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Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Grundlegend ist zu sagen, dass die Abwicklung des durch neue Wohnbebauung induzierten Verkehrs (insbesondere bei größeren hoch verdichteten Quartieren wie dem hier behandelten) bei der Aufstellung des entsprechenden B-Plans verkehrsplanerisch mitgedacht wird beziehungsweise werden sollte. Im Zuge der Aufstellung des B-Plans 905 zur Neubebauung des ehemaligen Avaya-Geländes wurde hierzu eine klassische Verkehrsuntersuchung (Endbericht vom 21.12.2012) erstellt, in der die benötigten Stellplätze berechnet, die neu entstehenden Kfz-Verkehre anhand von Kenngrößen ermittelt, die Verteilung im Netz prognostiziert sowie die Auswirkungen auf die umliegenden, betroffenen Knotenpunkte ermittelt wurden. Für die zu errichtenden Stellplätze wurde die damals geltende Stellplatzsatzung herangezogen, nach der bei Wohnungen 1 Stellplatz je Wohneinheit errichtet werden musste. Dadurch kommt man auf die nicht unerheblich hohe Anzahl an Stellplätzen für das neue Wohngebiet. Im Grunde wurde dadurch die verkehrspolitische "Weichenstellung" gelegt, denn somit wurde letztlich keine besondere Incentivierung (push-Faktor) gesetzt, die Bewohner:innen des Quartiers in einer solchen innenstadtnahen und grundsätzlich durch ÖPNV gut erschlossenen Lage ein Leben ohne private Kfz nahelegt. Um den entstehenden Kfz-Verkehr niedrig zu halten, ist man nun auf das Gewissen der neuen Bewohner:innen angewiesen. In der Verkehrsuntersuchung wurde ermittelt, dass insbesondere in der Kleyerstraße und der Ackermannstraße deutlich höhere Verkehrsmengen entstehen, was nicht weiter verwunderlich ist, denn die einzigen Zu- und Abfahrten zum neuen Gebiet liegen in eben diesen Straßen. Die umliegenden Knotenpunkte wurden größtenteils als weiterhin leistungsfähig berechnet. Lediglich der Knotenpunk Galluswarte wurde als überlastet bewertet (wobei der damalige Bestand bereits als überlastet berechnet wurde). Um die Ackermannstraße zu entlasten, wurde in der Verkehrsuntersuchung vorgeschlagen, zum einen den Knotenpunkt Ackermannstraße / Zufahrt zum neuen Quartier so zu gestalten, dass die Ackermannstraße zwischen Kleyerstraße und der Zufahrt ins Gebiet als bevorrechtigt gilt, sodass die Ackermannstraße zwischen Kleyerstraße und Mainzer Landstraße zumindest nicht gestalterisch als Durchgangsstrecke erscheint (dies wird so nach aktuellem Stand auch umgesetzt). Zudem wurde vorgeschlagen eine Linksabbiegemöglichkeit aus der Rebstöcker Straße auf die Mainzer Landstraße einzurichten, was auch in der textlichen Begründung zum B-Plan genannt wird. Aus Sicht des Straßenverkehrsamts sprechen allerdings zwei Gründe dagegen. Zum einen ist die Rebstöcker Straße im südlichen Abschnitt eine Einbahnstraße Richtung Süden, aus geometrischen Gründen ist ein Zweirichtungsverkehr nur durch einen Umbau dieses Bereichs möglich. Zweitens ist die Einrichtung eines Linksabbiegers auf die Mainzer Landstraße nachteilig für die Kapazität und Leistungsfähigkeit (im MIV und ÖV) der Mainzer Landstraße. Zudem ist die zukünftige (barrierefreie) Lage der Haltestelle Rebstöcker Straße noch nicht geklärt. Zu den einzelnen Punkten können wir mit dem Hintergrund der oben erläuterten Zusammenhänge folgendes sagen:

  1. Nach unserer Kenntnis sind derzeit keine verkehrspolitischen Maßnahmen vorgesehen.
  2. Im Grunde können keine direkt auf das Quartier bezogenen weiteren verkehrspolitischen Maßnahmen ergriffen werden. In näherer Umgebung liegen mehrere Straßenbahnhaltestellen sowie eine Bushaltestelle (siehe dazu auch Punkt 3). Das Quartier ist über die Kleyerstraße und die Mainzer Landstraße an das Radverkehrsnetz angeschlossen. Neben den Kfz-Stellplätzen sollen im Quartier auch etwa 3000 Fahrradabstellplätze eingerichtet werden. Das Quartier ist somit mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes gut erschlossen.
  3. Der Neubau-Komplex Westville ist durch die Straßenbahnlinie 14 über die Haltestellen Ordnungsamt und Gustavsburgplatz sowie die Buslinie 52 über die Haltestelle Kleyerstraße mit dem ÖPNV erschlossen. Diese bieten Direktverbindungen in Richtung Galluswarte, Hauptbahnhof, Innenstadt sowie Griesheim. Die Straßenbahnlinie 14 verfügt dabei noch über eine große Kapazitätsreserve. Aktuell wird in den Spitzenstunden am maßgebenden Querschnitt Galluswarte maximal eine Auslastung von 21% erreicht. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main sieht eine maximale Auslastung im Mittel einer Stunde von 65% vor. Aktuell verkehrt die Linie 14 aufgrund von eingeschränkter Verfügbarkeit von Fahrpersonal nur im 15-Minuten-Takt. Mittelfristig wird sich mit einer möglichen Rückkehr zum im Regelfahrplan vorgesehenen 10-Minuten-Takt die Fahrtenanzahl tagsüber von 4 auf 6 je Stunde erhöhen, somit steigt in diesem Fall dann auch die angebotene Platzkapazität um 50%. Auch bei der Linie 52, welche tagsüber alle 15 Minuten verkehrt, sind noch ausreichend Kapazitätsreserven vorhanden. In den Spitzenstunden wird eine maximale Auslastung von 32% erreicht.

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