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E-Ladestationen in Harheim

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über den Stand der E-Ladestationen in Harheim und verweist auf rechtliche Rahmenbedingungen. Es wird versichert, dass alle Stadtteile, inklusive Harheim, in der zukünftigen Standortvergabe berücksichtigt werden. Die Umsetzung der genehmigten Standorte ist bereits weit fortgeschritten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Bevor der Magistrat genauer auf die Anregung eingeht, möchte er auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom 14.05.2025 verweisen. Dieses Schreiben informiert - wie auch vorherige Stellungnahmen des Magistrats zu diesem Thema (zum Beispiel STE 104/2025) - ausführlich über den Aufbau der E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt und das weitere Verfahren. Ein unternehmerisches Tätigwerden (Der Magistrat als Auftraggeber) im Bereich von E-Ladeinfrastruktur ist demnach rechtlich nicht möglich. Die Mainova AG ist so zu behandeln wie jeder andere Marktbewerber von E-Ladeinfrastruktur. Der Magistrat kann also Plätze nicht direkt an die Mainova vergeben. Die AGB Frankfurt Holding hat am Harheimer Bürgerhaus keine eigenen Parkplätze, kann also dort auch keine Ladeinfrastruktur einrichten. Der Magistrat wird sicherstellen, dass in der jetzt folgenden Ausbauphase I alle Stadtteile - natürlich auch Harheim - bei der Standortvergabe berücksichtigt werden. Auch der hier vorgeschlagene Standort wird geprüft. Die im Rahmen des Pilotprojektes genehmigten Standorte sind inzwischen fast vollständig umgesetzt und in Betrieb. Der Magistrat hat überdies zwei Planstellen für die Umsetzung der weiteren Ladeinfrastruktur geschaffen. Diese Stellen können nach jetzigem Stand auch noch 2025 besetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2025OMOM 6953Parksituation auf der Homburger Landstraße in der Nähe des Nordparks zwischen den NiddabrückenDirektanregung
  2. 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1584Parksituation auf der Homburger Landstraße in der Nähe des Nordparks zwischen den Niddabrücken
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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