Die Bildungsdezernentin Sylvia Weber hat eine Kita-Trägerschaft ohne Ausschreibung an die AWO vergeben - trotz laufender
Zusammenfassung
Die Bildungsdezernentin hat die Trägerschaft einer Kita ohne Ausschreibung an die AWO vergeben, was Fragen zur Transparenz aufwirft. Der Magistrat erklärt, dass die Vergabe auf einem alten Interessenbekundungsverfahren basiert, in dem die AWO als einziger Träger Interesse bekundete.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Bildungsdezernentin Sylvia Weber hat eine Kita-Trägerschaft ohne Ausschreibung an die AWO vergeben - trotz laufender Gerichtsverfahren zwischen Stadt und Träger. Sie begründete dies mit einem 15 Jahre alten Interessenbekundungsverfahren, ohne aktuelle Abfragen bei anderen Trägern vorzunehmen. Dieses Vorgehen wirft Fragen zur Transparenz und Gleichbehandlung auf, gerade vor dem Hintergrund des AWO-Skandals.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Wie bewertet der Magistrat die freihändige Vergabe einer Kita-Trägerschaft an die AWO durch die Bildungsdezernentin während eines laufenden Gerichtsverfahrens und stellt dieses Vorgehen eine erneute Bevorzugung der AWO gegenüber anderen Trägern dar?
Antwort des Magistrats
Die Beauftragung der Trägerschaft an die AWO erfolgte im Nachgang einer Sammelvergabe aus dem Jahr 2010. Bei dieser Sammelvergabe hatte Kita Frankfurt den Zuschlag für die Trägerschaft erhalten. Zwischenzeitlich hat Kita Frankfurt sich gegen die Übernahme der Trägerschaft für diese Kita entschieden. In der Folge wurde in Abstimmung mit dem Fachausschuss Kinderbetreuung ein Interessen-bekundungsverfahren bei allen 2010 an der Sammelvergabe beteiligten Trägern durchgeführt, innerhalb dessen die AWO als einziger Träger ihr Interesse bekundete, die Trägerschaft übernehmen zu wollen. Daraufhin erhielt die AWO den Zuschlag für die Trägerschaft dieser Einrichtung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.