilligt und freigegeben Die Planungsleistungen sind ausgeschrieben, das Vergabeverfahren läuft. Sobald erörterungsfähige Planungsergebnisse vorliegen, wird der Magistrat den Ortsbeirat gerne an deren Abstimmung beteiligen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-SchuleSTOB 212.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1579 Betreff: Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule Am 21.03.2025 fand ein Ortstermin der Schulwegkommission zu den Inhalten der Anregung statt. Zu 1: Vor Ort ist eine Tempo 30-Zone eingerichtet, in dieser sind Fußgängerüberwege entbehrlich. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) muss eine Mindestzahl an Fahrzeugen erreicht werden. Da es sich bei der vorgeschlagenen Örtlichkeit um eine Sackgasse handelt, werden diese Mindestwerte absehbar nicht erreicht, eine zusätzliche Verkehrszählung ist entbehrlich. Zu 2: Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6929
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Blitzer vor der Albert-Schweitzer-SchuleSTOB 112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1580 Betreff: Blitzer vor der Albert-Schweitzer-Schule Die Festlegung der Standorte für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei und der Unfallkommission. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorzufinden ist. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Im Berkersheimer Weg liegt kein Unfallschwerpunkt vor, sodass der Anregung nicht entsprochen werden kann. Die Städtische Verkehrspolizei führt jedoch seit Jahren mobile Geschwindigkeitskontrollen durch und wird diese auch fortführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6964
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtungskonzept an der S-Bahn-Station „Berkersheim“ verbessernSTOB 312.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1581 Betreff: Beleuchtungskonzept an der S-Bahn-Station "Berkersheim" verbessern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant keine Veränderung an der bestehenden Beleuchtung im Bereich der S-Bahn-Station Berkersheim. Die öffentlichen Wegeverbindungen sind bereits entsprechend der aktuell gültigen DIN-Norm ausgeleuchtet. Für das Beleuchtungskonzept der S-Bahnstation Berkersheim zeichnet sich die DB InfraGO AG verantwortlich. Der Magistrat hat daher die Anregung an die DB InfraGO AG weitergeleitet, eine Rückmeldung steht noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6962
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Strom- und Wasseranschlüsse für das Berkersheimer LindenfestSTOB 1012.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1582 Betreff: Strom- und Wasseranschlüsse für das Berkersheimer Lindenfest Der Magistrat hat sich ämterübergreifend zur Anregung ausgetauscht: Der aktuelle WC-Container an der Endhaltestelle Berkehrsheim-Mitte wird in absehbarer Zeit durch einen neuen ersetzt. Der dort bestehende Wasser- und Stromanschluss kann nicht für das Berkersheimer Lindenfest genutzt werden. Die angeregten Anschlüsse müssen vom Veranstalter des Berkersheimer Lindenfests oder vom Ortsbeirat bei der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH beantragt werden. Der Magistrat kann bei der Standortsuche und gegebenenfalls der Aufbruchgenehmigung für den Stromanschluss unterstützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6961
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-SchuleSTOB 1412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1583 Betreff: Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 4. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6959
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parksituation auf der Homburger Landstraße in der Nähe des Nordparks zwischen den NiddabrückenSTOB 1412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1584 Betreff: Parksituation auf der Homburger Landstraße in der Nähe des Nordparks zwischen den Niddabrücken Der Magistrat entspricht der Anregung und wird im Rahmen eines Ortstermins prüfen, mit welchen Mitteln das illegale Parken auf den Grünflächen wirkungsvoll unterbunden werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6953
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildernSTOB 1412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1585 Betreff: Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern Zu 1. Der Magistrat hat bereits ein Verkehrszeichen (VZ) 103-20 StVO (Kurve rechts) und ein VZ 103-10 StVO (Kurve links) aufgestellt. Für eine Beschilderung mit dem VZ 105 (Doppelkurve) allerdings ist das gerade Zwischenstück zu lang. Zu 2. Von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann innerorts nur abgesehen werden, wenn ein Unfallschwerpunkt vorliegt oder die Fahrbahnbeschaffenheit eine Verringerung notwendig macht. Dies trifft hier nicht zu: Der Abschnitt ist nicht als Unfallschwerpunkt bekannt und wird selbstredend in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Zu 3. Da es im Abschnitt der Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnüberführung kein bauliches Angebot für den Fußverkehr gibt, ist es nicht notwendig, ein Verkehrszeichen 259 StVO (Verbot für Fußgänger) anzubringen. Der Magistrat geht davon aus, dass es Ortskundige sind, die den Weg direkt am Fahrbahnrand wählen, um damit die Laufstrecke abzukürzen. Eine zusätzliche Beschilderung für die Route über die Straßen Am Dorfgarten und Oberfeldstraße hält der Magistrat - auch mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis - für entbehrlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6949
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringenSTOB 1412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1586 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024 - ST 2015 - zur OM 5638 (24.06.2024) erwähnt, wird versucht im Rahmen der Signalsteuerung durch einen Phasentausch eine Verbesserung für den querenden Fuß- und Radverkehr zu erzielen. Hierbei ist angedacht, zunächst den Verkehr stadtauswärts - sowohl aus Richtung Innenstadt als auch Fechenheim - sowie den Verkehr im Wender abzuwickeln und dann im Anschluss die Fußgängerfurt auf Grün zu schalten. Die Umsetzung kann frühestens ab Herbst 2025 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6944
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von BlitzerstandortenSTOB 1412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten In Frankfurt am Main werden sowohl durch die Polizei (überwiegend auf den Grundnetzstraßen-Tempo 50km/h) als auch durch die Städtische Verkehrspolizei mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Auch für mobile Geschwindigkeitskontrollen gilt, dass deren Durchführung nicht im freien Ermessen der Behörde liegt. Die Örtlichkeit muss den Voraussetzungen des einschlägigen Erlasses des Hessischen Innenministeriums entsprechen. Danach sind primär an Stellen mit Unfall- und Gefahrenpunkten sowie besonders schutzwürdige Zonen, wie an Kindergärten, Schulen etc. Kontrollen durchzuführen. Es können zudem nicht an allen Stellen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, da auch die Messtechnik besondere Anforderungen an die Messstellen stellt. Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen setzt von daher deren rechtliche und tatsächliche Möglichkeit voraus. Im überwiegenden Teil der genannten Straßen wurden bzw. werden bereits Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Nennung von konkreten Uhrzeiten und Örtlichkeiten ist jedoch sinnvoll. Es wird versucht, die Kontrollen möglichst punktgenau durchzuführen. Alle genannten Standorte werden entsprechend geprüft und zumindest Testmessungen durchgeführt werden. Die Durchführung wiederholter und dauerhafter Geschwindigkeitskontrollen ist davon abhängig, welche Messergebnisse die Kontrollen ergeben. Der Landespolizei wurde die Anregung zur Kenntnis übermittelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 Antrag vom 27.09.2025, OF 777/11 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7491
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich OmegabrückeSTOB 1112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588 Betreff: Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Der genannte Abschnitt liegt in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Anregung wurde dorthin weitergeleitet. Da im genannten Bereich keine festinstallierte Zählstelle installiert ist, verfügt der Magistrat über keine Daten, wieviel Radfahrer:innen den Abschnitt täglich passieren. Die aktuellen Standorte der Zählstellen für den Radverkehr sind abrufbar unter: https://hessen-mobil.eco-counter.com/. Im Zuge der Aktion "Stadtradeln" wurden Daten erhoben, die einen ersten Anhaltspunkt für die Radverkehrsstärke bieten. Im dreiwöchigen Zeitraum im Mai 2024 wurden auf der genannten Strecke eine hohe Radverkehrsmenge registriert. Da die Verkehrsmenge überwiegend am Nachmittag stattfindet, ist eine hohe Nutzung durch den Freizeitverkehr anzunehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 Antrag vom 27.09.2025, OF 773/11 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7487 Antrag vom 13.07.2026, OF 21/11 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 453
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die RiederwaldsiedlungSTOB 1512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1589 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Die Stadt Frankfurt am Main hat bereits im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme am 25.05.2020 abgegeben und gefordert, die geplante Baustellenandienung östlich des Riederwaldes über die Lahmeyerstraße, Harkortstraße, Iselinstraße und Motzstraße hinsichtlich ihrer Eignung als Baustraße für die Nordmainische S-Bahn zu verwerfen. Grund hierfür ist, dass durch die bereits planfestgestellte Baumaßnahme Riederwaldtunnel die Zufahrtstraßen Lahmeyerstraße und Schäfflestraße für mindestens acht Jahre blockiert sind. Die DB InfraGO hat die Situation in diesem Bereich, im Sinne der Stadt Frankfurt am Main sowie den Stakeholdern und Anwohnenden, erneut planerisch betrachtet und bewertet. Mittlerweile konnte eine alternative Baustellenstraße mit Zufahrt von der Riederspießstraße entwickelt werden. Von dort aus gehen parallel zur Bahnstrecke nach Westen und Osten je eine Baustraße. Diese schließt im Westen im Bereich Ostpark - unmittelbar am Gebäude der Sportanlage Ostparkstraße 16 - mit einem Wendehammer ab, im Osten schließt diese ebenfalls mit einem Wendehammer an dem Übergang zur Motzstraße ab. Demnächst ist dazu eine Informationsveranstaltung der DB InfraGO mit dem Magistrat und den Ortsbeiräten geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6902
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigenSTOB 1512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1590 Betreff: Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen Die Zulassung der E-Scooter erfolgte mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesverkehrsministerium und gilt im gesamten Bundesgebiet. Nach § 11 Absatz 5 eKFV sind E-Scooter beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln, wodurch das Abstellen auf dem Gehweg als Gemeingebrauch zu werten und zulässig ist. Allerdings unterliegen auch E-Scooter-Nutzende den Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr, weshalb die Scooter nicht so abgestellt werden dürfen, dass es zu einer unverhältnismäßigen Behinderung kommt. Mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellte E-Scooter werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von der Städtischen Verkehrspolizei zur Seite gestellt. Der Parkverstoß wird dann angezeigt. Das gewerbsmäßige Abstellen von E-Scootern stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar. Die Stadt hat im März 2024 damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter im Bahnhofsviertel und der Innenstadt auszuweisen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das ‚wilde' Abstellen außerhalb von ausgewiesenen Parkplätzen in diesen Bereichen nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es dort den größten Handlungsbedarf. Die Stadt nutzt überdies eine Software, mit der die E-Scooter-Parkplätze allen Anbietern übermittelt werden. Zu dieser Software gibt es auch eine App, über die E-Scooter, die behindernd abgestellt sind, gemeldet werden können. Die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline des jeweiligen Anbieters zu finden, über die falsch abgestellte Fahrzeuge gemeldet werden können. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Eine ausführliche Erläuterung dieses Konzepts findet sich beispielsweise in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025 (ST 293). Der Hinweis des Ortsbeirats bezüglich der Problematik in der Carl-Benz-Straße wird auch an traffiQ weitergeben, damit dieser Bereich bei der Standortsuche für die Mobilitätsstationen berücksichtigt werden kann. Die Mobilitätsstationen sind der zentrale Baustein, um die Leihfahrzeuge zu regulieren. An neuralgischen Punkten hat der Magistrat überdies Parkverbotszonen eingerichtet. Gleichwohl möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass E-Scooter als Teil der Shared Mobility die Vielfalt der Mobilität ergänzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6897
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder FahrradstraßeSTOB 1612.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1591 Betreff: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße Der in Rede stehende Straßenabschnitt ist heute mittels Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Durch Zusatzzeichen sind Rad-, Anlieger- und landwirtschaftlicher Verkehr ausgenommen. Ferner ist mit VZ 274-30 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) die innerörtlich geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h abgesenkt. Die Bedeutung im Radverkehrsnetz ist klar nachrangig, auch wurden von 2016 bis 2023 dort keinerlei Verkehrsunfälle mit Personenschaden polizeilich aufgenommen. Es besteht kein zwingender Handlungsbedarf und keine objektive Gefahrenlage, es mangelt somit an einer Anordnungsgrundlage (siehe § 45 Absatz 9 Satz 1 & 3 StVO). Der Anregung kann daher seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6894
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station „Konstablerwache“ wiederherstellenSTOB 1612.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1592 Betreff: Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station "Konstablerwache" wiederherstellen Der Magistrat hat sich zu dieser Anregung bei der Deutschen Bahn (DB) erkundigt. Diese hat mitgeteilt, dass Bänke auf dem Bahnsteig entfernt wurden, um insbesondere mehr Freiraum für Reisende in der Hauptverkehrszeit zu schaffen und die Laufwege zu verbreitern. Außerdem heißt es in dem Schreiben der DB: "Die Konstablerwache zählt mit circa 80.000 Reisenden am Tag zu den hochfrequentiertesten Verkehrsstationen in der Region und aufgrund der hohen Taktung der U- und S-Bahn-Züge haben Reisende meist nur eine kurze Aufenthaltszeit. Sichere Abstände zwischen Sitzgelegenheiten und Verkehrswegen sind daher umso wichtiger. Diese Maßnahme trägt zu mehr Sicherheit auf dem Bahnsteig bei. Es besteht aufgrund der vorgeschilderten Situation aktuell keine Absicht, neue Bänke in der Station aufzustellen." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6922
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umbenennung der Haltestelle „Kriegkstraße" in „Golub-Lebedenko-Platz“ im GallusSTOB 1012.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1593 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" in "Golub-Lebedenko-Platz" im Gallus Haltestellennamen sollten idealerweise nur dann geändert werden, wenn die bisherige Benennung, etwa durch Veränderungen im Haltestellenumfeld, unzutreffend wurde oder aber durch eine neue Benennung für die Fahrgäste an anderer Stelle eine Vereinfachung erzielt werden kann. Diese ist im konkreten Fall nicht zu erwarten. Der Name "Golub-Lebedenko-Platz" ist vergleichsweise lang. Zudem ist davon auszugehen, dass er unter den Fahrgästen nicht den gleichen Bekanntheitsgrad aufweist wie die bereits seit vielen Jahren als Haltestellenname verwendete "Kriegkstraße". Der heutige Name folgt der üblichen Konvention, wonach Haltestellen primär nach der nächstgelegenen Querstraße benannt werden. Daher wird von einer Umbenennung abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7156
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn‘sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorneSTOB 1012.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1594 Betreff: Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne Der Ortsbeirat liegt richtig, dass sich die Kita Lahn'sche Höfe nicht an der Ecke Lahnstraße/Gustavsburgplatz befindet, sondern direkt gegenüber. Inhaltlich ergeben sich dadurch jedoch keine Änderungen zur Stellungnahme des Magistrats ST 92 vom 13.01.2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7073
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-FertigstellungSTOB 1212.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1595 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Grundlegend ist zu sagen, dass die Abwicklung des durch neue Wohnbebauung induzierten Verkehrs (insbesondere bei größeren hoch verdichteten Quartieren wie dem hier behandelten) bei der Aufstellung des entsprechenden B-Plans verkehrsplanerisch mitgedacht wird beziehungsweise werden sollte. Im Zuge der Aufstellung des B-Plans 905 zur Neubebauung des ehemaligen Avaya-Geländes wurde hierzu eine klassische Verkehrsuntersuchung (Endbericht vom 21.12.2012) erstellt, in der die benötigten Stellplätze berechnet, die neu entstehenden Kfz-Verkehre anhand von Kenngrößen ermittelt, die Verteilung im Netz prognostiziert sowie die Auswirkungen auf die umliegenden, betroffenen Knotenpunkte ermittelt wurden. Für die zu errichtenden Stellplätze wurde die damals geltende Stellplatzsatzung herangezogen, nach der bei Wohnungen 1 Stellplatz je Wohneinheit errichtet werden musste. Dadurch kommt man auf die nicht unerheblich hohe Anzahl an Stellplätzen für das neue Wohngebiet. Im Grunde wurde dadurch die verkehrspolitische "Weichenstellung" gelegt, denn somit wurde letztlich keine besondere Incentivierung (push-Faktor) gesetzt, die Bewohner:innen des Quartiers in einer solchen innenstadtnahen und grundsätzlich durch ÖPNV gut erschlossenen Lage ein Leben ohne private Kfz nahelegt. Um den entstehenden Kfz-Verkehr niedrig zu halten, ist man nun auf das Gewissen der neuen Bewohner:innen angewiesen. In der Verkehrsuntersuchung wurde ermittelt, dass insbesondere in der Kleyerstraße und der Ackermannstraße deutlich höhere Verkehrsmengen entstehen, was nicht weiter verwunderlich ist, denn die einzigen Zu- und Abfahrten zum neuen Gebiet liegen in eben diesen Straßen. Die umliegenden Knotenpunkte wurden größtenteils als weiterhin leistungsfähig berechnet. Lediglich der Knotenpunk Galluswarte wurde als überlastet bewertet (wobei der damalige Bestand bereits als überlastet berechnet wurde). Um die Ackermannstraße zu entlasten, wurde in der Verkehrsuntersuchung vorgeschlagen, zum einen den Knotenpunkt Ackermannstraße / Zufahrt zum neuen Quartier so zu gestalten, dass die Ackermannstraße zwischen Kleyerstraße und der Zufahrt ins Gebiet als bevorrechtigt gilt, sodass die Ackermannstraße zwischen Kleyerstraße und Mainzer Landstraße zumindest nicht gestalterisch als Durchgangsstrecke erscheint (dies wird so nach aktuellem Stand auch umgesetzt). Zudem wurde vorgeschlagen eine Linksabbiegemöglichkeit aus der Rebstöcker Straße auf die Mainzer Landstraße einzurichten, was auch in der textlichen Begründung zum B-Plan genannt wird. Aus Sicht des Straßenverkehrsamts sprechen allerdings zwei Gründe dagegen. Zum einen ist die Rebstöcker Straße im südlichen Abschnitt eine Einbahnstraße Richtung Süden, aus geometrischen Gründen ist ein Zweirichtungsverkehr nur durch einen Umbau dieses Bereichs möglich. Zweitens ist die Einrichtung eines Linksabbiegers auf die Mainzer Landstraße nachteilig für die Kapazität und Leistungsfähigkeit (im MIV und ÖV) der Mainzer Landstraße. Zudem ist die zukünftige (barrierefreie) Lage der Haltestelle Rebstöcker Straße noch nicht geklärt. Zu den einzelnen Punkten können wir mit dem Hintergrund der oben erläuterten Zusammenhänge folgendes sagen: 1. Nach unserer Kenntnis sind derzeit keine verkehrspolitischen Maßnahmen vorgesehen. 2. Im Grunde können keine direkt auf das Quartier bezogenen weiteren verkehrspolitischen Maßnahmen ergriffen werden. In näherer Umgebung liegen mehrere Straßenbahnhaltestellen sowie eine Bushaltestelle (siehe dazu auch Punkt 3). Das Quartier ist über die Kleyerstraße und die Mainzer Landstraße an das Radverkehrsnetz angeschlossen. Neben den Kfz-Stellplätzen sollen im Quartier auch etwa 3000 Fahrradabstellplätze eingerichtet werden. Das Quartier ist somit mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes gut erschlossen. 3. Der Neubau-Komplex Westville ist durch die Straßenbahnlinie 14 über die Haltestellen Ordnungsamt und Gustavsburgplatz sowie die Buslinie 52 über die Haltestelle Kleyerstraße mit dem ÖPNV erschlossen. Diese bieten Direktverbindungen in Richtung Galluswarte, Hauptbahnhof, Innenstadt sowie Griesheim. Die Straßenbahnlinie 14 verfügt dabei noch über eine große Kapazitätsreserve. Aktuell wird in den Spitzenstunden am maßgebenden Querschnitt Galluswarte maximal eine Auslastung von 21% erreicht. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main sieht eine maximale Auslastung im Mittel einer Stunde von 65% vor. Aktuell verkehrt die Linie 14 aufgrund von eingeschränkter Verfügbarkeit von Fahrpersonal nur im 15-Minuten-Takt. Mittelfristig wird sich mit einer möglichen Rückkehr zum im Regelfahrplan vorgesehenen 10-Minuten-Takt die Fahrtenanzahl tagsüber von 4 auf 6 je Stunde erhöhen, somit steigt in diesem Fall dann auch die angebotene Platzkapazität um 50%. Auch bei der Linie 52, welche tagsüber alle 15 Minuten verkehrt, sind noch ausreichend Kapazitätsreserven vorhanden. In den Spitzenstunden wird eine maximale Auslastung von 32% erreicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1181
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bücherschrank Leipziger Straße reparierenSTOB 812.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1596 Betreff: Bücherschrank Leipziger Straße reparieren Der Magistrat hat den Schaden behoben und bittet den Ortsbeirat, solche Meldungen künftig direkt per Mail an buecherschraenke@stadt-frankfurt.de zu senden. So kann der Magistrat nötige Arbeiten unmittelbar in Auftrag geben und es ist eine zügigere Reparatur eines Bücherschranks möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6914
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18STOB 1212.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1597 Betreff: Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18 Der Magistrat entspricht der Anregung und wird in den genannten Abschnitten der Kies- sowie der Jordanstraße Fahrradbügel anbringen. Zu rechnen ist damit voraussichtlich im vierten Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7052
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Antrag auf Aufnahme in das Projekt „Schulstraße" in FrankfurtSTOB 1012.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1598 Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Projekt "Schulstraße" in Frankfurt Die Schulen für das Projekt Schulstraße sind bereits ausgewählt. Das Projekt ist inzwischen zu weit fortgeschritten und deshalb kann die die Georg-Büchner-Schule derzeit nicht in das Projekt aufgenommen werden. Die Schule kann sich aber zu einem späteren Zeitpunkt bewerben und in die Prüfung aufgenommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7056
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation von Photovoltaikanlagen auf dem WestbahnhofSTOB 912.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1599 Betreff: Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Westbahnhof Zu 1. bis 3. Der Magistrat hat sich mit der Deutschen Bahn ausgetauscht. Diese teilt mit, dass die nachträgliche Installation einer PV-Anlage durch das Projekt "Umbau Verkehrsstation" nicht möglich ist. Die Grundvoraussetzung wäre ein Neubau oder eine Erneuerung der Bahnsteigdächer, welche im Rahmen der Maßnahme "Frankfurt West Barrierefrei" nicht erfolgen. Daher sind die Dachkonstruktionen baulich und statisch nicht für die Aufrüstung mit einer PV-Anlage geeignet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1176
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen WestendsSTOB 1112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1600 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Zu 1. und 2.: Örtlichkeit Antwort Lindenstraße zwischen Guiollettstraße und Kettenhofweg Hierzu erfolgte eine Pressemitteilung: Feuerbachstraße zwischen Guiollettstraße und Kettenhofweg (Sperrung seit 7 Jahren) - Privater Hochbau, bauliche Sondernutzung: B-2021-00082.15 - Eigentümer der Flächen ist die Stadt Frankfurt a.M. - Eine Fahrspur mit Mindestbreite 3,5 m - Nutzung gegenüberliegender Gehweg - Freigabe der Baustelle erfolgt bis: 30.06.2026 Lessingstraße zwischen Guiollettstraße und Kettenhofweg - Privater Hochbau, bauliche Sondernutzung: B-2024-00292.02 - Eine Fahrspur mit Mindestbreite 3,5 m - Nutzung gegenüberliegender Gehweg - Freigabe der Baustelle erfolgt bis: 15.11.2024 Guiollettstraße zwischen Feuerbachstraße und Ulmenstraße Hierzu sind nur zwei Tageseinsätze im Zeitraum 01.08.2024 bis 31.12.2024 zu verzeichnen. Guiolettstraße von Lindenstraße bis Feuerbachstraße - Auch hier wurde nur ein Tageseinsatz wegen Dacharbeiten gefunden, sowie - ein Haltverbot für drei Parkplätze für private Hochbauarbeiten B-2024-00784.03, Freigabe bis 02.05.2025. Sperrung Abbiegerspur Bockenheimer Landstraße kurz vor der Oper (hier wurde seit Errichten der Sperrung vor zwei Jahren nicht gearbeitet). - Die Verkehrliche Baustellenkoordinierung geht zunächst davon aus, dass gebaut wird. Zu 3.: Die Bewohnerparkausweisgebührenverordnung (BewPGV) sieht eine Reduzierung bzw. Aussetzung der Gebühren nicht vor. Zu 4. und 5.: Der Verkehrlichen Baustellenkoordinierung obliegt die räumliche und zeitliche Koordinierung aller Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet. Sie dient diesbezüglich als erster Ansprechpartner für alle Baustellen. Baustellen nehmen Einfluss auf den Verkehr. Ziel der Verkehrlichen Baustellenkoordinierung ist es, die Auswirkungen auf den Verkehr, insbesondere auch die Staubildung, zu reduzieren, frühzeitig darüber zu informieren und Alternativen für den Durchgangsverkehr aufzuzeigen. Im Stadtgebiet werden sämtliche geplanten Baustellen, Sondernutzungen, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten im öffentlichen Raum in einer ämterübergreifenden Software erfasst. Notstände und Schadensbeseitigungen, sogenannte nicht planbare Ereignisse, werden in diesem System nachgepflegt. Diese Informationen stehen der Verkehrlichen Baustellenkoordinierung digital zur Verfügung. Jeder Vorgang hat einen räumlichen und zeitlichen Bezug. Über diese Software können durch Kartenansichten räumliche oder zeitliche Konflikte identifiziert werden. Es erfolgt im Vorfeld eine Bewertung der Auswirkungen auf den Verkehr, dadurch werden Zeitfenster für die Durchführung von Baumaßnahmen so gewählt, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs reduziert werden. Für die Arbeiten wird ein passendes Zeitfenster gefunden. Dadurch kann eine Koordinierung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum erreicht werden. Bereits heute durchlaufen über 7.000 Vorgänge im Jahr diesen Ablauf. Ein regelmäßiger Austausch mit mehr als zwölf Institutionen (insbesondere Amt für Straßenbau und Erschließung, Stadtentwässerung Frankfurt, Verkehrsgesellschaft Frankfurt, Netzdienste Rhein-Main) findet bereits heute über die Software statt. Hinzu kommt zunehmend ein frühzeitiger Informationsaustausch mit externen Vorhabenträgern für Großbaumaßnahmen (Autobahn GmbH, Deutsche Bahn, Hessen Mobil, etc.) und für Hochbaumaßnahmen. Die verkehrliche Baustellenkoordinierung bringt verschiedene Projekte und ihre jeweiligen Projektbeteiligten an einen Tisch. Sie ersetzt die jeweils projektbezogenen Projektleitungen der einzelnen Bauvorhaben nicht. Hier liegt die Schnittstelle zu den einzelnen Projekten. Die Verkehrliche Baustellenkoordinierung erarbeitet mit allen Projektbeteiligten die Randbedingungen und Abhängigkeiten der Projekte untereinander, sowohl Synergien als auch Ausschlusskriterien. Aktuelle Verkehrsinformationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie Pressemitteilungen sind auf der Homepage https://mainziel.de sowie auf der städtischen Homepage www.frankfurt.de unter der Rubrik Verkehr abrufbar. Relevante Informationen gibt es auch auf Plattform X (ehemals Twitter). Es werden Info-Tafeln im Stadtgebiet für Verkehrsinformationen genutzt sowie ggf. Rundfunkwarnmeldungen veranlasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1018
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und SchwedlerstraßeSTOB 712.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1601 Betreff: Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und Schwedlerstraße Vorab wird darauf hingewiesen, dass in den vergangenen drei Jahren 2022-2024 auf der Ferdinand-Happ-Straße kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen wurde. Unter Beteiligung von Schwerverkehr ereignete sich im selben Zeitraum ein Unfall mit einer schwerverletzten Person (Unfalltyp "Einbiegen/Kreuzen", LKW ./. LKW). Eine objektive Gefahrenlage, aufgrund derer die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden dürfte, liegt also nicht vor. Es verbleibt als mögliche Anordnungsgrundlage einzig das Vorhandensein besonders schutzwürdiger Einrichtungen, wie sie im April 2023 für den Bereich zwischen Einmündung Launhardtstraße und Hausnummer 46/48 - in Kombination mit Verkehrszeichen 136 "Kinder" auf Trägertafel - angeordnet wurde. Dies entsprach der damaligen Rechtslage und mit einer Ausdehnung von rund 150 Metern rechts und links des Fußgängerüberweges i.H. Hausnummer 28 (also rund 300 Metern Gesamtlänge) auch der neu hinzugetretenen Anordnungsgrundlage, die eine Absenkung auf 30 km/h auch im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen vorsieht. Beiden Fällen ist jedoch gemein, dass die Straßenverkehrsbehörde durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung diese Anordnungen auf höchstens 300 Meter Länge begrenzen muss. Da ansonsten entlang der Straße keine weiteren besonders schutzwürdigen Einrichtungen vorhanden sind und die Ferdinand-Happ-Straße auch kein hochfrequentierter Schulweg ist, kann auch auf Basis der aktuellen Straßenverkehrs-Ordnung eine weitergehende Anordnung als die bereits bestehende leider nicht erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2025, V 1215
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radwegenetz WaldstadionSTOB 812.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1602 Betreff: Radwegenetz Waldstadion Der Magistrat befürwortet den Ansatz, durch eine leistungsfähige und sichere Radverkehrsinfrastruktur möglichst viele (zukünftige) Besucher:innen des Stadions und der Multifunktionsarena dazu zu bewegen, mit dem Rad anzureisen. Dies wird insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderung des Modal-Splits hin zum Umweltverbund notwendig. Die hierfür erforderlichen konzeptionellen Grundlagen sind gelegt: Das Verkehrskonzept zur verbesserten verkehrlichen Erschließung des Stadions von AS+P Albert Speer und Partner GmbH (Frankfurt am Main, Oktober 2020) beinhaltet ein Radwegenetz zum Stadion sowie einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Thema Radverkehr. Im Radverkehrskonzept Süd (Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen, Oktober 2022) wurde ein hierarchisches Radnetz insbesondere für das Umfeld des Stadions geplant. Ein Maßnahmenkonzept wurde erarbeitet. Seither sind durch die Sportpark Stadion GmbH die Anzahl der Fahrradabstellanlagen rund ums Stadion um rund 1.500 erhöht worden. Einige Verbesserungen in der Schwarzwald- / Rennbahnstraße wurden vorgenommen. Dennoch bleiben die beschriebenen erheblichen Defizite, insbesondere im Bereich des Oberforsthauses. Gleichzeitig haben sich durch den Bau der Regionaltangente West und des Bahn-Knoten Stadion Rahmenbedingungen im Umfeld geändert. Der Magistrat begrüßt die Forderung nach einem Erschließungskonzept für die geplante Multifunktionsarena, welches - auch bei Parallelveranstaltungen - darlegt, wie sich der Veranstaltungs- und Alltagsverkehr sicher und leistungsfähig abwickeln lässt. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind konkret zu benennen, ein Umsetzungskonzept ist zu erarbeiten. Die Realisierung der verkehrlichen Maßnahmen sollte Voraussetzung für eine Baugenehmigung sein. Das Erschließungskonzept ist durch den Bauherrn zu erarbeiten, die Verbindlichkeit der Maßnahmenrealisierung sollte politisch beschlossen werden. Dabei sollte auch der Radverkehr als ein Lösungsansatz mitbetrachtet werden. Erfahrungsgemäß haben Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung jedoch einen sehr geringen Radverkehrsanteil (< 1%) und lösen nicht die verkehrlichen Herausforderungen, die mit dem Bau der Multifunktionsarena verbunden sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6867
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzenSTOB 1112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1603 Betreff: Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzen Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen im zweiten Halbjahr 2025 abgebaut werden. Die Betonpoller erfüllen aufgrund ihrer Positionierung nicht ihren Zweck und werden zudem - wie in der Anregung beschrieben - als Abstellort für allerlei Müll und leere Flaschen genutzt. Generell prüft eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Mobilitätsdezernats die Möglichkeiten, wie Betonsperren in Frankfurt am Main stadtgestalterisch und funktional ansprechend umgesetzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2854
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer BahnstraßeSTOB 812.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1604 Betreff: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße Der Magistrat kann die Fußwege nicht besser beleuchten. Die Wegeverbindung befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Ein Ausbau beziehungsweise eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem dort gebotenen Schutz von Flora und Fauna sowie mit der besonderen Lage des Gebiets nicht in Einklang bringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1187
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-RiedbergVOB 1212.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 12.09.2025, V 1281 entstanden aus Vorlage: OF 629/12 vom 28.08.2025 Betreff: Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2123/22 OBR 12; ST 1723/22; V 728/23 OBR 12; ST 2311/23 Der Magistrat wird gebeten, das Ergebnis der Veröffentlichung der Ausschreibung der Fachplanung mitzuteilen. Begründung: Da die Veröffentlichung der Ausschreibung der Fachplanung im Laufe des 4. Quartals 2023 erfolgen sollte, ist es nun denkbar, dass ein Ergebnis vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2123 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1723 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 728 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2311 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2056 Aktenzeichen: 37-3
VOB 12AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - In der M 264/17 ist zu neuen Videoüberwachungsanlagen festgehalten: „Die Rechte und Pflichten zum Betrieb sowie zur NutzF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3425 In der M 264/17 ist zu neuen Videoüberwachungsanlagen festgehalten: "Die Rechte und Pflichten zum Betrieb sowie zur Nutzung aller Anlagen werden in adäquaten Nutzungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Polizeipräsidium geregelt." Und zum anderen: "Die neuen Standorte sind im Benehmen mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten und dem städtischen Datenschutzreferat zu realisieren." Ich frage den Magistrat: In welcher Nutzungsvereinbarung ist die Nutzung automatischer Gesichtserkennung geregelt, die seit Juli mit Hilfe von 50 Kameras im Einsatz ist und wurde die neue Technik im Benehmen mit dem hessischen Datenschutzbeauftragen und dem städtischen Datenschutzreferat realisiert? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! In den seit 2009 bestehenden und mehrfach aktualisierten Nutzungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und dem hiesigen Polizeipräsidium zum Betrieb der Videoschutzanlagen sind keine expliziten Regelungen zur Nutzung von KI-gestützten und/oder Gesichtserkennungssoftwareprodukten getroffen. Die vertragliche Vereinbarung bezieht sich in erster Linie auf die notwendigen Angaben zur sogenannten Auftragsdatenverarbeitung im Sinne der Regelungen des hessischen Datenschutzrechts. Es werden die Zuständigkeiten im Sinne der notwendigen Zusammenarbeiten dargestellt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die gewonnenen Bilder der Videoanlagen ausschließlich an Arbeitsplätze der Landespolizei übertragen werden. Die Stadt Frankfurt hat keine Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten. Insofern war eine Zustimmung der Stadt Frankfurt zum Einsatz der KI-gestützten Software nicht erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Polizeipräsidium Frankfurt hat in dieser Angelegenheit eine Konsultation und Absprache mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stattgefunden. Das Rechtsamt war an dem Abschluss einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung nicht beteiligt. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die erste Zusatzfrage ist vom Fragesteller, Herrn Dr. Rosenbaum. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Christoph Rosenbaum, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Antwort! Die Stadt war also nicht involviert, deswegen meine Nachfrage: Wie schätzt denn der Magistrat diese tiefgreifenden Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Landesregierung ein und wie weit hat das Einfluss auf zukünftige Videokamerastandorte? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Grundsätzlich bin ich genug damit beschäftigt, mir Gedanken um die Dinge zu machen, die ich beeinflussen kann, und das sind ja schon ziemlich viele. Von daher habe ich mir darüber jetzt noch nicht so tiefgehende Gedanken gemacht, aber grundsätzlich bin ich der Meinung, dass diese Videoanlagen nur an wirklich Gefahr bergenden Orten stehen sollten, und das gilt natürlich dann erst recht für diese KI-gestützten Anlagen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die zweite Zusatzfrage ist von Herrn Schäfer. Bitte schön! Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU: (Zusatzfrage) Frau Dezernentin, Sie haben gerade gesagt, dass Sie genug damit zu tun haben, sich um die Sachen zu kümmern, auf die Sie Einfluss haben. Deswegen meine Nachfrage zu einem Thema, das hier auch in den Kontext passt. Es wird seit Monaten geprüft, ob die Stadtpolizei Bodycams bekommt, und Sie hatten das auch schon angekündigt. Können Sie denn jetzt schon einen konkreten Termin nennen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Also, wir sind mit der Ausschreibung praktisch fertig. Es geht jetzt noch darum, welches System letztlich das beste ist. Ich finde auch, dass es sich schon sehr lange hinzieht, da gebe ich Ihnen recht, aber ich glaube, wir sind jetzt wirklich auf einem guten Weg. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3425 Stadtverordneter Dr. Christoph Rosenbaum, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleg:innen! Wenn ich Instagram oder WhatsApp nutze, kann ich der Nutzung meiner Daten für KI widersprechen. Wenn ich ins Bahnhofsviertel gehe, kann ich das nicht, denn seit dem 10. Juli sind dort 50 KI-gestützte Videoüberwachungskameras im Einsatz, erstmals in Deutschland mit biometrischer Gesichtserkennung und automatisierter Datenanalyse. Und die Technologie drängt ja dann auf ihre eigene Ausweitung in der Standortanzahl, denn je mehr Trainingsdaten in das Modell fließen, desto effektiver wird es. Frankfurt ist damit Vorreiterin, was komplexe und tiefgreifende Grundrechtseingriffe angeht. Denn eine Frage ist überhaupt noch gar nicht geklärt: Wie verhält sich der Nutzen der Technologie zum Schutz unserer persönlichen Freiheitsrechte? Der Nutzen beschränkt sich auf die Aufklärung von Straftaten, die Verhinderung von Straftaten ist aber nicht nachgewiesen. Dem gegenüber steht die Kritik, dass die Technologie als diskriminierend gilt, weil sie bei Frauen oder People of Color mehr Fehler macht, und schon eine solche fälschliche Erkennung könnte zu erheblichen Nachteilen für die betroffenen Personen führen. Verdeckte Überwachung, falsche Verdächtigung, vielleicht sogar Festnahme, das wäre ein enormer Eingriff in die Grundrechte völlig unschuldiger Bürger:innen. Solche gravierenden grundrechtsrelevanten Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts benötigen eine verfassungsrechtliche Absicherung und eine breite Diskussion in der Gesellschaft. Durch die Hintertür hat die Hessische Landesregierung aber im Gegenteil mit einem Änderungsantrag in zweiter Lesung die Gesetzesgrundlage dafür gelegt. Noch dazu hat sie die verfassungsrechtliche Prüfung und Expertenanhörung verhindert. Wir haben in Frankfurt, meiner Meinung nach, zu Recht aufgrund der genannten Abwägungsgründe um jeden Standort von Videoüberwachung gerungen. Bei der Nutzung von KI werden wir jetzt aber, wie die Dezernentin erklärt hat, vor vollendete Tatsachen gestellt. Es lässt sich ja diskutieren, aber anstatt faktenlose Verschärfungen ohne verfassungsrechtliche Prüfung sollten wir uns auf nachweisbare Fakten stützen und dabei die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger auch im digitalen Zeitalter wahren. Danke schön! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Schäfer von der CDU. Bitte schön! Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU: Vielen Dank, Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wir heute über das Thema Videoschutzanlagen sprechen, denn es gibt mir noch einmal die Möglichkeit, deutlich zu machen, warum der Einsatz dringend geboten ist, und vielleicht auch mit dem einen oder anderen Trugschluss aufzuräumen. Meine Damen und Herren, wer Angst hat, zum Beispiel nachts durch die Innenstadt oder durch das Bahnhofsviertel zu gehen, der braucht keine politischen Grundsatzseminare, wie wir es eben gehört haben, sondern der braucht Sicherheit. (Beifall, Zurufe) Moderne Videoschutzanlagen sind ein Baustein genau dafür; sie decken Straftaten auf, sie verhindern Gewalt und sie schützen damit die Menschen. Genau deshalb setzt Hessen als erstes Bundesland bei Videoschutzanlagen künstliche Intelligenz ein, und zwar hier in Frankfurt an Kriminalitätsschwerpunkten im Bahnhofsviertel. Ich möchte es hier klar sagen: Das ist ein Meilenstein für unsere Sicherheit. Wir brauchen den Einsatz moderner Videotechnik bei der Verbrechensbekämpfung. (Beifall) Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung geht bei dem Thema voran, um die Sicherheit zu erhöhen und um die Zustände im Bahnhofsviertel zu verbessern. Die Frankfurter Stadtregierung hingegen hinkt bei dem Thema Sicherheit seit Jahren hinterher. Und weil bei den Debatten zu diesem Thema gerne einiges durcheinandergerät und das eben auch schon wieder passiert ist, möchte ich noch einmal deutlich machen: Die neu eingesetzte Technik wird rechtssicher und unter klaren Regeln eingesetzt. Es wird eben nicht einfach pauschal alles aufgezeichnet, wie eben behauptet wurde, sondern es wird nur bei besonderen Gefahrenlagen Alarm ausgelöst, damit die Polizei schnell eingreifen kann. Konkret heißt das: Die KI wird derzeit nur bei der Suche nach vermissten Personen oder bei terroristischen Gefährdern eingesetzt, um Terroranschläge zu verhindern. Jeder einzelne Einsatz der KI muss von einem Richter genehmigt werden. So werden die Grundrechte vollumfänglich gewahrt. Mehr rechtsstaatliche Kontrolle geht gar nicht, und deshalb bitte ich alle hier: Hören Sie auf, Horrorszenarien an die Wand zu malen. (Beifall, Zurufe) Beim Thema Sicherheit wird von manchen Parteien ja gerne lang und breit über den Datenschutz gesprochen. Ich sage Ihnen aber sehr deutlich: Wir müssen nicht zuerst die Daten schützen, wir müssen zuerst die Menschen schützen, das ist unsere Aufgabe. (Beifall) Und ebenso häufig wird bei dem Thema von der gefühlten Sicherheit gesprochen. Das Problem ist aber, dass die Menschen vor Ort, im Bahnhofsviertel, eine reale Unsicherheit erleben, und deswegen sage ich klar: Wir brauchen moderne Videoschutzanlagen im Bahnhofsviertel, in der Innenstadt und an Kriminalitätsschwerpunkten. Vielen Dank! (Beifall, Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Esther Gebhardt von der SPD. Bitte schön! Stadtverordnete Esther Gebhardt, SPD: Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, liebe Versammlung! Das Bahnhofsviertel ist nicht zu Unrecht wegen der Zustände im Bereich Sauberkeit und Sicherheit in Verruf geraten. Eine Anhäufung von Kriminalitätsformen jeglicher Art ist nachweisbar, und über die mangelnde Sauberkeit müssen wir uns hier im Parlament gar nicht mehr streiten. Das hat auch unser Oberbürgermeister Mike Josef erkannt, der diese unerfreulichen Zustände zur Chefsache gemacht hat und hier Abhilfe schaffen will. Eine Reihe von Maßnahmen wurden bereits ergriffen und zeigen auch erste Erfolge. Dazu gehören zum Beispiel, in Kooperation mit Bund, Land, Deutscher Bundesbahn und den Verkehrsbetrieben, die Installation von Videokameras, die Erhöhung der Säuberungsrhythmen und so weiter. Prävention, Repression und Erhöhung der Sicherheit gehen Hand in Hand. Die Polizei kann davon berichten, dass die Zahl eruierter und festgenommener Straftäter durch den Einsatz von Videoüberwachung gewachsen ist und damit auch die Sicherheit sowie das individuelle Gefühl von Sicherheit. Es ist die Aufgabe von Politik, die Sorgen und Beschwerden der Bürger ernst zu nehmen. Nun gibt es seit Juli dieses Jahres diese vom hessischen Innenministerium veranlasste neue und technisch verstärkte Maßnahme, die mehr Sicherheit gewährleistet: eine KI-gestützte Gesichtserkennung mit 50 Ka-meras im gesamten Bahnhofsgebiet. Damit können Daten mit dem Profil eines gesuchten und identifizierten Personenkreises, zum Beispiel Gefährder, gesuchte Kriminelle oder potenzielle Terroristen ausgewertet und verglichen werden. Und dies geschieht - und es ist sehr wichtig, darauf hinzuweisen - nicht willkürlich durch Entscheidung der Polizei, sondern auf gestellten Antrag und aufgrund einer richterlichen Genehmigung. In bisher neun gemeldeten Fällen wurden acht richterlich genehmigt und einer als nicht zureichend begründet abgelehnt. Ja, das klingt schon sehr gut. Wir können also mithilfe der KI Täter identifizieren, ihrer schneller habhaft werden und vielleicht - das wäre sehr wichtig - sogar Straftaten schon im Vorfeld verhindern. Die Liste des Einsatzes ist natürlich erweiterbar, und hier liegt auch schon das erste Alarmzeichen. Das System der KI-gestützten Personenerfassung ruft natürlich nach Erweiterung. Mehr Orte, weitere und mehr Personen ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Frau Gebhardt, kommen Sie bitte zum Schluss. Stadtverordnete Esther Gebhardt, SPD: (fortfahrend) Oh! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ja, Ihre Redezeit beträgt drei Minuten, wie bei allen. Stadtverordnete Esther Gebhardt, SPD: (fortfahrend) Dann bin ich mitten in der Rede abgehängt, das tut mir leid. Dann warten wir die weitere Diskussion ab. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Monika Christann von den Linken. Noch mal zur Erinnerung: Bevor ich darauf hinweise, dass die Redezeit gleich abläuft, leuchtet hier vorne erst einmal ein gelbes Lämpchen, das bedeutet, Sie haben noch 30 Sekunden Zeit, und dann ein rotes Lämpchen, das bedeutet, Sie haben noch 15 Sekunden Zeit. Erst fünf Sekunden vor Ablauf der Zeit gebe ich den Hinweis, dass Ihre Redezeit abläuft, er kommt also nicht abrupt. Bitte schön, Frau Christann! Stadtverordnete Monika Christann, Linke: Werte Frau Vorsteherin, werte Stadtverordnete! Die schwarze Achse zwischen hessischer, Frankfurter CDU und Dobrindt schlägt wieder zu, völlig egal, ob Bestimmungen des Grundgesetzes verletzt werden. Es herrscht insbesondere bei der Union eine kollektive Demenz, warum wir wichtige Grundwerte und Menschenrechte in das Grundgesetz aufgenommen haben. Das Recht auf Asyl und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das sind Grundgesetzwerte, die von der Law-and-Order-Politik der Union permanent gebrochen werden. Das Irrwitzige ist - hört gut zu -: Gerade die CDU propagiert auf ihren Wahlplakaten oft die Freiheit. In Wirklichkeit hat sie eine panische Angst vor Freiheit und vor Humanität. In Berlin, Wiesbaden und Frankfurt, mit Billigung der SPD. Die Äußerungen zum Wahlkampfauftakt von Boris Rhein und Alexander Dobrindt sind hemmungslos unchristlich. Die Gesichtserkennung mit KI bei Videokameras ist gewollt, ebenso wie die präventive IP-Adressen-speicherung - jenseits aller Vorschriften von anzuwendender Verhältnismäßigkeit bei der Verletzung von Grundrechten. Die Novellierung des HSOG vom Februar ist gefährlich, öffnet sie doch der Polizei durch wachsweiche Formulierungen umfangreiche Handlungsmöglichkeiten, welche zwar grundsätzlich einen richterlichen Beschluss bräuchten, jedoch prima umgangen werden können. Bei behaupteter Gefahr im Verzug ist kein richterlicher Beschluss mehr möglich, ohne dass nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schon verletzt worden wäre. Tatsache ist, sie wird jeden Tag und jede Sekunde durch die Landespolizei verletzt, beispielsweise wird im Bahnhofsviertel eine Videokamera permanent auf einen Hauseingang eines alternativen Wohnprojektes gerichtet. In diesem Haus befindet sich auch der Förderverein Roma e. V. Alle Menschen, die als Gäste oder Ratsuchende das Haus betreten und wieder verlassen, werden mit Gesichtserkennung erfasst und gespeichert; auch alle Menschen, die dort zufällig vorbeigehen. Hier kann man nicht mehr von Gefahrenabwehr reden und auch nicht von Verhältnismäßigkeit. Deswegen ist Widerstand dagegen wichtig, sonst kommen wir in einen Überwachungsstaat wie in China. Die Magistratsvorlage M 264 aus 2017 kennt als wichtigste Gefahr Demonstrationen und terroristische Angriffe von Islamisten - das ist auf dem rechten Auge blind. Wenn jemand ein Messer zückt, ist es mit der Gefahrenabwehr durch eine Videokamera vorbei. Und woran erkennt die Polizei im Kontrollraum einen Menschen, der etwas zur Vorbereitung eines Verbrechens auskundschaften will? Ein Mensch, der etwas sucht, ist also dann gleich ein Verbrecher? Und wieso sind Secondhandläden und eine Vielzahl von Gastronomiebetrieben Anziehungspunkte für eine problematische Klientel und damit ein polizeilicher Brennpunkt? Das ist Paranoia, da plädieren die Linken doch eher . . Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist gerade abgelaufen. Stadtverordnete Monika Christann, Linke: (fortfahrend) Ein letzter Satz noch: Wir Linken plädieren eher für die Freiheit einer bunten und lebendigen Welt. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Christoph Rosenbaum Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Grüneburgpark war an 15 Tagen, vom 13.08. bis 27.08.2025, in weiten Teilen wegen der Versammlung „System Change CampF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3426 Der Grüneburgpark war an 15 Tagen, vom 13.08. bis 27.08.2025, in weiten Teilen wegen der Versammlung "System Change Camp 2025" und den damit einhergehenden Arbeiten belegt. Dadurch ergaben sich weitreichende Einschränkungen für die Nutzung des Parks. Zum Beispiel wurden drei Spielplätze abgesperrt. Das Biotop am südlichen Parkende wurde vorsorglich abgesperrt. Die historischen Vasen der Familie Rothschild hatten einen temporären Schutz in Form einer Holzeinhausung bekommen, um sie vor Vandalismusschäden zu schützen. Ich frage den Magistrat: Warum wurde die Veranstaltung in diesem denkmalgeschützten Park in der Landschaftsschutzzone 1 zugelassen und welche Kosten sind durch die Aufbau- und Abbauarbeiten der Schutzmaßnahmen entstanden? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Ich beantworte erst einmal die Frage von Frau Ringer: Der Grüneburgpark wurde von den Anmeldenden als Versammlungsort gewählt und sie haben grundsätzlich das Recht, diesen frei zu bestimmen. Der Versammlungsbehörde sind die Beeinträchtigungen in den Sommermonaten und die Bedeutung des Grüneburgparks bewusst. Sie hat den Anmeldenden nachdrücklich alternative Flächen angeboten, die zuvor mit dem Grünflächenamt abgestimmt wurden, die Anmelder haben diese allerdings abgelehnt. Die Amtsjuristen haben gesagt, wir hätten vor Gericht keine Chance, eine Verlegung zu erzwingen, das wäre rausgeschmissenes Steuergeld gewesen. Mit Urteil vom 24.05.2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Protestcamps einschließlich solcher infrastrukturellen Einrichtungen durch Artikel 8 des Grundgesetzes und das Versammlungsgesetz geschützte Versammlungen sind. Der Magistrat bedauert, dass infolge der stattgefundenen mehrtägigen Versammlungen im Grüneburgpark Schutzmaßnahmen erforderlich geworden sind. Die Schutzmaßnahmen entsprachen in etwa denen, die regelmäßig bei den Abifeiern im Grüneburgpark vorgenommen werden. Die Kosten für die Abzäunung belaufen sich auf etwa 13.000 Euro. Zur Frage von Herrn Schneider: Die Versammlungsbehörde hat im Rechtsstaat die Aufgabe, Versammlungen grundsätzlich zu ermöglichen. Sie ist zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche Bewertung vor. Eine Abwägung nach politischen Inhalten würde dem grundgesetzlich verbrieften Recht nicht gerecht werden. Die Meinungsäußerung ist durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt, auch wenn die Inhalte als unbequem oder radikal empfunden werden. Jenseits der rechtlichen Rahmenbedingungen bedauert der Magistrat, dass es nicht gelungen ist, den Anmelder der Versammlung von einem alternativen Standort zu überzeugen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Denkmal- und Landschaftsschutzes sowie der historischen Sensibilität des Parks. Dem Anfangsverdacht vereinzelter Straftaten im räumlich-zeitlichen Umfeld des Camps geht die Landespolizei nach. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die erste Zusatzfrage kommt von der Fragestellerin, Frau Ringer. Bitte schön! Stadtverordnete Christina Ringer, CDU: (Zusatzfrage) Vielleicht könnten Sie die alternativen Standorte nennen. Sie haben gerade gesagt, dass nachdrücklich andere Flächen angeboten wurden. Vielleicht können Sie noch ein bisschen erläutern, was "nachdrücklich" genau heißt und welche anderen Flächen angeboten worden sind. Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Also, was "nachdrücklich" genau heißt, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, ich war bei den Verhandlungen nicht dabei. Ich weiß definitiv, dass der Rebstockpark vorgeschlagen wurde, das wäre eigentlich auch die sinnreichste Idee gewesen. Und dann gab es noch einen Standort in der Innenstadt, von dem aber das Grünflächenamt nicht begeistert war. Die restlichen Alternativen weiß ich jetzt tatsächlich nicht mehr. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Fuchs von der AfD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Markus Fuchs, AfD: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz sieht ja durchaus Auflagenmöglichkeiten vor, und zwar, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Auch gerade aufgrund der Erfahrungen mit diesen Camps in anderen Städten: Gab es aus Ihrer Sicht überhaupt keine Möglichkeit, diese Störung der Ordnung vorherzusehen und sie vielleicht irgendwie juristisch zu bewerten und damit Auflagen zu erfüllen oder aufzuerlegen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Grundsätzlich gab es eine ganze Menge Auflagen für das Camp in diverser Beziehung und natürlich auch die üblichen Auflagen, dass es nicht zu volksverhetzenden Inhalten und Ähnlichem kommen darf. Die Gefahrenprognose macht grundsätzlich bei diesen Versammlungen die Landespolizei. Wir haben uns selbstverständlich auch mit den Städten in Verbindung gesetzt, in denen so etwas schon stattgefunden hat. Von dort kam aber auch nichts dergleichen und es gab keine Gefahrenprognose - im Gegensatz zu der United-for-Gaza-Demo etwas später, die wir tatsächlich auch aufgrund der Gefahrenprognose der Landespolizei versucht haben zu verbieten. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine weitere Zusatzfrage von der Stadtverordneten Frau Fabricius von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Veronica Fabricius, CDU: (Zusatzfrage) Über die Fragen zum Rückblick noch eine Frage in die Zukunft: Es war ja eine Gruppe dabei, "Ende Gelände", die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingestuft wurde. (Zurufe) Der Polizei liegen 19 strafrechtlich relevante Sachverhalte vor. Neben der Farbattacke gab es zwei Anzeigen wegen Nötigung und eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Vor diesem Hintergrund - das eine ist die Versammlung, das andere ist die Genehmigung vom Aufbau von Zelten -: Würden Sie solche Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr in Wohngebieten genehmigen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Grundsätzlich werden Versammlungen . . (Zurufe) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Lassen Sie bitte Frau Rinn antworten, Sie haben gleich in der Aktuellen Stunde die Zeit zu reden. Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Versammlungen werden nicht genehmigt, sondern nur angemeldet. Auch Linksextremisten dürfen demonstrieren, das ist tatsächlich so in Deutschland. Im Prinzip ist es ja auch richtig so. Wir können doch nicht von vornherein sagen, dass es sich um eine extremistische Meinung handelt und eine Versammlung nicht stattfinden darf. (Beifall) Es hat eine gesetzliche Grundlage, dass Versammlungen auch in Camps und in Zelten stattfinden dürfen. Ich habe noch was dabei, das fand ich ganz schön: Am 24.02.2012 hat die Stadtverordnete Annette Rinn an diesem Ort die Frage gestellt - zu dem Zeitpunkt lief seit vier Monaten das Occupy-Camp -: "Während das Zeltlager von ‚Occupy Frankfurt' samt den dazugehörigen Müllablagerungen seit Monaten toleriert wird, überzieht die Stadt Gastronomen wegen ihrer Außenzelte mit Zwangsgeldern von bis zu 5.000 Euro . . Aus welchem Grund geht der Magistrat gegen die Gastronomen dermaßen rigide vor, während er beim Zeltlager von ‚Occupy Frankfurt' beide Augen zudrückt?" Da hat mein Vorgänger im Amt geantwortet: "Bei dem Zeltlager von Occupy handelt es sich um einen völlig anderen Tatbestand als bei den Aufbauten der Gastronomen. Man muss bei dem Zeltlager feststellen, dass es sich nach § 14 des Versammlungsgesetzes um die Durchführung einer Versammlung handelt, die nur anmeldepflichtig und nicht genehmigungspflichtig ist. Die Ordnungsbehörde hat nur dann Möglichkeiten, gegen eine Versammlung vorzugehen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung direkt gefährdet wären". Und das war in diesem Fall nicht so. Es war auch nicht so, dass Markus Frank dieses Occupy-Camp so besonders prickelnd fand, aber er sah eben wegen der gesetzlichen Grundlagen keine Möglichkeit, es abzubrechen. Das ist dann erst sechs oder sieben Monate später passiert. Noch mal: wir können solche Versammlungen nur verbieten oder ganz und gar abbrechen, wenn offensichtlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Und aufgrund von einzelnen Taten geht das eben auch nicht, dann muss, wie bei der United-for-Gaza-Demo, die Landespolizei die einzelnen Täter rausholen. Aber dafür, die gesamte Versammlung abzubrechen, gibt es keine gesetzliche Grundlage. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Paulsen, GRÜNE-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Uwe Paulsen, GRÜNE: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, vielen Dank für die Information! Meine Frage bezieht sich auf das Camp und die Zeit. Gab es in dieser Zeit, in diesen beiden Wochen, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Lärm oder sonstiges Verhalten der Campbewohner, jenseits strafrechtlicher Fragen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Nein, die gab es tatsächlich nicht und es wurden alle Auflagen, was Lärm und so weiter betrifft, tatsächlich auch eingehalten. Aktuelle Stunde zu den Fragen Nr. 3426 und Nr. 3431 Stadtverordneter Dr. Nils Kößler, CDU: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Wir haben vorhin die Antwort von Frau Dezernentin Rinn und ihre Version der Ereignisse rund um das Zeltlager der Systemgegner im Grüneburgpark gehört: Das war eine Geschichte von höherer Gewalt, nichts konnte verhindert werden und das musste alles so kommen. In der Bevölkerung dieser Stadt, meine Damen und Herren, gibt es viele Menschen, die das anders sehen, und die CDU gehört dazu. Viele Menschen, und zwar auch viele, die sich das vor Ort einmal angeschaut haben, kommen zu einem anderen Ergebnis. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass hier, wenn man es einmal politisch komprimiert, zwei Stadträtinnen ihre Aufgabe nicht erfüllt und im Amt versagt haben, meine Damen und Herren. Da ist zum einen die Umweltdezernentin, Frau Stadträtin Zapf-Rodriguez, die es nicht geschafft hat, ihren Schutzauftrag für Grünanlagen - es wurde erwähnt: drei Spielplätze - zu erfüllen, meine Damen und Herren. Das hätte verhindert werden müssen; die Spielplätze hätten jedenfalls frei gehalten werden müssen. Die einen oder anderen hier im Raum erinnern sich vielleicht, dass in der Coronazeit deutlich geworden ist, wie wichtig Spielplätze gerade für Familien mit Kindern sind, die vielleicht keine eigene Terrasse oder keinen eigenen Garten haben. Der Grüneburgpark hat eine wichtige Funktion für viele Familien in der Umgebung, etwa im Westend. Und wenn man es sich vor Ort einmal angeschaut hat - ich gehörte auch dazu -, dann kam man zu dem Ergebnis, dass es überhaupt keinen zwingenden Grund gab, diese Spielplätze dichtzumachen. Zu dieser Einschätzung kam später auch Frau Stadträtin Zapf-Rodriguez, als ein Teil der Spielplätze wieder aufgemacht wurde. Die Begründung, die aber vorher gegeben wurde, als man für zwei Wochen eine Absperrung von vielen Flächen und insbesondere den drei Spielplätzen verfügt hat, war sinngemäß: Man sei nicht in der Lage, diese Spielplätze ausreichend gegen die Teilnehmer des Zeltlagers zu schützen. Das ist doch absurd, meine Damen und Herren! Entweder darf ein solches Zeltlager nicht stattfinden, wenn die Menschen dort gemeingefährlich sind und einen Spielplatz bedrohen, oder die Begründung ist Quatsch, weil es keine solche Gefahr für die Spielplätze gab, meine Damen und Herren. (Beifall) Auf der anderen Seite steht die Ordnungsdezernentin, Frau Stadträtin Rinn. Dazu muss ich sagen, Ende August hätte die FDP hier in Frankfurt eigentlich platzen müssen an ihrem inneren Widerspruch. Da haben wir zum einen die Ordnungsdezernentin, die erklärt hat, dass das alles mit Blick auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht zu stoppen war; und die andere FDP, auch die Landtagsfraktion, ist hier aufmarschiert und hat sich gegen dieses Camp positioniert. Wir sind der Meinung, dass die Auffassung, das Camp hätte genau dort, genau so lange und genau in der Form stattfinden müssen, nur eine mögliche Rechtsansicht ist. Es kann keinen Anspruch geben, in öffentlichen Anlagen, in Grünanlagen genauso wenig wie in Schwimmbädern und anderen Einrichtungen, ein unbegrenztes Camp zu veranstalten. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Dr. Nils Kößler, CDU: (fortfahrend) Die Versammlungsfreiheit schützt gegen Eingriffe, aber sie verleiht nicht unbegrenzte Ansprüche, und da haben wir . . Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Dr. Kößler, Ihre Redezeit ist vor 15 Sekunden abgelaufen. Stadtverordneter Dr. Nils Kößler, CDU: (fortfahrend) ... schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Also, Sie wissen, dass es ja auch einen Knopf gibt, mit dem ich das Mikro am Redepult abschalten kann. Wenn das Lämpchen zweimal leuchtet, erst gelb, dann rot, und ich darauf hinweise, dass die Redezeit bald abläuft, dann finde ich es der gesamten Stadtverordnetenversammlung gegenüber respektlos, noch 15 Sekunden weiterzureden. (Zurufe) Bitte? Ich verstehe nicht, was Sie sagen. Ich mache das so, wie ich es eben gesagt habe. (Zurufe) Das ist richtig so, wie ich es mache, das habe ich hundertmal erklärt. Drei Minuten Redezeit bedeutet drei Minuten Redezeit, und als Unterstützung gebe ich hier drei Hinweise. Wer die nicht beachtet, dem wird das Mikrofon abgestellt. Punkt. (Zurufe) Jetzt hat Herr Schneider von der AfD das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Jens-Friedrich Schneider, AfD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Stadtverordnete! Zwei Wochen lang fand das System Change Camp unter Inanspruchnahme des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit statt. Wohlwollend begleitet wurde diese linksextremistische Machtdemonstration vom rot-grün-gelb-lila Frankfurter Magistrat. Spielplätze wurden komplett gesperrt und Absperrungen bereitgestellt, die der Frankfurter Steuerzahler ungefragt mit einem fünfstelligen Betrag bezuschussen musste. Bei der Frage, warum so etwas im Grüneburgpark, einem Landschaftsschutzgebiet, fast ohne Auflagen stattfinden konnte, versteckt sich das lasche Frankfurter Ordnungsdezernat hinter Einschätzungen von Amtsjuristen. Als ob die eingetretenen Schäden in Höhe von 16.000 Euro durch Vandalismus und Graffiti nicht erwartbar gewesen wären und damit die Wahl des Grüneburgparks als Versammlungsort dem nicht klar entgegengestanden hätte. Bereits hier hat die Versammlungsbehörde die Folgen für die öffentliche Ordnung zu naiv bewertet. Und das Grünflächenamt hatte anscheinend auch nichts gegen den Grüneburgpark als Versammlungsort. Doch gravierender ist, dass es das Camp zuvor bereits mehrmals in Deutschland gegeben hat. Schon vergangenes Jahr in Erfurt gab es im Kontext dieses Camps mehrere schwerwiegende antisemitische Vorfälle. So kam es dann auch hier. Man muss sich als Frankfurter dafür gegenüber der Jüdischen Gemeinde schämen. Als Bilder von israelischen Geiseln am Bauzaun - immerhin von der Stadt finanziert - aufgehängt wurden, schienen die Campteilnehmer auf einmal Probleme mit Grundrechten zu haben, nämlich wenn andere ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit ausüben. Leute wurden bedroht, die Bilder wurden immer wieder abgerissen, nicht genehme Berichterstatter wurden bedrängt. Schließlich kam es zur widerwärtigen Farbattacke auf jüdische Aktivisten. Die auflagenarme Durchführung des Camps war bereits angesichts zu erwartender antisemitischer Vorfälle fragwürdig; dass es nach dem Eintritt dieser Vorfälle nicht abgebrochen wurde, ist noch fragwürdiger. Die Ausreden des Ordnungsdezernats überzeugen in keiner Weise. Frankfurt und der Magistrat haben lustlos und schwach agiert. Mit entschiedenem Eintreten gegen Antisemitismus, was in Deutschland gerade in der jetzigen Zeit so dringend geboten wäre, hat das überhaupt nichts zu tun. Vielen Dank! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Ritter von der FDP. Bitte schön! Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe ja, dass Sie von CDU und AfD versuchen, sich auf die FDP einzuschießen, Sie liegen hier aber tatsächlich falsch. Das sogenannte System Change Camp im Grüneburgpark hat in den vergangenen Wochen viele Diskussionen ausgelöst, und dies auch völlig zu Recht. Natürlich gilt in unserer Demokratie die Versammlungsfreiheit. Diese Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter, die wir in Deutschland haben. Eine Versammlungsbehörde kann nie oder fast nie, und das ist auch gut so, eine Versammlung aufgrund deren Inhalts verbieten. Umso wichtiger ist es aber, dass man die rechtlichen Möglichkeiten nutzt, die sich einem eröffnen, wenn neben dem Inhalt einer Versammlung noch weitere Umstände hinzutreten. Hier ist der Fall anders. Deshalb gilt: Es geht nicht, dass einzelne Gruppen meinen, einen Park, einen öffentlichen Raum für sich beanspruchen zu können, und für zwei Wochen ein ideologisch aufgeladenes Protestcamp errichten und den Park anschließend in einem desolaten Zustand zurücklassen. Und deswegen ist es gelinde gesagt ein Skandal, und das meine ich ganz ernst, ein Skandal, dass das Umweltdezernat und das Grünflächenamt da nicht tätig geworden sind. Wenn einmal eine Versammlung angemeldet wird - und sie muss nur angemeldet und nicht genehmigt werden - und sich von keinem Amt Widerspruch dagegen aufbäumt, zum Beispiel aufgrund von Umweltauflagen, dann funktioniert das nicht. (Zurufe) Es kann dann auch nicht sein, dass ich FAQs bekomme - ich habe die als Ortsbeirat und als Stadtverordneter bekommen -, in denen steht, es ging nicht, es ging nicht. Doch, natürlich hätte es eine Möglichkeit gegeben, wenn man das gewollt hätte. Ganz einfach. Deswegen stelle ich mir die Frage, hat man geschlafen oder hat man das vielleicht sogar ideologisch unterstützt? Ich weiß es nicht. (Zurufe) Der Grüneburgpark ist jedenfalls kein Experimentierfeld für politische Dauerbesetzung. Er ist ein Ort der Erholung, der Natur, ein Ort für Kinder, Familien, Studenten und Spaziergänger, ein Ort für alle Frankfurter. Man darf auch eins nicht vergessen: Er ist auch ein Ort der städtischen Erinnerungskultur. Wenn dort historische Vasen der Familie Rothschild aus Angst vor Vandalismus geschützt werden müssen, wenn Anwohnerinnen und Anwohner den Park nicht mehr wie gewohnt nutzen können, wenn öffentliche Flächen mit Graffitis besprüht, Müllberge hinterlassen und die Rasenfläche durch das Dauercampieren an manchen Stellen fast vollständig zerstört wird und die Stadt am Ende für diese Schäden auch noch 16.000 Euro - heute haben wir andere Zahlen gehört - bezahlen muss, dann ist das einfach nicht akzeptabel. Genau hier zeigt sich, wofür die FDP steht: Wir verteidigen die Versammlungsfreiheit, aber nicht den Missbrauch. Wir schützen das Recht auf Protest, aber nicht das Recht auf Vermüllung, Hass und Zerstörung von Parks. Wir wollen lebendige Debatten ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: (fortfahrend) ... aber keine Verhöhnung von Opfern des 7. Oktobers. Vielen Dank! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Elisa Grote von Volt. Bitte! Stadtverordnete Elisa Grote, Volt: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Also erstmals ist es an Heuchelei ja kaum zu überbieten, dass gerade die AfD als Partei von Holocaustleugnern sich hier aufgrund von antisemitischen Vorfällen besorgt zeigt. (Beifall) Natürlich kann man kritisieren, dass ein mehrtägiges Camp mitten im Park die Nutzung durch Anwohnerinnen und Anwohner eingeschränkt hat. Ja, man hätte hinsichtlich Ort und Zeit jedenfalls Auflagen prüfen können und ich verurteile den Vorfall, bei dem ein jüdischer Aktivist von Teilnehmern des Camps mit Farbe beworfen wurde. Trotzdem hätte das Camp nicht verboten werden können, und das ist auch richtig so. Was mich daran stört, ist, wie polemisch und undifferenziert politische Debatten um Versammlungen wie das System Change Camp geführt werden. (Beifall) Angefangen damit, dass die FDP öffentlich die Umweltdezernentin kritisiert, wohlwissend, dass die Versammlungsbehörde, die dies genehmigt hat, doch FDP-geführt ist. Das finde ich erstaunlich. (Beifall) Dann finde ich erstaunlich, dass eine Partei, die doch in jeder Debatte, die wir hier geführt haben, wo es um rechte Versammlungen, rechte Verlage auf der Buchmesse et cetera geht, Verbote mit Verweis auf den hohen Wert der Grundrechte wie der Versammlungsfreiheit oder der Meinungsfreiheit ablehnt. Wenn es aber dann um Versammlungen aus einem anderen politischen Spektrum geht, scheint dies nicht mehr zu gelten. (Beifall, Zurufe) Wir können uns zwar hier auch kritisch mit den Inhalten von Versammlungen beschäftigen, ein Verbot für jede Versammlung zu fordern, mit deren Inhalten man nicht übereinstimmt, ist jedoch eindeutig falsch. Als Mahnung ein Zitat aus dem Beschluss des VG Frankfurt zum Verbot der Versammlung United for Gaza: "Es sei angemerkt, dass Ermächtigungen zur Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten nicht an die Gesinnung derjenigen, die diese Freiheiten für sich in Anspruch nehmen möchten, sondern an Gefahren für Rechtsgüter anknüpfen, die aus konkreten Handlungen folgen. Für politische Opportunitätserwägungen bleibt vor diesem Hintergrund kein Raum. Insbesondere das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit würde in verfassungswidriger Weise verkürzt, wenn politisch kontrovers diskutierte Versammlungen unter erleichterten Bedingungen verboten werden könnten." Gerade eine Stadt wie Frankfurt, die stolz auf ihre Vielfalt und auf ihre Rolle als Ort kritischer Debatten ist, muss hier ein klares Signal senden. Es muss möglich sein, sachliche Kritik an dem Vorgehen der israelischen Regierung und Mitgefühl mit den Menschen in Gaza zu äußern, ohne dafür als Antisemit bezeichnet zu werden. (Beifall) Gleichzeitig dürfen solche Versammlungen keine Bühne für antisemitische Parolen sein. Politische Versammlungsverbote, die offenkundig einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, sind keine Lösung. Sie sind keine Lösung, um zu einer normalen Debattenkultur zurückzukommen. Sie sind vielmehr Ausdruck einer verkommenen Debattenkultur und dies gilt für beide politischen Lager. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Zieran von ÖkoLinX-ELF. Bitte schön! Stadtverordneter Manfred Zieran, ÖkoLinX-ELF: Hallo! Wenn hier die Sicherheit von jüdischen Menschen in diesem Lande angegriffen und infrage gestellt wird, dann aus der faschistischen Ecke, nämlich von der AfD und ihrem Umfeld. Dauernd werden Menschen auf der Straße angegriffen, und das nicht von Linken. Das vorweg. Ihr habt überhaupt kein Recht, hier mitzudiskutieren. Ich habe schon mal im Ausschuss gesagt, wenn es ein Verbot hätte geben sollen, dann nicht dieses Camps, sondern ein Verbot der AfD, das ist längst überfällig. (Beifall, Zurufe) Das zur AfD und das zu dem Faschismus hier im Lande. Ansonsten gilt Versammlungsfreiheit, egal was man von der einzelnen Meinungsäußerung hält und Versammlungsfreiheit gilt für alle. Wenn sie abgeschafft wird, wenn sie eingeschränkt wird, gibt es keine Demokratie mehr im bürgerlichen Sinne. Das ist vielleicht nicht meine maximale Vorstellung von Demokratie, aber ein Minimum, welches eingehalten werden sollte. Es ist heuchlerisch, hier dauernd dieses Camp anzugreifen wegen irgendwelcher Kleinigkeiten. Aber der Antisemitismus, der fällt bei vielen Rednern völlig hinten runter. Zu den Schäden im Park: Ich habe Komasaufen erlebt im Park, ich erlebe ständig diese Marathonläufe; glauben Sie mir, da geht mehr kaputt als jemals bei irgendeinem System Change Camp. Wir brauchen diese Camps, wir brauchen die Diskussion über die heutige Situation hinaus, wir brauchen eine Perspektive über die Krisen hinaus. Was das Parlament nicht leistet, muss man eben außerparlamentarisch machen. Das haben zumindest Teile dieses Camps versucht. Das ist die eine Seite. Die andere Seite, das, was Volt hier gerade gemacht hat, die Entlastung der Diskussion über Gaza, das läuft mit uns genauso wenig, so wie wir auch umgekehrt diese Ecke nicht akzeptieren. Antisemitismus, auch in einem legitimen System Change Camp, darf nicht geduldet werden. (Zurufe) Kritik an der israelischen Regierung ist das eine. Wenn aber in so einem Camp Schilder hängen, "Free Palestine", "From the River to the Sea", dann ist das die Abschaffung des Existenzrechts von Palästina und das ist Antisemitismus. Punkt. Und dazu muss man genauso stehen, wie man zur Versammlungsfreiheit steht. Man muss linken Antisemitismus genauso ablehnen wie den rechten oder den aus der Mitte. Dazu wird ja auch noch einiges kommen. Jeglicher Antisemitismus muss bekämpft werden und wir werden ihn bekämpfen, auch in unserer eigenen linken Ecke. (Beifall) Wenn hier CDU-Abgeordnete auftreten, ich möchte da nur mal jemanden nennen, Veronica Fabricius, da hat man das Gefühl, aber auch andere, ihr sehnt euch förmlich nach einer Autokratie, ihr sehnt euch förmlich nach Führern ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Manfred Zieran, ÖkoLinX-ELF: (fortfahrend) Manche Leute haben zu viel in Chile erlebt, sage ich da nur. Danke! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es macht mich ein bisschen kirre, dass Sachen, die wir hier seit viereinhalb Jahren praktizieren, scheinbar vergessen werden. Auf das Thema Redezeit gehe ich nicht mehr ein, aber hier noch mal ein Hinweis: Jede Fraktion sowie jedes fraktionslose Mitglied der Stadtverordnetenversammlung hat im Verlauf der Aktuellen Stunde die Möglichkeit, zu höchstens zwei von anderen Fraktionen oder fraktionslosen Stadtverordneten angemeldeten Aktuellen Stunden mit einem Wortbeitrag zu reden. Der nächste Redner ist Herr Dr. Uwe Schulz von BFF-BIG. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, BFF-BIG: Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe überhaupt nichts gegen das System Change Camp. Ich habe keine Probleme mit linken Camps, ich habe keine Probleme mit rechten Camps, das ist alles Ausdruck politischer Diversität in unserer Gesellschaft und ohne Weiteres durch Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gedeckt. Genauso wie ich rechtsextrem sein darf, darf ich linksextrem sein, darf den marxistischen Systemwechsel fordern, die Marktwirtschaft abschaffen wollen und Israel kritisieren. Vor diesem Hintergrund war das von CDU und FDP geforderte Verbot des Camps glatt verfassungswidrig. Die Zulässigkeit von Versammlungen hängt nicht davon ab, ob dort Meinungen vertreten werden, die CDU und FDP genehm sind. Auf der anderen Seite reizen die Campbetreiber auch zu einer Bemerkung. Sie fordern völlig zu Recht für sich Meinungsfreiheit, sind aber nicht bereit, diese auch Menschen zuzubilligen, die anderer Meinung sind. Das ist ein Verhalten, das den Linken nicht völlig wesensfremd ist. Da wird man verbal und körperlich übergriffig und bewirft andere Leute mit Farbbeuteln. Meinungsfreiheit ist aber keine Einbahnstraße. Eine ganz andere Frage ist, ob ein Anspruch gerade auf diesen Veranstaltungsort bestand. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich möchte folgende Gesichtspunkte anführen: Es ist ein Unterschied, ob ich nur einen Vormittag demonstriere oder ob ich für zwölf Tage den Park belege. Die Veranstaltung selbst hatte von den Inhalten her keinen Bezug zum Veranstaltungsort. Es haben andere Orte zur Verfügung gestanden und es geht natürlich auch um die Rechte derer, die den Park nutzen möchten. Des Weiteren spielen natürlich Gesichtspunkte des Naturschutzes eine Rolle. Es ist ja schon beeindruckend, wie hier eine Autoblechlawine dieser Naturschützer in den Park eingefahren ist, anstatt dass sie ihre Utensilien mit Lastenfahrrädern dort hinbringen. (Beifall) Und im Übrigen, die Schäden sind natürlich auch zu Buche zu schlagen. Insofern hätte man eventuell eine realistische juristische Möglichkeit gehabt, einen anderen Veranstaltungsort durchzusetzen. Das hatte beim System Change Camp in Hamburg vor zwei Jahren vor dem dortigen Verwaltungsgericht Erfolg. Aber genau diese Fragen werden wir in dem von uns beantragten Akteneinsichtsausschuss klären. Ich danke Ihnen! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Pauli von den Linken. Bitte schön! Stadtverordnete Dominike Pauli, Linke: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! Folgendes möchte ich zuerst betonen: Die Farbbeutelattacke einer Campteilnehmerin auf einen jüdischen Frankfurter Bürger ist inakzeptabel und ich verurteile sie scharf. Die Campsprecherinnen haben sich davon distanziert, das ist gut so. Verantwortlich bleibt die Tatverdächtige und ich gehe davon aus, Annette hat es vorhin ja auch gesagt, dass es Ermittlungen gibt. Trotzdem ist es gut und richtig, dass das System Change Camp stattgefunden hat. Der Einsatz für Klimagerechtigkeit ist notwendig und hat unsere Unterstützung. Die Debatte um das Camp ist vergiftet und die Vorwürfe sind abenteuerlich, aber leider hat ausgerechnet eine Umweltdezernentin der Grünen, Frau Zapf-Rodriguez, dieses Camp in Frage gestellt und dabei Naturschutz und Versammlungsfreiheit gegeneinander ausgespielt. Sie hätten sich lieber vor die Klimaaktivisten stellen sollen, das wäre sinnvoller gewesen. Alles das, was in dem Zusammenhang passiert ist, reiht sich ein in eine Reihe von autoritärem Gebaren in dieser Stadt, das anderslautende Meinungen verbieten will. Auch die vielen versuchten Demoverbote sind Ausdruck davon. Die Ordnungsdezernentin Rinn wird in der FAZ mit folgendem Satz zitiert: "Wir können uns nicht über das Grundgesetz stellen, das die Versammlungsfreiheit festschreibt." Richtig, und Chapeau, Annette, für deine demokratische Standhaftigkeit! Den zitierten Satz sollten sich CDU und Teile der SPD mal merken, vielleicht hundertmal an eine Tafel schreiben, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Auch dem hessischen Innenminister der CDU, Roman Poseck, der tapfer weiter Verbote fordert, während Gerichte längst anders geurteilt haben, auch dem wäre das zu empfehlen. Und man kann nur im Nachgang etwas unternehmen, wenn es zu justiziablen Vorfällen gekommen ist. Ist das nicht der Fall, gelten Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und die freie Wahl von Ort, Zeit und Art. Deshalb ist jeglicher Generalverdacht unangemessen. Ich verstehe ja durchaus, dass kapitalismuskritische Ansätze, solche NGOs wie Attac, Oxfam und andere, den Rechten und Konservativen unangenehm sind, trotzdem müssen sie das aushalten. Meinungsfreiheit heißt nämlich, kontroverse Meinungen auszuhalten. Und hier unter dem Vorwand der Kosten, das sind 13.000 Euro, habe ich vorhin gehört, die grundgesetzlichen Rechte in Frage zu stellen, ist unsäglich. Jeder Bundesliga-Polizeieinsatz ist deutlich teurer. Und interessant, dass ausgerechnet die CDU linke Aktivitäten verbieten möchte, während ihre Schwesterpartei CSU über ein AfD-Verbot nicht einmal reden will. Der Gerichtssprecher Philipp Kratzer sagte in der FAZ, den Richtern des Verwaltungsgerichts würde es Sorge machen, dass versucht werde, Meinungen im Vorhinein zu verbieten, die unerwünscht sind. Und die Leute sind frei von dem Vorwurf, links zu sein. Der Magistrat der Stadt Frankfurt scheitert seit zehn Jahren immer wieder mit solchen grundgesetzwidrigen Verbotsversuchen und lernt nichts daraus. Hier wäre ein Nachhilfekurs in Sachen Demokratie und Grundgesetz hilfreich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Paulsen von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordneter Uwe Paulsen, GRÜNE: Frau Vorsitzende, liebe Annette Rinn! Spätestens nach dem Vortrag unseres Hausjuristen Uwe Schulz hätte ich gesagt, man hätte versuchen sollen, diese Veranstaltung zu verbieten. Ich sage auch, warum: Wir hatten vor ungefähr 20 Jahren mit der NPD eine ähnliche Diskussion. Die Stadt Frankfurt hat mehrfach NPD-Demos verboten. Wir sind damit vor Gericht nicht durchgekommen, und zwar nicht aus Gründen der Meinungsfreiheit, sondern wegen des Ortes, lieber Manfred Zieran, da sage ich gleich noch etwas dazu. Wir hätten uns einen Großteil der Diskussionen, die wir jetzt haben, um die Frage der Möglichkeit eines Verbots erspart. Lieber Nathaniel Ritter, ich habe in der FAZ gelesen, wie du die Umweltdezernentin angegriffen hast. Ich dachte, du hättest dich geirrt und im Ton vergriffen. Jetzt höre ich das Ganze noch einmal, ohne dass irgendein Argument gebracht wird, was die Umweltdezernentin für ein Verbot hätte verhängen sollen. Hier sind die Frequently Asked Questions und die kann man sich anschauen. Lieber Kollege Kößler, dort findet man auch Antworten auf die Frage, wie man mit den Spielplätzen umgegangen ist. Vernünftig ist man damit umgegangen. Ich bin überzeugt, wir leben in einer Stadt, in der Meinungsfreiheit gilt. Ich verstehe nicht, warum man dort 14 Tage ein Camp machen kann. Das mögen die Juristen entscheiden. Aber wenn ich so etwas höre -so wörtlich -, wie das sei "ideologisch aufgeladen", was ist das für eine Kategorie? Unsere ganze Gesellschaft ist ideologisch aufgeladen. Und weil es so ist, müssen wir auch an diesen Orten darüber diskutieren. Ich lasse mal das Argument weg, dass es besonders viele junge Leute sind. Es wurde über die Frage des Antisemitismus gesprochen. Ich war auch verschiedene Male bei dem Camp. Ich bin dort vorbeigegangen, es liegt sozusagen auf meiner Sportstrecke. Ich verstehe, dass viele Menschen empört über den Krieg der Netanjahu-Regierung sind, über die Form des Krieges im Gazastreifen. Ich bin es auch. Das ist eine Sache und diese Menschen sollen das Recht haben, zu demonstrieren, übrigens nicht nur im Gazastreifen, auch in der West Bank. Eine andere Sache ist es, Bilder von Geiseln abzuhängen, Personen jüdischen Glaubens anzugreifen, mit Farbe zu bespritzen und körperlich zu bedrohen. (Beifall) Das ist in unserer Stadt vollkommen inakzeptabel. Dass unsere Stadt darauf angemessen reagieren kann, das hat sich für viele von uns am letzten Sonntag in der Alten Oper, ich war dabei, gezeigt, als die Münchner Philharmoniker unter dem Dirigat von Lahav Shani gespielt haben. Sie wurden in Gent vom Flandern-Festival ausgeladen, weil sie angeblich zu israelfreundlich seien. Der Intendant der Alten Oper, Dr. Markus Fein, ging auf die Bühne und hat gesagt: "Liebe Münchner Philharmoniker, lieber Lahav Shani, bei uns sind Sie immer willkommen." Das ist Frankfurt. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Oberbürgermeister hat kürzlich gemeinsam mit der Geschäftsführung der ABG Frankfurt Holding die Verlängerung des MieF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3427 Der Oberbürgermeister hat kürzlich gemeinsam mit der Geschäftsführung der ABG Frankfurt Holding die Verlängerung des Mietenstopps bis 2030 verkündet. Die Ankündigung, den Mietenstopp zu verlängern, wurde von vielen Akteur:innen sehr begrüßt. Die Verlängerung des Mietenstopps ist ein großer wohnungspolitischer Erfolg, sichert für Tausende Haushalte bezahlbare Mieten und wirkt sich positiv auf den Mietspiegel aus. Ich frage daher den Magistrat: Was sind aus Sicht des Magistrats die wichtigsten wohnungspolitischen Ziele hinter diesem Schritt und wird der Magistrat gewährleisten, dass auch künftig Wohnen für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar bleibt? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Almuth Meyer! Mit Blick auf die Umfragen in allen größeren Städten dieser Republik ist die drängendste Herausforderung dieser Zeit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Das gilt für München genauso wie für Berlin, Stuttgart und Frankfurt. Das heißt, die Nachfrage von Menschen, die in der Regel im Übrigen auch dann in der Stadt oder teilweise sogar im Stadtteil bleiben wollen, wenn sie beispielsweise Familien gründen, ist sehr hoch. Das ist nach fast allen Umfragen bundesweit die drängendste Herausforderung. Ebenso wichtig ist die Frage der Miethöhe im Kontext der Lebenshaltungskosten, denn die Mietsteigerungen sind kein singuläres Ereignis. Wie wir in den letzten Monaten auch an vielen Stellen diskutiert haben, explodieren insbesondere in den Städten in vielen Bereichen die Lebenshaltungskosten, das sehen wir beispielsweise an der Fernwärme oder den Straßenreinigungsbeiträgen. Und deswegen ist es Aufgabe des Magistrats - und auch ich empfinde es als eine der wichtigsten Herausforderungen, die wir haben -, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das haben wir in den letzten zehn Jahren getan. Wir haben in den letzten zehn Jahren über 37.500, mittlerweile sind es 38.000 Wohnungen, neu gebaut. Gleichwohl sage ich auch, es geht nicht nur darum, irgendwelche Wohnungen zu bauen, sondern es geht eben schon auch darum, zu gucken, wie eigentlich die Lebenssituationen der Menschen sind, Einkommen et cetera pp., um das Ganze bezahlbar zu halten. Und deswegen ist es gut, dass wir momentan und im nächsten Jahr 1.100 geförderte Wohnungen in die Vermietung geben können und werden. Wir würden uns mehr wünschen, aber das ist erst mal eine positive Entwicklung, welche es in den Jahren vorher so nicht gab. Hinzu kommt, dass wir als Städte die Rahmen nutzen müssen, die wir in den Vorgaben, die wir machen, haben. Das gilt für den bezahlbaren Wohnraum, aber das sieht man jetzt auch bei den Hellerhöfen oder auch beim Hilgenfeld, dass wir von Anfang an die Bezahlbarkeit gesichert haben: Hilgenfeld 40 Prozent geförderter Wohnungsbau, Hellerhöfe 30 Prozent geförderter Wohnungsbau. Aber wichtig ist auch, dass bei den Hellerhöfen beispielsweise von Anfang an eine Grundschule entwickelt wird und damit eine Infrastruktur. Wir müssen ebenfalls die Klimaanpassung ernst nehmen und tun das mit Begrünung vor Ort und dadurch, dass beispielsweise ein Holzhochhaus entsteht; ähnlich beim Hilgenfeld, wo die Energieversorgung zu 70 Prozent autark ist, das heißt aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. All das sind Rahmen, die wir als Stadt vorgeben, weil am Ende dadurch auch die Akzeptanz für neue Quartiere steigt und neue Quartiere auch schneller entwickelt werden als bisher. Was wir in den letzten Jahren teilweise diskutiert haben bei neuen Quartieren und Vierteln und was uns oft vorgehalten worden ist, ist, dass in den 90er- und 2000er-Jahren Wohnungen gebaut worden sind, aber keine Schulen, keine Kitas und großteils dann eben auch keine bezahlbaren Wohnungen. Deswegen ist es, glaube ich, insgesamt eine gute Entwicklung, die Akzeptanz in der Bevölkerung für alle Quartiere, die folgen werden, schafft. Das heißt, der Neubau von Wohnungen ist ganz wesentlich, und zwar von bezahlbaren Wohnungen mit der notwendigen Infrastruktur. Ich glaube aber auch, dass wir die Mieterhöhung begrenzen müssen. Im Übrigen, ich will es einfach mal deutlich sagen, gibt es keine Mieterhöhungspflicht. Es wird ja immer so getan, als gebe der Bundesgesetzgeber 15 Prozent in drei Jahren vor, es gibt aber keine Pflicht, die Mieten zu erhöhen. Ich will es an der Stelle mal ansprechen: Viele Kleinstvermieterinnen und -vermieter, Amateurvermieterinnen und Amateurvermieter erhöhen teilweise auch lange Zeit die Mieten nicht. Das heißt, manchmal wird in der öffentlichen Diskussion eine Pflicht, die Mieten alle drei Jahre um 15 Prozent zu erhöhen, dargestellt, die es so nicht gibt. Bei der ABG wird jetzt der Mieterhöhungsrahmen beschränkt, um Entlastungen für über 35.000 Haushalte zu schaffen. Jetzt kann man sagen, das ist doch nichts. Ich bin der Meinung, da, wo Stadt und Staat die Möglichkeit haben, die wichtigsten Herausforderungen, die die Menschen umtreiben, so zu gestalten, dass es zu einer Entlastung führt, sollten wir die Instrumente nutzen, die uns zur Verfügung stehen. Und deswegen haben wir bei der ABG letztendlich nichts anderes gemacht, als den Mietenstopp, den wir schon die letzten zehn Jahre hatten, um weitere fünf Jahre zu verlängern und am Koalitionsvertrag auch festzuhalten. Warum ist das nicht nur für die ABG-Mieter:innen wichtig? Du hast es ja angesprochen: Der Mietspiegel berücksichtigt Neubaumieten, die wesentlich höher sind, sowie die Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre. Wenn die Mieten bei der ABG geringer steigen, hat das auch eine Auswirkung auf den gesamten Mieter:innenmarkt. Dadurch entsteht eine dämpfende Wirkung, da auch jeder Mietspiegel stichprobenartig ABG-Wohnungen mit berücksichtigt. Und wenn die Mieten geringer steigen, hat das natürlich auch eine dämpfende Wirkung. Ich will eines noch zum Schluss unterstreichen: Der Mietenstopp der letzten zehn Jahre hat nicht dazu geführt, dass bei der ABG weniger Wohnungen gebaut wurden. Die ABG hat das Rebstockareal bebaut, beim Lurgi-Areal sind wir noch dabei, und das Hilgenfeld und die Sandelmühle werden entwickelt. Das heißt, der Mietenstopp hat in den letzten zehn Jahren nicht dazu geführt, dass weniger Wohnungen gebaut wurden. Und deswegen plädiere ich dafür, dass wir weiter diesen Weg gehen, uns gerne auch darüber streiten können, aber dass wir da, wo wir Möglichkeiten haben, bezahlbare neue Quartiere und Wohnungen zu bauen, diese Möglichkeiten auch nutzen. Gleichzeitig sollten wir die Menschen - und das sind über 35.000 Haushalte - so entlasten, dass die Steigerungen der Mieten und der Lebenshaltungskosten gerade in den Großstädten einigermaßen in den Griff zu kriegen sind durch die Vorgaben, die wir als Stadt machen, dort, wo wir die Möglichkeiten haben. Ich würde mir von anderen öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften im Übrigen auch wünschen, dass sie diesem Beispiel folgen. Vielen herzlichen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste kommt von Herrn Schwichtenberg von der Gartenpartei und die zweite von Herrn Yilmaz. Herr Schwichtenberg, bitte schön! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Der Mieterhöhungsstopp ist sehr toll. Die ABG ist aber gerade in den Schlagzeilen mit Entmietung in der Rotlintstraße und in der Münzenbergerstraße. Herr Josef, würden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Menschen nicht entmietet werden - es geht um etwa 100 -, und sich dann auch weiterhin dafür einsetzen, dass es kein Zukunftsmodell ist, die Menschen in Frankfurt zu entmieten, wenn Wohnungen saniert werden? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Sehr geehrter Herr Schwichtenberg! Die ABG ist ein wirtschaftliches Unternehmen mit einer großen sozialen Verantwortung. Deswegen ist - ich glaube, da spreche ich für alle hier in der Stadtverordnetenversammlung - Entmietung nicht das Ziel, das wir gerade bei Modernisierungskosten wollen. Wir müssen bei den Modernisierungskosten immer die Klimaziele im Blick haben, das kann man immer nur wiederholen. Es ist vor allem der CO2-Ausstoß durch den Individualverkehr und durch unsere Gebäude, die in den Städten am stärksten durchschlagen. Und wir haben bei den Gebäudesanierungen das Vier-Prozent-Ziel. Stefan Majer hat vorhin den Deutschen Städtetag angesprochen. Ich war jetzt mit den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern der Mitgliedsstädte in Potsdam. Auch dort war es Thema und wir alle hinken bei den Modernisierungen bundesweit hinterher. Unser Ziel ist, dass Modernisierungen stattfinden, damit wir die Klimaziele erreichen. (Beifall) Aber Förderprogramme, die wir als Stadt auf den Weg gebracht haben, werden nicht funktionieren, ohne dass Stadt und Staat auch die privaten Unternehmen finanziell unterstützen, damit nach den Modernisierungen keine Mieten zustande kommen, die dazu führen, dass Mieterinnen und Mieter, Bestandsmieterinnen und -mieter, die seit Jahrzehnten in dieser Stadt oder in anderen Städten leben, ihre Wohnung verlassen müssen. Das ist die große Herausforderung, die wir lösen müssen. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste und letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Yilmaz, fraktionslos. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Wie Sie gesagt haben, sind in den letzten zehn Jahren etwa 30.000 Wohnungen in Frankfurt fertiggestellt worden, aber davon waren nur 850 Sozialwohnungen und die restlichen sind teure Eigentums- und Mietwohnungen gewesen, die sich die Mehrheit der Bevölkerung gar nicht leisten können wird. Auf der anderen Seite hat die ABG Holding - Sie sind ja auch Aufsichtsratschef dort - in den letzten zehn Jahren nur etwa 4.000 Wohnungen zusätzlich gebaut. Aber es war nicht der Fall, wie Sie damals gesagt haben, dass die ABG Holding 2016 bis 2021 10.000 Wohnungen gebaut hat. Und auf der anderen Seiten gibt es Tausende Menschen, die in Notunterkünften leben, darunter 3.000 Schulkinder. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Yilmaz, stellen Sie Ihre Frage, bitte! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (fortfahrend) Was ist denn Ihre Vision, wie Sie tatsächlich bezahlbaren Wohnraum bauen, und wenn man nicht eigene Wohnungsbaugesellschaften nutzt, was sonst? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Herr Yilmaz, ich will es ganz konkret machen. Schauen Sie mal, ich weiß noch, vor einigen Jahren haben wir in diesem Haus darüber diskutiert, ob die ABG 40 Prozent geförderten Wohnungsbau schaffen kann, ob das wirtschaftlich machbar ist. In ihrem Jahresabschluss 2023 hat die ABG dargelegt, dass in dem Zeitraum 2023 45 Prozent der Wohnungen, die entstanden sind, geförderte Wohnungen sind. Wir merken auch bei den 1.100 geförderten Wohnungen, die jetzt vermietet werden, dass das natürlich immer ein Stück weit zeitversetzt geschieht. Ich gebe zu, ich würde mir wünschen, dass es mit der ganzen Planung schneller geht - mit dem Bebauungsplan, mit dem Satzungsbeschluss und mit der Umsetzung. Aber wir sind jetzt in der Lage, dass wir beispielsweise im Jahr 2023 bei der ABG mittlerweile 45 Prozent geförderten Wohnungsbau hatten, 1.100 geförderte Wohnungen jetzt in die Vermietung gehen und beim Hilgenfeld - ich will es ganz konkret machen - 100 Prozent Mietwohnungen entstehen; 100 Prozent Miet-wohnungen und davon 40 Prozent geförderte Wohnungen, ein Teil davon auch Azubiwohnungen. Ja, die Herausforderungen sind groß und ich glaube, wir müssen an vielen Stellen auch noch mal mehr Tempo machen. Aber Sie können nicht von der Hand weisen, dass seit zehn Jahren Entwicklungen stattgefunden haben, die in die Richtung gehen, dass wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und mehr Mieter:innenschutz schaffen im Vergleich zu den Jahren 2014, 2015 und 2016. Deswegen ist noch nicht alles gut, aber ich glaube, dass der Trend, die Entwicklung und die Tendenz wichtig sind und das wollen wir weiterhin verfolgen, gerne auch in der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ihnen. Aber ich glaube, gemeinsam - auch in den letzten Jahren - haben wir vieles geschaffen, von dem 2014, 2015 und 2016 viele, auch in diesem Haus, nicht geglaubt haben, dass es machbar sei und trotzdem steht die ABG weiterhin wirtschaftlich gut da. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3427 Stadtverordnete Almuth Meyer, SPD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gilt mein Dank dem Oberbürgermeister Mike Josef dafür, dass er sich für die Verlängerung des Mietenstopps bei der ABG eingesetzt und mit ihr eine Vereinbarung dazu getroffen hat. Das wird nicht nur konkret vielen Mieter:innen helfen, es zeigt vor allem eine ganz grundsätzliche Haltung: Wir als Stadt Frankfurt sehen die großen Probleme auf dem Wohnungsmarkt und wo immer wir können, tragen wir aktiv zur Entlastung der Menschen bei. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit hohen Belastungen für viele Haushalte ist genau diese Haltung absolut richtig und wichtig. Wir haben hier schon oft über die ABG diskutiert, über ihre Aufgabe, die Art, wie sie geführt wird, und was wir von der ABG erwarten. Aus unserer Sicht zählt die ABG definitiv zu den wichtigsten Hebeln, die wir als Kommune in der Hand haben, um eine Stabilisierung auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt zu erreichen. Inzwischen ist wohl den allermeisten klar, dass es seinerzeit bundesweit ein Fehler war, kommunale Wohnungsbestände und Grundstücke zu privatisieren. Wir können uns also glücklich schätzen, dass in Frankfurt ein Bestand von circa 55.000 Wohnungen in städtischer Hand ist. Die ABG leistet viel, ist finanziell gut aufgestellt und sehr leistungsstark. Damit ist für uns die ABG-Welt aber noch nicht ganz in Ordnung. Es wäre zum Beispiel sinnvoll, wenn der Mietenstopp auch auf die geförderten Wohnungen der ABG ausgedehnt würde. Auch dies wäre wirtschaftlich leistbar und vor allem ein wichtiges Signal an die Menschen mit wirklich kleinen Haushaltseinkommen. Auch wünschen wir uns natürlich, dass die ABG noch mehr Sozialwohnungen baut als bisher und hier zukünftig auch auf die neu aufgelegten Förderprogramme zugreift. Der Dezernent hat es eben schon erwähnt und du auch, Mike. Auch bei der Modernisierung ihres Wohnungsbestandes sehen wir durchaus Verbesserungsbedarf, dies wurde ebenfalls schon erwähnt, denn was zum Beispiel Mieterinnen und Mieter aus der Frankfurter Gellertsiedlung im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau darüber berichten, was und auch wie ihnen bisher von der ABG über eine mögliche Modernisierung ihrer Wohnung angekündigt wurde, wäre so in der Form für uns nicht akzeptabel. (Beifall) Wir gehen natürlich davon aus, dass bei der ABG der soziale Faktor und der korrekte Umgang mit Mieterinnen und Mietern im Vordergrund stehen. Modernisierungen müssen möglich sein, sie sind notwendig, sie dürfen aber natürlich nicht zulasten der Menschen gehen. Klimaschutz darf Mieter:innenschutz nicht aushebeln, schon gar nicht bei der ABG. Auch hier kann die ABG dank ihrer Kapazitäten und ihrer Erfahrungen mit gutem Beispiel vorangehen und in Zusammenarbeit mit dem Dezernat, den Ämtern und auch der Stabsstelle Mieterschutz durch Nutzung des Modernisierungsbonus zum Beispiel auf sozialverträgliche Weise zeigen, dass beides möglich ist. Da die ABG in Sachen Mietenstopp ja bereits seit Längerem mit gutem Beispiel vorangeht ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit läuft aus. Stadtverordnete Almuth Meyer, SPD: (fortfahrend) ... möchte ich noch schnell sagen, dass meine Erwartung ist, dass sich auch die Nassauische Heimstätte als öffentliches Wohnungsunternehmen dem Mietenstopp anschließt. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Pfeiffer von der BFF-BIG-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: Frau Vorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen! Dass es sich bei der Verlängerung des Mietenstopps bei der ABG um ein taktisches Manöver vor der Kommunalwahl 2026 handelt, ließ sich bereits daran festmachen, dass SPD-Oberbürgermeister Mike Josef es sich nehmen ließ, diese frohe Botschaft persönlich zu verkünden. Für den Ausfall der Mieteinnahmen der ABG in bislang noch unbekannter, aber sicher beträchtlicher Höhe bekommt die ABG zur Entschädigung eine entsprechende Zahlung aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, also kurz gesagt aus Steuerzahlergeld. Diese mehr als fragwürdige Form der Finanzierung seines Wahlkampfgeschenks hat er dabei wohlweislich verschwiegen. Sie wurde heute Abend auch nicht mal im Ansatz berührt, bis jetzt. Es ist der kritischen Berichterstattung einer Frankfurter Tageszeitung zu verdanken, dass dies zumindest zum Teil publik wurde. Das mag für die ABG erträglich sein, politisch ist das unseriös und unsozial. Heute stellt die SPD diese Wohltat auf Kosten der Allgemeinheit wiederum in den Vordergrund, um sich so als Mieterpartei zu profilieren und damit auf Stimmenfang zu gehen. Die Antwort des Oberbürgermeisters auf die Frage, wie sich die nicht mit einer der 33.000 betreffenden Wohnungen bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft gesegneten Mieter ihr Dach über dem Kopf bei immer weiter steigenden Mieten, Neben- und Lebenshaltungskosten weiterhin leisten können, bleibt schwammig. Wir als BFF-BIG-Fraktion fordern seit 2017 die Einführung eines kommunalen Wohngelds in Frankfurt für die Bezieher von mittleren Einkommen. Damit und mit einem zumindest teilweisen Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektförderung wäre ungleich mehr Menschen in Frankfurt geholfen als gerade einmal 33.000 Haushalten, die jetzt von dem steuerfinanzierten Wahlkampfgeschenk des Oberbürgermeisters profitieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Schwichtenberg von der Gartenpartei. Ich bitte darum, den Videostream auszuschalten. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Im letzten Planungsausschuss waren Mieterinnen und Mieter der Münzenbergerstraße und Rotlintstraße anwesend. Der ganze Block wurde kürzlich von der ABG genötigt, doch bitte auszuziehen. Ein Widerspruch schien zwecklos. Wo bleibt die Hilfe des Magistrats? Wo bleibt die Hilfe der Stadtverordneten? Warum haben Sie, Frau Meyer, den Antrag der Gartenpartei nicht angenommen und den brutalen Wahnsinn sofort beendet? Warum quälen Sie Menschen, Frau Meyer? (Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Johannes Lauterwald von der GRÜNEN-Fraktion. Bitte! Der Videostream ist bitte wieder anzuschalten. Danke! Stadtverordneter Johannes Lauterwald, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleg:innen! 2018 hat der Mietentscheid 25.000 Unter-schriften gesammelt. Auch wenn er nun vor Gericht gescheitert ist, das Anliegen lebt weiter. Der Mietentscheid hat die wohnungspolitische Debatte in Frankfurt geprägt. Er hat dazu beigetragen, dass die Frage nach bezahlbarem Wohnraum heute ganz oben auf der Agenda steht. Unsere Koalition hat einige der Forderungen umsetzen können: Bei der ABG sollen künftig 60 Prozent der Wohnungen Sozialwohnungen sein und seit 2023 wurden jedes Jahr circa 350 frei werdende Wohnungen in die Sozialbindung genommen. Der Mittelbedarf beim Wohnungsbau steigt. Wir GRÜNE handeln und sehen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Förderprogramme sind etabliert und mehr Mittel für den Wohnungsbau werden abgerufen. Wir haben diese Förderprogramme in den letzten Jahren überarbeitet und attraktiver gemacht. Mit Blick auf die Sorge vor fehlenden Mitteln sage ich, in Frankfurt ist die Umsetzung von Wohnprojekten noch nie an unserer Förderung gescheitert, ganz anders als auf Landesebene. Klar ist aber auch, die Budgetverteilung ist umkämpft. Hohe Investitionen in den sozialen Wohnungsbau sind nötig, ebenso beim Schulbau. Aber nicht alle Mittel, die im Haushalt eingestellt sind, werden auch tatsächlich abgerufen und ausgegeben. Deshalb können ungenutzte Gelder dort umgeschichtet werden, wo sie gebraucht werden. Wir GRÜNE werden weiterhin darauf drängen, dass der Magistrat als Kollegialorgan diese gute Praxis fortsetzen wird. Für die 35.000 Mieter:innen, die vom Mietenstopp bei der ABG profitieren, ist der Mietenstopp wichtig. Maximal ein Prozent pro Jahr darf die Miete damit angehoben werden. In Zeiten, in denen Lebensmittel, Energie und vieles mehr teurer werden, ist das ein Stück Sicherheit. Wir freuen uns über die Einigung, die die soziale Verantwortung der ABG unterstreicht und wir GRÜNE stehen klar dahinter. Wir hätten es allerdings besser gefunden, erst später, wenn die Vereinbarung von allen Seiten unterzeichnet ist, an die Öffentlichkeit zu gehen. Denn es bleiben Aspekte, die wir gerne anders vereinbaren würden. Warum sollte der Mietenstopp ab Mitte 2026 auf 2030 begrenzt werden, statt wie bisher im Fünfjahresrhythmus zu verlängern? Verwundert haben sich Mieter:innenverbände an mich gewandt und nach den konkreten Auswirkungen gefragt. Denn Mietsteigerungen kommen meist nicht jährlich, sondern gebündelt. Was passiert also, wenn im Juni Schreiben ins Haus flattern? Gilt dann vier Prozent in vier Jahren oder sogar fünf Prozent? Beides wäre eine Verschlechterung, die wir vermeiden wollen. Darüber wollen wir noch sprechen, bis der finale Beschluss im Aufsichtsrat erfolgt. Damit für alle Beteiligten Klarheit besteht und alle Mieter:innen wissen, woran sie sind, sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Mietenstopp bei der ABG verlässlich bleibt. Und ja, liebe Almuth, gerne auch bei der Nassauischen Heimstätte und auch gerne mit geförderten Wohnungen. Danke! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es spricht Herr Oberbürgermeister Mike Josef. Bitte schön! Oberbürgermeister Mike Josef: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren! Ich möchte zum einen mit einer Mär aufräumen, weil es tatsächlich schon mehrfach in einer Zeitung stand, was wir mit dem Mietenstopp bisher praktiziert haben und weiter praktizieren. Das sieht folgendermaßen aus: Wir verzichten auf einen Teil der Gewinnausschüttung der ABG an die Stadt Frankfurt und geben kein Geld, subventionieren nichts für diesen Mietenstopp. Das heißt, das ist nichts anderes, als würde man jetzt - nehmen wir mal die Fraport-Zeit - wieder Dividende an die Stadt Frankfurt mit derselben Begründung geben, dass hier Steuergeld für die Stadt Frankfurt zugrunde liegt, was natürlich Unsinn ist. Was die ABG macht, und davon bin ich mehr als überzeugt, die Mieten der Mieterinnen und Mieter der ABG sind nicht da, um den städtischen Haushalt auszugleichen oder zu konsolidieren. Deswegen ist es so, dass wir in den letzten Jahren auf einen Teil der Gewinnausschüttung verzichtet haben. Im Übrigen, der Umsatz und die Gewinne der ABG haben in den letzten zehn Jahren nicht abgenommen, das Gegenteil ist der Fall. Deswegen würde ich einfach darum bitten, dass das, was hier immer wieder behauptet wird, richtiggestellt wird. Die Frage würde sich dann beispielsweise genauso ergeben bei anderen Gesellschaften wie der Messe oder der Fraport. Dazu habe ich aber noch nie die Kritik gehört, dass hier Steuergeld für was auch immer verwendet wird. Von daher eine Bitte bei der Diskussion, die Frage der Gewinnausschüttung: Die ABG wirtschaftet gut, gibt einen Teil des Gewinns an die Stadt und wir verzichten auf einen Teil dieser Gewinnausschüttung, weil wir sagen, es ist gut investiertes Geld, wenn Mieterinnen und Mieter weniger belastet werden als bisher. Wenn man sich die Umfragen in Frankfurt anschaut, das, was die Menschen am meisten bewegt, ist die Frage von bezahlbaren Mieten. Auch dafür zahlen im Übrigen Menschen Steuern, damit die Mieten einigermaßen bezahlbar bleiben. Um das hier einfach mal klarzustellen: Was wir machen, ist, dass wir sagen, die ABG soll den Gewinn dort investieren, wo er hingehört, nämlich bei den Mieterinnen und Mietern der Stadt Frankfurt, so wie wir es in den letzten zehn Jahren auch gemacht haben. Lieber Johannes, ich will an der Stelle einmal sagen, wir sind nicht weit voneinander weg. Die Koalition hat einiges auf den Weg gebracht. Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass der Mietenstopp verlängert wird. In der Tat war mir dies wichtig, weil das, was du ansprichst, wesentlich ist. In knapp sechs Monaten ist Kommunalwahl und ich würde mir wünschen, dass im nächsten Jahr dann nicht der Mechanismus greift, dass, weil der Beschluss im Juni 2026 ausläuft, dann die gesetzlich möglichen Mieterhöhungen greifen, also nicht mehr von möglichen fünf Prozent in fünf Jahren, sondern 15 Prozent in drei Jahren. Deswegen war es wichtig, das deutlich zu machen, gemeinsam mit der ABG und mit dem Geschäftsführer. So, wie ich das entschieden habe, hat das im Übrigen auch der ABG-Geschäftsführer bestätigt: genau das zu machen, was wir in den zehn Jahren vorher auch gemacht haben. Es ist eine Entscheidung zwischen der Geschäftsführung und den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat wird das zur Kenntnis bekommen. Darüber hinausgehende Entscheidungen kann der Gesellschafter natürlich jederzeit treffen oder der Aufsichtsrat, wo du auch Mitglied bist. Von daher lade ich gerne dazu ein, wenn es weitreichendere Wünsche gibt. Mir war es in der Tat nur wichtig, dass wir das so verlängern, dass im Juni 2026 genau das nicht passiert: dass wir nämlich Mieterhöhungen bekommen, die über Gebühr hoch sind. Das Problem hatten wir beim letzten Mal, beim ersten Mietenstopp in 2016, wo die Zwischenlösung nicht ganz klar war. Deswegen war es mir wichtig, dass wir es jetzt so entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag steht, und nicht noch länger warten. Alles, was darüber hinausgeht, sehr gerne. Da rennst du bei uns und bei mir offene Türen ein. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Dr. Dürbeck von der CDU. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Thomas Dürbeck, CDU: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren! Es mag den einen oder anderen vielleicht überraschen, aber die CDU trägt die Begrenzung der Mieterhöhungen bei der ABG mit. Wir haben das sogar im Wahlprogramm. Was wir allerdings nicht mittragen, und das will ich gleich sagen, ist, dass hier nur noch eine Bremspolitik betrieben wird. Was nämlich in der Stadt fehlt, ist eine vernünftige Wohnungsbaupolitik. Ich würde sogar sagen, das ist fast schon ein Flop, was hier gemacht wird. Nehmen wir die ABG: Der Bestand an Wohnungen der ABG hat in fünf Jahren um drei Prozent zugenommen. Warum? Die Hausbewirtschaftungskosten sind in fünf Jahren um 31 Prozent gestiegen. Da sind übrigens auch Instandhaltungen dabei. Die Personalkosten haben sich um knapp 50 Prozent erhöht. Also viel Geld wird irgendwann nicht mehr da sein, auch wenn das Geld bei der ABG, wie man das so schön sagt, in den Wohnungsbau thesauriert wird. Aber der Kämmerer rechnet immer noch mit einer Ausschüttung. Der zweite Flop in dieser Stadt: Wie geht die Stadt mit eigenen Immobilien um? Über die Vorkaufsrechte haben wir schon vor einiger Zeit gesprochen; das sind alles teilweise völlig verkommene Gebäude, die gekauft wurden. Mit dem eigenen Wohnungsbestand geht die Stadt übrigens auch nicht besser um. Nehmen wir einmal die Stiftstraße 32: Seit 2021 hätten dort Wohnungen entstehen können und sogar geförderte. Aber Sie haben die entsprechende M-Vorlage einfach abgelehnt. Und jetzt kommt es - ich hatte zu der Stiftstraße heute noch eine Frage, die Konzeptvergabe wird gerade in einem Abstimmungsverfahren des Magistrats vorbereitet -: Laut Prioritätenliste, meine Damen und Herren, ich wünsche Prost, kommt das Weingut zuerst. Danach kommt irgendwann die Stiftstraße, ganz am Ende. Das zur Priorität des Wohnungsbaus. Der dritte Flop sind die Bebauungspläne im Schneckentempo. Darüber haben wir auch schon vor einiger Zeit gesprochen. Seit 2016 führt die SPD das gesamte Planungs- und Wohnungsdezernat. Wohnungsbau ist doch Kernthema der SPD. Die SPD-Dezernenten ab 2016 haben es aber nicht mal geschafft, die 5.000 Wohnungen, die wir mit Aufstellungsbeschlüssen in der Zeit von 2011 bis 2016 vorgesehen haben, irgendwie umzusetzen. Die Bebauungspläne schlummern immer noch vor sich hin. Diese Koalition schiebt alles auf die lange Bank, das ist ihr Lieblingsplatz. (Beifall) Jetzt kommt eigentlich meine größte Sorge, und das ist die KEG. Das muss ich jetzt kurz noch sagen, denn da kündigt sich was an. Die ABG ist noch kerngesund. Was aber geschieht, wenn eine städtische Gesellschaft immer mehr politische Aufträge und Projekte aufgezwungen bekommt, können wir wunderbar bei der KEG besichtigen. Seit 2024 warnt die Kämmerei vor Liquiditätsproblemen und einer Insolvenz bis August 2025 und fordert Gegenmaßnahmen. Überraschend war das, was im Februar passiert ist, nicht. Im Risikobericht der Stadt steht, zu 2024, dass die KEG unter den Top Sieben der Top-Ten-Risiken für den Haushalt ist. Meine Redezeit ist um, und die Zeit dieser Resterampe von Magistrat und Koalition demnächst auch. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Papke von der FDP hat das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Sebastian Papke, FDP: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Mike! Ich schätze deinen Kampf dafür, dass Frankfurt wächst, dass wir Wohnraum schaffen. Da sind wir auf einer Linie. Aber bei der Frage, was wir mit dem Gewinn der ABG machen sollen, sind wir unterschiedlicher Meinung. Die sollte nicht an die Mieter der ABG ausgeschüttet werden. Sie sollte genutzt werden, um endlich noch mehr Wohnraum für Frankfurt zu schaffen. (Beifall) Wir haben Zigtausende Menschen, die beengt in Wohnungen wohnen, die dringend mehr Wohnraum benötigen. Das heißt, das ist unsere Priorität Nummer eins, dass wir das Wachstum Frankfurts schaffen, um mehr Wohnraum zu schaffen, dass die Arbeitsplätze, die wir in Frankfurt haben, mit Fachkräften besetzt werden, dass sie hier Wohnraum finden, dass die Menschen, die Familien gründen wollen, eine Wohnung finden. Das ist unsere Priorität Nummer eins und nicht, ob ein Mieter der ABG, egal wie viel er verdient, einen Euro mehr Miete zahlt oder einen Euro weniger Miete zahlt. Wichtig ist, dass wir mehr Wohnraum schaffen. (Beifall) Es wurde gesagt, wenn eine Gesellschaft ausschüttet, dann wäre das gar kein Geld der Steuerzahler oder der Stadt. Natürlich ist das so. Die Gesellschaft schüttet den Gewinn aus. Wenn der Gewinn nicht im städtischen Haushalt landet und deswegen nicht für Dinge dieser Stadt ausgegeben wird, muss das Geld aus anderen Quellen kommen. Am Ende reden wir auch darüber, wie wir unseren Haushalt finanzieren. Am Ende reden wir über Gewerbesteuereinnahmen, über andere Einnahmen und über Gebühren. Das sollten wir auch immer in einen Topf werfen und nicht versuchen, zu trennen. Von daher kann ich nur eines sagen: Wir als FDP stehen weiter dafür, dass die ABG als städtisches Unternehmen mit dem privaten Zusammenhang und den Kooperationen bei der Stadtentwicklung beteiligt werden kann. Ihre Mieten sind aktuell schon fair und ordentlich. Das muss so bleiben. Aber sie müssen nicht politisch als Wahlgeschenk für die Kommunalwahl gedeckelt werden. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Almuth Meyer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant, Mehrfamilienhäuser in der Gellertsiedlung im Nordend umfassend zuF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3428 Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant, Mehrfamilienhäuser in der Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließend einen Teil der Mieter*innen zum Auszug zu bewegen. Von den umstrittenen Umbauarbeiten sind insgesamt 400 Haushalte betroffen. 68 Haushalte sollen nach einem aufwendigen Umbau nicht wieder in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen. Darunter sind fragwürdige Maßnahmen wie zum Beispiel die Zusammenlegung von Wohnungen und der Anbau teurer Balkone. Ich frage den Magistrat: Wie ist die Entmietung dutzender Haushalte mit dem sozialen Auftrag der ABG vereinbar und mit welcher genauen Mietsteigerung ist nach der Sanierung zu rechnen? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Pauli! Um die Klimaschutzziele zu erreichen, stehen wir vor der großen Herausforderung, den Gebäudebestand energetisch zu modernisieren. Zugleich muss eine langfristige Bezahlbarkeit sichergestellt werden. Mit der ABG Frankfurt Holding hat der Magistrat eine Partnerin, die sich dieser Aufgabe annimmt. Die Bemühungen der ABG Frankfurt Holding, die circa 870 Wohneinheiten der Gellertsiedlung an die Fernwärme anzuschließen, begrüßen wir ausdrücklich. Der Magistrat steht mit der ABG Frankfurt Holding im engen Austausch zu den Plänen. Derzeit wird geprüft, ob die Maßnahmen der Kernsanierung in der Rotlintstraße 105 bis 113, 115 bis 119 und in der Münzenbergerstraße 10 bis 12 im geplanten Umfang durchgeführt werden sollen und wie die Folgen für Mieterinnen und Mieter so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden können. Hierzu wird eine Vereinbarung zwischen der ABG und der Stadt erarbeitet. Die ABG hat ein umfassendes Konzept entwickelt und den Bestandsmieter:innen vorgestellt. Es umfasst unter anderem eine Informationsveranstaltung, individuelle Gespräche zur Ermittlung des jeweiligen Wohnbedarfs sowie das Angebot alternativen Wohnraums inklusive der Möglichkeit, die aktuelle Miethöhe bei vergleichbarer Wohnqualität beizubehalten. Darüber hinaus werden die Mieter:innen über gesetzliche Regelungen informiert, etwa zur Kostenübernahme bei Umzügen oder zur Unterstützungsleistung bei der Wohnungsausstattung. Es wurden und werden im Kontext der geplanten Maßnahmen durch die ABG keine Kündigungen ausgesprochen. Alle Mieter:innen haben das Recht, in ihre Wohnung zurückzukehren. Das bisher vorgelegte Konzept für die 64 Wohnungen der Münzenbergerstraße/Rotlintstraße sieht vor, den Mieterinnen und Mietern langfristige alternative Wohnungen anzubieten. Der Magistrat sieht Verbesserungsbedarf dahin gehend, dass Bestandsmieter:innen während der Bauarbeiten Übergangswohnungen im Quartier angeboten werden und ihnen anschließend die Rückkehr in ihre ursprüngliche Wohnung ermöglicht wird. Hinsichtlich der Mietpreisentwicklung wird angestrebt, diese durch eine maximale Ausschöpfung verfügbarer Förderprogramme für den Gebäudekomplex Münzenbergerstraße/Rotlintstraße möglichst moderat zu gestalten. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Gibt es eine Zusatzfrage? Frau Pauli? (Zurufe) Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Sie haben gefragt, ob es genaue Zahlen gibt. Die genauen Zahlen müssen noch ermittelt werden, weil wir jetzt kalkulieren müssen, wie hoch die genauen Kosten für die Maßnahmen der Sanierung sind und welche Förderprogramme in Anspruch genommen werden können. Wir prüfen auch, ob wir möglicherweise Förderprogramme aus dem ersten und zweiten Förderweg nutzen können. Das hängt davon ab, wie umfassend die Wohnungen instand gesetzt werden. Wenn sie auf Neubauniveau instand gesetzt werden würden, dann könnten wir eine Neubauförderung gewährleisten. Das heißt, dann könnten wir auch prüfen, ob wir Förderwohnungen in dem Komplex unterbringen. Wenn die Wohnungen eher saniert und nicht umfassend modernisiert werden, dann haben wir das neue Programm des Modernisierungsbonus. Dieses legt fest, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden darf, wenn man die städtischen Fördertöpfe nutzt. Die OVM, also die ortsübliche Vergleichsmiete, liegt in dem Areal momentan etwa bei 12,50 Euro. Heute zahlen die Mieterinnen dort in der Liegenschaft zwischen 5,20 Euro und zwölf Euro. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Yilmaz. Bitte! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Ich erinnere mich, dass Sie damals auch gesagt haben, dass Sie mit der NH Niederrad reden, aber es hat nichts gebracht. Zum Thema VBL-Wohnungen haben Sie gesagt, dass Sie im Gespräch sind und es hat ebenso nichts gebracht. Anstatt den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu sichern, sollen Dutzende Haushalte entmietet und die Gesamtzahl der Wohnungen ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Yilmaz, kommen Sie bitte zu Ihrer Frage. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (fortfahrend) Ja. Wie rechtfertigt der Magistrat die Reduzierung von 68 auf 46 Wohnungen angesichts des aktuellen Wohnungsmangels in Frankfurt? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Die Pläne sind in der Erarbeitung und das, was bisher vorgestellt wurde, ist ein erster Aufschlag, der von der ABG vorgestellt wurde. Ob diese Pläne eins zu eins umgesetzt werden oder ob da noch Modifikationen stattfinden werden, wird noch geklärt. Die ABG hat vorgesehen oder sieht bisher vor, dass einzelne Wohnungen zusammengelegt werden. Es gibt auf dem Areal 37 Quadratmeter große Wohnungen und die bisherigen Planungen sehen vor, dass geprüft wird, ob man Wohnungen zusammenlegen kann. Das heißt, dass aus Einzimmerwohnungen Zwei- und auch Dreizimmerwohnungen werden. Wir prüfen und besprechen momentan mit der ABG, wie umfassend das stattfinden soll. Es ist noch nicht abschließend entschieden. Von daher steht auch noch nicht fest, wie viele Wohnungen dann nach der Maßnahme dort sein werden. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3428 Stadtverordnete Dominike Pauli, Linke: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! Die ABG Holding plant, die Gellertsiedlung energetisch zu sanieren. Das ist sicher nötig, das ist eine Siedlung aus den Dreißigerjahren. Wir teilen die Vorstellungen zum Klimaschutz. Das würden wir unterstützen. Aber was hier geplant ist, hat nur zweitrangig mit Klimaschutz zu tun. Denn unter dem Deckmantel der energetischen Sanierung ist eine Luxusmodernisierung geplant, um die Mieten zu erhöhen und die Gewinne zu maximieren. Wohnungszusammenlegungen, Dachausbauten, teure Balkone haben nichts mit Energieeffizienz zu tun. Dazu kommt, dass die Häuser in gutem Zustand sind. Das haben uns Fachleute bestätigt. Die Stromleitungen wurden erst vor wenigen Jahren erneuert. 400 Haushalte sind von massiven Baumaßnahmen betroffen, 68 Familien droht die Entmietung. Sie können nach der Sanierung nicht in ihre Wohnungen zurück, weil weniger Wohnungen vorhanden sind. Damit werden sie verdrängt. Das sind keine Zahlen auf dem Papier, das sind Menschen, die teilweise seit Jahrzehnten dort leben, die eine Nachbarschaft aufgebaut haben. Es gibt einen Mieter darunter, der sogar seit über 60 Jahren dort lebt. Für diejenigen, die in ihre Wohnungen zurückgehen können, werden durch die Modernisierungsumlagen mehrere Hundert Euro Erhöhung befürchtet. Um es klipp und klar zu sagen: Günstiger Wohnraum in Innenstadtnähe wird dauerhaft zerstört, damit hochpreisige Wohnungen entstehen können. Das nennt man Gentrifizierung, powered by unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding. Dabei hat die ABG nach ihrer Satzung ganz klar den Auftrag, die Menschen mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, die das selber auf dem freien Wohnungsmarkt nicht können. Herr Gwechenberger, Sie haben im Ausschuss viel Verständnis und Mitgefühl für die Mieter:innen gezeigt und dazu aufgefordert, im Dialog zu bleiben. Menschlich sehr nett, es ändert aber nichts an der Problematik. Wenn ich mal darauf hinweisen darf, Sie und Ihre SPD-Fraktion sitzen in der Stadtregierung. Ihr Oberbürgermeister ist der Aufsichtsratsvorsitzende der ABG. Sie können Einfluss auf die Geschäfte nehmen, wenn Sie nur wollen. Aber in dieser Stadtregierung hat keiner Interesse daran, das zu ändern und die strategische Ausrichtung der ABG konsequent auf den Ausbau und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums zu fokussieren. Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, die 2023 satte 83,2 Millionen Euro Überschüsse erzielt hat, ist wahrlich nicht gezwungen, ihre Gewinne dadurch weiter zu erhöhen, dass sie Mieter:innen mit geringem Einkommen aus ihren Wohnungen vertreibt, um nach einer Luxussanierung teuer vermieten zu können. Wir fordern: keine Verdrängung der Mieter:innen. Energetische Sanierung ja, manchmal geht so was sogar im Bestand, Luxusmodernisierung nein. Die Mieten müssen dauerhaft niedrig bleiben. Die ABG muss solche Vorhaben mit den Mieter:innen umsetzen und nicht gegen sie. Bitte keine weitere Gentrifizierung, und das auch noch im öffentlichen Auftrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der letzte Redner ist Herr Yilmaz, fraktionslos. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren! Wir reden heute über einen Fall, der beispielhaft zeigt, wie eine städtische Wohnungsbaugesellschaft ihre soziale Verantwortung aus den Augen verliert. Ja, Herr Gwechenberger, Sie haben im Ausschuss gesehen, wie die Mieterinnen und Mieter, kamen und Angst hatten. Da hatten Sie Mitgefühl, das hat eben die Vorrednerin gesagt. Aber es ist nicht so einfach. Sie machen immer wieder Versprechungen. Sie haben Versprechungen bei den VBL-Wohnungen und in Niederrad bei den NH-Wohnungen gemacht, aber am Ende wurden sie nicht gehalten. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Mietpreisbremse bei der ABG Holding verlängert wurde. Aber die Geschäftspolitik von der ABG Holding ist tatsächlich unerträglich. Sie baut Luxuseigentumswohnungen, sie baut Eigentumswohnungen, sie baut auch Einfamilienhäuser und macht Partnerschaften mit privaten Gesellschaften. Die ABG Frankfurt Holding ist keine private Immobilienfirma. Sie gehört uns allen, dem Staat sowie den Bürgerinnen und Bürgern in Frankfurt. Genau deshalb darf sie nicht auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter Profite durch sogenannte energetische Sanierungen und umfassende Modernisierungen erzielen. In den Häusern in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße sollen 86 Wohnungen entmietet werden, obwohl es keinerlei rechtliche Grundlage für eine Kündigung gibt. Statt Sanierungen im bewohnten Stand mit sozialverträglichen Lösungen erleben wir hier Verdrängung, Abriss, Klinkerfassaden, Umbauten zum Neubaustand und am Ende Mieten von rund 22 Euro pro Quadratmeter. Für die heutigen Bewohnerinnen und Bewohner, die zwischen fünf bis zwölf Euro zahlen, ist das nichts anderes als ein Rausschmiss. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine städtische Gesellschaft denselben Weg geht wie renditegetriebene Investoren. Eine energetische Sanierung ist notwendig, aber sie muss eine warmmietenneutrale sein. Klimaschutz darf nicht zu einer Verdrängung führen. Ich fordere den Magistrat auf, dafür zu sorgen, dass die ABG ihre soziale Aufgabe ernst nimmt. Sanierungen ja, aber sozial, ohne Entmietung, ohne Fassadenzerstörung und ohne Mieten, die sich niemand leisten kann. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Stadtrat Professor Dr. Gwechenberger. Bitte schön! Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Ich wollte einmal etwas klarstellen. Erstens: Die ABG baut keine Eigentumswohnungen. Das habe ich eben schon einmal gesagt. Zweitens: Die ABG baut auch keine Wohnungen oder Häuser, die sie verkauft. Die ABG baut seit 2016 ausschließlich Mietwohnungen. Dies erst einmal als Klarstellung. Drittens: Die Sorgen der Mieterschaft nehmen wir ernst. Ich kann verstehen, dass man vor Ort verunsichert ist, wenn eine solche umfassende energetische Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Ich muss auch offen sagen, das wird nicht die letzte Sanierungsmaßnahme sein, die wir in Frankfurt haben, wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen. Alle im Parlament haben gesagt, dass wir die Klimaschutzziele umsetzen sollen, dass wir sie erreichen sollen. Dazu gehört, dass man auch den Gebäudebestand auf den aktuellen Stand bringt. (Beifall) Jetzt ist die ganz klare Frage, was der aktuelle Stand ist. Darüber kann man sich streiten, ob man zwingend den höchsten energetischen Standard erreichen muss oder ob man auch einen energetischen Standard erreichen kann, der mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sinnvoll ist. Genau das behandeln und besprechen wir gerade mit der ABG. Von daher finde ich es schwierig, Eyup, wenn du hier 22 Euro in den Raum stellst. Keiner, weder die ABG noch die Stadt Frankfurt, hat bisher gesagt, dass die Mieten danach bei 22 Euro liegen. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst. (Zurufe) Eyup, lass mich bitte ausreden. Es sind Mieter, die dort Sorgen haben. Ich finde es schwierig, mit den Ängsten zu arbeiten. Das finde ich wirklich schwierig. Man muss ernsthaft an uns adressieren. Man kann uns gerne treiben, damit habe ich kein Problem, aber ich finde, mit den Sorgen und Nöten der Menschen vor Ort müssen wir etwas sensibler umgehen. Niemand hat gesagt, dass die Miete danach bei 22 Euro liegen wird. (Beifall, Zurufe) Ich habe vorhin gesagt, dass die ABG dort keine Luxussanierung plant und auch nicht durchführen wird, dass wir alle Fördertöpfe abscannen werden, sowohl den neuen Modernisierungsbonus als auch andere Förderprogramme, die wir in der Stadt Frankfurt haben. Zur Erinnerung: Der erste Förderweg liegt bei sieben Euro Einstiegsmiete bei erhöhtem energetischen Standard, der zweite Förderweg liegt bei zehn Euro Miete bei erhöhtem energetischem Standard. Jetzt sagst du, das ist zu hoch. Das kann ich aus deiner Sicht verstehen. Ich will damit aber nur sagen, dass dort keine Luxussanierung stattfinden wird. Wir wollen diese Siedlungen klimatisch und energetisch fit machen, wir wollen sie nicht luxussanieren. Ich werde mich dafür einsetzen - das sage ich hier offen -, dass dort keine Luxussanierung durchgeführt wird. Das werden wir mit der ABG entsprechend vereinbaren. Woran wird das deutlich? Das zeigt die Debatte davor. Es wurde eben der Eindruck erweckt, als solle die ABG in drei Jahren auf alle Fälle 15 Prozent mehr Miete nehmen. Das war quasi die Debatte, die wir bei dem Tagesordnungspunkt davor hatten, bei der es um den Mietenstopp ging. Daran wird deutlich, dass wir uns als Stadt dafür einsetzen, dass eben nicht das Maximale aus den Mietern herausgepresst wird, sondern dass wir Vereinbarungen treffen. Wir treffen Vereinbarungen wie den Mietenstopp. Das ist eine Vereinbarung, dass die Gewinnerwartung nicht auf das Maximale gestellt wird, was andere machen. Vielmehr haben wir bei der ABG fünf Prozent in fünf Jahren festgelegt, also eine Erhöhung von einem Prozent pro Jahr, nicht 15 Prozent in drei Jahren. Das ist ein deutlicher Unterschied. Daran wird deutlich, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass die ABG auf der einen Seite solide wirtschaftet, aber gleichzeitig eine sozialverträgliche Gesellschaftsstruktur hat, sozialverträgliche Dinge voranbringt und managt. Deshalb sage ich abschließend noch einmal: Es ist in der Gellertsiedlung keine Luxussanierung geplant. Wir haben vereinbart, dass alle Mieterinnen und Mieter, die dort wohnen, nicht ausziehen müssen, sondern dass wir Vereinbarungen treffen, wie das während der Baumaßnahme gestaltet werden kann. Das heißt, wenn die Wohnung grundsätzlich instand gesetzt wird, muss man aus der Wohnung eine Zeit lang raus, man darf aber danach wieder zurück. Jetzt muss doch geklärt werden, wo es für die Zwischenzeit eine Wohnung gibt. Da sind wir gerade dran. Es sind umfassende Maßnahmen, es sind Strangsanierungen durchzuführen. Die Bäder müssen erneuert werden und so weiter und so fort. Die Wohnungen sind aber nicht auf dem aktuellsten Stand, das ist nicht so. Von daher noch einmal: Es ist keine Luxussanierung. Wir werden es sozialverträglich gestalten und werden dazu auch mit der ABG eine Vereinbarung treffen, die wir hier auch vorstellen werden, wenn sie unterschrieben ist. Vielen Dank! (Beifall, Zurufe) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit Jahren sucht die Stadt nach einem neuen Standort für die Europäische Schule. Immer wieder wurden hierzu verschiedenF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3429 Seit Jahren sucht die Stadt nach einem neuen Standort für die Europäische Schule. Immer wieder wurden hierzu verschiedene Optionen geprüft und für den möglichen Standort Ratsweg sogar Gutachten für ein mögliches Bauvorhaben erstellt. Mit der Ansiedlung der AMLA in Frankfurt steigt nun der Druck erheblich, das Versprechen eines neuen Schulstandortes endlich einzulösen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand der Gutachten und was ist aus der angekündigten erneuten Prüfung alternativer Standorte geworden? Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Stadtverordneter Papke, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gutachten sind fertiggestellt. Sie wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24. Juni dieses Jahres vorgestellt und stehen auf der Internetseite des Amtes für Bau und Immobilien öffentlich zur Verfügung. Die Stadtverordneten haben den Magistrat auf Anregung des Ortsbeirats 7 hin gebeten, einen alternativen Standort für die Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere zu prüfen. Der Magistrat hat das zum Anlass genommen, stadtweit nach geeigneten Standorten für die Schule zu suchen, also nicht nur im neuen Stadtteil, sondern insgesamt im Stadtgebiet. Diese alternativen Standorte befinden sich derzeit in der magistratsinternen Abstimmung. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der Fragesteller hat eine Zusatzfrage. Bitte! Stadtverordneter Sebastian Papke, FDP: (Zusatzfrage) Genau, ich hätte eine Nachfrage. Die Gutachten sind veröffentlicht, das ist richtig, aber der nächste Schritt wäre ja eigentlich, dass man erst mal planungsrechtliche Verfahren durchläuft und dann den Baubeginn anstrebt. Wann erwarten Sie denn, dass der Baubeginn für die Europäische Schule ist? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Na ja, wenn ich Ihnen das sagen könnte, hätte ich übernatürliche Fähigkeiten, die habe ich leider nicht. Nein, es ist ja so, die Gutachten haben ergeben, dass es kein grundsätzliches Hindernis, also kein K.o.-Kriterium, für den Bau an diesem Standort gibt. Das ist schon mal eine Aussage. Es gibt aber noch zwei weitere Dinge, die geklärt werden müssen, das ist vor allen Dingen die Verlagerung der Dippemess, das wissen Sie. Auch dazu gab es jetzt eine Standortprüfung, die noch in der Abstimmung ist. Das heißt, bevor diese Frage nicht geklärt ist - und danach kommt als Zweites ja auch noch die Frage der Kleingärten, auch das haben wir noch zu bearbeiten -, können wir auch keine verlässlichen Aussagen zum Zeitplan treffen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Steinhardt von der CDU. Bitte schön! Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU: (Zusatzfrage) Frau Weber, es ist jetzt nicht alltäglich, dass sich die Präsidentin der Europäischen Zentralbank in die Frankfurter Kommunalpolitik einmischt, aber man muss ihr recht geben. Sie sagt, dass alles zu lange dauert und das müssen wir leider auch unterstreichen. Sie haben jetzt gesagt, es werden andere Standorte geprüft - das begrüßen wir sehr. Ihr Kollege hat wohl im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau von 20 Standorten gesprochen. Stimmt es und wann können wir mit den Gutachten dazu rechnen, also wann soll denn final entschieden werden, wie viele Standorte es noch geben könnte, und wann wird einer ausgewählt? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Also zunächst einmal kann ich das sehr gut verstehen - das habe ich der Präsidentin auch gesagt -, dass man nach einer zehnjährigen Suche langsam die Geduld verliert; das ist sehr gut nachvollziehbar. Insofern sind wir natürlich unter Druck und versuchen seit geraumer Zeit, mit verstärkten Anstrengungen und hohem Tempo ein Ergebnis herbeizuführen. Die unterschiedlichen Standorte sind in der Prüfung und wir gehen davon aus - das sage ich jetzt auch in Abstimmung mit meinem Kollegen Marcus Gwechenberger -, dass wir in vier bis fünf Wochen ein Ergebnis haben werden. Ich habe der Präsidentin gestern versprochen, dass wir bis Ende des Jahres eine Entscheidung haben, die wir dann auch mit ihr kommunizieren. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3429 Stadtverordnete Isabel Schnitzler, FDP: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, werte Frau Stadtverordnetenvorsteherin! "Das ist beschämend", so drückte es Lagarde gestern aus. Ich bin sicher, die meisten haben es der Presse entnehmen dürfen. Seit Ewigkeiten sucht die Stadt einen Standort für die Europäische Schule. Gleichzeitig bemühen wir uns aber, den Finanzplatz Frankfurt auszubauen, haben die AMLA durch enormen Einsatz der Wirtschaftsdezernentin und des damaligen Bundesfinanzministers nach Frankfurt geholt und ein Versprechen gegeben. Was wir hier jetzt erleben, ist ein enormer Imageschaden Frankfurts über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus. (Beifall) All die Arbeit, uns hier als ernst zu nehmende internationale Metropole zu etablieren, wird damit zunichtegemacht, mangels Entscheidung der Bildungsdezernentin. Frankfurt hat sich verpflichtet, eine Europäische Schule zu errichten - Frankfurt, nicht Offenbach -, damit alle Kinder, die hier Platz brauchen, diesen auch bekommen. Diese Verpflichtung ist nicht nur eine Formalie, sie ist Ausdruck unserer Verantwortung für Vielfalt und für den europäischen Gedanken in unserer Stadt. Wir können uns keine weiteren Verzögerungen leisten. Die Stadt hat ausgiebig den Ratsweg geprüft. Das Gutachten hat gezeigt, es wäre möglich. Natürlich gibt es Gegenwind, aber Verantwortung in der Politik zu übernehmen, erfordert eben auch Mut. Es sind unangenehme Entscheidungen zu treffen und diese den Bürgern dann zu erklären. Das scheint unsere Bildungsdezernentin leider nicht zu können. Wir als FDP sagen deutlich: Wir sind flexibel beim Standort, aber wir sind nicht flexibel beim Tempo. Die Stadt muss jetzt entscheiden, nicht irgendwann. Jeder weitere Monat Stillstand verschärft das Problem. Lagarde sagte gestern weiter, man vertraue weiterhin der Stadt, man müsse aber für die Schule wissen, wann, wie und wohin. Aber genau diese Fragen, Frau Weber, konnten Sie heute nicht beantworten. Wir brauchen Entschlossenheit statt Verschleppung, Führung statt Zaudern. Wenn unsere zuständige Dezernentin das nicht kann, dann machen Sie, Herr Oberbürgermeister - ich hoffe, Sie hören mich irgendwo - das bitte zur Chefsache, bevor das Image unserer Stadt weiteren Schaden nimmt. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Kunze von der SPD. Bitte schön! Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Frau Schnitzler! Das passt wie die Faust aufs Auge, das treffen Sie öfter. Der Standort Ratsweg ist geprüft, alle notwendigen Gutachten für die Entscheidung, ob der Ratsweg geeignet ist, liegen uns vor. So haben Sie es auch gesagt. Die Dezernentin Weber hat ihren Teil der Aufgabe also erfüllt. Was fehlt, ist ein guter Standort, an dem die Dippemess eine gute Zukunft hat. Von allen Standorten, die dafür bisher im Gespräch waren, ist das Rebstockgelände, auf dem jetzt der Messeparkplatz ist, aus meiner Sicht der geeignetste. Hier müsste noch die Anbindung an den ÖPNV verbessert werden. Ansonsten ist der Standort aber deutlich besser geeignet als viele andere. Der Parkplatz wird von der Messe genutzt. Die ist nicht unbedingt davon begeistert, hier Flächen abgeben zu müssen. Die Dezernentin, die als Wirtschaftsdezernentin einen Kompromiss hätte mit der Messe aushandeln müssen, ist Stefanie Wüst. Die fühlt sich aber null verantwortlich für das Thema. Sie ist noch nicht mal hier. (Beifall) Die Messe Frankfurt ist ein beeindruckendes Unternehmen. Dezernentin Wüst war offenbar so beeindruckt, dass sie nicht einmal ernsthaft versucht hat, eine Lösung mit der Messe zu finden. Wenn sie im Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen nach dem Sachstand gefragt wurde, war sie bemerkenswert stumm und hat immer nur auf Frau Weber verwiesen. Es liegt durchaus auch daran, dass wir heute trotz der fertigen Gutachten noch nicht entscheiden können, ob der neue Standort für die Europäische Schule auf dem Ratsweg ist. Denn dazu, und das war uns allen immer wichtig, ist es notwendig, dass wir eine gute Lösung, eine gute Zukunft und einen guten Standort für die Dippemess haben. Dieses Problem wurde bisher nicht gelöst. I'm sorry to say it: Das hat die FDP verkackt. (Beifall, Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ich habe akustisch die letzten beiden Halbsätze nicht verstanden. (Zurufe) Jetzt hört sowieso keiner mehr zu. Frau Kunze, Sie können es besser. Ich wollte nur darauf hinweisen, Frau Kunze, Sie haben eine bessere Ausdrucksweise. Bitte unterlassen Sie solche Wörter. Jetzt hat Frau Wollkopf von Volt das Wort. Bitte schön! Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir vor gut vier Jahren eine neue Stadtregierung gebildet haben, haben wir auch einen Plan für die Europäische Schule gefasst. In die jahrelange Hängepartie der vorherigen Koalition ist mit einer neuen Standortidee wieder Bewegung gekommen. Hintergrund für die Prüfung des Festplatzes war, dass die Dippemess mitgeteilt hat, dass sie sich gerne vergrößern würde und der Ratsweg zudem an Fläche verliert, zum Beispiel jetzt auch absehbar durch benötigte Parkplätze für das neue Familienbad. Seitdem arbeitet der Magistrat an diesem Weg. Es wurden Gutachten für den Ratsweg beauftragt, die aufwendig waren und viele Monate brauchten. Wir geben zu, die Prüfungen hätten schneller beauftragt und im Idealfall parallelisiert werden müssen. Aber der Magistrat hat Schritt für Schritt den Plan verfolgt, den Standort Europäische Schule am Ratsweg solide zu prüfen. Was nicht so gut lief und bis heute nicht belastbar vorliegt, ist, an diesen Plan gekoppelt, ein neuer Standort für den Festplatz. So sind in der Zwischenzeit Unsicherheiten entstanden: Was ist mit den Kleingärten? Kann die Dippemess an einem anderen Ort genauso wirken? Dass es dazu so lange keine Antworten und keine ausreichende gemeinsame Entwicklung mit den Beteiligten gab, schafft ungünstige Bedingungen und gefährdet die Akzeptanz des Vorhabens. Das ist nachvollziehbar, zumal viele eine emotionale Bindung zur Dippemess haben. Aber diese Erkenntnis ist nicht neu. Da wäre es von Anfang an wichtig gewesen, eine gute Alternative für einen oder mehrere Festplätze zu schaffen, zumal die Initiative ursprünglich aus der Richtung der Schausteller kam. Nun aber alles auf null zu setzen, nachdem wir der Europäischen Schule endlich eine Perspektive versprochen haben und mit der AMLA sogar eine weitere europäische Behörde nach Frankfurt geholt haben, wäre aus unserer Sicht nicht professionell und sollte nicht der Weg sein. Es ist der aktuellen Presse, zum Beispiel der Financial Times, zu entnehmen, wie sehr wir uns mit den stockenden Prozessen rund um die Europäische Schule international blamieren. Wir sollten jetzt nicht schon wieder von vorne anfangen. Nun alles abzuheften und von vorne zu beginnen, zeugt nicht nur von wenig Wertschätzung gegenüber den Beteiligten, es ist auch eine Verschwendung von Ressourcen und stärkt nicht das Vertrauen in die Politik. Man muss zu einer Entscheidung kommen. Das haben wir in der Koalition an vielen anderen Punkten auch schon unter Beweis gestellt, sei es bei der Multifunktionsarena, bei den Städtischen Bühnen oder nun auch beim Suchthilfezentrum. Und das sind nur drei Beispiele. Was mir auch immer wieder auffällt, ist, dass viele Menschen eher abschätzig über die Europäische Schule reden: "Elitäre Privatschule" oder "erst mal eigene Schulen sanieren" sind zum Beispiel zwei Thesen, die schlicht falsch sind. Die Europäische Schule ist eine öffentliche Schule, sie wird vom Bund bezahlt. Je schneller sie ein neues Gebäude bezieht, desto schneller kann auch ihr aktuelles Schulgebäude für andere Frankfurter Schulen genutzt werden und desto schneller können auch andere Kinder und Jugendliche aus der Stadtgesellschaft aufgenommen werden. Am Ende ist es egal, wo in Frankfurt die Europäische Schule hinkommt. Sie bekommt ein modernes Gebäude und wird sich in ihrem neuen Umfeld gut fühlen. Was uns aber wichtig ist ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit läuft ab beziehungsweise ist abgelaufen. Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt: (fortfahrend) ... dass die Untersuchungen nicht umsonst waren, und aus unserer Sicht ist der Ratsweg der aktuell beste Standort. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Ende August dieses Jahres hat Oberbürgermeister Mike Josef, SPD, erklärt, dass die Stadt in Zukunft illegale BesetzungenF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3430 Ende August dieses Jahres hat Oberbürgermeister Mike Josef, SPD, erklärt, dass die Stadt in Zukunft illegale Besetzungen städtischer Liegenschaften nicht mehr dulden wird und diese einer ordnungsgemäßen Nutzung zugeführt werden sollen. Solle es zukünftig dennoch zu solchen Besetzungen kommen, werde man umgehend räumen. Ich frage den Magistrat: Welches Konzept hat der Magistrat zur Beendigung der nunmehr seit gut 40 Jahren andauernden illegalen Besetzung der Liegenschaft "In der Au 14-16" im Stadtteil Rödelheim und welche zukünftige Nutzung sieht er dort vor? Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Stadtverordneter Schulz, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jüngsten Ereignisse und Entscheidungen lassen sich nicht unmittelbar auf die Liegenschaft In der Au 14 bis 16 übertragen. Darüber hinaus hat sich die Aussage des Magistrats auf die künftigen Besetzungen bezogen und nicht auf die vergangenen. Die derzeitige Nutzung der Liegenschaft In der Au 14 bis 16 wird seit mehr als 40 Jahren vom Magistrat und von den Stadtverordneten geduldet, woraus zumindest ein faktisches Nutzungsverhältnis entstanden ist und ein berechtigtes Vertrauen in die Fortsetzung desselben bestehen dürfte. Der Magistrat geht daher zunächst von einer weiteren Nutzung der Liegenschaft aus, sodass kein Anlass besteht, Nachnutzungsmöglichkeiten zu untersuchen. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Dr. Schulz stellt die erste Zusatzfrage und die zweite kommt von Herrn Fuchs von der AfD. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, BFF-BIG: (Zusatzfrage) Welche schriftlichen Vertragsgrundlagen bestehen denn mit den Bewohnern und wer kommt für die Nebenkosten wie Wasser und Strom auf? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Also meines Wissens gibt es keine schriftlichen Vertragsgrundlagen. Ich erinnere mich daran, dass in der früheren Wahlperiode mein Vorgänger, der Kollege Schneider, das Thema einmal angestoßen hat, aber es führte zu keinem Ergebnis. Insofern ist zumindest meine Erinnerung daran, dass es keine gibt. Natürlich kommen die Bewohner:innen In der Au 14 bis 16 für alle Unkosten auf. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Fuchs hat das Wort für die zweite Zusatzfrage. Bitte! Stadtverordneter Markus Fuchs, AfD: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass man nur lang genug ein Gebäude besetzen muss, und daraus ergibt sich laut Ihrer Interpretation eine Art Gewohnheitsrecht? Also kann man sich sozusagen ein Eigentum ersitzen, habe ich Sie richtig verstanden? Vor allem frage ich mich, was das für eine rechtsstaatliche Vorstellung ist. Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Also Sie haben den richtigen Begriff genannt, nämlich den Begriff des Ersitzens, den gibt es im BGB, glaube ich, dazu können die Juristen etwas mehr sagen. Er besagt, dass man nach einer gewissen Zeit das Recht erworben hat, einen Gegenstand zu behalten. Das gilt in der Tat nicht für die Grundstücke, somit sind wir beide auf dem gleichen Kenntnisstand, das ist gut, aber es ist tatsächlich ein faktisches Nutzungsverhältnis. Man muss dann auch erst einmal begründen, warum man sich 40 Jahre lang offenbar nicht daran gestört und nichts dagegen unternommen hat und es duldet - ja, das gilt auch für die Stadtverordneten, nicht nur für den Magistrat - und dann auf einmal sagt, es entstehe ein Schaden. Also das ist, glaube ich, nicht wirklich begründbar. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3430 Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, BFF-BIG: Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Zeit sind die illegalen Besetzungen und Zentren wieder ein Thema. Die CDU hat heute diesen Punkt zur Tagesordnung I angemeldet. Die Frage ist, geht es um Problemlösungen oder ist das nur der Kommunalwahl geschuldet? Auch der Oberbürgermeister hat bei diesem Thema eingegriffen und seine Dezernentin Frau Weber bei der Lahnstraße zurückgepfiffen, weil er gemerkt hat, dass das dem Wähler am 15.03. nächsten Jahres vielleicht doch nicht so gefällt. Neben der Jordanstraße und der Lahnstraße ist diese Diskussion aber noch durch den gravierendsten Vorgang, nämlich das Zentrum In der Au, zu komplettieren. Da wird uns die CDU sicher heute auch erklären, warum sie während ihrer jahrzehntelangen Magistratsbeteiligung und der Zuständigkeit des Stadtrats Schneider untätig geblieben ist. Eine städtische Immobilie, die man nicht betreten kann, bei der man nicht weiß, wer da überhaupt wohnt, bei der es keine schriftlichen Vertragsgrundlagen mit Haftungsregelungen gibt und bei der die Nebenkosten - so ist es nämlich - dem Steuerzahler auferlegt werden, zeigt ein wenig professionelles und transparentes Verfahren im Hinblick auf städtisches Eigentum. Eigenartigerweise sind dort auch keine Bewohner gemeldet. Das heißt, die Meldegesetze scheinen hier völlig irrelevant zu sein. Auf der anderen Seite hat dieses Anwesen immobilienwirtschaftliches Potenzial. Nach der Stellungnahme eines renommierten Architekten könnte man auf dem 6.000 Quadratmeter großen Areal 250 Wohneinheiten errichten, beispielsweise für Azubis eines dort in der Nähe befindlichen Bildungscampus. Hören wir also auf mit Bananenrepublik und entwickeln transparente, rechtskonforme und innovative Projekte. Ich danke Ihnen! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Klinger von der AfD hat das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Willy Klinger, AfD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! Hausbesetzungen haben in Frankfurt mal wieder Hochkonjunktur. Und nicht nur das, Hausbesetzungen haben leider, das muss man auch sagen, in Frankfurt traurige Tradition erlangt. Man schaue sich nur mal die Au an, schon viel bezeichnet. Die ist tatsächlich schon länger besetzt, als ich alt bin. Die Hochkonjunktur, die es gibt, ist bei den Besetzungen aber auch wenig verwunderlich, wenn man sieht, wie bisher damit umgegangen wurde. Man hat nämlich bisher immer genau eine Sache gemacht, wenn es um so etwas geht, nämlich nix - keine Räumungen, ewige Duldung und keine Konsequenzen. Meine Damen und Herren, für Linke hat eine Besetzung natürlich immer, ich sage es mal so, etwas sehr Romantisches. Man geht einfach in irgendein Gebäude rein, weil da gerade keiner drin ist, macht dann ein Kulturzentrum daraus, denn Kultur ist immer gut, und das Ganze wird dann immer so ein bisschen hochstilisiert, à la Robin Hood oder ähnlich. Geltendes Recht und Privateigentum sind eher störende Kleingeistigkeiten. (Beifall) Aber man muss an der Stelle einfach mal die Sache so benennen, wie sie ist: Es handelt sich hier um die illegale Aneignung von Eigentum und um nichts weniger. Und das war auch schon immer so, nicht erst seit heute. (Beifall) Die Frage stellt sich jetzt aber auch: Was war denn eigentlich bei der Besetzung im Gallus anders als bei allen vorherigen? Warum hat man jetzt ausgerechnet hier reagiert? Ich kann es Ihnen sagen: Seit dem Konflikt zwischen Israel und der Hamas bricht sich der in linksextremen Kreisen schon immer vorhandene Antisemitismus Bahn und wird jetzt offen ausgelebt. (Beifall) Wir sehen das bei den Pro-Palästina-Demos und im System Change Camp. Da musste man dann einfach handeln. Das wollte die politische Führung all die Jahre einfach nicht wahrhaben - übrigens auch CDU und FDP nicht, die haben ebenfalls nicht gehandelt. Aber ich sage Ihnen, die Leute, die die Lahnstraße besetzt haben, sind der gleiche Schlag Mensch, der auch die Jordanstraße, das Klapperfeld und natürlich auch In der Au besetzt. Diese Leute sind auch mit dafür verantwortlich, dass Juden auf deutschen Straßen nicht mehr sicher sind. Es ist jetzt nur folgerichtig, auch bei den anderen besetzten Liegenschaften endlich zu handeln und diese räumen zu lassen. (Beifall) Ich bin schon gespannt, ob da tatsächlich irgendwas passiert. Aber wissen Sie, in der AfD-Fraktion hat sich eine Tradition etabliert, wir stellen nämlich jedes Jahr einen Antrag zur Räumung der Au. Dieses Jahr haben wir das noch nicht gemacht. Es ist schon September, ich glaube, es wird langsam Zeit dafür. Meine Damen und Herren, in diesem Sinne danke ich Ihnen schon einmal allen für die Unterstützung unseres Antrags, der bald kommen wird. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Fast zwei Wochen lang hielt das „System Change Camp“ eine Versammlung im Grüneburgpark ab. Im Zuge dessen kam es aus demF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3431 Fast zwei Wochen lang hielt das "System Change Camp" eine Versammlung im Grüneburgpark ab. Im Zuge dessen kam es aus dem Camp heraus zu einer Farbattacke auf jüdische Aktivisten und zu Plakatzerstörungen. Der Park ist außerdem ein denkmalgeschützter Park und ein Landschaftsschutzgebiet. Das Ordnungsamt wies darauf hin, dass das Camp keine Genehmigung benötige, da es sich um eine durch die Versammlungsfreiheit geschützte Versammlung handle, die lediglich angemeldet werden müsse. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat rückblickend die Durchführung des "System Change Camps" im Grüneburgpark? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Ich beantworte erst einmal die Frage von Frau Ringer: Der Grüneburgpark wurde von den Anmeldenden als Versammlungsort gewählt und sie haben grundsätzlich das Recht, diesen frei zu bestimmen. Der Versammlungsbehörde sind die Beeinträchtigungen in den Sommermonaten und die Bedeutung des Grüneburgparks bewusst. Sie hat den Anmeldenden nachdrücklich alternative Flächen angeboten, die zuvor mit dem Grünflächenamt abgestimmt wurden, die Anmelder haben diese allerdings abgelehnt. Die Amtsjuristen haben gesagt, wir hätten vor Gericht keine Chance, eine Verlegung zu erzwingen, das wäre rausgeschmissenes Steuergeld gewesen. Mit Urteil vom 24.05.2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Protestcamps einschließlich solcher infrastrukturellen Einrichtungen durch Artikel 8 des Grundgesetzes und das Versammlungsgesetz geschützte Versammlungen sind. Der Magistrat bedauert, dass infolge der stattgefundenen mehrtägigen Versammlungen im Grüneburgpark Schutzmaßnahmen erforderlich geworden sind. Die Schutzmaßnahmen entsprachen in etwa denen, die regelmäßig bei den Abifeiern im Grüneburgpark vorgenommen werden. Die Kosten für die Abzäunung belaufen sich auf etwa 13.000 Euro. Zur Frage von Herrn Schneider: Die Versammlungsbehörde hat im Rechtsstaat die Aufgabe, Versammlungen grundsätzlich zu ermöglichen. Sie ist zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche Bewertung vor. Eine Abwägung nach politischen Inhalten würde dem grundgesetzlich verbrieften Recht nicht gerecht werden. Die Meinungsäußerung ist durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt, auch wenn die Inhalte als unbequem oder radikal empfunden werden. Jenseits der rechtlichen Rahmenbedingungen bedauert der Magistrat, dass es nicht gelungen ist, den Anmelder der Versammlung von einem alternativen Standort zu überzeugen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Denkmal- und Landschaftsschutzes sowie der historischen Sensibilität des Parks. Dem Anfangsverdacht vereinzelter Straftaten im räumlich-zeitlichen Umfeld des Camps geht die Landespolizei nach. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die erste Zusatzfrage kommt von der Fragestellerin, Frau Ringer. Bitte schön! Stadtverordnete Christina Ringer, CDU: (Zusatzfrage) Vielleicht könnten Sie die alternativen Standorte nennen. Sie haben gerade gesagt, dass nachdrücklich andere Flächen angeboten wurden. Vielleicht können Sie noch ein bisschen erläutern, was "nachdrücklich" genau heißt und welche anderen Flächen angeboten worden sind. Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Also, was "nachdrücklich" genau heißt, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, ich war bei den Verhandlungen nicht dabei. Ich weiß definitiv, dass der Rebstockpark vorgeschlagen wurde, das wäre eigentlich auch die sinnreichste Idee gewesen. Und dann gab es noch einen Standort in der Innenstadt, von dem aber das Grünflächenamt nicht begeistert war. Die restlichen Alternativen weiß ich jetzt tatsächlich nicht mehr. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Fuchs von der AfD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Markus Fuchs, AfD: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz sieht ja durchaus Auflagenmöglichkeiten vor, und zwar, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Auch gerade aufgrund der Erfahrungen mit diesen Camps in anderen Städten: Gab es aus Ihrer Sicht überhaupt keine Möglichkeit, diese Störung der Ordnung vorherzusehen und sie vielleicht irgendwie juristisch zu bewerten und damit Auflagen zu erfüllen oder aufzuerlegen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Grundsätzlich gab es eine ganze Menge Auflagen für das Camp in diverser Beziehung und natürlich auch die üblichen Auflagen, dass es nicht zu volksverhetzenden Inhalten und Ähnlichem kommen darf. Die Gefahrenprognose macht grundsätzlich bei diesen Versammlungen die Landespolizei. Wir haben uns selbstverständlich auch mit den Städten in Verbindung gesetzt, in denen so etwas schon stattgefunden hat. Von dort kam aber auch nichts dergleichen und es gab keine Gefahrenprognose - im Gegensatz zu der United-for-Gaza-Demo etwas später, die wir tatsächlich auch aufgrund der Gefahrenprognose der Landespolizei versucht haben zu verbieten. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine weitere Zusatzfrage von der Stadtverordneten Frau Fabricius von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Veronica Fabricius, CDU: (Zusatzfrage) Über die Fragen zum Rückblick noch eine Frage in die Zukunft: Es war ja eine Gruppe dabei, "Ende Gelände", die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingestuft wurde. (Zurufe) Der Polizei liegen 19 strafrechtlich relevante Sachverhalte vor. Neben der Farbattacke gab es zwei Anzeigen wegen Nötigung und eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Vor diesem Hintergrund - das eine ist die Versammlung, das andere ist die Genehmigung vom Aufbau von Zelten -: Würden Sie solche Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr in Wohngebieten genehmigen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Grundsätzlich werden Versammlungen . . (Zurufe) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Lassen Sie bitte Frau Rinn antworten, Sie haben gleich in der Aktuellen Stunde die Zeit zu reden. Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Versammlungen werden nicht genehmigt, sondern nur angemeldet. Auch Linksextremisten dürfen demonstrieren, das ist tatsächlich so in Deutschland. Im Prinzip ist es ja auch richtig so. Wir können doch nicht von vornherein sagen, dass es sich um eine extremistische Meinung handelt und eine Versammlung nicht stattfinden darf. (Beifall) Es hat eine gesetzliche Grundlage, dass Versammlungen auch in Camps und in Zelten stattfinden dürfen. Ich habe noch was dabei, das fand ich ganz schön: Am 24.02.2012 hat die Stadtverordnete Annette Rinn an diesem Ort die Frage gestellt - zu dem Zeitpunkt lief seit vier Monaten das Occupy-Camp -: "Während das Zeltlager von ‚Occupy Frankfurt' samt den dazugehörigen Müllablagerungen seit Monaten toleriert wird, überzieht die Stadt Gastronomen wegen ihrer Außenzelte mit Zwangsgeldern von bis zu 5.000 Euro . . Aus welchem Grund geht der Magistrat gegen die Gastronomen dermaßen rigide vor, während er beim Zeltlager von ‚Occupy Frankfurt' beide Augen zudrückt?" Da hat mein Vorgänger im Amt geantwortet: "Bei dem Zeltlager von Occupy handelt es sich um einen völlig anderen Tatbestand als bei den Aufbauten der Gastronomen. Man muss bei dem Zeltlager feststellen, dass es sich nach § 14 des Versammlungsgesetzes um die Durchführung einer Versammlung handelt, die nur anmeldepflichtig und nicht genehmigungspflichtig ist. Die Ordnungsbehörde hat nur dann Möglichkeiten, gegen eine Versammlung vorzugehen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung direkt gefährdet wären". Und das war in diesem Fall nicht so. Es war auch nicht so, dass Markus Frank dieses Occupy-Camp so besonders prickelnd fand, aber er sah eben wegen der gesetzlichen Grundlagen keine Möglichkeit, es abzubrechen. Das ist dann erst sechs oder sieben Monate später passiert. Noch mal: wir können solche Versammlungen nur verbieten oder ganz und gar abbrechen, wenn offensichtlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Und aufgrund von einzelnen Taten geht das eben auch nicht, dann muss, wie bei der United-for-Gaza-Demo, die Landespolizei die einzelnen Täter rausholen. Aber dafür, die gesamte Versammlung abzubrechen, gibt es keine gesetzliche Grundlage. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Paulsen, GRÜNE-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Uwe Paulsen, GRÜNE: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, vielen Dank für die Information! Meine Frage bezieht sich auf das Camp und die Zeit. Gab es in dieser Zeit, in diesen beiden Wochen, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Lärm oder sonstiges Verhalten der Campbewohner, jenseits strafrechtlicher Fragen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Nein, die gab es tatsächlich nicht und es wurden alle Auflagen, was Lärm und so weiter betrifft, tatsächlich auch eingehalten. Aktuelle Stunde zu den Fragen Nr. 3426 und Nr. 3431 Stadtverordneter Dr. Nils Kößler, CDU: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Wir haben vorhin die Antwort von Frau Dezernentin Rinn und ihre Version der Ereignisse rund um das Zeltlager der Systemgegner im Grüneburgpark gehört: Das war eine Geschichte von höherer Gewalt, nichts konnte verhindert werden und das musste alles so kommen. In der Bevölkerung dieser Stadt, meine Damen und Herren, gibt es viele Menschen, die das anders sehen, und die CDU gehört dazu. Viele Menschen, und zwar auch viele, die sich das vor Ort einmal angeschaut haben, kommen zu einem anderen Ergebnis. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass hier, wenn man es einmal politisch komprimiert, zwei Stadträtinnen ihre Aufgabe nicht erfüllt und im Amt versagt haben, meine Damen und Herren. Da ist zum einen die Umweltdezernentin, Frau Stadträtin Zapf-Rodriguez, die es nicht geschafft hat, ihren Schutzauftrag für Grünanlagen - es wurde erwähnt: drei Spielplätze - zu erfüllen, meine Damen und Herren. Das hätte verhindert werden müssen; die Spielplätze hätten jedenfalls frei gehalten werden müssen. Die einen oder anderen hier im Raum erinnern sich vielleicht, dass in der Coronazeit deutlich geworden ist, wie wichtig Spielplätze gerade für Familien mit Kindern sind, die vielleicht keine eigene Terrasse oder keinen eigenen Garten haben. Der Grüneburgpark hat eine wichtige Funktion für viele Familien in der Umgebung, etwa im Westend. Und wenn man es sich vor Ort einmal angeschaut hat - ich gehörte auch dazu -, dann kam man zu dem Ergebnis, dass es überhaupt keinen zwingenden Grund gab, diese Spielplätze dichtzumachen. Zu dieser Einschätzung kam später auch Frau Stadträtin Zapf-Rodriguez, als ein Teil der Spielplätze wieder aufgemacht wurde. Die Begründung, die aber vorher gegeben wurde, als man für zwei Wochen eine Absperrung von vielen Flächen und insbesondere den drei Spielplätzen verfügt hat, war sinngemäß: Man sei nicht in der Lage, diese Spielplätze ausreichend gegen die Teilnehmer des Zeltlagers zu schützen. Das ist doch absurd, meine Damen und Herren! Entweder darf ein solches Zeltlager nicht stattfinden, wenn die Menschen dort gemeingefährlich sind und einen Spielplatz bedrohen, oder die Begründung ist Quatsch, weil es keine solche Gefahr für die Spielplätze gab, meine Damen und Herren. (Beifall) Auf der anderen Seite steht die Ordnungsdezernentin, Frau Stadträtin Rinn. Dazu muss ich sagen, Ende August hätte die FDP hier in Frankfurt eigentlich platzen müssen an ihrem inneren Widerspruch. Da haben wir zum einen die Ordnungsdezernentin, die erklärt hat, dass das alles mit Blick auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht zu stoppen war; und die andere FDP, auch die Landtagsfraktion, ist hier aufmarschiert und hat sich gegen dieses Camp positioniert. Wir sind der Meinung, dass die Auffassung, das Camp hätte genau dort, genau so lange und genau in der Form stattfinden müssen, nur eine mögliche Rechtsansicht ist. Es kann keinen Anspruch geben, in öffentlichen Anlagen, in Grünanlagen genauso wenig wie in Schwimmbädern und anderen Einrichtungen, ein unbegrenztes Camp zu veranstalten. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Dr. Nils Kößler, CDU: (fortfahrend) Die Versammlungsfreiheit schützt gegen Eingriffe, aber sie verleiht nicht unbegrenzte Ansprüche, und da haben wir . . Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Dr. Kößler, Ihre Redezeit ist vor 15 Sekunden abgelaufen. Stadtverordneter Dr. Nils Kößler, CDU: (fortfahrend) ... schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Also, Sie wissen, dass es ja auch einen Knopf gibt, mit dem ich das Mikro am Redepult abschalten kann. Wenn das Lämpchen zweimal leuchtet, erst gelb, dann rot, und ich darauf hinweise, dass die Redezeit bald abläuft, dann finde ich es der gesamten Stadtverordnetenversammlung gegenüber respektlos, noch 15 Sekunden weiterzureden. (Zurufe) Bitte? Ich verstehe nicht, was Sie sagen. Ich mache das so, wie ich es eben gesagt habe. (Zurufe) Das ist richtig so, wie ich es mache, das habe ich hundertmal erklärt. Drei Minuten Redezeit bedeutet drei Minuten Redezeit, und als Unterstützung gebe ich hier drei Hinweise. Wer die nicht beachtet, dem wird das Mikrofon abgestellt. Punkt. (Zurufe) Jetzt hat Herr Schneider von der AfD das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Jens-Friedrich Schneider, AfD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Stadtverordnete! Zwei Wochen lang fand das System Change Camp unter Inanspruchnahme des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit statt. Wohlwollend begleitet wurde diese linksextremistische Machtdemonstration vom rot-grün-gelb-lila Frankfurter Magistrat. Spielplätze wurden komplett gesperrt und Absperrungen bereitgestellt, die der Frankfurter Steuerzahler ungefragt mit einem fünfstelligen Betrag bezuschussen musste. Bei der Frage, warum so etwas im Grüneburgpark, einem Landschaftsschutzgebiet, fast ohne Auflagen stattfinden konnte, versteckt sich das lasche Frankfurter Ordnungsdezernat hinter Einschätzungen von Amtsjuristen. Als ob die eingetretenen Schäden in Höhe von 16.000 Euro durch Vandalismus und Graffiti nicht erwartbar gewesen wären und damit die Wahl des Grüneburgparks als Versammlungsort dem nicht klar entgegengestanden hätte. Bereits hier hat die Versammlungsbehörde die Folgen für die öffentliche Ordnung zu naiv bewertet. Und das Grünflächenamt hatte anscheinend auch nichts gegen den Grüneburgpark als Versammlungsort. Doch gravierender ist, dass es das Camp zuvor bereits mehrmals in Deutschland gegeben hat. Schon vergangenes Jahr in Erfurt gab es im Kontext dieses Camps mehrere schwerwiegende antisemitische Vorfälle. So kam es dann auch hier. Man muss sich als Frankfurter dafür gegenüber der Jüdischen Gemeinde schämen. Als Bilder von israelischen Geiseln am Bauzaun - immerhin von der Stadt finanziert - aufgehängt wurden, schienen die Campteilnehmer auf einmal Probleme mit Grundrechten zu haben, nämlich wenn andere ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit ausüben. Leute wurden bedroht, die Bilder wurden immer wieder abgerissen, nicht genehme Berichterstatter wurden bedrängt. Schließlich kam es zur widerwärtigen Farbattacke auf jüdische Aktivisten. Die auflagenarme Durchführung des Camps war bereits angesichts zu erwartender antisemitischer Vorfälle fragwürdig; dass es nach dem Eintritt dieser Vorfälle nicht abgebrochen wurde, ist noch fragwürdiger. Die Ausreden des Ordnungsdezernats überzeugen in keiner Weise. Frankfurt und der Magistrat haben lustlos und schwach agiert. Mit entschiedenem Eintreten gegen Antisemitismus, was in Deutschland gerade in der jetzigen Zeit so dringend geboten wäre, hat das überhaupt nichts zu tun. Vielen Dank! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Ritter von der FDP. Bitte schön! Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe ja, dass Sie von CDU und AfD versuchen, sich auf die FDP einzuschießen, Sie liegen hier aber tatsächlich falsch. Das sogenannte System Change Camp im Grüneburgpark hat in den vergangenen Wochen viele Diskussionen ausgelöst, und dies auch völlig zu Recht. Natürlich gilt in unserer Demokratie die Versammlungsfreiheit. Diese Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter, die wir in Deutschland haben. Eine Versammlungsbehörde kann nie oder fast nie, und das ist auch gut so, eine Versammlung aufgrund deren Inhalts verbieten. Umso wichtiger ist es aber, dass man die rechtlichen Möglichkeiten nutzt, die sich einem eröffnen, wenn neben dem Inhalt einer Versammlung noch weitere Umstände hinzutreten. Hier ist der Fall anders. Deshalb gilt: Es geht nicht, dass einzelne Gruppen meinen, einen Park, einen öffentlichen Raum für sich beanspruchen zu können, und für zwei Wochen ein ideologisch aufgeladenes Protestcamp errichten und den Park anschließend in einem desolaten Zustand zurücklassen. Und deswegen ist es gelinde gesagt ein Skandal, und das meine ich ganz ernst, ein Skandal, dass das Umweltdezernat und das Grünflächenamt da nicht tätig geworden sind. Wenn einmal eine Versammlung angemeldet wird - und sie muss nur angemeldet und nicht genehmigt werden - und sich von keinem Amt Widerspruch dagegen aufbäumt, zum Beispiel aufgrund von Umweltauflagen, dann funktioniert das nicht. (Zurufe) Es kann dann auch nicht sein, dass ich FAQs bekomme - ich habe die als Ortsbeirat und als Stadtverordneter bekommen -, in denen steht, es ging nicht, es ging nicht. Doch, natürlich hätte es eine Möglichkeit gegeben, wenn man das gewollt hätte. Ganz einfach. Deswegen stelle ich mir die Frage, hat man geschlafen oder hat man das vielleicht sogar ideologisch unterstützt? Ich weiß es nicht. (Zurufe) Der Grüneburgpark ist jedenfalls kein Experimentierfeld für politische Dauerbesetzung. Er ist ein Ort der Erholung, der Natur, ein Ort für Kinder, Familien, Studenten und Spaziergänger, ein Ort für alle Frankfurter. Man darf auch eins nicht vergessen: Er ist auch ein Ort der städtischen Erinnerungskultur. Wenn dort historische Vasen der Familie Rothschild aus Angst vor Vandalismus geschützt werden müssen, wenn Anwohnerinnen und Anwohner den Park nicht mehr wie gewohnt nutzen können, wenn öffentliche Flächen mit Graffitis besprüht, Müllberge hinterlassen und die Rasenfläche durch das Dauercampieren an manchen Stellen fast vollständig zerstört wird und die Stadt am Ende für diese Schäden auch noch 16.000 Euro - heute haben wir andere Zahlen gehört - bezahlen muss, dann ist das einfach nicht akzeptabel. Genau hier zeigt sich, wofür die FDP steht: Wir verteidigen die Versammlungsfreiheit, aber nicht den Missbrauch. Wir schützen das Recht auf Protest, aber nicht das Recht auf Vermüllung, Hass und Zerstörung von Parks. Wir wollen lebendige Debatten ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: (fortfahrend) ... aber keine Verhöhnung von Opfern des 7. Oktobers. Vielen Dank! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Elisa Grote von Volt. Bitte! Stadtverordnete Elisa Grote, Volt: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Also erstmals ist es an Heuchelei ja kaum zu überbieten, dass gerade die AfD als Partei von Holocaustleugnern sich hier aufgrund von antisemitischen Vorfällen besorgt zeigt. (Beifall) Natürlich kann man kritisieren, dass ein mehrtägiges Camp mitten im Park die Nutzung durch Anwohnerinnen und Anwohner eingeschränkt hat. Ja, man hätte hinsichtlich Ort und Zeit jedenfalls Auflagen prüfen können und ich verurteile den Vorfall, bei dem ein jüdischer Aktivist von Teilnehmern des Camps mit Farbe beworfen wurde. Trotzdem hätte das Camp nicht verboten werden können, und das ist auch richtig so. Was mich daran stört, ist, wie polemisch und undifferenziert politische Debatten um Versammlungen wie das System Change Camp geführt werden. (Beifall) Angefangen damit, dass die FDP öffentlich die Umweltdezernentin kritisiert, wohlwissend, dass die Versammlungsbehörde, die dies genehmigt hat, doch FDP-geführt ist. Das finde ich erstaunlich. (Beifall) Dann finde ich erstaunlich, dass eine Partei, die doch in jeder Debatte, die wir hier geführt haben, wo es um rechte Versammlungen, rechte Verlage auf der Buchmesse et cetera geht, Verbote mit Verweis auf den hohen Wert der Grundrechte wie der Versammlungsfreiheit oder der Meinungsfreiheit ablehnt. Wenn es aber dann um Versammlungen aus einem anderen politischen Spektrum geht, scheint dies nicht mehr zu gelten. (Beifall, Zurufe) Wir können uns zwar hier auch kritisch mit den Inhalten von Versammlungen beschäftigen, ein Verbot für jede Versammlung zu fordern, mit deren Inhalten man nicht übereinstimmt, ist jedoch eindeutig falsch. Als Mahnung ein Zitat aus dem Beschluss des VG Frankfurt zum Verbot der Versammlung United for Gaza: "Es sei angemerkt, dass Ermächtigungen zur Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten nicht an die Gesinnung derjenigen, die diese Freiheiten für sich in Anspruch nehmen möchten, sondern an Gefahren für Rechtsgüter anknüpfen, die aus konkreten Handlungen folgen. Für politische Opportunitätserwägungen bleibt vor diesem Hintergrund kein Raum. Insbesondere das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit würde in verfassungswidriger Weise verkürzt, wenn politisch kontrovers diskutierte Versammlungen unter erleichterten Bedingungen verboten werden könnten." Gerade eine Stadt wie Frankfurt, die stolz auf ihre Vielfalt und auf ihre Rolle als Ort kritischer Debatten ist, muss hier ein klares Signal senden. Es muss möglich sein, sachliche Kritik an dem Vorgehen der israelischen Regierung und Mitgefühl mit den Menschen in Gaza zu äußern, ohne dafür als Antisemit bezeichnet zu werden. (Beifall) Gleichzeitig dürfen solche Versammlungen keine Bühne für antisemitische Parolen sein. Politische Versammlungsverbote, die offenkundig einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, sind keine Lösung. Sie sind keine Lösung, um zu einer normalen Debattenkultur zurückzukommen. Sie sind vielmehr Ausdruck einer verkommenen Debattenkultur und dies gilt für beide politischen Lager. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Zieran von ÖkoLinX-ELF. Bitte schön! Stadtverordneter Manfred Zieran, ÖkoLinX-ELF: Hallo! Wenn hier die Sicherheit von jüdischen Menschen in diesem Lande angegriffen und infrage gestellt wird, dann aus der faschistischen Ecke, nämlich von der AfD und ihrem Umfeld. Dauernd werden Menschen auf der Straße angegriffen, und das nicht von Linken. Das vorweg. Ihr habt überhaupt kein Recht, hier mitzudiskutieren. Ich habe schon mal im Ausschuss gesagt, wenn es ein Verbot hätte geben sollen, dann nicht dieses Camps, sondern ein Verbot der AfD, das ist längst überfällig. (Beifall, Zurufe) Das zur AfD und das zu dem Faschismus hier im Lande. Ansonsten gilt Versammlungsfreiheit, egal was man von der einzelnen Meinungsäußerung hält und Versammlungsfreiheit gilt für alle. Wenn sie abgeschafft wird, wenn sie eingeschränkt wird, gibt es keine Demokratie mehr im bürgerlichen Sinne. Das ist vielleicht nicht meine maximale Vorstellung von Demokratie, aber ein Minimum, welches eingehalten werden sollte. Es ist heuchlerisch, hier dauernd dieses Camp anzugreifen wegen irgendwelcher Kleinigkeiten. Aber der Antisemitismus, der fällt bei vielen Rednern völlig hinten runter. Zu den Schäden im Park: Ich habe Komasaufen erlebt im Park, ich erlebe ständig diese Marathonläufe; glauben Sie mir, da geht mehr kaputt als jemals bei irgendeinem System Change Camp. Wir brauchen diese Camps, wir brauchen die Diskussion über die heutige Situation hinaus, wir brauchen eine Perspektive über die Krisen hinaus. Was das Parlament nicht leistet, muss man eben außerparlamentarisch machen. Das haben zumindest Teile dieses Camps versucht. Das ist die eine Seite. Die andere Seite, das, was Volt hier gerade gemacht hat, die Entlastung der Diskussion über Gaza, das läuft mit uns genauso wenig, so wie wir auch umgekehrt diese Ecke nicht akzeptieren. Antisemitismus, auch in einem legitimen System Change Camp, darf nicht geduldet werden. (Zurufe) Kritik an der israelischen Regierung ist das eine. Wenn aber in so einem Camp Schilder hängen, "Free Palestine", "From the River to the Sea", dann ist das die Abschaffung des Existenzrechts von Palästina und das ist Antisemitismus. Punkt. Und dazu muss man genauso stehen, wie man zur Versammlungsfreiheit steht. Man muss linken Antisemitismus genauso ablehnen wie den rechten oder den aus der Mitte. Dazu wird ja auch noch einiges kommen. Jeglicher Antisemitismus muss bekämpft werden und wir werden ihn bekämpfen, auch in unserer eigenen linken Ecke. (Beifall) Wenn hier CDU-Abgeordnete auftreten, ich möchte da nur mal jemanden nennen, Veronica Fabricius, da hat man das Gefühl, aber auch andere, ihr sehnt euch förmlich nach einer Autokratie, ihr sehnt euch förmlich nach Führern ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Manfred Zieran, ÖkoLinX-ELF: (fortfahrend) Manche Leute haben zu viel in Chile erlebt, sage ich da nur. Danke! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es macht mich ein bisschen kirre, dass Sachen, die wir hier seit viereinhalb Jahren praktizieren, scheinbar vergessen werden. Auf das Thema Redezeit gehe ich nicht mehr ein, aber hier noch mal ein Hinweis: Jede Fraktion sowie jedes fraktionslose Mitglied der Stadtverordnetenversammlung hat im Verlauf der Aktuellen Stunde die Möglichkeit, zu höchstens zwei von anderen Fraktionen oder fraktionslosen Stadtverordneten angemeldeten Aktuellen Stunden mit einem Wortbeitrag zu reden. Der nächste Redner ist Herr Dr. Uwe Schulz von BFF-BIG. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, BFF-BIG: Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe überhaupt nichts gegen das System Change Camp. Ich habe keine Probleme mit linken Camps, ich habe keine Probleme mit rechten Camps, das ist alles Ausdruck politischer Diversität in unserer Gesellschaft und ohne Weiteres durch Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gedeckt. Genauso wie ich rechtsextrem sein darf, darf ich linksextrem sein, darf den marxistischen Systemwechsel fordern, die Marktwirtschaft abschaffen wollen und Israel kritisieren. Vor diesem Hintergrund war das von CDU und FDP geforderte Verbot des Camps glatt verfassungswidrig. Die Zulässigkeit von Versammlungen hängt nicht davon ab, ob dort Meinungen vertreten werden, die CDU und FDP genehm sind. Auf der anderen Seite reizen die Campbetreiber auch zu einer Bemerkung. Sie fordern völlig zu Recht für sich Meinungsfreiheit, sind aber nicht bereit, diese auch Menschen zuzubilligen, die anderer Meinung sind. Das ist ein Verhalten, das den Linken nicht völlig wesensfremd ist. Da wird man verbal und körperlich übergriffig und bewirft andere Leute mit Farbbeuteln. Meinungsfreiheit ist aber keine Einbahnstraße. Eine ganz andere Frage ist, ob ein Anspruch gerade auf diesen Veranstaltungsort bestand. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich möchte folgende Gesichtspunkte anführen: Es ist ein Unterschied, ob ich nur einen Vormittag demonstriere oder ob ich für zwölf Tage den Park belege. Die Veranstaltung selbst hatte von den Inhalten her keinen Bezug zum Veranstaltungsort. Es haben andere Orte zur Verfügung gestanden und es geht natürlich auch um die Rechte derer, die den Park nutzen möchten. Des Weiteren spielen natürlich Gesichtspunkte des Naturschutzes eine Rolle. Es ist ja schon beeindruckend, wie hier eine Autoblechlawine dieser Naturschützer in den Park eingefahren ist, anstatt dass sie ihre Utensilien mit Lastenfahrrädern dort hinbringen. (Beifall) Und im Übrigen, die Schäden sind natürlich auch zu Buche zu schlagen. Insofern hätte man eventuell eine realistische juristische Möglichkeit gehabt, einen anderen Veranstaltungsort durchzusetzen. Das hatte beim System Change Camp in Hamburg vor zwei Jahren vor dem dortigen Verwaltungsgericht Erfolg. Aber genau diese Fragen werden wir in dem von uns beantragten Akteneinsichtsausschuss klären. Ich danke Ihnen! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Pauli von den Linken. Bitte schön! Stadtverordnete Dominike Pauli, Linke: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! Folgendes möchte ich zuerst betonen: Die Farbbeutelattacke einer Campteilnehmerin auf einen jüdischen Frankfurter Bürger ist inakzeptabel und ich verurteile sie scharf. Die Campsprecherinnen haben sich davon distanziert, das ist gut so. Verantwortlich bleibt die Tatverdächtige und ich gehe davon aus, Annette hat es vorhin ja auch gesagt, dass es Ermittlungen gibt. Trotzdem ist es gut und richtig, dass das System Change Camp stattgefunden hat. Der Einsatz für Klimagerechtigkeit ist notwendig und hat unsere Unterstützung. Die Debatte um das Camp ist vergiftet und die Vorwürfe sind abenteuerlich, aber leider hat ausgerechnet eine Umweltdezernentin der Grünen, Frau Zapf-Rodriguez, dieses Camp in Frage gestellt und dabei Naturschutz und Versammlungsfreiheit gegeneinander ausgespielt. Sie hätten sich lieber vor die Klimaaktivisten stellen sollen, das wäre sinnvoller gewesen. Alles das, was in dem Zusammenhang passiert ist, reiht sich ein in eine Reihe von autoritärem Gebaren in dieser Stadt, das anderslautende Meinungen verbieten will. Auch die vielen versuchten Demoverbote sind Ausdruck davon. Die Ordnungsdezernentin Rinn wird in der FAZ mit folgendem Satz zitiert: "Wir können uns nicht über das Grundgesetz stellen, das die Versammlungsfreiheit festschreibt." Richtig, und Chapeau, Annette, für deine demokratische Standhaftigkeit! Den zitierten Satz sollten sich CDU und Teile der SPD mal merken, vielleicht hundertmal an eine Tafel schreiben, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Auch dem hessischen Innenminister der CDU, Roman Poseck, der tapfer weiter Verbote fordert, während Gerichte längst anders geurteilt haben, auch dem wäre das zu empfehlen. Und man kann nur im Nachgang etwas unternehmen, wenn es zu justiziablen Vorfällen gekommen ist. Ist das nicht der Fall, gelten Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und die freie Wahl von Ort, Zeit und Art. Deshalb ist jeglicher Generalverdacht unangemessen. Ich verstehe ja durchaus, dass kapitalismuskritische Ansätze, solche NGOs wie Attac, Oxfam und andere, den Rechten und Konservativen unangenehm sind, trotzdem müssen sie das aushalten. Meinungsfreiheit heißt nämlich, kontroverse Meinungen auszuhalten. Und hier unter dem Vorwand der Kosten, das sind 13.000 Euro, habe ich vorhin gehört, die grundgesetzlichen Rechte in Frage zu stellen, ist unsäglich. Jeder Bundesliga-Polizeieinsatz ist deutlich teurer. Und interessant, dass ausgerechnet die CDU linke Aktivitäten verbieten möchte, während ihre Schwesterpartei CSU über ein AfD-Verbot nicht einmal reden will. Der Gerichtssprecher Philipp Kratzer sagte in der FAZ, den Richtern des Verwaltungsgerichts würde es Sorge machen, dass versucht werde, Meinungen im Vorhinein zu verbieten, die unerwünscht sind. Und die Leute sind frei von dem Vorwurf, links zu sein. Der Magistrat der Stadt Frankfurt scheitert seit zehn Jahren immer wieder mit solchen grundgesetzwidrigen Verbotsversuchen und lernt nichts daraus. Hier wäre ein Nachhilfekurs in Sachen Demokratie und Grundgesetz hilfreich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Paulsen von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordneter Uwe Paulsen, GRÜNE: Frau Vorsitzende, liebe Annette Rinn! Spätestens nach dem Vortrag unseres Hausjuristen Uwe Schulz hätte ich gesagt, man hätte versuchen sollen, diese Veranstaltung zu verbieten. Ich sage auch, warum: Wir hatten vor ungefähr 20 Jahren mit der NPD eine ähnliche Diskussion. Die Stadt Frankfurt hat mehrfach NPD-Demos verboten. Wir sind damit vor Gericht nicht durchgekommen, und zwar nicht aus Gründen der Meinungsfreiheit, sondern wegen des Ortes, lieber Manfred Zieran, da sage ich gleich noch etwas dazu. Wir hätten uns einen Großteil der Diskussionen, die wir jetzt haben, um die Frage der Möglichkeit eines Verbots erspart. Lieber Nathaniel Ritter, ich habe in der FAZ gelesen, wie du die Umweltdezernentin angegriffen hast. Ich dachte, du hättest dich geirrt und im Ton vergriffen. Jetzt höre ich das Ganze noch einmal, ohne dass irgendein Argument gebracht wird, was die Umweltdezernentin für ein Verbot hätte verhängen sollen. Hier sind die Frequently Asked Questions und die kann man sich anschauen. Lieber Kollege Kößler, dort findet man auch Antworten auf die Frage, wie man mit den Spielplätzen umgegangen ist. Vernünftig ist man damit umgegangen. Ich bin überzeugt, wir leben in einer Stadt, in der Meinungsfreiheit gilt. Ich verstehe nicht, warum man dort 14 Tage ein Camp machen kann. Das mögen die Juristen entscheiden. Aber wenn ich so etwas höre -so wörtlich -, wie das sei "ideologisch aufgeladen", was ist das für eine Kategorie? Unsere ganze Gesellschaft ist ideologisch aufgeladen. Und weil es so ist, müssen wir auch an diesen Orten darüber diskutieren. Ich lasse mal das Argument weg, dass es besonders viele junge Leute sind. Es wurde über die Frage des Antisemitismus gesprochen. Ich war auch verschiedene Male bei dem Camp. Ich bin dort vorbeigegangen, es liegt sozusagen auf meiner Sportstrecke. Ich verstehe, dass viele Menschen empört über den Krieg der Netanjahu-Regierung sind, über die Form des Krieges im Gazastreifen. Ich bin es auch. Das ist eine Sache und diese Menschen sollen das Recht haben, zu demonstrieren, übrigens nicht nur im Gazastreifen, auch in der West Bank. Eine andere Sache ist es, Bilder von Geiseln abzuhängen, Personen jüdischen Glaubens anzugreifen, mit Farbe zu bespritzen und körperlich zu bedrohen. (Beifall) Das ist in unserer Stadt vollkommen inakzeptabel. Dass unsere Stadt darauf angemessen reagieren kann, das hat sich für viele von uns am letzten Sonntag in der Alten Oper, ich war dabei, gezeigt, als die Münchner Philharmoniker unter dem Dirigat von Lahav Shani gespielt haben. Sie wurden in Gent vom Flandern-Festival ausgeladen, weil sie angeblich zu israelfreundlich seien. Der Intendant der Alten Oper, Dr. Markus Fein, ging auf die Bühne und hat gesagt: "Liebe Münchner Philharmoniker, lieber Lahav Shani, bei uns sind Sie immer willkommen." Das ist Frankfurt. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit der Verwaltungssoftware GA-Lotse hat Frankfurt, in Kooperation mit dem Land Hessen und gefördert von der EU, ein BesF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3432 Mit der Verwaltungssoftware GA-Lotse hat Frankfurt, in Kooperation mit dem Land Hessen und gefördert von der EU, ein Best Practice und eine Blaupause für andere Städte entwickelt. Es ist das größte geförderte Open-Source-Projekt Deutschlands, beispielgebend für Behördendigitalisierung und ausgezeichnet für seine hohe Datensicherheit. Ich frage den Magistrat: Wie plant der Magistrat, GA-Lotse weiterzuentwickeln und andere Städte bei der Implementierung zu unterstützen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Anwesende, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Hauenschild! GA-Lotse ist eine Software für Gesundheitsämter. Diese ist quellcodeoffen - Sie haben es gesagt: Open Source -, was bedeutet, dass sie im Rahmen der Lizenzbedingungen öffentlich zugänglich gemacht wird und für Nutzungsbedarfe verändert, eingesehen und weitergegeben werden darf. Mit dieser Software hat Frankfurt die Digitalisierung des Gesundheitsamtes ganz wesentlich vorangebracht und dabei auch höchste Sicherheitsstandards umgesetzt. Die Abhängigkeit von einem großen Softwareunternehmen wurde bewusst vermieden, um die Struktur für besonders sensible Gesundheitsdaten zu steuern. Zugleich haben Bürger:innen einen einfacheren Zugang zu den Angeboten des Amtes. GA-Lotse ist seit dem 1. Oktober 2024 im Gesundheitsamt eingeführt und wird nach aktuellem Planungsstand ab dem 1. April 2026 durch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main in eigener Zuständigkeit weiterbetrieben und entwickelt. Aktuell sind neben dem Grundmodul inklusive Onlineportal für Bürger:innen die Module Einschulungsuntersuchung, Hygienebegehungen, zahnärztliche Reihenuntersuchung in Kindergärten und Schulen sowie Statistik im Einsatz. Ab Herbst 2025, also demnächst, werden Impfberatung, Masernschutz, amtsärztliche Gutachten, HIV- und STI-Beratung und Medizinalkartei folgen. Die Stadt Frankfurt am Main kooperiert zum Projekt GA-Lotse mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege sowie mit externen Dienstleistern. Die Softwareentwicklung für die Digitalisierung der Gesundheitsämter wurde im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst beantragt, bewilligt und wird mit Fördermitteln der Europäischen Union bis 31.03.2026 finanziert. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Software ist in Eigenregie mit eigenem Personal, aber auch mit herstellerlizenzierter Software möglich. Mit GA-Lotse ist eine hochgeschützte und effektive Datenverarbeitung entstanden. Ohne Abhängigkeit von Softwareherstellern kann somit digitale Souveränität für Frankfurt hergestellt werden. GA-Lotse wurde 2025 mit dem InfoSec Impact Award ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Frau Stadträtin, wir stoppen die Zeit, bis der Lärm etwas vorbei ist und alle Stadtverordneten ... Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Ihr seid alle nur neugierig. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ja, gut, die Hoffnung stirbt zuletzt, aber wir warten, bis zumindest die Stadtverordneten sich auf ihre Plätze begeben haben. Der Gong bedeutet, bitte die Plätze einnehmen. Wir können leider nichts dafür. Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) So, jetzt sind, glaube ich, alle Fotos und Filme gemacht und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. GA-Lotse wurde mit dem InfoSec Impact Award des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ausgezeichnet - das heißt, wir haben auch Preise gewonnen - und gehört zu den drei Finalisten des Open-Source-Wettbewerbs. Innerhalb der Stadtverwaltung haben sowohl das Frankfurter Umweltamt als auch die Branddirektion bereits ihr Interesse an einer Nachnutzung von GA-Lotse außerhalb der Gemeinschaft von Gesundheitsämtern bekundet. Auch so etwas ist möglich. Bis zum Ende des Förderzeitraums am 31.03.2026 erfolgt die Bereitstellung bereits etablierter Services für hessische Kommunen unentgeltlich, da die Kosten durch die EU-Fördermittel gedeckt sind. Es gibt weiterhin ein hohes Interesse an der Nachnutzung innerhalb und außerhalb der Gesundheitsämter Hessens. Innerhalb Hessens haben elf Gesundheitsämter GA-Lotse bereits im Einsatz. Zwei Gesundheitsämter befinden sich im Roll-out. Die Zukunft des Projekts GA-Lotse nach Ende des Förderzeitraums befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen der Stadt Frankfurt, den hessischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste ist von Herrn Hauenschild von Volt und die zweite von Frau von Franqué von den GRÜNEN. Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Sie hatten ja gesagt, dass schon im Herbst neue Funktionen live gehen, das freut mich zu hören. Ist darüber hinaus schon geplant, auch noch weitere Entwicklungen zu machen und gibt es noch weitere Funktionen, die geplant sind? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Ja, wie gesagt, es sind jetzt noch diese Module geplant und dann kommt es ehrlich gesagt darauf an, wie das Land Hessen diese Entwicklung weiterhin begleitet. Wir hatten den Auftrag und auch die Fördermittel der EU, um ein digitales Programm für Gesundheitsämter zu entwickeln. Diesen Auftrag haben wir vollumfänglich und preisgekrönt erfüllt. Deshalb gehen wir da voran und sind auch wirklich ein Vorbild. Für die zentrale Koordination und weitere Steuerung ist das Land Hessen in der Pflicht. Die Verantwortung für das Ausrollen dieser digitalen Möglichkeiten auf andere hessische Gesundheitsämter liegt bei den Landesbehörden. Von unserer Seite kann ich sagen, dass alles vorbereitet ist. Wir stehen auch weiterhin für die Beratung zur Verfügung. Wir können aber auch garantieren, dass wir für das, was wir hier in Frankfurt brauchen, auch über den Förderzeitraum hinaus alle Sicherheitsaspekte weiterentwickeln werden und auf dem Stand schon mal wirklich Meilen weiter sind, als wir das vor ein paar Jahren noch waren. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die letzte Zusatzfrage kommt von Frau von Franqué von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Friederike von Franque, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Voitl! Mit diesem preisgekrönten Projekt wird Frankfurt in Zukunft Geld sparen oder sich jedenfalls zukunftsorientiert aufstellen können. Was wünschen Sie sich denn vom Land Hessen, damit es seiner Verantwortung für dieses hessenweit angelegte Projekt gerecht wird? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Vielen Dank für diese Nachfrage, die ja zwei Teile hatte. Was das zukunftsorientierte Aufstellen angeht, sind wir wirklich ein großes Stück weiter - dank des ehemaligen Stadtrats Stefan Majer, der heute auch hier ist. Ich war früher seine Büroleiterin, auch während der Coronapandemie, und eine meiner Aufgaben war damals, bei allen Ämtern anzurufen und zu fragen, ob sie noch irgendwo im Keller Faxgeräte haben, weil wir nämlich all diese Laborbefunde nicht digital, sondern ernsthaft per Fax verschicken mussten. Deshalb haben wir die in den Kellern der ganzen Stadtverwaltung zusammengeklaubt und ins Gesundheitsamt geschleppt. Ich kann Ihnen garantieren, mit der Software, die jetzt da ist, wird uns das nicht mehr passieren. Und was ich mir vom Land wünsche, ist, dass jetzt eben Verantwortung für die Koordination und die Steuerung in Hessen übernommen wird. An welcher Stelle das passiert, muss das Land entscheiden. Aber klar ist, dass Frankfurt vorangegangen ist. Wir haben unseren Auftrag erfüllt, aber in erster Linie sind wir zuständig für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger und das wollen und werden wir auch sein. Die Verantwortung für das Land Hessen - also für die Region des Landes Hessen - muss auch die Landesregierung Hessen übernehmen. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3432 Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt: Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wurde aus anderen Kommunen schon oft auf das Programm GA-Lotse angesprochen. Es ist eine ausgesprochen gelungene Best Practice, die wir hier in Frankfurt haben, welche als modulare, datensichere Open-Source-Lösung für einen Kulturwandel in unserer Verwaltung steht. Als größtes mit EU-Mitteln und Landesmitteln gefördertes Open-Source-Entwicklungsprojekt setzt der GA-Lotse deutschlandweit Maßstäbe, was möglich ist, wenn wir entschlossen und mit einem starken Team die Digitalisierung unserer Ämter vorantreiben. Die Vorteile solcher Lösungen sind vielfältig. Durch die eingesparte Zeit in der Verwaltung können sich unsere Mitarbeitenden um wertvollere Aufgaben kümmern und sich mehr auf die Beratung der Bürger:innen fokussieren. Diese wiederum haben eine zeitgemäße Lösung, um mit der Verwaltung in Kontakt zu treten und zum Beispiel Termine auszumachen. Durch aussagekräftige Daten und gezielten Zugriff kann nicht zuletzt die Arbeit der Verwaltung besser und effizienter werden. Auch in puncto Sicherheit ist der GA-Lotse einzigartig. Mit modernsten Datenschutz- und Privacy-Standards entwickelt, wurde das Projekt 2025 mit dem InfoSec Impact Award ausgezeichnet - eine Anerkennung, die zeigt: Hier ist nicht nur Funktionalität, sondern auch Vertrauen gewährleistet. Außerdem sind solche Entwicklungen Gold wert. Als fertiges Produkt kann der GA-Lotse nach dem EfA-Prinzip in ganz Deutschland ausgerollt und um weitere Funktionen ergänzt werden. Das lohnt sich nicht nur für uns als Gesellschaft, sondern könnte auch Geld in die städtischen Kassen spülen. Der GA-Lotse ist also ein Projekt, welches wir auf jeden Fall weiter ausbauen müssen. Es ist eine Investition in die Zukunft der Verwaltung, in die digitale Souveränität Deutschlands und in das Vertrauen der Bürger:innen. Die Entwicklerinnen und Entwickler des GA-Lotsen hatten die Chance, alles richtig zu machen und einen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen, und das haben sie auch. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Dem Ernst Strüngmann Institut, ESI, wurden Tierversuche an Affen, Mäusen und Ratten genehmigt - obwohl solche Versuche vF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3433 Dem Ernst Strüngmann Institut, ESI, wurden Tierversuche an Affen, Mäusen und Ratten genehmigt - obwohl solche Versuche von vielen Menschen und Tierschutzorganisationen, darunter auch PETA, als ethisch nicht vertretbar und als Tierquälerei eingestuft werden. Die Genehmigung hat zu erheblicher öffentlicher Kritik geführt. Am 6. Juli fand in Frankfurt eine lautstarke Demonstration gegen diese Praxis statt. Ich frage: Welche konkreten Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um Tierversuche in Frankfurt zukünftig zu unterbinden? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren! Für die Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen ist die Abteilung Veterinärwesen der Stadt Frankfurt seit Ende 2015 nicht mehr zuständig. Zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Abteilung Veterinärwesen hat daher weder eine rechtliche Zuständigkeit noch Einfluss auf entsprechende Genehmigungen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von der Fragestellerin. Bitte! Stadtverordnete Pearl Hahn, FRAKTION: (Zusatzfrage) Ärzte gegen Tierversuche sowie viele andere Organisationen argumentieren, dass Tierversuche unnötiges Leid verursachen, da es bessere und günstigere Methoden gibt, zum Beispiel Versuche an menschlichen Zellen, sogar ohne Biopsie. Leider fehlt es an Know-how, da tierversuchsfreie Forschung in der Wissenschaft noch nicht überall gelehrt wird und somit auch noch nicht als Standard etabliert wurde. Frankfurts Handlungsfelder sind zwar begrenzt, aber vorhanden. Was halten Sie von der Idee, einen Frankfurter Preis für wissenschaftliche Forschung, die explizit auf Tierversuche verzichtet, zu etablieren und eine Kampagne zu starten, die für mehr Aufklärung sorgt? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Das ist jetzt für mich natürlich ein völlig neuer Vorschlag. Ich glaube nicht, dass so eine Idee bei meinen Ämtern richtig angesiedelt wäre. Es ist prinzipiell so, dass wir auch in anderen Bereichen mit dem Regierungspräsidium zu tun haben und ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Regierungspräsidium nicht besonders beeindruckt ist, wenn die Stadt Frankfurt gute Vorschläge macht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurt pflegt eine enge Zusammenarbeit mit vielen Partnerstädten durch zahlreiche Projekte und Veranstaltungen. DieseF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3434 Frankfurt pflegt eine enge Zusammenarbeit mit vielen Partnerstädten durch zahlreiche Projekte und Veranstaltungen. Diese internationalen Beziehungen bereichern die Stadt und fördern den kulturellen Austausch. Ich frage daher den Magistrat: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, im Rahmen der Weihnachtsbeleuchtung jährlich eine Straße im landestypischen Stil einer Partnerstadt in Zusammenarbeit mit dieser festlich zu gestalten, um so den Charakter der Partnerschaft erlebbar zu machen und die Verbundenheit sichtbar werden zu lassen? Antwort des Magistrats: Frankfurt ist vieles: Finanzmetropole, Wissenschaftsstandort, wirtschaftlicher Taktgeber der Region. Aber vor allem ist Frankfurt eines: weltoffen. Über 18 Städtepartnerschaften zeugen von diesem Selbstverständnis. Und genau dieses Miteinander über Grenzen hinweg soll in den kommenden Jahren noch sichtbarer und erlebbarer werden. Daher begrüßt der Magistrat diesen Impuls ausdrücklich. Denn eines ist klar: Eine stimmungsvolle Weihnachtsbeleuchtung stärkt nicht nur das Image unserer Stadt. Sie schafft Atmosphäre, fördert die Aufenthaltsqualität und unterstützt ganz konkret Handel und Gastronomie. Vor diesem Hintergrund evaluieren wir aktuell verschiedene Möglichkeiten, wie wir partnerstädtische Elemente kreativ und wirkungsvoll in die Weihnachtszeit einfließen lassen können. So prüfen wir gegenwärtig die Möglichkeit einen "Weihnachtsmarkt der Partnerstädte" ab dem Jahre 2026 ausrichten zu können. Dort soll die Vielfalt unserer kommunalen Partner durch kulinarische und kulturelle Beiträge lebendig und erlebbar werden. Die gestalterische Einbindung landestypischer Elemente - einschließlich der Beleuchtung - ist Bestandteil unserer laufenden Konzeptprüfung. Zudem sind auch Lichtakzente an anderen Stellen denkbar: Die zentrale Beleuchtung entlang der Zeil, der Freßgass und weiterer Hauptachsen wird durch das Stadtmarketing koordiniert. Auch hier wäre die Beleuchtung eines Straßenzuges im landestypischen Stil unserer Partnerstädte denkbar. Die Beleuchtung in den Stadtteilen wird teils durch das "Pilotprojekt Weihnachtsbeleuchtung" in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung, teils durch Vereinsringe oder andere Akteure organisiert. Aus technischen und organisatorischen Gründen erfolgt die Beschaffung dabei in der Regel einheitlich. Etwaige Individualisierungen sind aber möglich und finden teilweise bereits statt. Einer Weiterentwicklung steht auch die Wirtschaftsförderung offen gegenüber und ist zum Austausch mit interessierten Partnern bereit. Über die Ergebnisse der Prüfungen - insbesondere mit Blick auf die Planungen zum Weihnachtsmarkt 2026 - werden wir berichten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der letzten Fragestunde gestand der OB, er sei intellegtuell überfordert mit den Fragen der Gartenpartei. Dabei gehtF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3435 In der letzten Fragestunde gestand der OB, er sei intellegtuell überfordert mit den Fragen der Gartenpartei. Dabei geht es um emotionale Intelligenz. Der Dalailama war kürzlich zu Besuch in Frankfurt, "Mitgefühl" dafür steht er. Es gab in der Corona Zeit viele Menschen, die haben sich auf den Schlips getreten gefühlt, von Josef, Steinmeier und zum Beispiel Frau Facer. Im hier und jetzt zu bleiben, war damals unerträglich. Ihren Raum (nicht nur im Römer) bekamen Menschen entzogen. ich frage den OB und appliere an sein Mitgefühl: Wissen Sie noch, was die Frau in der Corona Zeit am schlimmsten fand, die ich aus der Vorstellung "Testzentrum" (https://mrna-entertainment.de) in der letzten aktuelle Stunde zitierte? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Schwichtenberg! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nein. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Schwichtenberg hat eine Zusatzfrage. Bitte! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Das spricht leider nicht für Ihr Mitgefühl. Ich sage es Ihnen, die Frau hat am meisten gelitten unter der Spaltung in der Gesellschaft. Ich werde gleich in der Aktuellen Stunde von einer Schauspielerin erzählen, der ist was widerfahren. Bleiben Sie hier sitzen und hören Sie zu, dann können Sie in der nächsten Fragestunde auch meine Fragen beantworten. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3435 Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Lange Zeit war fragen verboten. Was du auch immer fragen wolltest, es war rechts, es war SA - Schwurbelalarm. Der satirische Abend "Testzentrum" von Prayon und Binger hat mich schwer beeindruckt. Christine Prayon stand übrigens letzten Freitag in der "Käs" auf der Bühne mit dem Stück "Abschiedstour" und hat den Spagat zwischen eigenem Impfschaden, Coronaaufarbeitung und eigenem Abschied wieder prächtig hinbekommen. Möge der Abschied doch noch ewig dauern! Menschen mit Rückgrat gibt es viel zu wenige. Damit sind wir beim Oberbürgermeister Josef, der heute mal wieder versagt hat. An die Frau, welche die Spaltung der Gesellschaft in der Coronazeit am allerschlimmsten fand, konnte er sich nicht erinnern. Ich hatte die Frau in der letzten Aktuellen Stunde erwähnt. Es wäre ein Leichtes gewesen für Josef, heute die Spaltung der Gesellschaft aufzugreifen und daran zu erinnern. Doch den Türken in der Coronazeit, der so viel Rassismus erlebte, nur weil er sich nicht impfen ließ, hat Josef nicht auf dem Schirm, genauso seine Angst, für immer weggesperrt und vergessen zu werden. Sie erahnen es schon, heute kommt eine neue Person ins Spiel, eine junge Schauspielerin, die jetzt "Nazi" ist. Hören Sie gut zu, Herr Josef. Das ist meine Frage für die nächste Aktuelle Stunde. Also, Coronaaufarbeitung, indem man sich an die Gefühle leidender Menschen erinnert. Darum geht es hier. Philine Conrad kam an das Mikro, selbst Schauspielerin in Bonn bei dem satirischen Abend "Testzentrum". Sie berichtete: Ein Workshop, den sie im Theater mit Jugendlichen geben sollte, wurde kürzlich abgesagt, weil sie sich vor Jahren kritisch gegen Impfungen ausgesprochen hat. Das passiert in 2025. Sie verliert einen Auftrag und plötzlich steht sie wieder in der Naziecke. "Meine Güte, wo bleibt die Aufarbeitung all die Jahre? Wo soll das hinführen?", fragte sie, und ich frage Sie hier im Saal: Wo soll das hinführen? Spaltung überwinden, aufeinander zugehen, dafür warb sie. Doch kann sich das auch unser Oberbürgermeister merken? Sie erfahren es in der nächsten Fragestunde. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - 2019 beschloss das Frankfurter Stadtparlament, dass die ABG Frankfurt Holding in Nieder-Erlenbach über 80 DoppelhaushälfF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3436 2019 beschloss das Frankfurter Stadtparlament, dass die ABG Frankfurt Holding in Nieder-Erlenbach über 80 Doppelhaushälften errichtet und zu rund 400.000 Euro verkauft. Laut Frankfurter Rundschau vom 01.07.2025 plant die ABG nun, erneut 72 Doppelhaushälften zu bauen, beauftragt mit der Ausführung das Bauunternehmen Ten Brinke. Ich frage den Magistrat: Warum errichtet die städtische ABG - deren Aufsichtsratsvorsitzender OB Mike Josef ist - trotz des großen Bedarfs an sozialen Mietwohnungen Einfamilienhäuser zum Verkauf, anstatt wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt vorrangig bezahlbare und soziale Mietwohnungen zu bauen? Antwort des Magistrats: Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: Im Jahr 2019 beschloss das Frankfurter Stadtparlament, dass die ABG Frankfurt Holding in Nieder-Erlenbach über 80 Doppel-haushälften errichtet und zu rund 400.000 Euro verkauft. Laut Frankfurter Rundschau vom 01.07.2025 plant die ABG nun, erneut 72 Doppelhaushälften zu bauen, beauftragt mit der Ausführung ist das Bauunternehmen Ten Brinke. Ich frage den Magistrat: Warum errichtet die städtische ABG - deren Aufsichtsratsvorsitzender OB Mike Josef ist - trotz des großen Bedarfs an sozialen Mietwohnungen Einfamilienhäuser zum Verkauf, anstatt wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt vorrangig bezahlbare und soziale Mietwohnungen zu bauen? Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es antwortet Herr Professor Gwechenberger. Bitte schön! Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz! Die ABG Frankfurt Holding ist nicht in den Bau der Reihen- und Doppelhäuser involviert, sondern in den Bau und die Vermietung von Mehrfamilienhäusern, inklusive gefördertem Wohnungsbau. Im geplanten Wohngebiet sollen sowohl Einfamilienhäuser als auch Wohnungen im Geschosswohnungsbau entstehen. Die Einfamilienhäuser werden nicht von der ABG Frankfurt Holding errichtet. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Zur Deckung des dringenden Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen sind 30 Prozent der Flächen für die soziale Wohnraumförderung vorgesehen. Weiterhin sind auch Flächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte geplant, die im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben werden. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Yilmaz hat eine Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, hier ist der Artikel der Rundschau. Ich frage noch einmal: In Frankfurt leben Tausende Familien mit Kindern in Notunterkünften. Nahezu die Hälfte der Stadtbevölkerung hat einen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Wie kann der Magistrat unter diesen Bedingungen rechtfertigen, dass die städtische ABG Holding Einfamilienhäuser zum Verkauf baut? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz, es wird nicht besser, wenn Sie mir eine Frage stellen und ich Ihnen eine Antwort gebe, bis Sie die gleiche Frage nur noch einmal stellen und das Ganze wiederholen. Ich gebe Ihnen immer wieder eine Antwort und belege das Ganze mit Fakten. (Beifall) Sie stellen dann wieder die gleiche Frage, sowohl hier im Parlament als auch im Ausschuss. Sie stellen immer wieder die gleiche Frage und ich gebe Ihnen eine Antwort. Sie stellen wieder die gleiche Frage und ich beantworte sie wieder. Sie stellen wieder die gleiche Frage und so weiter. Das ist ein bisschen wie bei "Und täglich grüßt das Murmeltier", was wir hier machen. Noch einmal als Antwort: Die ABG Frankfurt Holding baut in dem Wohngebiet, das Sie hier benannt haben, und auch in anderen Wohngebieten keine Einfamilienhäuser zum Verkauf und auch keine Eigentumswohnungen zum Verkauf. (Zurufe) Ich versuche es noch einmal zu erklären. Dieses Areal wird von der ABG Frankfurt Holding und von Ten Brinke entwickelt. Ten Brinke ... (Zurufe) Wenn Sie mir zuhören würden ... Soll ich es jetzt beantworten oder nicht? Soll ich es beantworten? (Zurufe) Ja, also das Gebiet wird gemeinsam von der ABG und von Ten Brinke entwickelt. Ten Brinke baut Einfamilienhäuser und verkauft diese Einfamilienhäuser. Die ABG baut Mehrfamilienhäuser. Teilweise baut auch Ten Brinke für die ABG die Mehrfamilienhäuser. Die ABG kauft diese Mehrfamilienhäuser ab und wird die Mietwohnungen behalten, Ten Brinke wird die Eigentumswohnungen und Reihenhäuser verkaufen. Das sind aber nicht Häuser der ABG. Das sind Grundstücke, die Ten Brinke gekauft hat und die Ten Brinke auch gehört haben. Die gehören nicht der ABG. Gibt es noch eine Frage? Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit 2019 wird Frankfurt mit roten Fahrradwegen markiert. Diese sollen unter anderem dazu beitragen, Sicherheit für RadfF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3437 Seit 2019 wird Frankfurt mit roten Fahrradwegen markiert. Diese sollen unter anderem dazu beitragen, Sicherheit für Radfahrer zu gewährleisten, aber auch, den Autoverkehr aus der Stadt zu verbannen. Ein Ende dieser Antiautoaktion ist nicht abzusehen. Ich frage den Magistrat: Was haben diese Verkehrsbehinderungen den Steuerzahler bis jetzt gekostet? Antwort des Magistrats: Stadtrat Wolfgang Siefert: Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Bäppler-Wolf! Sinn der Rotmarkierung - und da muss ich Ihnen gleich zu Beginn widersprechen - ist es nicht, den Autoverkehr aus der Stadt zu verbannen, so wie Sie es behauptet haben. Es geht vielmehr darum, nach sieben Jahrzehnten autogerechter Verkehrs- und Stadtplanung die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer durch Sichtbarkeit zu erhöhen, gerade an stark befahrenen Straßen, Kreuzungen und Einmündungen. Jeder Verkehrsteilnehmer soll Raum für sich haben: die Fußgänger die Fußwege, die Radfahrer die Radwege und die Autofahrer die Straßen, so wie es für ein gutes Miteinander wichtig ist. Sie wissen auch, das Ganze beruht nicht auf einer Erfindung meines Dezernats, sondern auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, den diese nach dem Radentscheid, der mit großer Unterstützung der Bürgerschaft in der Stadt Frankfurt erfolgt ist, gefasst hat. In einigen Bereichen dienen die roten Fahrradwege außerdem zur Beschleunigung des Busverkehrs sowie zur Einhaltung von Hilfsfristen der Feuerwehr und der Rettungsdienste. Damit diese die Strecken auch im Notfall benutzen können, machen wir sie an manchen Stellen auch breiter, als sie für den Radverkehr eigentlich nötig wären. Um auf Ihre Frage nach den Kosten einzugehen: Die Kosten für Markierungen in roter Farbe werden nicht explizit erfasst. Um solche Zahlen zu benennen, müssten auf Ihre Frage hin jetzt sämtliche Rechnungen für Straßenmarkierungen seit 2019 händisch ausgewertet werden. Der Magistrat bedauert deshalb, dass er in der Kürze der Zeit und mit einem vertretbaren Aufwand die gewünschte Statistik nicht liefern kann. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt zwei Zusatzfragen, die erste kommt von Herrn Nagel von der CDU und die zweite von Herrn Pfeiffer von BFF-BIG. Bitte schön, Herr Nagel! Stadtverordneter Frank Nagel, CDU: (Zusatzfrage) Herr Dezernent, ich darf den Stadtverordneten Thomas Bäppler-Wolf zitieren: "Ein Ende dieser Anti-Auto-Aktion ist nicht abzusehen." Was sagen Sie zu diesem Satz? Stadtrat Wolfgang Siefert: (fortfahrend) Ich habe ja im Endeffekt schon alles dazu gesagt, Herr Nagel. Sinn der Rotmarkierung ist es nicht, den Autoverkehr aus der Stadt zu verbannen, und damit ist es auch keine Anti-Auto-Aktion, sondern eine Pro-Fahrradfahrer-Aktion. Ich weiß, Sie sind ja auch viel mit dem Fahrrad unterwegs, und ich weiß, wie sehr Sie die Radwege auch selbst schätzen und benutzen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Pfeiffer von BFF-BIG stellt die zweite Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Siefert, vielen Dank für Ihre Ausführungen! Sie haben schon auf den Stadtverordnetenbeschluss aus 2019, "Fahrradstadt Frankfurt", rekurriert. Ich würde Sie mit meiner Frage bitten, meiner Erinnerung nachzuhelfen: Sie waren damals Stadtverordneter, ich auch. War es so, dass Thomas Bäppler-Wolf damals Teil der SPD-Fraktion war, die gemeinsam mit CDU und GRÜNEN diesen Beschluss gefasst hat? Stadtrat Wolfgang Siefert: (fortfahrend) Nach meiner Erinnerung, ja, aber ich will mich da jetzt auch nicht festlegen. Ich führe keine Statistik, welche Stadtverordneten wann welcher Fraktion angehört haben, da gibt es ja öfter einmal Wechsel. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetags, worunter auch Frankfurt zählt, waren bis zum 6. August aufgefordert, RüF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3438 Die Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetags, worunter auch Frankfurt zählt, waren bis zum 6. August aufgefordert, Rückmeldung zur Frage des Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu geben. Beide Verordnungen plant die Landesregierung auslaufen zu lassen. Daher frage ich den Magistrat: Wie hat sich der Magistrat gegenüber dem Hessischen Städtetag positioniert? Antwort des Magistrats: Das von der Hessischen Landesregierung beabsichtigte Auslaufen der Genehmigungsvorbehalte nach § 250 BauGB wird vom Magistrat kritisch beurteilt, da der Vorbehalt für die Umwandlung von Wohnungseigentum ein wesentliches Instrument ist, um die nachhaltige Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen zu sichern und die weitere Verdrängung der Wohnbevölkerung bzw. hochwertige Modernisierungen abzudämpfen. Der Magistrat hat sich deshalb gegenüber dem Hessischen Städtetag ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Instrumente nach § 2 und 3 der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung auch weiterhin nutzen zu können. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Kabinettbeschluss: 18.06.2025 - wird eine Verlängerung von § 250 BauGB bis zum 31.12.2030 angestrebt. Auch von den hessischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte dann das Genehmigungserfordernis als notwendig erachtetes Instrument genutzt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Baustellenkommunikation funktioniert offline und online nicht verlässlich. Beispielsweise fehlten Vorabhinweise im SF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3439 Die Baustellenkommunikation funktioniert offline und online nicht verlässlich. Beispielsweise fehlten Vorabhinweise im Straßenraum in der Wilhelmshöher Straße . Online waren Angaben fehlerhaft oder unvollständig: Die Bockenheimer Landstraße wurde als durchgehende Einbahnstraße geführt, obwohl nur ein Abschnitt betroffen ist; die Vollsperrung in Alt-Schwanheim wurde gar nicht angezeigt. Diese Ausfälle erzeugen Unsicherheit und vermeidbare Staus. Es braucht klare Prozesse, feste Vorlaufzeiten, eindeutige Zuständigkeiten und ein wirksames Monitoring. Ich frage den Magistrat: Wie wird sichergestellt, dass Sperrungen und Umleitungen sowohl im Straßenraum als auch online rechtzeitig kommuniziert werden? Antwort des Magistrats: Vorab möchte der Magistrat auf die ausführlichen Schilderungen zu den vorliegenden Prozessen der Baustellenkommunikation in der Antwort zur Frage Nr. 3303, Fragestunde am 05.06.2025, hinweisen. Im Nachfolgenden sind die Kommunikationsmaßnahmen zu den genannten Baumaßnahmen dargelegt, welche sicherstellten, dass die Sperrungen/Umleitungen rechtzeitig kommuniziert wurden. Zur Wilhelmshöher Straße: Durch die Vorhabenträgerin wurde die Maßnahme seit Anfang Juli mit Flyern, Anwohnerschreiben und Pressemitteilungen umfangreich kommuniziert, so wie der Magistrat es insbesondere von stadtnahen Unternehmen erwartet. Verkehrlich informierend hat die Straßenverkehrsbehörde in der Wilhelmshöher Straße, so im Bereich der Hausnummer 80, ein großes Verkehrsschild angeordnet, das mindestens drei Werktage vorher aufzustellen war. Weitere acht Tafeln dieser Art wurden um Seckbach herum aufgestellt. Zur Bockenheimer Landstraße: Die Hauptbotschaft der Kommunikation hierzu ist, dass die Bockenheimer Landstraße nur in eine Richtung befahrbar ist und die ausgewiesene Umfahrungen zu nutzen sind. So soll verhindert werden, dass etwaiger Durchgangsverkehr Schleichwege durch die Wohngebiete nutzt. Details für die Anfahrt von Anliegern, welche die Bockenheimer Landstraße abschnittsweise in beiden Richtungen befahren können, findet man auf der Informationsseite zu dieser Baumaßnahme - https://mainziel.de/baumassnahme-bockenheimer-landstrasse - sowie in den digitalen Verkehrsdaten, welche Navigationsanbietern usw. zur Verfügung gestellt werden. Zu Alt-Schwanheim: Wie auf der Informationsseite zur Baustellenübersicht auf mainziel.de dargelegt - https://mainziel.de/baustellenuebersicht -, beschränkt sich die Online-Kommunikation zu den Baustellen derzeit auf das sogenannte strategische Straßennetz, das heißt Hauptverkehrsstraßen und Grundnetzstraßen. Warum ist das so? Die Verlässlichkeit und Aktualität der relevanten Informationen kann für die Vielzahl an Maßnahmen - bis zu 12.000 Bau- und Arbeitsstellen im Jahr - nicht in Gänze gewährleistet werden. Das ist jedoch für die digitalen Informationsdaten zu den Baustellen notwendig, da diese auch an die Anbieter:innen von Verkehrstelematikdienstleistungen sowie das "Blaulichtnavi" unserer Branddirektion gehen. Daher konzentriert sich das Straßenverkehrsamt auf die aktuell 207 aktive Bau- und Arbeitsstellen im strategischen Netz. Die Vollsperrung in Alt-Schwanheim betraf nicht das strategische Netz, sodass diese auch nicht über mainziel.de kommuniziert wurde. Jedoch wurden an sieben Standorten großformatige Verkehrszeichen angeordnet, die Bauabschnittsweise sieben Tage vor Maßnahmenbeginn zu stellen waren. Ferner hat das für das Vorhaben verantwortliche Amt 66 hier mit einem Flyer informiert, der relevanten Stakeholdern auch per Mail zuging. Weil sich die Kommunikationsbedürfnisse der Bürger:innen verändert haben, prüft der Magistrat derzeit die Optimierung der digitalen Kommunikationskanäle. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Ende letzten Jahres hieß es als Antwort auf die Frage, wann Frauen und Mädchen das digitale Angebot des FrauenNachttaxisF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3440 Ende letzten Jahres hieß es als Antwort auf die Frage, wann Frauen und Mädchen das digitale Angebot des FrauenNachttaxis nutzen könnten, dass eine Pilotphase in 2025 beginnen könne, sobald die organisatorischen und technischen Voraussetzungen gegeben seien und eine Firma für das Abrechnungssystem beauftragt sei. Ich frage den Magistrat: Ist nun ein halbes Jahr später mit dem Beginn der Pilotphase zu rechnen, und wenn nicht, womit ist dies zu begründen? Antwort des Magistrats: Wie schon berichtet, sind an der Umsetzung des FrauenNachtTaxis mehrere Ämter und die Taxivereinigung beteiligt. Außerdem sind umfassende Vergaberichtlinien zu beachten. Um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, sind umfangreiche Abstimmungen erforderlich. So braucht es eine Ablauforganisation von der Registrierung bis zur Prüfung der Fahrtenbelege sowie ein digitales Registrierungs- und Abrechnungsverfahren zwischen Nutzerinnen, Taxizentrale und Stadt Frankfurt. Dabei stellt die Validierung von Nutzerinnen, die nicht in Frankfurt gemeldet sind, eine besondere Herausforderung dar. Der Umsetzungsprozess gestaltet sich daher sehr komplex. Um dennoch, wie angekündigt, in diesem Jahr mit der Pilotphase beginnen zu können, hat der Magistrat in Rücksprache mit den Antragsstellenden entschieden, die Pilotphase in zwei Schritten umzusetzen. In einem ersten Schritt werden die Gutscheine in einem Wert von sechs Euro vorerst nur in Papierform ausgegeben. Die Taxivereinigung hat ein vertragliches Angebot und einen Gestaltungsvorschlag für den Gutschein vorgelegt, der nur noch mit den ausgebenden Stellen abgestimmt werden muss. Parallel wird die bevorzugte digitale Gutscheinvergabe weiter vorbereitet, die dann im nächsten Jahr umgesetzt werden kann. Mit diesem zweistufigen Verfahren wollen wir Frauen und Mädchen die Nutzung des FrauenNachtTaxis so bald als möglich zugänglich machen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In den letzten Jahren wurde regelmäßig seitens der Stadt Frankfurt versucht, Demonstrationen aufgrund von prognostiziertF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3441 In den letzten Jahren wurde regelmäßig seitens der Stadt Frankfurt versucht, Demonstrationen aufgrund von prognostizierten Straftaten zu verbieten. Die Verbote wurden daraufhin vom Frankfurter oder dem Hessischen Verwaltungsgericht gekippt und die Demonstrationen konnten stattfinden. Ich frage den Magistrat: Wie rechtfertigt die Stadt diesen massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit und welche Kosten sind jeweils mit solchen gescheiterten und juristisch nicht haltbaren Verboten für die Stadt Frankfurt verbunden? Antwort des Magistrats: Die Entscheidungen der Versammlungsbehörde Frankfurt am Main basieren stets auf der Gefahrenprognose und gelten der Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Der Stadt Frankfurt am Main entstanden bei gegenständlicher Versammlung vom 30.08.2025 Verfahrenskosten in Höhe von 1.952,98 Euro. Diese Kosten sind weitestgehend auf andere Vorgänge übertragbar, bei denen eine Beschwerde durch den VGH Kassel abgelehnt wurde. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Bildungsdezernentin Sylvia Weber hat eine Kita-Trägerschaft ohne Ausschreibung an die AWO vergeben - trotz laufenderF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3442 Die Bildungsdezernentin Sylvia Weber hat eine Kita-Trägerschaft ohne Ausschreibung an die AWO vergeben - trotz laufender Gerichtsverfahren zwischen Stadt und Träger. Sie begründete dies mit einem 15 Jahre alten Interessenbekundungsverfahren, ohne aktuelle Abfragen bei anderen Trägern vorzunehmen. Dieses Vorgehen wirft Fragen zur Transparenz und Gleichbehandlung auf, gerade vor dem Hintergrund des AWO-Skandals. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die freihändige Vergabe einer Kita-Trägerschaft an die AWO durch die Bildungsdezernentin während eines laufenden Gerichtsverfahrens und stellt dieses Vorgehen eine erneute Bevorzugung der AWO gegenüber anderen Trägern dar? Antwort des Magistrats: Die Beauftragung der Trägerschaft an die AWO erfolgte im Nachgang einer Sammelvergabe aus dem Jahr 2010. Bei dieser Sammelvergabe hatte Kita Frankfurt den Zuschlag für die Trägerschaft erhalten. Zwischenzeitlich hat Kita Frankfurt sich gegen die Übernahme der Trägerschaft für diese Kita entschieden. In der Folge wurde in Abstimmung mit dem Fachausschuss Kinderbetreuung ein Interessen-bekundungsverfahren bei allen 2010 an der Sammelvergabe beteiligten Trägern durchgeführt, innerhalb dessen die AWO als einziger Träger ihr Interesse bekundete, die Trägerschaft übernehmen zu wollen. Daraufhin erhielt die AWO den Zuschlag für die Trägerschaft dieser Einrichtung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich.