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- Seit Anfang der 2000er-Jahre breitet sich der Götterbaum, der zu den hundert problematischsten invasiven Arten in EuropaF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3443 Seit Anfang der 2000er-Jahre breitet sich der Götterbaum, der zu den hundert problematischsten invasiven Arten in Europa gezählt wird, auch in Frankfurt immer weiter aus. So auch direkt am Eschenheimer Turm, wo er als Flachwurzler eine Gefahr für das historische Bauwerk darstellt. Seine Wurzeln können tief in den Sandstein und in die Fugen eindringen, speichern Feuchtigkeit, lockern das Mauerwerk und können langfristig ganze Bauteile sprengen sowie das Fundament schädigen. Ich frage den Magistrat: Was wird konkret unternommen, um die Verbreitung des Götterbaums in Frankfurt generell zu unterbinden und wird der Magistrat die am Eschenheimer Turm wachsenden Götterbäume entfernen lassen? Antwort des Magistrats: Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden immer wieder Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Hierzu zählt auch der Götterbaum. Er gehört jedoch bereits zu den etablierten Arten, das bedeutet, er ist mittlerweile vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten sehr weit verbreitet. Götterbäume sind zwar grundsätzlich als invasiv eingestuft, verursachen aber in Frankfurt bislang keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- oder naturschutzwürdigen Freiflächen. Die Art kommt vor allem im innerstädtischen Bereich und entlang von Infrastrukturachsen vor. Problematische Vorkommen in Schutzgebieten oder sensiblen Lebensräumen, wie Magerrasen, sind derzeit nicht bekannt. Stattdessen gibt es durchaus markante und prägende Götterbäume im städtisch geprägten Raum, die das dortige Extremklima aushalten und daher aus stadtklimatischer Sicht erhaltungswürdig sind. Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung lediglich in konkreten Einzelfällen sinnvoll - insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen - zum Beispiel geschützten oder gefährdeten Biotopen - oder wenn eine Bedrohung für seltene Tier- oder Pflanzenarten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Nichts desto trotz sind die Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie beauftragte Firmen angewiesen, in den Park- und Grünanlagen, aufkommende Jungbäume des Götterbaumes fachgerecht zu entfernen oder durch regelmäßige Pflegeschnitte in ihrem Wachstum zu behindern, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Nach Auskunft aus dem Baumkataster ist ersichtlich, dass der Vorplatz des Eschenheimer Turmes durch zwei Linden und eine Robinie definiert ist. Der gesamte Außenbereich steht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, obliegt die Zuständigkeit ausschließlich für den Turm selbst. Im ABI besteht keine Kenntnis über eventuelle Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch umliegenden Baumbewuchs verursacht worden wären. Der Magistrat wird dem Hinweis auf wildwachsende Götterbäume am Eschenheimer Turm nachgehen und diese selbstverständlich entfernen lassen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bezüglich der von der Stadt Frankfurt viel zu lange geduldeten Hausbesetzung in der Lahnstraße im Gallus plante die zustF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3444 Bezüglich der von der Stadt Frankfurt viel zu lange geduldeten Hausbesetzung in der Lahnstraße im Gallus plante die zuständige Dezernentin Sylvia Weber ursprünglich, den Besetzern einen Nutzungsvertrag anzubieten, schwenkte dann aber um und erstattete doch Strafanzeige, was schließlich zur Räumung der Liegenschaft am 02.09.2025 führte. Der FAZ vom 03.09. ist hierzu zu entnehmen: "Dem Vernehmen nach hatte vor allem Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) interveniert." Daraufhin wurde Frau Weber die Zuständigkeit für die Immobilien, welche die Stadt vor Jahren per Vorkaufsrecht erworben hatte, entzogen. Ich frage den Magistrat: Wird dieses Umdenken Auswirkungen auf den Umgang mit bereits besetzten Liegenschaften, zum Beispiel der Au, haben? Antwort des Magistrats: Die derzeitige Nutzung der Liegenschaft "In der Au 14-16" wird seit mehr als 40 Jahren geduldet. Der Magistrat geht daher von einer Fortsetzung der Nutzung dieser Liegenschaft aus. Die Zuständigkeit für die Liegenschaften, die im Vorkaufsrecht erworben worden sind, liegt weiterhin beim Amt für Bau und Immobilien und damit bei der Liegenschaftsdezernentin. Lediglich wurde die KEG als städtische Beteiligungsgesellschaft beauftragt, die Konzeptvergabe für diese Gebäude durchzuführen. Für den übrigen Wohnungsbestand wird derzeit eine Bestandserhebung durchgeführt mit dem Ziel, die ABG mit der Sanierung dieser Liegenschaften zu beauftragen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.10.2025, NR 1414
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Kurz, nachdem ein Abschnitt der Willemerstraße sinnvoll neu beordnet, baulich umgestaltet und wieder freigegeben wurde,F11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3445 Kurz, nachdem ein Abschnitt der Willemerstraße sinnvoll neu beordnet, baulich umgestaltet und wieder freigegeben wurde, insbesondere, weil zuvor deutlich zu wenig Platz für den Fußverkehr vorhanden war, wird die Straße erneut zum Baufeld und diesmal bis Mitte Juni 2026 vollgesperrt; nun verlegt die Mainova Fernwärmerohre unter die Straße, ebenfalls eine wichtige Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes. Es wäre jedoch deutlich fördernder für die Akzeptanz der Einschränkungen gewesen, die Maßnahmen in umgekehrter Abfolge durchzuführen. Ich frage den Magistrat: Wieso ist darauf verzichtet worden, die Bauarbeiten in einer sinnvollen Abfolge zu koordinieren? Antwort des Magistrats: Im Rahmen der Baustellenkoordination verfolgt die für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständige Straßenverkehrsbehörde immer das Ziel, Synergien zu schaffen, indem Baumaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Die der Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr dienenden Maßnahmen - Markierungs- und Schlosserarbeiten - wurden am 2. Mai 2025 durch die Straßenverkehrsbehörde gegenüber der Straßenbaubehörde angeordnet. Die Fernwärme-Baumaßnahme wurde am 3. Juni 2025 durch die Vorhabenträgerin erstmalig als Projekt erfasst, ein Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle wurde am 5. August 2025 gestellt. Der anordnenden Behörde war die Fernwärmemaßnahme also zum Zeitpunkt der einen Monat vorher ergangenen Anordnung nicht bekannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Februar waren die Temperaturen am Gefrierpunkt. Deshalb fragten wir den Magistrat, wann in der Sporthalle Süd endlichF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3446 Im Februar waren die Temperaturen am Gefrierpunkt. Deshalb fragten wir den Magistrat, wann in der Sporthalle Süd endlich wieder warme Duschen zur Verfügung stünden. Nun naht über sechs Monate später der Herbst, die neuen Spielrunden der Sportler:innen beginnen - weil ein Ersatzteil nicht aufzubringen sei, duschen Gäste wie Einheimische nach dem Sport immer noch kalt. Und das, obwohl die Duschanlagen vor weniger als fünf Jahren komplett erneuert wurden. Klare Kommunikation in diesem Fall: Fehlanzeige. Ich frage: Wieso geschieht das immer wieder, obwohl solches Handeln der öffentlichen Hand nicht nur unmittelbar unangenehm für Sportler:innen ist, sondern auf lange Sicht auch das Vertrauen in politisch gelenktes Verwaltungshandeln untergräbt? Antwort des Magistrats: Das ist eine gute Frage. Dem Magistrat liegt inzwischen ein Angebot zur Instandsetzung der Heizungsanlage vor, das nach Klärung letzter Fragen beauftragt werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Juli wurde bekannt, dass seitens des Landes Hessen der Mietvertrag mit dem ExperiMINTa ScienceCenter in der HamburgerF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3447 Im Juli wurde bekannt, dass seitens des Landes Hessen der Mietvertrag mit dem ExperiMINTa ScienceCenter in der Hamburger Allee zum 31.12.2026 gekündigt wurde. Stand jetzt würde das Museum, das in Bezug auf die Besucher*innenzahlen an siebter Stelle in Frankfurt steht, zum 01.01.2027 schließen müssen. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat seit Bekanntwerden der Kündigung unternommen und wie gedenkt er, das ExperiMINTa ScienceCenter in den kommenden Wochen und Monaten beim Verbleib in den bisherigen Räumlichkeiten oder bei der Suche nach passenden neuen Räumlichkeiten zu unterstützen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat setzt sich für den Erhalt und Fortbestand des ExperiMINTa SciensCenter ein; es haben diverse Gespräche mit der Geschäftsführung des ExperiMINTa Science Centers stattgefunden. Hierin wurde vereinbart, noch einmal mit Nachdruck auf das Land Hessen als Eigentümer der zur Zeit genutzten Liegenschaft zuzugehen, zum einen, um Lösungen zur Abwendung der ausgesprochenen Kündigung zu finden, zum anderen, um vorsorglich die Notwendigkeit einer Ersatzliegenschaft für das Science Center und von erheblichen finanziellen Zuschüssen des Landes zu kommunizieren. Die Unterstützungsleistungen des Landes bestehen derzeit in der Überlassung des Bestandsgebäudes zu vergünstigten Konditionen. Bei Wirksamkeit der Kündigung fiele diese Form der Unterstützung weg, während die ExperiMINTa für die Anmietung von Ersatzliegenschaften erhöhte Kosten hätte, die auch durch die erheblichen Zuschussleistungen der Stadt Frankfurt am Main nicht finanziert werden könnten. Parallel dazu lässt der Magistrat die liegenschaftsverwaltenden Dienststellen geeignete Grundstücke und Gebäude als Unterbringungsalternativen suchen und prüfen und übermittelt die daraus resultierenden Vorschläge an die Geschäftsführung des ExperiMINTa Science Center. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Hauptgebäude der IGS Süd in Sachsenhausen musste aufgrund von Statikproblemen für den Schulbetrieb geschlossen werdeF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3448 Das Hauptgebäude der IGS Süd in Sachsenhausen musste aufgrund von Statikproblemen für den Schulbetrieb geschlossen werden. Während die Jahrgänge 5-7 nun nach Bockenheim pendeln müssen, bleibt die Mittelstufe auf dem alten Schulgelände und nutzt dort die Villa Süd. Laut Berichten der Dezernentin im Bildungsausschuss am 08.09. gibt es aber auch dort Probleme mit korrodierenden Stahlstreben. In den Herbstferien müssen die Deckenplatten abgenommen werden, um Sichtkontrollen durchzuführen. Ich frage den Magistrat: Ist die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler in der Villa Süd zweifelsfrei gewährleistet und lag der Dezernentin auch für dieses Gebäude ein Statikgutachten vor, bevor die weitere Nutzung durch die Mittelstufe freigegeben wurde? Antwort des Magistrats: Ein aktueller Untersuchungsbericht zu den Decken liegt seit Ende August 2025 vor und die darin beschriebenen Maßnahmen zum weiteren Monitoring befinden sich in der Umsetzung. Das Schadensbild ist glücklicherweise deutlich anders als im Hauptgebäude, da nicht die Betonqualität, sondern korrodierende Bewehrungseisen das Problem darstellen. Veränderungen können somit über regelmäßige Sichtkontrollen der Decken festgestellt werden. Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet. Es werden dessen ungeachtet kontinuierlich Messungen durchgeführt, um das Gebäude im Blick zu behalten und etwaige Risiken auszuschließen. Für dieses Monitoring sind Deckenöffnungen nötig, die in den Herbstferien umgesetzt werden. Die Unterdecken - Gipskartonplatten die mit Holzlattung auf den Beton geschraubt sind - werden entfernt, sodass die Betondecken voll sichtbar werden. Die Leuchten werden dann wieder auf den Rohdecken angebracht, und der Schulbetrieb kann nach den Herbstferien gefahrlos wiederaufgenommen werden. Parallel werden Schallschutzmaßnahmen erarbeitet, wie zum Beispiel von der Decke hängende Segel oder im oberen Bereich der Wände zu befestigende Lärmschutzplatten, damit der inklusive Schulbetrieb unter der Offenlegung der Decken nicht leiden wird. Diese Lärmschutzsegel und Platten können dann mit umgezogen werden, wenn die IGS im nächsten Sommer mit der gesamten Schule ins Hessenkolleg umzieht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Immer wieder erleiden in Frankfurt Bürgerinnen und Bürger massive materielle Verluste durch die Folgen von StarkregenereF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3449 Immer wieder erleiden in Frankfurt Bürgerinnen und Bürger massive materielle Verluste durch die Folgen von Starkregenereignissen und Überschwemmungen. Oft geschieht dies mehrfach in kurzen Zeitabständen an den gleichen Stellen - zum Beispiel in Niederursel. Der Ausgleich durch Versicherungsleistungen ist dann meist obsolet. Viele Betroffene wünschen sich mehr Unterstützung von der Stadt, zum Beispiel durch mobile Wassersperren oder Beratung zur baulichen Prävention. Ich frage daher den Magistrat: Welche Unterstützung bietet die Stadt diesen Bürgerinnen und Bürgern bisher an und ist mit einer Verbesserung des Angebots zu rechnen? Antwort des Magistrats: An den Taunusbächen, wie beispielsweise dem Urselbach, kann Starkregen innerhalb kürzester Zeit zu Hochwasser führen. Für solche "starkregeninduzierte Hochwasserereignisse" existieren kaum Vorwarnzeiten. Insbesondere die Bebauung im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Urselbachs in Niederursel ist teilweise sehr stark betroffen. Aufgrund der kurzen Anlaufzeiten und geringen Vorwarnzeiten von Hochwasserereignissen am Urselbach ist es in der Regel nicht möglich, Schutzmaßnahmen wie das Aufbauen von mobilen Schutzsystemen durch die Feuerwehr, zu ergreifen. Um Planung und Umsetzung von baulichen Schutzmaßnahmen am Urselbach zur Reduzierung der Hochwassergefahr kümmert sich im Stadtgebiet die hierfür zuständige Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Derzeit werden in Abstimmung mit den Oberliegerkommunen entsprechende Konzepte zum Hochwasserrückhalt erarbeitet. Darüber hinaus wurden im Frankfurter Taunuswald bereits dezentrale Maßnahmen - sogenannte "Gumpen" zum Rückhalt von Regenwasser - umgesetzt. Diese Maßnahmen tragen zur Entlastung bei, können aber keinen absoluten Schutz bieten. Um die Risiken von materiellen Schäden an bzw. in Gebäuden zu minimieren, spielt die Eigenvorsorge daher eine zentrale Rolle, vor allem bei außergewöhnlichen und extremen Starkregenereignissen. Gemäß § 5 (2) des Wasserhaushaltsgesetzes, WHG, ist "Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, (...) im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen." Dem Objektschutz von Gebäuden kommt daher eine herausragende Rolle zu. Durch die Umsetzung etwa von wasserdichten Kellerfenstern oder das Aufkanten von Lichtschächten kann je nach Betroffenheit ein Schutz des Gebäudes vor eindringendem Wasser erreicht werden. Neben dem Objektschutz ist auch der Abschluss einer Elementarschadenversicherung dringend zu empfehlen. Das Umweltamt bietet den Bürger:innen bereits jetzt ein umfangreiches Beratungsangebot zur Starkregen- und Hochwasservorsorge. Neben aktualisierten Informationsflyern zu den Themen Hochwasser und Starkregen stehen über das Geoportal Frankfurt individuelle Informationen zur Überflutungsgefährdung an der eigenen Adresse zur Verfügung. Darüber hinaus beantworten Mitarbeiter:innen Fragen telefonisch oder per E-Mail unter starkregenvorsorge@stadt-frankfurt.de. Um die Bürger:innen künftig noch gezielter zu informieren, plant das Umweltamt Frankfurt eine Ausweitung des Beratungsangebots. Der Auftakt stellte ein Informationsstand zum Thema Überflutungsvorsorge beim diesjährigen Museumsuferfest Ende August dar - gemeinsam mit der Branddirektion Frankfurt und dem HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e. V. aus Köln haben Fachleute des Umweltamtes drei Tage lang Bürger:innen zu ihrer Überflutungsgefahr und möglichen Schutzmaßnahmen beraten. Der Informationsstand und insbesondere das Beratungsangebot zur Überflutungsvorsorge wurden sehr gut angenommen. Aktuell wird geprüft, wie die direkte Beratung von Bürger:innen weiter ausgebaut werden kann. Neben der Ausweitung der Risikokommunikation arbeitet das Umweltamt derzeit an der Umsetzung eines Starkregenfrühwarnsystems, um die Vorwarnzeiten für Einsatzkräfte und die Bevölkerung zu verlängern, um damit mehr Zeit für Selbst- und Objektschutzmaßnahmen zu gewinnen. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass sich dadurch Zeitgewinne von 15 bis 45 Minuten erzielen lassen. Dennoch hat der Überflutungsschutz durch Objektschutzmaßnahmen bei Vorwarnung seine Grenzen. So nimmt der Aufbau von mobilen Hochwasserschutzelementen einige Zeit in Anspruch und ist auch nur dann möglich, wenn Eigentümer:innen zu Hause beziehungsweise in der Nähe ihres Hauses sind. Grundsätzlich ist die Überflutungsvorsorge als zentraler Baustein der Klimaanpassung ein wichtiger Teil der wassersensible Stadtentwicklung der Stadt Frankfurt. Über das Förderprogramm "Klimabonus" des Klimareferats der Stadt Frankfurt können Bürger:innen Fördergelder für Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung abrufen. Auch Maßnahmen der Regenwasserspeicherung können gefördert werden und auch einen gewissen Beitrag zur Rückhaltung im Starkregenfall liefern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Immer wieder gibt es von Beschäftigten und Personalräten Hinweise darauf, dass die vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebeF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3450 Immer wieder gibt es von Beschäftigten und Personalräten Hinweise darauf, dass die vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen in den Ämtern und Dezernaten sowie in den Eigenbetrieben der Stadt Frankfurt nicht durchgeführt oder begonnen und abgebrochen wurden. Ich frage den Magistrat: In welchen Ämtern und Dezernaten sowie Eigenbetrieben wurden die Gefährdungsbeurteilungen - Teil 1 und 2 - nicht durchgeführt oder abgebrochen und was sind die Gründe für den andauernden Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann, meine Damen und Herren! Die Leitungen der Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung sind basierend auf einem Beschluss des Magistrats für die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Orientiert an den örtlichen Aufgaben und Rahmenbedingungen führen sie als Arbeitgeberin im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes auch regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durch. Hierbei werden sie durch Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik unterstützt. Darüber hinaus werden die Prozesse zur Gefährdungsbeurteilung in den regelmäßig stattfindenden örtlichen Arbeitskreisen "Arbeits- und Gesundheitsschutz" aufgerufen. Der Arbeit- und Gesundheitsschutz ist somit stetiges Thema in den Ämtern und Betrieben. Aufgrund der dezentralen Verantwortung für dieses Thema und der differenzierten Ausgangssituationen der Ämter und Betriebe liegen keine umfassenden zentralen Informationen über Rhythmus und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen vor. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen wird durch Beschluss des Magistrats seit 2017 ein stadteinheitliches Konzept angewandt. Es sieht die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Einheiten mit gleichartigen Aufgaben - Betrachtungseinheiten - und unter systematischer Beteiligung von Mitarbeitenden vor. Seit Einführung des Konzepts steigt die Zahl der umgesetzten Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen stetig an. Die Rückmeldungen der Ämter und Betriebe aus einer Abfrage aus dem vergangenen Jahr weisen einen Umsetzungsgrad von 55 Prozent untersuchter Arbeitsplätze aus. Hierbei ist es den Ämtern und Betrieben gelungen, rund zwei Drittel der eingebrachten Maßnahmenvorschläge umzusetzen. Dies zeigt auf, dass weitgehend auf die Belange und Ideen der Mitarbeitenden eingegangen wird und dass der partizipative Ansatz sich für alle Beteiligten rentiert. Die Abfrage zum Umsetzungsgrad der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen wird noch in diesem Jahr wiederholt. Letztlich stellt dieses Verfahren auch ein wichtiges Instrument im Zusammenhang mit dem Ziel zur Senkung des Krankenstands dar. Ferner ist festzuhalten, dass nicht nur der Umsetzungsgrad von Bedeutung ist. Sowohl zentral als auch dezentral wird der Ergebnisqualität und der Wirksamkeit von Maßnahmen ein hoher Stellenwert beigemessen. Gefährdungsbeurteilungen brauchen Zeit, um den gesamten Prozess von Anfang bis Ende zu durchlaufen. Gerade der Prozess zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sieht durch den partizipativen Ansatz verschiedene interdisziplinäre Beteiligungen vor. Nach Rückmeldungen aus verschiedenen Erfahrungsaustauschrunden mit den Ämtern und Betrieben stellt gerade der Faktor Zeit, in der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt, die größte Herausforderung dar, um in den Prozess zur Gefährdungsbeurteilung operativ einzusteigen. Alle Ämter und Betriebe sind im Rahmen der Möglichkeiten bemüht, alle Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und somit auch der Gefährdungsbeurteilungen einzuhalten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Berlin wurde bekannt, dass einzelne Imame in Fragen der Eheschließung und -konflikte als eine Art „Berater“ tätig sinF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3451 In Berlin wurde bekannt, dass einzelne Imame in Fragen der Eheschließung und -konflikte als eine Art "Berater" tätig sind und in dieser Rolle Einfluss auf private und familiäre Entscheidungen nehmen. Hier besteht die Befürchtung einer parallelen Beratungs- und Schlichtungspraxis außerhalb bestehender rechtlicher und sozialer Strukturen, die nicht immer vereinbar mit den Grundwerten unserer Rechtsordnung ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Liegt der Stadt Frankfurt Kenntnis über vergleichbare Strukturen oder einzelne entsprechende "Berater" vor, und mit welchen Maßnahmen stellt der Magistrat sicher, dass Beratungs- und Konfliktlösungsangebote im Familienbereich im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen? Antwort des Magistrats: Viele Frankfurter Moscheegemeinden bieten insbesondere im Rahmen ihrer seelsorgerischen Tätigkeiten Beratungsangebote zu unterschiedlichen Themen - auch Eheberatungen - an. Dem Magistrat liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Kenntnisse über Beratungsangebote vor, die sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen. Beratungen für Familien und Paare werden grundsätzlich von unterschiedlichsten Religionsgemeinden angeboten und unterliegen im Allgemeinen keiner staatlichen Kontrolle. Viele dieser Angebote finden im Kontext des religiösen Gemeindelebens sowie ihrer seelsorgerlichen Verantwortlichkeiten statt. Diese Tätigkeiten fallen primär unter die grundrechtlich geschützte innere Ordnung der jeweiligen Religionsgemeinschaft sowie das allgemeine Recht. Dies unterscheidet sie von den zahlreichen, nicht grundrechtlich geschützten Angeboten freier Paar- und Familientherapie. Religiöse Schlichtungen haben keine staatliche Bindungswirkung - und bleiben für alle Beteiligten freiwillig. Ratsuchende können jederzeit staatliche Stellen, wie Jugendämter, Familiengerichte oder anerkannte Beratungsstellen, nach SGB VIII einschalten. Religiöse Akteurinnen und Akteure, beispielsweise Imame oder Rabbiner, dürfen keine standesamtlichen Aufgaben erfüllen, etwa bei Eheschließung oder Scheidung - hier gilt ausschließlich deutsches Familien- und Personenstandsrecht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das MVZ Medicover in der Nähe des Hauptbahnhofs schließt seine Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde spätestens zum NoveF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3452 Das MVZ Medicover in der Nähe des Hauptbahnhofs schließt seine Abteilung Kinder- und Jugendheilkunde spätestens zum November 2025 so die Mitteilung auf deren Webseite. Patienten und Eltern wurden im Vorfeld nicht informiert, niedergelassene Ärzte sind überlaufen und nehmen meist keine neuen Patienten mehr an. Die Sorgen der Betroffenen sind entsprechend groß. Zwar gilt Frankfurt bei der Kassenärztlichen Vereinigung, KV, als mit Kinderärzten überversorgt, doch entsprechen die statistischen Werte nicht der erlebten Realität in unserer Stadt. Ich frage den Magistrat: Hat der Magistrat bereits das Gespräch mit Medicover und der KV gesucht und wie kann er dabei helfen, in dieser für die Betroffenen schwierigen Situation eine Lösung zu finden? Antwort des Magistrats: Gemäß § 75 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, obliegt die Sicherstellung der ärztlichen ambulanten Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen. In zahlreichen Gesprächen und Briefen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, KVH, wurde die spürbar mangelnde kinderärztliche Versorgung deutlich adressiert. Laut Angaben der KVH ist Frankfurt mit 108-110 Prozent kinderärztlich überversorgt. Hinsichtlich der Entscheidung zur Standortwahl innerhalb des Stadtgebietes der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt:innen bestehe durch die KVH keine Möglichkeit der Steuerung oder Einflussnahme. Der Magistrat wurde im Vorfeld nicht über die Schließung der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin des MVZ Medicover informiert. Betroffene Eltern haben im Gesundheitsamt Frankfurt am Main nach der Übernahme von (Vorsorge-) Untersuchungen angefragt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben darf das Gesundheitsamt diese Leistungen nicht erbringen und ist deshalb dafür auch nicht personell aufgestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Auf die Frage Nr. 3286 nach den Kosten für die Delegationsreise von Vertretern der Stadt Frankfurt und mehr als 30 VertrF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3453 Auf die Frage Nr. 3286 nach den Kosten für die Delegationsreise von Vertretern der Stadt Frankfurt und mehr als 30 Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Sport in die Vereinigten Staaten Ende März dieses Jahres, antwortete der Magistrat am 5. Juni 2025, dass die Abrechnung nach dem Hessischen Reisekostengesetz, HRKG, erfolge und die finale Abrechnung noch erstellt werde. Ich frage den Magistrat: Wie hoch waren die Kosten dieser Delegationsreise für die Stadt Frankfurt insgesamt? Antwort des Magistrats: Die Kosten der Delegationsreise der Stadt Frankfurt am Main in die Vereinigten Staaten Ende März dieses Jahres wurden gemäß dem Hessischen Reisekostengesetz, HRKG, abgerechnet. Die Abrechnungen für alle teilnehmenden Personen werden derzeit geprüft; eine abschließende Gesamtauswertung liegt bislang noch nicht vor. Sobald die finale Abrechnung erfolgt ist, kann über die Höhe der Kosten berichtet werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Hamburg werden Mobilitätsdaten, wie freie Stellplätze in Park-and-Ride-Anlagen, die aktuelle Radverkehrsmenge oder RoF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3454 In Hamburg werden Mobilitätsdaten, wie freie Stellplätze in Park-and-Ride-Anlagen, die aktuelle Radverkehrsmenge oder Routineinformationen, in einer Kooperation mit einem privaten Unternehmen sichtbar gemacht. Ich frage den Magistrat: Hält der Magistrat es für sinnvoll - solange das geplante Verkehrsleit- und Informationssystem, VLIS, noch nicht in Betrieb ist -, eine ähnliche Kooperation mit einem privaten Dienstleister als schnelle Übergangsleistung anzustreben? Antwort des Magistrats: In Hamburg werden Verkehrsinformationen im Rahmen von Werbeanlagen im öffentlichen Raum zeitanteilig ausgespielt. Diesen liegt ein entsprechendes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zugrunde, wie es auch der Magistrat auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Februar 2024, § 4317, M 106, für die Stadt Frankfurt am Main betreibt. Eine Kooperation mit privaten Dienstleistern ist daher als "schnelle Übergangsleistung" nicht möglich. Dies bedeutet aber nicht, dass Verkehrsinformationen und Mobilitätsdaten für Frankfurt am Main nicht sichtbar wären. Eine Vielzahl dieser stehen auf dem Verkehrsinformationsportal Mainziel.de zur Verfügung. Auch über die Mobilithek des Bundes werden diese Daten digital ausgespielt bzw. Anbieter:innen von Verkehrstelematiksystemen zur Verfügung gestellt. Zukünftig werden hier auch zum Thema Parken neue Daten zur Verfügung gestellt: Im Rahmen des vom Land Hessen geförderten Projektes "Parken und Leiten", PauL, konnte ein Parkdatenmanager aufgebaut werden, an den mittlerweile nahezu alle Parkhäuser angeschlossen wurden. Diese Informationen sind zeitnah auf Mainziel.de zu finden. Der Magistrat wird zum gegebenen Zeitpunkt darüber umfassend informieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 28. August meldete der SPIEGEL: „Der Bierkonsum in Deutschland schrumpft stetig. Fünf von sechs deutschen GroßbrauereF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3455 Am 28. August meldete der SPIEGEL: "Der Bierkonsum in Deutschland schrumpft stetig. Fünf von sechs deutschen Großbrauereien haben 2024 weniger Bier produziert als im Vorjahr." Der HR meldete das Aus der Traditionsbrauerei "Hütt". BINDING hat Frankfurt längst den Rücken gekehrt. Unsere Stadt muss hier gegensteuern und das Bier als Kulturgut fördern und erhalten. Ich frage: Gedenkt der Magistrat, durch gezielte Maßnahmen der Wirtschaftsförderung die Ansiedelung einer Brauerei in Frankfurt zu unterstützen? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main und die Wirtschaftsförderung verfolgen das Ziel, die wirtschaftliche Vielfalt und Attraktivität der Stadt zu stärken. Dazu gehört auch, innovative und handwerklich geprägte Betriebe - wie Brauereien und Getränkehersteller - durch Beratung, Netzwerke und geeignete Standortangebote bei Ansiedlungs- und Gründungsvorhaben zu unterstützen. Frankfurt versteht die Ernährungs- und Genusskultur als wichtigen Teil des urbanen Lebens und steht interessierten Unternehmen jederzeit für Gespräche offen. Eine konkrete Anfrage zur Ansiedlung einer Brauerei liegt derzeit nicht vor. In Frankfurt sind jedoch Brauereien ansässig: So hat beispielsweise die Radeberger Gruppe, Deutschlands größte Brauereigruppe, ihren Hauptsitz an der Darmstädter Landstraße. Seit 2020 ist auch die Frankfurter Brauunion GmbH mit der Marke FXXXXFXXXXR HELLES in der Ostparkstraße ansässig. Die Produktion beider Unternehmen findet jedoch nicht in Frankfurt statt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadt Frankfurt erstellt gerade einen kommunalen Wärmeplan für eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Neue ErkenntniF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3456 Die Stadt Frankfurt erstellt gerade einen kommunalen Wärmeplan für eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Neue Erkenntnisse weisen darauf hin, dass es im Stadtgebiet ein sehr vielversprechendes Potenzial für Geothermie gibt. In den Medien wurde jüngst berichtet, dass unter dem entstehenden Kulturcampus-Quartier in Bockenheim in 1.000 Metern Tiefe Wasser mit einer Temperatur von 100° Celsius zu erwarten sei. Ich frage den Magistrat: Welche Überlegungen gibt es bei der Stadt, der Mainova und der ABG, wie das vermutete Geothermie-Potenzial unter dem Quartier noch vor Beginn der geplanten oberirdischen Baumaßnahmen sondiert und, wenn die Probebohrungen erfolgreich sein sollten, zur klimafreundlichen Wärmeversorgung des Quartiers genutzt werden kann? Antwort des Magistrats: Der Stadt liegen gute grundlegende Informationen über die Verteilung der geothermischen Potenziale im Stadtgebiet vor. Diese stammen unter anderem aus den im Rahmen der Forschungsbohrung am Rebstock gewonnenen Erkenntnisse, die derzeit noch final im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie ausgewertet werden. So ist tendenziell weiter stadteinwärts mit deutlich oberflächennäheren Geothermie-Potenzialen zu rechnen. Dies betrifft auch den genannten Bereich rund um den Kulturcampus. Eine sondierende Befliegung des Stadtgebietes zur genaueren Erkundung der Geothermie-Vorkommen ist für November 2025 geplant. Auch hier erwartet der Magistrat noch einmal genauere Informationen zur Lage und Abgrenzung potenzieller Geothermie-Bereiche. Der Unikomplex ist derzeit schon an die Fernwärme angebunden. Der geothermische Wärme-Ertrag könnte jedoch zusätzlich ins Netz eingespeist werden. Im Frankfurter Neubaugebiet Hilgenfeld setzen die Stadt Frankfurt, die ABG Frankfurt Holding und Mainova gemeinsam bereits auf Geothermie als zentralen Bestandteil eines nachhaltigen Energiekonzepts. Die ABG Frankfurt Holding prüft selbstverständlich in Abstimmung mit der Mainova unter dem entstehenden Kulturcampus-Quartier in Bockenheim die Nutzung von Geothermie. Antragstellende Person(en): Stadtv. David Edelmann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Internationale Automobilausstellung IAA scheint nach dem aktuellen Stand für drei weitere Ausgaben in München zu bleF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3457 Die Internationale Automobilausstellung IAA scheint nach dem aktuellen Stand für drei weitere Ausgaben in München zu bleiben, wodurch eine Rückkehr der bedeutenden internationalen Leitmesse nach Frankfurt frühestens ab 2033 möglich wäre. Für diese Entscheidung des Verbandes der deutschen Automobilindustrie, VDA, spielt auch die Verkehrspolitik vor Ort eine Rolle, die in Frankfurt durch die rot-grüne Stadtregierung wenig automobilfreundlich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Inwieweit gab es im Magistrat Einigkeit, gemeinsam die IAA zurückzuholen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat das Vorhaben, die IAA nach Frankfurt zurückzuholen, in vollem Umfang unterstützt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadt Frankfurt am Main hat 18 Partnerstädte. Von Lyon in Frankreich über Granada in Nicaragua bis hin zu Yokohama iF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3458 Die Stadt Frankfurt am Main hat 18 Partnerstädte. Von Lyon in Frankreich über Granada in Nicaragua bis hin zu Yokohama in Japan. Über Jahre hinweg bot die Stadt Bürgerreisen in die Frankfurter Partnerstädte an, an welchen Bürger:innen auf eigene Kosten teilnehmen konnten. Leider gibt es dieses Angebot nicht mehr. Ich frage den Magistrat: Warum bietet die Stadt keine Bürgerreisen in die Partnerstädte mehr an und wann plant sie, das Angebot wieder aufzunehmen? Antwort des Magistrats: Die Bürger:innenreisen wurden in der Vergangenheit zunehmend weniger nachgefragt; die hohen Preisstrukturen wurden deutlich kritisiert, und Reiseangebote mussten infolge mangelnder Teilnehmerzahlen vielfach kurzfristig abgesagt werden. Dies führte insbesondere bei den verbleibenden Interessent:innen zu Unannehmlichkeiten. Zudem erforderten die Reisen einen hohen Personalaufwand, der in keinem sinnvollen Verhältnis zum erzielten Mehrwert stand. Der Magistrat fokussiert sich auf einen nachhaltigen Austausch und fördert unterschiedliche Initiativen, beispielsweise von Vereinen und Schulen mit Sitz in Frankfurt. In Zusammenarbeit mit der VHS Frankfurt wurden und werden Bildungsreisen in die Partnerstädte angeboten, die eine gute Resonanz finden und den Austausch mit den Partnerstädten nachhaltig fördern. Diese Bildungsreisen werden über das Programm der VHS Frankfurt angeboten und derzeit evaluiert, um potenzielle neue Partnerstädte in die Reisen stattfinden können, zu identifizieren. Der Magistrat und die VHS Frankfurt streben eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit an. Der Erfolg dieser Bildungsreisen hängt maßgeblich von verlässlichen Partnerorganisationen auf Seiten der Partnerstädte ab. Antragstellende Person(en): Stadtv. Holger Tschierschke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Regelmäßig klagen Eltern über fehlende Plätze für ihre Kinder bei Kinder- und Jugendärzt*innen im Stadtgebiet Frankfurt.F11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3459 Regelmäßig klagen Eltern über fehlende Plätze für ihre Kinder bei Kinder- und Jugendärzt*innen im Stadtgebiet Frankfurt. Auch die Ärzt*innen selbst klagen über eine Überlastung und darüber, dass sie keine weiteren Patient*innen annehmen können und für Behandlungen die benötigte Zeit fehlt. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um eine wohnortnahe Versorgung mit Kinder- und Jugendärzt*innen in allen Stadtteilen zu gewährleisten? Antwort des Magistrats: Gemäß § 75 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, obliegt die Sicherstellung der ärztlichen ambulanten Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen. In zahlreichen Gesprächen und Briefen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, KVH, wurde die spürbar mangelnde kinderärztliche Versorgung deutlich adressiert. Laut Angaben der KVH ist Frankfurt mit 108 bis 110 Prozent kinderärztlich überversorgt. Hinsichtlich der Entscheidung zur Standortwahl innerhalb des Stadtgebietes der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt:innen bestehe durch die KVH keine Möglichkeit der Steuerung oder Einflussnahme. Seit April 2025 wurde im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen von Erstklässler:innen und Seiteneinsteigenden, also älteren Schüler:innen, die aus dem Ausland nach Frankfurt zuziehen, damit begonnen eine Statistik zu erheben. Das dient dazu, die Anzahl unversorgter Kinder und Jugendlicher genauer zu ermitteln und das Ergebnis an die KVH zu übermitteln. Es wird systematisch erfasst, wenn Eltern angeben, dass eine kinderärztliche Versorgung nicht gewährleistet ist. Ebenso werden hilfesuchende E-Mails von Eltern aus dem Stadtgebiet sowie ebenfalls von Erstaufnahme-Einrichtungen für Geflüchtete erfasst. Die Statistik befindet sich aktuell noch in Auswertung. Die Meldungen werden regelmäßig an die KVH übermittelt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - An vielen Frankfurter Schulen wird das von der Landesregierung beschlossene Handyverbot sehr strikt umgesetzt. So ist esF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3460 An vielen Frankfurter Schulen wird das von der Landesregierung beschlossene Handyverbot sehr strikt umgesetzt. So ist es den Schülerinnen und Schülern teilweise nicht einmal erlaubt, in dringenden Fällen ihre Eltern zu kontaktieren oder in Freistunden das Handy zur Zeitanzeige oder zum Musikhören zu nutzen. Dies führt bei den Jugendlichen zu erheblichem Unmut, da sie sich bevormundet und nicht ernst genommen fühlen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welchen Einfluss hat die Stadt Frankfurt auf die konkrete Umsetzung des Handyverbots an den Schulen vor Ort? Antwort des Magistrats: Der § 69 Absatz 7 HSchG, Hessisches Schulgesetz, regelt die Handynutzung an allen hessischen Schulen. Hierbei handelt es sich um ein verbindliches Landesgesetz, dass zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die private Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich als unzulässig festlegt. Die konkrete Umsetzung und Aufsicht liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schulen, insbesondere der Lehrkräfte. Die Stadt Frankfurt als kommunaler Schulträger hat auf die praktische Ausgestaltung und Durchsetzung dieses Verbots an den Schulen keinen Einfluss. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das „Zentrum der islamischen Kultur“, ZIK, in der Eschborner Landstraße im Stadtteil Rödelheim wurde im Juli 2024 auf WeF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3461 Das "Zentrum der islamischen Kultur", ZIK, in der Eschborner Landstraße im Stadtteil Rödelheim wurde im Juli 2024 auf Weisung des Bundesinnenministeriums geschlossen. Die Organisation gilt als verlängerter Arm des Mullah-Regimes im Iran. Seit dem Verbot des ZIK und der Schließung des Zentrums finden regelmäßig Gebetsversammlungen im öffentlichen Raum vor der Moschee statt. Ich frage den Magistrat: Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen und Verfahren finden diese wiederkehrenden Gebetsversammlungen im öffentlichen Raum statt und worin sieht der Magistrat den Unterschied, ob diese in den Moscheeräumen oder davor auf der Eschborner Landstraße stattfinden? Antwort des Magistrats: Die beschriebenen Aktionen vor dem ZIK werden regelmäßig als öffentliche Versammlungen angemeldet. Versammlungen haben ein Recht auf Sicht- und Hörweite, in vorliegendem Fall zum gegenständlichen ZIK. Eine rechtliche Überprüfung und gegebenenfalls Neubewertung ist in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main derzeit in Arbeit. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Städtischen Bühnen arbeiten defizitär, ebenso wie auch viele andere Kultureinrichtungen in Hessen und Deutschland.F11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3462 Die Städtischen Bühnen arbeiten defizitär, ebenso wie auch viele andere Kultureinrichtungen in Hessen und Deutschland. Ich frage den Magistrat: Welche Höhe hatte das jährliche Defizit der Städtischen Bühnen jeweils in den Jahren von 2010 bis 2024? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Klinger! Seit dem Jahr 2004 werden die Städtische Bühnen in der Rechtsform einer GmbH geführt, deren Alleingesellschafterin die Stadt Frankfurt am Main ist. Das Wirtschaftsjahr der SBF GmbH weicht vom Kalenderjahr ab und orientiert sich an den jeweiligen Spielzeiten. Die Ergebnisse der GmbH lassen sich den jeweiligen Beteiligungsberichten der Stadt Frankfurt am Main entnehmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Rooftop Day war ein voller Erfolg und hat viele Dächer der Stadt für die Einwohner- und Besucher*innen Frankfurts geF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3463 Der Rooftop Day war ein voller Erfolg und hat viele Dächer der Stadt für die Einwohner- und Besucher*innen Frankfurts geöffnet. Auch die Veranstaltenden waren begeistert und wünschen sich, dass der Rooftop Day von nun an jährlich stattfindet, um das Momentum zu erhalten und die positiven Effekte auf Tourismus und Lebensgefühl zu nutzen. Ich frage den Magistrat: Unter welchen Umständen wäre es möglich, den Rooftop Day jährlich zu veranstalten? Antwort des Magistrats: Der erste Frankfurter Rooftop Day fand am 23. August 2025 statt und wurde im Auftrag des Magistrats von der Stabsstelle Stadtmarketing in Kooperation mit der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main umgesetzt. Ziel der Veranstaltung war es, Frankfurts einzigartige Skyline in den Mittelpunkt zu stellen, die urbane Dynamik und Attraktivität der Stadt erlebbar zu machen und damit die Marke Frankfurt am Main zu stärken. An der Premiere beteiligten sich 39 Gastgeber - darunter Hotels, Bars, Kulturinstitutionen und weitere Einrichtungen - mit einem breiten Programmangebot von Livemusik, Tanzkursen und Poetry Slam bis hin zu kulinarischen Angeboten. Die Resonanz war ausgesprochen positiv: viele Programmpunkte waren bereits im Vorfeld ausgebucht, am Veranstaltungstag wurden auch Wartezeiten in Kauf genommen. Die mediale Berichterstattung erfolgte überregional und bundesweit. Aufgrund dieser erfolgreichen Premiere sieht der Magistrat großes Potenzial für eine jährliche Durchführung des Rooftop Days. Voraussetzung dafür ist jedoch die Bereitstellung entsprechender finanzieller und personeller Ressourcen. Für eine Verstetigung des Formats wird ein jährliches Budget in Höhe von 500.000 Euro in der Produktgruppe "30.04 Stadtmarketing" empfohlen sowie die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das Projektmanagement. Mit der weiteren Konzeption und Umsetzung soll die Stabsstelle Stadtmarketing betraut werden. Der Rooftop Day bietet erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten, etwa durch die Einbindung zusätzlicher Partner, die Weiterentwicklung zu einem mehrtägigen Format oder eine noch stärkere touristische Vermarktung - insbesondere im Hinblick auf World Design Capital in 2026. Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Kiosk Orange Beach, ein beliebter Treffpunkt am Main im westlichen Gutleut, muss infolge Planungen der DB noch 2025F11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3464 Der Kiosk Orange Beach, ein beliebter Treffpunkt am Main im westlichen Gutleut, muss infolge Planungen der DB noch 2025 seinen Standort aufgeben und sucht seit April einen neuen. Seine Gäste kommen aus der ganzen Stadt. Ärzt*innen und Studierende der Uniklinik sowie Unternehmen feiern in dieser Oase unter der alten Niederräder Brücke. 2026 wäre das 20-jährige Jubiläum, wenn denn ein neuer Platz gefunden wäre. Ich frage den Magistrat: Wie will er dem Pächter bei der Suche behilflich sein? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat den Pächter bereits Anfang April 2025 kontaktiert. Seither wurden erste Gespräche mit Eigentümern möglicher Alternativstandorte geführt, die bislang jedoch nicht zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Der Magistrat wird die Bemühungen intensiv fortsetzen mit dem Ziel, gemeinsam mit dem Pächter eine tragfähige Lösung zu finden und den Fortbestand dieses beliebten Angebots in Frankfurt am Main zu sichern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulrich Baier Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Ende 2024 wurde eine Bauteiluntersuchung an der IGS Süd abgeschlossen. Bildungsdezernentin Weber versicherte, das gesamtF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3465 Ende 2024 wurde eine Bauteiluntersuchung an der IGS Süd abgeschlossen. Bildungsdezernentin Weber versicherte, das gesamte Gebäude sei nach der Installation von Metallstützen in den Fluren weiterhin sicher. Das statische Gutachten wurde jedoch trotz mehrmaliger Nachfrage nie offengelegt. In einem FAZ-Interview vom 12.08.2025 legte sie nun dar, dass erst im Juni 2025 überhaupt die Klassenräume beprobt wurden. Die zweite Untersuchung ergab, dass auch diese Decken nicht mehr tragfähig sind und die Schule für den Betrieb geschlossen werden muss. Ich frage den Magistrat: Seit wann wusste die Dezernentin, dass die Schule die nötige Traglast nicht erfüllt und warum wurden die Klassenräume ohne Sicherheitsprüfung weitere sechs Monate genutzt? Antwort des Magistrats: Kurz vor Beginn der Sommerferien, am 3. Juli, wurden dem Magistrat die Ergebnisse des zweiten, vertieften Gutachtens vorgestellt, die besagten, dass die Betonqualität der Decken in den Klassenzimmern noch schlechter zu beurteilen waren als in den Fluren. Daraufhin wurde am Samstag, den 5. Juli, die Auslagerung der IGS Süd in das Schulgebäude des Hessenkollegs beschlossen. Eine akute Einsturzgefährdung des Gebäudes hat es zu keiner Zeit gegeben. Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für einen Schulbetrieb erforderliche Deckentraglast auch in den Klassenzimmern der oberen Stockwerke nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, sodass eine Weiternutzung des Gebäudes nach den Ferien nicht mehr infrage kam. Alternativ hätten in den Sommerferien auch in den Klassenzimmern Baustützen aufgestellt werden müssen, was nach Überzeugung des Magistrats und aller Beteiligten der Schule nicht mehr zuzumuten war. Die Zusammenlegung des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums am Standort Bildungszentrum Ostend, die schon jetzt eine Schulleitung haben, war ohnehin mittelfristig geplant. Für die Mittelstufe der IGS Süd wird vor Ort eine Containeranlage errichtet, sodass die Schule im Jahr 2026 komplett in Bockenheim arbeiten wird. Am ursprünglichen Plan für die IGS Süd, 2028 in die neuen Holzmodule im Länderweg zu ziehen, ändert sich nichts. Der Einwand, dass die Klassenräume über sechs Monate ohne Sicherheitsprüfung genutzt wurden, ist nicht zutreffend. Es fand eine regelmäßige Sicherheitsprüfung durch fachlich versiertes Personal statt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Poloturnier auf dem Poloplatz in Nied wird seit vielen Jahren durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat erstmaF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3466 Das Poloturnier auf dem Poloplatz in Nied wird seit vielen Jahren durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat erstmalig eine Genehmigung versagt. Das Turnier vom 27. bis 29.06.2025 konnte erst durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes durchgeführt werden. Ich frage den Magistrat: Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt durch die Versagung der Genehmigung und das Gerichtsverfahren entstanden und wie will der Magistrat zukünftig eine solche Verschwendung von öffentlichen Mitteln verhindern? Antwort des Magistrats: Der Frankfurter Polo-Club e. V. nutzt einen Poloplatz in Frankfurt-Nied, der sich innerhalb der hochwertigen Zone II des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Der Poloplatz mit der umlaufenden Sandbahn wurde 1992 gebaut. Für diesen Platz und die umlaufende Sandbahn liegt keine bau-, natur- oder landschaftsschutzrechtliche Genehmigung vor. In § 17 Absatz 8 Bundesnaturschutzgesetz heißt es: "Wird ein Eingriff ohne die erforderliche Zulassung oder Anzeige vorgenommen, soll die zuständige Behörde die weitere Durchführung des Eingriffs untersagen. Soweit nicht auf andere Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann, soll sie entweder Maßnahmen nach § 15 oder die Wiederherstellung des früheren Zustands anordnen." Der Poloplatz gehört also zu einer Vielzahl von eigentlich illegalen Eingriffen in Frankfurt, deren Nutzung nicht untersagt beziehungsweise eine Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands bislang aus Kapazitätsgründen nicht angeordnet werden konnte. Als im Jahr 2024 die Untere Naturschutzbehörde, erstmals den Umfang des Polo-Turniers, zum Beispiel mit der Nutzung von empfindlichen Wiesen außerhalb des Poloplatzes für das Parken von Fahrzeugen, erfahren hat, wurde kurzfristig ein Gespräch mit dem Verein geführt. In dem Gespräch wurde die rechtliche Situation des Platzes und dessen generelle ungenehmigte Nutzung erläutert. Es fand kurz vor dem damaligen Polo-Turnier im Jahr 2024 statt, sodass es der Unteren Naturschutzbehörde nicht verhältnismäßig erschien, das Turnier aufgrund des illegalen Charakters des Platzes kurzfristig zu untersagen. Das Turnier wurde 2024 daher geduldet. Die Naturschutzbehörde ist nach dem Gespräch davon ausgegangen, dass keine Turniere nach 2024 auf dem Platz mehr ausgetragen werden. Als wider Erwarten im Jahr 2025 kurzfristig ein Antrag für die Durchführung von drei Turnieren eingegangen ist, hat die Untere Naturschutzbehörde die beantragten Turniere nicht genehmigt. Die Naturschutzbehörde ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Veranstaltung wie ein Polo-Turnier auf einem eigentlich illegal eingerichteten Sportplatz, der auf früheren Feucht- und Nasswiesen der Nidda-Aue ohne Genehmigung gebaut worden ist und sich zudem innerhalb der hochwertigen Landschaftsschutzzone II befindet, nicht genehmigt werden kann. Dies läuft grundsätzlich der rechtlichen Intention des § 17 Absatz 8 BNatSchG - Nutzungsuntersagung und Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes = Feuchtwiese - zuwider. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Tag vor dem Turnier im Rahmen einer Eilentscheidung die Naturschutzbehörde verpflichtet, die Genehmigung für diese eine Veranstaltung zu erteilen. So sei nach "summarischer Prüfung" ein Anspruch auf eine Genehmigung gegeben. Unter anderem sei die Illegalität des Platzes unbeachtlich, weil sich der Antrag nur auf eine Veranstaltung auf diesem Platz bezieht und somit alleiniger Verfahrensgegenstand sei. Das Verwaltungsgericht ist dem von der Unteren Naturschutzbehörde auch als Begründung vorgetragenem Schutzbedürfnis der Zone II vor Lärmemissionen - hier: Musik und spielkommentierende Moderation - und Aufbauten - hier: Zelte et cetera - zur Qualitätssicherung der hochwertigen Schutzzone II für die Allgemeinheit zum Zwecke der stillen Erholung nicht gefolgt. Bisher betragen die Verfahrenskosten 241,50 Euro und voraussichtlich werden Kosten in Höhe von mindestens 1.270,98 Euro dazukommen. Die Naturschutzbehörde hat diesen Beschluss zur Kenntnis genommen und in Abstimmung mit dem Rechtsamt auf eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel verzichtet, weil sich der Beschluss lediglich auf die zweitägige Veranstaltung der unmittelbar anschließenden beiden Tage bezog und es unverhältnismäßig für alle Beteiligten erschien, das Verfahren weiterzuführen. Die Veranstaltung wurde dann wie geplant durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Veranstaltung im Hinblick auf zukünftige Gespräche und Entscheidungen besucht und dokumentiert. Zwischen dem Polo-Club und der Unteren Naturschutzbehörde sind Gespräche für zukünftige Nutzungen des Geländes terminiert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Oktober 2015 hat die Stadt Frankfurt das Mailänder Abkommen über städtische Ernährungspolitik mit unterzeichnet und sF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3467 Im Oktober 2015 hat die Stadt Frankfurt das Mailänder Abkommen über städtische Ernährungspolitik mit unterzeichnet und sich dazu verpflichtet, die Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des Ernährungssystems der Stadt zu übernehmen. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand der Umsetzung bei den sieben Verpflichtungen und 37 Empfehlungen, die aus dem Mailänder Abkommen resultieren? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt befindet sich bereits auf einem guten Weg, das Mailänder Ernährungsabkommen mit seinen sieben Verpflichtungen und 37 Empfehlungen nach und nach umzusetzen - etwa mit der Unterstützung von urbanen Gartenprojekten, Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit und Ernährung sowie Klima und Ernährung, der Förderung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser, Kampagnen zur Abfallvermeidung oder durch die aktive Unterstützung von Vereinen, Institutionen unter anderem aus dem Ernährungsbereich. Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass die Umsetzung eines solch umfassenden Abkommens ein fortlaufender Prozess ist. Einige Maßnahmen sind bereits etabliert, andere befinden sich noch in Planung oder im Aufbau. Ziel muss es sein, Stück für Stück ein ganzheitliches, nachhaltiges Ernährungssystem in der Stadt zu verankern. Beispiele sind die nachfolgenden Aktivitäten, die jeweils in direktem Bezug zu den Verpflichtungen und Empfehlungen des Mailänder Abkommens stehen: Urbane Gemeinschaftsgärten und Kleingärten Es gibt in Frankfurt bereits zahlreiche urbane Gemeinschaftsgärten wie beispielsweise die "GemüseheldInnen", der "Neue Frankfurter Garten" oder der Gemeinschaftsgarten im Ostend. Die Stadt unterstützt diese Urban Gardening-Initiativen mit Beratung und Förderung. Es geht in diesen Projekten nicht nur um Gemüsebeete und Wildblumenwiesen, sondern immer auch um Begegnung - um den Austausch zwischen Generationen und Kulturen. Gemeinschaftsgärten sind Lernorte des Selbermachens und des voneinander Lernens und sie tragen daher auf mehreren Ebenen dazu bei, die Ziele des Ernährungsabkommens zu erreichen, wie bspw. das Ziel: "Fördern Sie Netzwerke und unterstützen Sie Basisaktivitäten" (s. Maßnahme 18). Eine längere Geschichte haben die Kleingartenvereine in Frankfurt. Die ersten wurden 1881 gegründet, um die Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln aus eigenem Anbau zu versorgen und um Bewegungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen. Bis heute ist das so, ein Drittel der eigenen Parzelle ist dem nachhaltigen Obst- und Gemüseanbau vorbehalten. Die Stadt zählt heute 107 Vereine mit 14.537 Parzellen. Diese nehmen rund 2,3 % der Stadtfläche ein. Die Gärten dienen den Menschen in den Quartieren als Ort der Begegnung. Zudem erleichtern sie Neubürger:innen die Integration in die Stadtgesellschaft. Gleichzeitig fördert die Gartenarbeit Bewegung und bietet auf kleinstem Raum Artenvielfalt und Biodiversität. All diese Gartenformen tragen mit dazu bei, auf das Ziel zum "Aufbau gerechter, resilienter und nachhaltiger Ernährungssysteme" einzuzahlen (s. Verpflichtung 5). Regionale Landwirtschaft & Erhalt landwirtschaftlicher Flächen In Frankfurt gibt es noch rund 4.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche, ein Teil davon wird weiterhin traditionell oder strukturell vielfältig genutzt, z. B. mit Streuobstwiesen. Die Landwirtschaft ist unverzichtbar für die Sicherung und Erhaltung von Freiflächen und für die Erholungslandschaft in der Stadt. Die nicht versiegelten Flächen haben einen großen ökologischen Wert für die Stadt. Sie dienen als Kaltluftentstehungsgebiete und verbessern damit das Stadtklima. Die Landwirtschaft leistet somit einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft in der Stadt. Die Arbeitsgruppe "Entwicklung einer umweltgerechten Landbewirtschaftung in Frankfurt am Main" existiert seit 1991 im Umweltamt. Sie setzt sich aus Vertreter:innen der Frankfurter Landwirt:innen, der Stadtverwaltung und der landwirtschaftlichen Fachbehörde zusammen, die sich regelmäßig zum gegenseitigen Informationsaustausch treffen. Hauptziel der Arbeitsgruppe ist es, einen gemeinsamen Weg für die nachhaltige Entwicklung der Frankfurter Landwirtschaft zu finden. Nachhaltige Entwicklung bedeutet: weitreichende sozial, wirtschaftlich und ökologisch gleichwertige Entwicklung. (s. Maßnahme 20 "Fördern und stärken Sie eine urbane und stadtnahe Lebensmittelproduktion (...)" und & 21 "Streben Sie die Kohärenz zwischen der Stadt und nahe gelegener, ländlicher Lebensmittelproduktion (...) an (...).") Ernährungsrat Frankfurt Seit 2017 engagiert sich der Ernährungsrat in Frankfurt für die Ernährungswende und für nachhaltiges Wirtschaften. Das Netzwerk und die beteiligten Arbeitsgruppen aus Zivilgesellschaft, Politik, Vereinen, Erzeuger:innen und Betrieben wächst stetig. Der Ernährungsrat wird vom Verein "BIONALES - Bürger für regionale Landwirtschaft und Ernährung e. V." getragen, welcher von der Stadt Frankfurt gefördert wird. Die Schirmherrschaft liegt bei Stadträtin Zapf-Rodríguez. 2019 wurde durch den Ernährungsrat zudem das "House of Food" gegründet. Ziele dabei sind, die regionale Landwirtschaft zu unterstützen und für die städtische Außer-Haus-Verpflegung regionale Produkte zugänglich zu machen. Angebot und Nachfrage in der Region sollen zusammengebracht, beiden Seiten mehr Planungssicherheit gegeben und das Netzwerk zwischen Stadt und Land gestärkt werden. (s. Maßnahme 2: "Erhöhen Sie die Beteiligung von Interessenvertretern auf städtischer Ebene durch politischen Dialog und, falls angebracht, durch die Ernennung eines Beraters für Ernährungspolitik und/oder die Etablierung eines Multi-Interessenvertreter-Forums oder Ernährungsrates (...)") Klima und Ernährung Um die Auswirkungen von Ernährung auf den Klimawandel darzustellen, wurde durch das ehemalige Energiereferat in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Nachhaltigkeit Lernen und UBERMUT Studio für Kommunikation die Initiative Klimagourmet ins Leben gerufen. Das Klimagourmet-Netzwerk ist als Teil davon ein Zusammenschluss von engagierten Akteur:innen, die sich für eine klimaschonende Esskultur starkmachen. Neben diversen Gastronomiebetrieben sind Einzelhändler, landwirtschaftliche Betriebe, diverse Bildungsträger und nicht zuletzt der Ernährungsrat Frankfurt Mitglied im Netzwerk. Ziel des Netzwerks ist es, durch Bildungsarbeit, Veranstaltungen und Kooperationen ein Bewusstsein für die Auswirkungen unserer Ernährung auf Klima und Umwelt zu schaffen - und dabei den Genuss in den Mittelpunkt zu stellen. Neben regelmäßigen Netzwerktreffen findet ein jährliches Festival statt, bei dem sich diverse Aussteller präsentieren, Vorträge und Workshops stattfinden. Darüber hinaus wurde eine interaktive Wanderausstellung "Klimagourmet" entwickelt, in der die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Klima selbst erforscht werden können. Die Klimagourmet-Ausstellung wird an öffentliche Einrichtungen, Schulen und sonstige Bildungsorte im Rhein-Main-Gebiet ausgeliehen. Im Jahr 2024 hat das Klimareferat die Wortmarke "Klimagourmet" an Umweltlernen in Frankfurt e. V. übergeben. Das Netzwerk und das Festival (jetzt "Foodtura-Festival") werden im o. g. Sinne weitergeführt. Das Klimareferat unterstützt das Netzwerk. Das Foodtura ist ein Festival für nachhaltige Ernährung, dass die Themen Food, Urbanität und Nachhaltigkeit in die Stadt bringen und zukunftsfähigen Genuss für alle erlebbar machen soll. Zehn Tage lang zeigen Gastronom:innen, Initiativen, Erzeuger:innen, Aktivist:innen und viele weitere Akteur:innen, wie die Ernährung von morgen aussehen - und schmecken - kann. An drei Wochen im Jahr wird die Lernwerkstatt "Ernährung und Klima" im Auftrag des Klimareferates durch Umweltlernen Frankfurt e. V. an Frankfurter Schulen durchgeführt. Hierbei werden rund 15 Schulklassen mit insgesamt ca. 400 Schüler:innen erreicht. Die Stadt Frankfurt am Main ist Mitglied im Umweltforum Rhein Main e. V. welches sich als Netzwerk für Unternehmen und Institutionen für eine soziale und umwelt-gerechte Entwicklung im Rhein-Main Gebiet im Sinne der Nachhaltigkeit einsetzt. Mit der Bio-Brotbox Aktion packt und verteilt das Umweltforum jährlich mehr als 7.000 Frühstücksboxen an Schulanfänger:innen in Frankfurt. Diese beinhalten neben einem Bio-Pausenbrot regionales und biologisches Obst und Gemüse, Teebeutel ohne Zucker sowie Informationen zur gesunden Ernährung und Abfallvermeidung. Die wiederverwendbaren Boxen selbst bestehen zu 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen und sind komplett recyclingfähig. Ziel ist es, bereits junge Menschen - und deren Eltern - die Wichtigkeit eines gesunden und nachhaltigen Frühstücks als wertvollen Start in den Tag näher zu bringen. Ein weiterer Meilenstein des Netzwerks ist die nachhaltige Läufer:innenverpflegung beim Mainova Frankfurt Marathon. Durch die Kooperation des Veranstalters mit mehreren landwirtschaftlichen Bio-Betrieben, die Mitglied im Umweltforum sind, ist mittlerweile neben Bio-Obst an der Strecke auch eine Bio-Pasta-Party im Anschluss Teil des Events. Die Bio-Verpflegung ist bereits mehrfach ausgezeichnet und ein zentrales Element der "Green Marathon-Initiativen" auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030. (s. hierzu u. a. Verpflichtung 1 "Wir werden daran arbeiten, nachhaltige Ernährungssysteme zu entwickeln, (...) die zugleich angepasst sind an die Auswirkungen des Klimawandels und diese abschwächen") Gesundheit und Ernährung Das Thema Ernährung ist mit Blick auf die Bevölkerungsgesundheit ein besonders wichtiges. Seit 2018 führt die GUT GEHT'S-Koordinierungsstelle des Gesundheitsamts jährlich eine Stadtgesundheitskonferenz zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten durch. Im Jahr 2024 diskutierten über 100 Teilnehmende der 5. Stadtgesundheitskonferenz mit dem Titel "GUT GEHT'S - Gemeinsam satt und gesund" darüber, wie für die Frankfurter:innen eine Zukunft gestalten werden kann, in der alle satt und gesund sind. Darunter wurden die Fragestellungen bearbeitet, wie der Zugang der Zielgruppen zu gutem Essen gefördert und wo und wie Veränderungen angestoßen werden können, um den Grundstein für eine gesündere Zukunft zu legen. Ein wichtiger Ansatzpunkt, um möglichst viele Frankfurter:innen niedrigschwellig zu erreichen, ist die Gemeinschaftsverpflegung. Frankfurter Akteur:innen, die die Gesundheit der Frankfurter:innen fördern, haben hier diverse Möglichkeiten, das Essen für ihre jeweiligen Zielgruppen zu verbessern. Zu diesen Möglichkeiten und Herausforderungen wurde bei der fünften Stadtgesundheitskonferenz diskutiert. Gleichzeitig stellten sich Beispiele guter Praxis aus Frankfurt vor, wie zum Beispiel der Pädagogische Mittagstisch, die Seniorenrestaurants und Essen auf Rädern des Jugend- und Sozialamts, der Gallus Garten sowie die ada Kantine. Zusätzlich stand bei zwei der quartalsweisen Vernetzungstreffen des GUT GEHT'S Netzwerks für Gesundheitsförderung in Frankfurt am Main 2024 das Thema Ernährung im Fokus, wo die Teilnehmenden in das Thema Ernährung und Gesundheit eingeführt wurden und sich unter anderem die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung, die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen und die Vernetzungsstelle Seniorenernährung Hessen vorstellten, sowie das Projekt "Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget" der Verbraucherzentrale Hessen und die Servicestelle für Ernährungsinitiativen in Hessen vorstellten. Der Gesundheitsbeirat des Gesundheitsamts Frankfurt am Main, der das Gesundheitsamt Frankfurt in seinem Auftrag als Beratungsgremium und wissenschaftsbasierter Ideengeber unterstützt, hat sich 2024 intensiv mit dem Thema Ernährung im Hinblick auf die Förderung der Gesundheit der Frankfurter Bevölkerung auseinandergesetzt und ein Positionspapier mit dem Titel "Gesundes Essen für alle - Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit durch gutes Essen in Frankfurt am Main" erstellt. Kern des Positionspapiers sind Empfehlungen zu Maßnahmen und Ansätzen, mit denen das Gesundheitsamt Frankfurt am Main die Kenntnisse der Menschen in der Stadt verbessern und gesundes Essen insgesamt fördern kann. Gleichzeitig ist das Gesundheitsamt Frankfurt am Main im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut Teil der Lebenslagen-Arbeitsgruppe "Gesundheit, Sport und Ernährung". Hier werden aktuell wirkungsorientierte Ziele im Bereich Ernährung erarbeitet. (siehe hierzu unter anderem Maßnahme 8. "Thematisieren Sie nichtübertragbare Krankheiten, die mit unausgewogener Ernährung und Übergewichtigkeit in Verbindung stehen, wo angebracht unter besonderer Berücksichtigung der Reduktion der Aufnahme von Zucker, Salz, Transfettsäuren, Fleisch- und Milchprodukten und der Steigerung des Konsums von Obst, Gemüse und nicht verarbeiteten Lebensmitteln") Trinkwasser: Zugang & Bewusstsein Im Rahmen der Kampagne "Frankfurt spart Wasser! Jede:r ein bisschen, zusammen ganz viel. Mach mit!" informiert die Stadt zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser für die drei Bereiche Haushalt, Garten und Hygiene. Mit der Kampagne, als ein Teil des kommunalen Wasserkonzepts, soll das Bewusstsein für die Ressource Trinkwasser geschärft und Bürger:innen zum Wassersparen motiviert werden. Die Stadt bietet zwischen März und Oktober bereits an vielen öffentlichen Plätzen den Zugang zu sauberem, frischem Trinkwasser durch Trinkbrunnen an. Das Trinken von Leitungswasser schützt das Klima und die Umwelt. Dadurch werden sowohl CO2-Emissionen als auch Plastikmüll reduziert, der durch die Herstellung von Verpackungsmaterial und den Transport entsteht. Über das Förderprogramm "Klimabonus" unterstützt die Stadt die Errichtung von Trinkbrunnen für private Grundstücke, wenn der öffentliche Zugang gewährleistet wird. (siehe hierzu Maßnahme 10. "(...) Zugang zu nachhaltigen Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser (...) ermöglichen.") Abfallvermeidung Frankfurt arbeitet intensiv an dem Ziel, eine "Zero Waste City" zu werden. Das heißt: möglichst wenig Abfall, gute Mülltrennung und Recycling, verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Unterstützung von Initiativen zur Wiederverwendung. Es gibt zudem diverse Umweltbildungsangebote an Schulen über den stadtnahen Verein "Umweltlernen in Frankfurt" zum Thema Recycling, Abfallvermeidung et cetera. (siehe beispielsweise Maßnahme 35 "Fördern Sie das Bewusstsein für Lebensmittelverluste und -verschwendung durch gezielte Veranstaltungen und Kampagnen (...)") Ausblick Das Mailänder Ernährungsabkommen bietet für Städte vor allem einen Rahmen und stellt strategische Optionen zur Verfügung. Die jeweilige Ausgestaltung des Abkommens liegt in den Städten selbst und muss - je nach spezifischer Situation - entsprechend angepasst werden. Insgesamt zeigt Frankfurt bereits vielfältige Aktivitäten, die das Mailänder Abkommen mit Leben füllen. Herausfordernd bleiben jedoch die übergreifende Koordinierung sowie die systematische Verankerung der Ernährungspolitik in allen Verwaltungsbereichen. (Quelle des Abkommens, in der deutschen Übersetzung: Milan-Urban-Food-Policy-Pact-DE-KSTE_Final) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Vorlage M 67/24 ist aufgeführt, dass die Rückübergabe der Räumlichkeiten nach den Umbau- und Sanierungsarbeiten iF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3468 In der Vorlage M 67/24 ist aufgeführt, dass die Rückübergabe der Räumlichkeiten nach den Umbau- und Sanierungsarbeiten im Gallileo an das English Theatre voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026 erfolgen kann. Da Theater auch einen Vorlauf für Spielplanplanung, Proben et cetera brauchen, sollte das English Theatre die Möglichkeit haben, schon vor dem Einzug in das neue Gebäude entsprechend planen und proben zu können. Daher fragen wir den Magistrat: Ab wann genau kann das English Theatre wieder in den Gallileo einziehen beziehungsweise seinen Spielbetrieb wieder aufnehmen und hat das English Theatre die Möglichkeit, seine Stücke bereits vor dem Einzug in den Gallileo entsprechend vorzubereiten beziehungsweise zu proben? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Langner! Der Magistrat steht in engem Austausch mit dem English Theatre, um hinsichtlich der Herausforderungen der Interimszeit, einschließlich Probe- und Aufführungsmöglichkeiten, bestmöglich unterstützen zu können. Ebenso steht der Magistrat im regelmäßigem Austausch mit dem Vermieter der Spielstätte, allen Beteiligten ist an einer raschen Wiederaufnahme des Theaterbetriebs gelegen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 1. Februar 2020 wurden die Baumaßnahmen an der Hostatoschule im Stadtteil Höchst aufgenommen. Seitdem verzögern sichF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3469 Am 1. Februar 2020 wurden die Baumaßnahmen an der Hostatoschule im Stadtteil Höchst aufgenommen. Seitdem verzögern sich die Bauarbeiten immer wieder von Jahr zu Jahr. Diesbezügliche Anfragen des Ortsbeirates 6 werden vom Magistrat in unzufriedenstellender Weise beantwortet, ohne dabei Gründe für die Verzögerungen oder einen genauen Termin für den Abschluss der Baumaßnahmen zu nennen. Ich frage den Magistrat: Welche Gründe gibt es für diese sowohl für Schüler, Lehrer und Eltern unerträglich lange Verzögerung der Baumaßnahmen an der Hostatoschule und wann ist nach nunmehr über fünf Jahren Bauzeit endlich mit deren Abschluss zu rechnen? Antwort des Magistrats: Der Erweiterungsbau der Hostatoschule verzögert sich unter anderem aufgrund von Terminverzügen von Gewerken, die mitunter noch auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind. Bei den Gewerken Zimmerarbeiten und Fassadenarbeiten waren die Terminverzüge und Mängel so eklatant, dass Bauverträge vor Abnahme gekündigt werden mussten. Aufgrund des juristischen Verfahrens konnte in dieser Zeit keine erneute Vergabe stattfinden, bis das Verfahren abgeschlossen war. Hinzu kommen Bauablaufstörungen sowie zusätzliche, nachträglich geforderte Planungsänderungen während des Bauprozesses. Seit dem zweiten Quartal 2025 konnten die Baumaßnahmen vor Ort wieder aktiv aufgenommen werden, was eine voraussichtliche Fertigstellung des Erweiterungsbaus zum Ende 2026 zur Folge hat. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Durch den Umzug der IGS Süd wird die Situation für inklusiv zu beschulende Schüler*innen deutlich schwieriger. Die langeF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3470 Durch den Umzug der IGS Süd wird die Situation für inklusiv zu beschulende Schüler*innen deutlich schwieriger. Die lange Anfahrt zum neuen Standort der IGS Süd ist mindestens beschwerlich, einige könnte das vor nicht zu bewältigende Herausforderungen stellen. Gleichzeitig gibt es in Sachsenhausen aktuell keine weiterführende Schule, die sich ausdrücklich als inklusiv versteht, wenngleich Inklusion auch an Gymnasien stattfinden muss. Ich frage den Magistrat: Wie viele Inklusionsplätze sind durch den temporären Umzug der IGS Süd in der Bildungsregion Süd betroffen und wie wird die inklusive Bildung in Sachsenhausen weiterhin sichergestellt? Antwort des Magistrats: Für die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe der IGS Süd wurde ein Bustransfer mit Haltestellen am Südbahnhof, am Buchrainplatz in Oberrad und am Westbahnhof zum neuen Schulstandort im Biegweg eingerichtet. Der Bustransfer wird auch von inklusiv beschulten Kindern und - falls erforderlich - von deren Teilhabeassistenzen genutzt. In erforderlichen Fällen wird eine Beförderung mit dem Taxi ermöglicht. In den ausgelagerten Schulklassen gibt es insgesamt 46 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf und 30 Kinder ohne festgestellten Förderbedarf aus der erweiterten Definition von Inklusion beziehungsweise im Autismus-Spektrum. Grundsätzlich gibt es an allen Schulen im Frankfurter Süden die Möglichkeit der inklusiven Beschulung, insbesondere sind hier für den Bereich der weiterführenden Schulen die KGS Niederrad und die IGS Carl von Weinberg Schule zu nennen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Von Januar bis Juni dieses Jahres wurde der Goetheplatz umgestaltet. Aber schon wenige Tage nach Abschluss der ArbeitenF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3471 Von Januar bis Juni dieses Jahres wurde der Goetheplatz umgestaltet. Aber schon wenige Tage nach Abschluss der Arbeiten musste er wegen Schäden am neuen Oberflächenbelag erneut gesperrt werden. Ursache war das Befahren des Platzes mit schweren Fahrzeugen aus Anlass des J.P.-Morgan-Laufs am 04.06. Der Platz wurde als Startpunkt zugelassen, obwohl der neue Belag noch nicht voll belastbar war. Bis Anfang August mussten die Bürger darauf verzichten, auf dem zentralen Innenstadtplatz mit seinen Bäumen und Schattenplätzen Erholung zu finden. Ich frage den Magistrat: Warum wurde die Nutzung des Goetheplatzes als Startpunkt für eine Sportveranstaltung genehmigt, obwohl bekannt war, dass der Belag noch nicht voll belastbar sein konnte? Antwort des Magistrats: Eine Nutzung des neu gestalteten Goetheplatzes im Rahmen der J. P. Morgan Corporate Challenge wurde durch das Ordnungsamt nicht genehmigt. Der Startpunkt befand sich analog der Vorjahre ausschließlich auf der Fahrbahn und nicht auf dem Platz. Auch das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf der Fläche wurde weder abgesprochen noch genehmigt. Zwecks Regressansprüche hat das Service-Center Veranstaltungen dem mit der Baumaßnahme betrauten Grünflächenamt unmittelbar die Kontaktdaten der Veranstaltenden zukommen lassen. Letztlich konnte erwirkt werden, dass die Kosten für die erforderlichen Nacharbeiten von den Veranstaltenden getragen wurden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Ab 2029 dürfen Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 EW ihren Klärschlamm nur noch thermisch verwenden.F11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3472 Ab 2029 dürfen Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 EW ihren Klärschlamm nur noch thermisch verwenden. Zudem ist ab 2029 die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen mit einem P-Gehalt von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm Trockensubstanz vorgeschrieben. Eine Verbrennung in Müllheizkraftwerken ist dann nicht mehr zulässig, sondern nur noch in Monoverbrennungsanlagen. Ich frage daher den Magistrat: Welche Vorbereitungen trifft der Magistrat, um ohne deutliche Kostensteigerungen für die Bürger*innen künftig den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und plant der Magistrat die Einleitung des Klärschlamms in Schilfbeete, ökotechnische Klärschlammveredelung? Antwort des Magistrats: Seit 1981 wird aller anfallende Klärschlamm der Abwasserreinigungsanlagen Niederrad/Griesheim und Sindlingen, ARA KN/KG und ARA KS, in der eigenen Monoklärschlammverbrennungsanlage, SEVA, entwässert und verbrannt. Um die gesetzliche Auflage ab 2029 zu erfüllen, wird die Phosphorrückgewinnung aus der Asche angestrebt. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main beschäftigt sich mit diesem Thema seit 2019 im Rahmen des Forschungsprojektes RePhoRM des Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Ziel des Baus einer technischen Anlage zusammen mit anderen Partnern gemeinsam mit der TU Darmstadt, Laufzeit 2020 bis 2026. Der Schwermetallgehalt des Klärschlamms beziehungsweise Asche - unter anderem Kupfergehalt - lässt eine direkte Verwertung als Dünger nicht zu. Klärschlämme enthalten auch eine Vielzahl von Chemikalien, Pharmaka, umweltschädliche Substanzen - Spurenstoffe - und Keime, die nicht in die Umwelt gelangen sollen, wie dies im Falle des Schilfbeets der Fall wäre. Durch die Monoklärschlammverbrennung werden alle Spurenstoffe einschließlich Keime zu Kohlendioxid, Wasserdampf, et cetera verbrannt. Die Asche besteht nur noch aus anorganischen Substanzen, Salze. Auch bei diesem Prozess werden analog zur Abwasserreinigung Kosten entstehen. Die Höhe ist noch nicht abschätzbar. Die Auswirkungen auf die Gebührenhöhe kann zurzeit noch nicht abgeschätzt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Kristina Luxen Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Aufgrund von Problemen mit der Wassertechnik musste das am 24. Mai 2025 eröffnete neue Main Bad Bornheim Ende Juni wiedeF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3473 Aufgrund von Problemen mit der Wassertechnik musste das am 24. Mai 2025 eröffnete neue Main Bad Bornheim Ende Juni wieder geschlossen werden. Abgesehen von vereinzelt durchgeführten Probebetrieben ist das Bad der Öffentlichkeit seitdem nicht zugänglich. Ich frage den Magistrat: Wann ist mit der Wiedereröffnung des Bades zu rechnen und wer kommt für die Kosten der zu reparierenden Technik auf? Antwort des Magistrats: Das Bad wurde am 12.09.2025 wiedereröffnet. Da von multifaktoriellen Ursachen auszugehen ist, erscheint eine Kostenweiterbelastung an externe Firmen als äußerst schwierig. Trotzdem werden die BäderBetriebe Frankfurt alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Natascha Kauder Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die CDU-geführte Landesregierung in Hessen testet derzeit ein Modellprojekt, bei dem das Finanzamt auf Grundlage bereitsF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3474 Die CDU-geführte Landesregierung in Hessen testet derzeit ein Modellprojekt, bei dem das Finanzamt auf Grundlage bereits vorliegender Daten selbstständig Steuererklärungsvorschläge erstellt. Ziel ist es, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, vorhandene Daten effizient zu nutzen und die Bürgerfreundlichkeit zu steigern. Übertragbar wäre dieser Ansatz auch auf kommunale Verwaltungsprozesse. Daher frage ich den Magistrat: In welchen Bereichen setzt die Stadt Frankfurt bereits vergleichbare Verfahren ein, bei denen die Verwaltung auf Basis vorhandener Daten proaktiv tätig wird, und wo sieht der Magistrat zusätzliche Möglichkeiten, durch solche Ansätze Verwaltungsabläufe zu verschlanken? Antwort des Magistrats: Als von Volt geführtes Dezernat bedanken wir uns für Ihre Anfrage, die ein auch uns sehr wichtiges Thema anschneidet: Wie können vorhandene Daten und Informationen so intelligent genutzt werden, dass es für Bürger:innen und städtische Mitarbeitende spürbar leichter wird und Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden? Gerade in einem kommunal so vielseitig strukturierten Land wie Hessen braucht es dafür eine enge, transparente und verlässliche Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Land und Bund. Initiativen wie das Modellprojekt des hessischen Finanzamts begrüßen wir daher ausdrücklich - auch, weil Ralf Stettner als CISO - ehemaliger CIO - des Landes die Chance besteht, tragfähige Standards und gemeinsame Datengrundlagen zu schaffen. Wir verfolgen mit Interesse die Initiativen aus seinem Büro und bieten unsere aktive Mitarbeit an, um diese mitzugestalten. Denn digitale Transformation endet nicht an Verwaltungsgrenzen. Im Gegenteil, sie fängt genau über die Grenzen hinweg erst richtig an und entfaltet mit Hilfe der Zusammenarbeit ihre volle Wirkung. Mit der richtigen interkommunalen Führung und Förderung lassen sich hier weitreichende positive Effekte erzielen. Der Magistrat ist dabei sehr aktiv. Die Entlastung und Modernisierung der Verwaltung verstehen wir als kontinuierlichen Prozess. Zahlreiche Beispiele für ein proaktives Handeln des Magistrats gibt es bereits heute: - Das Smart City Team kooperiert mit dem Bürgeramt Frankfurt und veröffentlicht seit diesem Jahr auf der Urbanen Datenplattform eine Wartezeitenanzeige in Frankfurter Bürgerämtern. Hierzu werden vorhandene Daten auf anonymer Basis montags und mittwochs - offene Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung - ausgewertet und für Interessent:innen mittels einer Besucher:innenampel veröffentlicht. So wird ein Bürgeramtsbesuch komfortabler gemacht und es entsteht eine gleichmäßigere Auslastung der Frankfurter Bürgerämter. - Ebenfalls auf der Urbanen Datenplattform Frankfurt wurden die Besucherströme während der Fußball-EM 2024 der Männer bei der 1,4 Kilometer langen Fan Zone via Ampel veröffentlicht. Auch hier gestaltete die UDP den Besucher:innen einen komfortablen Besuch und erzielte bei den Veranstaltern eine umfangreiche Analysemöglichkeit zum Verhalten der Besucher:innen der Fanzone. - Zudem veröffentlicht die Urbane Datenplattform Frankfurt seit 2022 Echtzeitdaten zu Verkehr, Luftqualität und Lufttemperatur oder E-Ladesäulen, um jene Informationen gebündelt und transparent für Interessent:innen zu teilen. Damit leistet die Urbane Datenplattform Frankfurt einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zu Klimaanpassungen. Sie ist somit nicht nur eine Plattform mit technologischer Grundlage für datenbasierte Stadtentwicklung, sondern auch ein praktisches Instrument, das den Alltag der Menschen - auch vulnerablen Gruppen wie Älteren, Kindern und Schwangeren - konkret erleichtert. - Das Gesundheitsamt verknüpfte während der COVID-Pandemie Datenquellen, um Maßnahmen gezielter einleiten zu können. - Über den 115-Chatbot auf FRANKFURT.de können Bürger:innen auf Basis bereits vorliegender Informationen direkt Antworten und Behördenauskünfte erhalten. Dies erfolgt ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand oder Wartezeiten und unter Einhaltung der DSGVO-Konformität. - Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um den zielgerichteten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu prüfen. Anwendungsfälle auf städtischer Ebene befinden sich bereits in der Entwicklung beziehungsweise werden erarbeitet. - Unter Leitung des Magistrats wurde zudem das neu gegründete Transformation Office ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um eine strategische Einheit, die Synergien identifiziert, Vorhaben strukturiert und ämterübergreifend koordiniert. - Ziel dieser Ansätze ist es, vorhandenes Wissens- und Datenpotenzial leichter zugänglich und effizient nutzbar zu machen. Weitere Potenziale werden kontinuierlich evaluiert Wir freuen uns daher auf den stetigen Austausch, gerne auch im Rahmen konkreter, überparteilicher Kooperationsformate und Förderinitiativen mit den Kolleg:innen des Landes Hessen. Wir stehen bereit, unsere Erfahrungen einzubringen und gemeinsam die verantwortungsvolle Aufgabe anzugehen, neue Standards für eine proaktive, bürgerfreundliche und moderne Verwaltung zu entwickeln, die so dringend gebraucht wird um das Vertrauen in Politik und Staat zu stärken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Vom 31.07.2025 bis 03.08.2025 fanden in Dresden die Finals 2025 statt. In 20 Sportdisziplinen wurden insgesamt 133 DeutsF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3475 Vom 31.07.2025 bis 03.08.2025 fanden in Dresden die Finals 2025 statt. In 20 Sportdisziplinen wurden insgesamt 133 Deutsche Meisterinnen und Meister gesucht und gefunden. Mit über 250.000 Zuschauern wurde ein neuer Besucherrekord aufgestellt. Ich frage den Magistrat: Welche Voraussetzungen muss die Stadt Frankfurt erfüllen, um sich für die Ausrichtung der Finals bewerben zu können? Antwort des Magistrats: Für die Ausrichtung der Wettkämpfe sind Sportstätten notwendig, die für Sportarten wie Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Triathlon geeignet sind. Zudem muss ein Budget von circa neun Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich ist ein Rahmenprogramm zu organisieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Klingelhöfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im August startete Futury einen neuen Startup Space im Bertramshof im Frankfurter Nordend. Futury ist eine Initiative, aF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3476 Im August startete Futury einen neuen Startup Space im Bertramshof im Frankfurter Nordend. Futury ist eine Initiative, an der vier Universitäten aus dem RheinMain-Gebiet beteiligt sind. Als Plattform soll Futury die Startups im RheinMain-Gebiet mit Unternehmen und der Wissenschaft verbinden. Ich frage den Magistrat: Wie unterstützt die Stadt Frankfurt Futury? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt unterstützt Futury durch eine enge Kooperation mit der städtischen Innovations- und Gründungslandschaft. Über die Wirtschaftsförderung und Partner wie Frankfurt Forward wurde von Beginn an ein intensiver Austausch mit der Geschäftsführung von Futury aufgebaut und durch eine Kooperationsvereinbarung verstetigt. Auf diese Weise konnte die Stadt wesentlichen Input in die (Weiter-) Entwicklung des Programms einbringen und sicherstellen, dass die neue Initiative eng mit regionalen Unternehmen, Wissenschaft und Startups und Scaleups in FrankfurtRheinMain verzahnt ist. Damit leistet Frankfurt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des regionalen Innovationsökosystems und positioniert die Stadt als zentralen Knotenpunkt für unternehmerische Talente und wissenschaftlichen Transfer. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Über viele Wochen war die städtische Liegenschaft in der Lahnstraße 1 besetzt. Die Besetzer fielen immer wieder durch exF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3477 Über viele Wochen war die städtische Liegenschaft in der Lahnstraße 1 besetzt. Die Besetzer fielen immer wieder durch extremistische, antisemitische und den Terror verherrlichende Aktionen auf. Der Magistrat duldete diese unerträglichen Zustände und gefährdete so das friedliche Zusammenleben und die Sicherheit in Frankfurt. Ich frage den Magistrat: Werden besetzte städtische Liegenschaften zukünftig unverzüglich geräumt? Antwort des Magistrats: Die Stellung eines unverzüglichen Strafantrags sowie die Aufforderung zur sofortigen, nötigenfalls gewaltsamen Räumung unter Inkaufnahme von möglichen Ausschreitungen bleibt wie bisher eine Ermessensentscheidung des Magistrats. Der Magistrat wird leerstehende Liegenschaften in eine neue Nutzung, eine geordnete Zwischennutzung oder die anstehende Reprivatisierung überführen. Noch dieses Jahr soll die Reprivatisierung dreier weiterer im Wege der Vorkaufsrechtsausübung erlangter, teilweise leerstehender Liegenschaften veröffentlicht werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - An der Böhleschule - Grundschule - in Frankfurt-Griesheim ist seit längerem der Austausch der Holzbaracke geplant. SeitF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3478 An der Böhleschule - Grundschule - in Frankfurt-Griesheim ist seit längerem der Austausch der Holzbaracke geplant. Seit 2022 ist das Amt für Bau und Immobilien beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die notwendigen Baumaßnahmen an der Böhleschule zu erstellen. Hierzu frage ich den Magistrat: Wann werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen und der Öffentlichkeit vorgestellt? Antwort des Magistrats: Die Machbarkeitsstudie befindet sich momentan noch in der Ausarbeitung. Die durchgeführten Ortstermine in der Boehleschule fanden mit dem beauftragten Architekturbüro statt. Dies ist eine gängige Vorgehensweise, um eine Grundlagenermittlung für die Planung der Machbarkeitsstudie zu erstellen. Das Ziel und der Inhalt der Ortstermine ist eine Bestandsanalyse der Liegenschaft und der vorhandenen Gebäude. Diese Analyse ermittelt viele Faktoren, wie die Erschließung des Grundstückes und den Zustand der vorhandenen Gebäude. Es liegen erste Ergebnisse vor. Diese werden in verschiedenen Varianten vertieft ausgearbeitet. Sobald die Studie fertiggestellt ist, werden die Varianten vorgestellt. Unabhängig von dieser Studie wurde für einen ersten Bauabschnitt der Abriss der Baracke und Stellung eines Holzmodules im Haushalt 2026 angemeldet. Die "rote Baracke" wurde im April 2025 statisch untersucht. Mittlerweile liegt auch der Statikbericht für den Pavillon in Holzständerbauweise vor. Nach Aussage des Berichtes ist die Standsicherheit unter normalen Bedingungen gewährleistet. Es wurde dennoch empfohlen, eine weitere statische Untersuchung vorzunehmen, insbesondere um die Dachkonstruktion in der Bibliothek zu überprüfen. Der erneute Statikbericht gibt die Nutzung der Baracke ebenfalls frei. Die Standfestigkeit des Gebäudes weist eine ausreichende Stabilität auf, allerdings hat sich bestätigt, dass das Gebäude bei Schneelast nicht genutzt werden darf. Die beschriebene Bauteilöffnung wurde in den Sommerferien vorgenommen. Durch den entstandenen Riss in der Wand bestand die Vermutung, dass ggf. Feuchtigkeit in den Raum eintritt, da die Baracke nicht mehr ausreichend abgedichtet sei. Darum wurde Ende August eine erneute Luftraummessung durchgeführt. Die Messergebnisse in den Räumen der Baracke weisen aber keine relevanten Auffälligkeiten durch Schimmelpilzbestandteile auf, sodass einer Nutzung nichts entgegensteht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Regelmäßig müssen in Frankfurt Bäume gefällt werden. Für diese Fällungen gibt es unterschiedliche Gründe, so können kranF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3479 Regelmäßig müssen in Frankfurt Bäume gefällt werden. Für diese Fällungen gibt es unterschiedliche Gründe, so können kranke Bäume ein Risiko für die Verkehrssicherungspflicht darstellen oder Bäume haben am aktuellen Standort schlechte Entwicklungsmöglichkeiten. Auch für Bauvorhaben müssen Bäume weichen. Ich frage den Magistrat: Wie viele Bäume wurden aus welchen Gründen in den vergangenen drei Jahren gefällt und welche wurden standortnah durch Neupflanzungen ersetzt? Antwort des Magistrats: Zahlreiche Anfragen, Anregungen und Anträge aus dem parlamentarischen Bereich rund um den Frankfurter Baumbestand machen deutlich, welch hohen Stellenwert der Baumbestand in Frankfurt am Main genießt. Angesichts der zunehmenden Baumschäden durch mehrere Hitzesommer ist jedoch festzustellen, dass vorgeschädigte Bäume trotz zusätzlicher Pflegemaßnahmen schneller absterben als in den Jahren zuvor. Daher legt der Magistrat bei notwendigen Baumfällungen einen besonders strengen Maßstab an. Mit Blick auf die Klimakrise ist es das Ziel des Magistrats, die Anstrengungen zur Erhöhung der Zahl von Bäumen im Stadtgebiet - insbesondere im Straßenraum wegen ihrer klimatischen Wirkung - deutlich zu intensivieren. Das Programm 10.000 Bäume, das die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, bildet hierfür eine wichtige Grundlage. Der Magistrat hat jüngst über die Umsetzung des Programms berichtet, B 251 vom 27.06.2025. Ein wesentliches Hindernis für die Ausweitung von Baumstandorten sind die vorgeschriebenen Schutzabstände zu unterirdischen Leitungen und Kanälen. Diese Vorgaben verhindern vielerorts Nach- oder Neupflanzungen, vor allem im Straßenraum. Problematisch ist auch, dass in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg - besonders in den 1970er- und 1980er-Jahren - Bäume oft direkt auf Versorgungs- und Entsorgungstrassen gepflanzt wurden. Ebenso wurden Leitungen nachträglich durch bestehende Baumgruben verlegt, sodass heute viele Standorte nicht mehr genutzt werden können. Ob eine Nachpflanzung überhaupt möglich ist, zeigt sich meist erst nach dem Ausheben der Baumgrube. Nach den geltenden Richtlinien müssen Bäume mindestens zwei Meter Abstand zu Leitungen und Kanälen einhalten - mit Wurzelsperre 1,50 Meter. Werden diese Abstände unterschritten, haftet der Pflanzende für mögliche Schäden, die schnell sechsstellige Beträge erreichen können. Neue Pflanzungen im Straßenraum sind daher nur vertretbar, wenn die Fachämter von Schadensansprüchen seitens der Versorgungsträger freigestellt werden. Der aktuelle Gestattungsvertrag zwischen Magistrat und Mainova sieht dies jedoch nicht vor. Bei Baumfällungen ist grundsätzlich zu unterscheiden: Bäume auf öffentlichen Grünflächen und im Straßenraum werden durch das Grünflächenamt betreut. Hier erfolgen Fällungen überwiegend dann, wenn Bäume nicht mehr verkehrssicher, absterbend oder abgestorben sind. Fällungen im Zuge von Baumaßnahmen machen lediglich einen geringen einstelligen Prozentanteil aus. Bäume auf privaten Flächen unterliegen der Frankfurter Baumschutzsatzung. Für ihre Fällung ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen die Entwicklung. Aus technischen Gründen - Umstellung auf digitales Fachverfahren seit 2023 - können nur die Zahlen für 2023 und 2024 ausgewertet werden: Im Jahr 2023 wurden 1.090 Anträge auf Baumfällungen gestellt, die Genehmigung betraf 1.705 Bäume - ein Antrag kann mehrere Bäume beinhalten. Als Ersatz wurden 651 Laubbäume festgesetzt. Wo Nachpflanzungen aufgrund nachfolgender Bebauungen nicht möglich waren, wurden Ersatzzahlungen angeordnet, die dem Programm "Der geschenkte Baum" zugutekommen. Bei abgestorbenen Bäumen entfällt eine Ersatzpflicht. Im Jahr 2024 wurden 1.651 Fällanträge gestellt und 2.069 Bäume zur Fällung genehmigt. Festgesetzt wurden 860 Ersatzpflanzungen. Im öffentlichen Raum zeigen die Zahlen einen leichten Rückgang: In den Zuständigkeitsbereichen des Grünflächenamts wurden 2022 insgesamt 1.850 Bäume gefällt, 2023 waren es 1.785, im Jahr 2024 schließlich 1.464. Bäume im öffentlichen Raum werden überwiegend dann gefällt, wenn sie nicht mehr verkehrssicher, absterbend oder abgestorben sind. Aufgrund von Baumaßnahmen werden in Grünanlagen und an Straßen nur in geringen einstelligen Prozentbereich Bäume gefällt. Der Magistrat achtet bei notwendigen Baumaßnahmen im Interesse der wachsenden Stadt, wie z. B. für Schulen, Wohnungen oder für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen darauf, dass die Eingriffe in Natur und Umwelt bei der Planung und Umsetzung generell auf ein Mindestmaß reduziert werden. Im Zuge der Planung werden sogenannte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierungen und landschaftspflegerische Begleitpläne aufgestellt. Nachpflanzungen erfolgen in Grünanlagen in der Regel am oder nahe dem alten Standort, sofern dies möglich ist. Bei Straßenbäumen wird ein Verhältnis von mindestens 1:1 angestrebt, doch können beengte Standorte, neue Einfahrten, Baumaßnahmen oder notwendige Rettungswege dies verhindern. Es bleibt erklärtes Ziel des Magistrats, den Baumbestand in Frankfurt zu sichern und durch konsequente Nachpflanzungen sowie Programme wie 10.000 Bäume auszubauen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Bioabfallbehandlungsanlage der RMB, eine Tochtergesellschaft der FES, im Osthafen erzeugt im Sinne der WiederverwertF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3480 Die Bioabfallbehandlungsanlage der RMB, eine Tochtergesellschaft der FES, im Osthafen erzeugt im Sinne der Wiederverwertung von Abfällen nicht nur wertvollen Kompost, sondern in großem Umfang auch Biogas, das in Strom und Wärme umgewandelt wird. Damit leistet die Anlage einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Die Anlage könnte weiteren in der Region vorhanden Bioabfall verarbeiten, ist aber voll auslastet. Die RMB plant aktiv, die Anlage am Standort zu erweitern, wofür Teile eines benachbarten Grundstücks benötigt werden. Angesichts der Vorteile der Verwertung von Bioabfällen ist eine Erweiterung unbedingt zu begrüßen. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand beim Erwerb des Grundstücks und wie unterstützt der Magistrat die RMB dabei? Antwort des Magistrats: Zur Umsetzung der im Mai des Jahres in Kraft getretenen Bioabfallverordnung führt das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen und die FES GmbH bereits seit längerer Zeit Gespräche über die Nutzung der an die Bioabfallbehandlungsanlage angrenzenden Grundstücksfläche. Eigentümerin ist die Mainova AG. Der Magistrat hat vor einigen Jahren das Erbbaurecht an der Fläche, auf der die Bioabfallbehandlungsanlage steht, verlängert; dies verschafft Planungssicherheit und ermöglicht Investitionen. Die RMB Rhein-Main Biokompost GmbH benötigt zur Erweiterung und damit zum ordnungsgemäßen Betrieb der Bioabfallbehandlungsanlage unmittelbar angrenzende Flächen, die im Eigentum der Mainova AG stehen. Die Mainova AG verfolgt grundsätzlich eine andere Nutzung für ihr Grundstück, hat aber kürzlich Bereitschaft gezeigt, einen Teil ihres Grundstücks langfristig an die RMB Rhein-Main Biokompost GmbH zu verpachten. Aktuell wird im Auftrag der Mainova AG ein Bodenwertgutachten erstellt. Auf dieser Grundlage können die weiteren Grundstücksverhandlungen unter Einbeziehung der zuständigen Dezernate fortgeführt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die neu gegründete Kita im Europaviertel wird wohl von der AWO übernommen, da der Erstplatzierte der damaligen InteresseF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3481 Die neu gegründete Kita im Europaviertel wird wohl von der AWO übernommen, da der Erstplatzierte der damaligen Interessensbekundung die Kita nun doch nicht mehr betreiben will. Bildungsdezernentin Weber will der AWO die Trägerschaft dem Vernehmen nach nun ohne Neuausschreibung übertragen, obwohl der Prozess vor dem Landgericht noch läuft und andere Dezernate aus diesem Grund keine neuen Aufträge mehr an die AWO vergeben. Zudem müssen Erzieher/-innen bei der AWO Frankfurt eine dreiprozentige Gehaltskürzung dulden, damit die AWO ihre Schulden zurückzahlen kann. Ich frage den Magistrat: Hat der Magistrat tatsächlich auf eine Neuausschreibung verzichtet, die eine Bewerbung weiterer Träger ermöglicht hätte, und wenn ja, warum? Antwort des Magistrats: Die Beauftragung der Trägerschaft an die AWO erfolgte im Nachgang einer Sammelvergabe aus dem Jahr 2010. Bei dieser Sammelvergabe hatte Kita Frankfurt den Zuschlag für die Trägerschaft erhalten. Zwischenzeitlich hat Kita Frankfurt sich gegen die Übernahme der Trägerschaft für diese Kita entschieden. In der Folge wurde in Abstimmung mit dem Fachausschuss Kinderbetreuung ein Interessen-bekundungsverfahren bei allen 2010 an der Sammelvergabe beteiligten Trägern durchgeführt, innerhalb dessen die AWO als einziger Träger ihr Interesse bekundete, die Trägerschaft übernehmen zu wollen. Daraufhin erhielt die AWO den Zuschlag für die Trägerschaft dieser Einrichtung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In jüngster Zeit gab es in Frankfurt mehrere, teils schwere Unfälle mit E-Scootern. Ich frage den Magistrat: Welche ErF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3482 In jüngster Zeit gab es in Frankfurt mehrere, teils schwere Unfälle mit E-Scootern. Ich frage den Magistrat: Welche Erkenntnisse liegen zu den Unfällen mit E-Scootern vor, etwa ob der Anteil mit Miet-E-Scootern überproportional groß ist, und welche Maßnahmen für mehr Sicherheit sind vorgesehen? Antwort des Magistrats: Vorab: Vor einem entsetzlichen Geschehen, wie es sich in den Nachtstunden des 6. Juli dieses Jahres auf der Mainzer Landstraße ereignete, gibt es letztlich keine 100%ige Sicherheit. Zur Erinnerung folgendes Zitat aus der gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei: "Der Tatverdächtige, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und noch kurz zuvor Lachgas konsumiert haben soll, soll von seiner Fahrspur abgekommen und zunächst mit dem E-Scooter der beiden 23-Jährigen kollidiert sein, die ums Leben kamen, weshalb dem Beschuldigten diesbezüglich eine fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen wird." E-Scooter sind ein noch relativ neues Verkehrsmittel, nehmen aber einen deutlich größeren Anteil an den Unfallzahlen in unserer Stadt ein, als es ihrer tatsächlichen Nutzung entspricht. Im Jahr 2024 entfielen 7,6 Prozent aller Verletzten und sogar 8,9 Prozent aller Schwerverletzten auf E-Scooter-Fahrer:innen. Zum Vergleich: Im Mai 2025 wurden laut Angaben der Anbieter rund 31.300 Fahrten pro Tag mit Leih-E-Scootern gezählt. Dem gegenüber stehen über 500.000 tägliche Fahrten mit dem Fahrrad in Frankfurt, Stand 2023.Trotz dieser großen Unterschiede entfielen 2024 auf den Radverkehr nur 3,6 Prozent aller Schwerverletzten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Fahrten mit privaten E-Scootern erfahrungsgemäß nur einen relativ kleinen Teil der gesamten E-Scooter-Fahrten ausmachen. Es gibt hier also in der Tat ein gravierendes Problem, dem jedoch seitens des Magistrats kaum wirkungsvoll begegnet werden kann: Neben bauartbedingten Faktoren, die ein Unfallgeschehen und seine Folgen begünstigen - vergleichsweise hohe Geschwindigkeit, kleine Laufräder bei hohem Schwerpunkt - ist oftmals das Verhalten der Nutzer:innen ausschlaggebend. Neben dem Missachten von Verkehrsregeln fällt hier insbesondere die Verkehrstüchtigkeit - lies: Fahren unter Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen - als zahlenmäßige Hauptunfallursache auf. Aus Sicht des Magistrats sind daher im Wesentlichen die Kontrolltätigkeiten der hierfür zuständigen Landespolizei im fließenden Verkehr zielführend, die im Rahmen des Streifendienstes sowie in Form von Schwerpunktkontrollen erfolgen. Das Straßenverkehrsamt prüft darüber hinaus, ob insbesondere zu den Nachtstunden eine Häufung von Verkehrsunfällen mit Unfallursache "Verkehrstüchtigkeit" zu beobachten ist und wie dem gezielt begegnet werden könnte. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Salzschlirfer Straße in Fechenheim-Nord befinden sich Gotteshäuser mehrerer Religionen. Viele der GottesdienstbesF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3483 In der Salzschlirfer Straße in Fechenheim-Nord befinden sich Gotteshäuser mehrerer Religionen. Viele der Gottesdienstbesucher, darunter zahlreiche ältere, kommen mit dem ÖPNV. Die nächstgelegene Haltestelle "Schlitzer Straße" der Buslinie 44 liegt in der Wächtersbacher Straße, circa 600 Meter von den Gotteshäusern entfernt. Die Besucher haben also eine beträchtliche Wegstrecke zu Fuß zurückzulegen. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeit besteht, vor und nach den Gottesdiensten sonntags zwischen 10:00 und 18:00 Uhr die Salzschlirfer Straße direkt mit dem Bus 44 anzufahren, also den Linienweg temporär zu verlängern und eine Haltestelle einzurichten? Antwort des Magistrats: Die Gotteshäuser in der Salzschlirfer Straße in Fechenheim-Nord sind durch die Bushaltestelle "Schlitzer Straße" in der Wächtersbacher Straße gemäß den Vorgaben des lokalen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2025+ räumlich und zeitlich erschlossen. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bedient die Buslinie 44 die Haltestelle "Schlitzer Straße" täglich von circa 04:00 Uhr bis circa 01:00 Uhr im 30-Minuten-Takt. Die Haltestelle "Sontraer Straße" in der Salzschlirfer Straße in unmittelbarer Nähe der Gotteshäuser wird hingegen nur montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten durch die Buslinie 41 bedient. Sonntags verkehrt die Linie 41 nicht. Die Anregung zur besseren räumlichen Erschließung an Sonntagen wird in die perspektivische Busnetzplanung aufgenommen und geprüft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach den Herbstferien wird die Schulgemeinde der Gruneliusschule für die Zeit des Umbaus und der Erweiterung des alten GF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3484 Nach den Herbstferien wird die Schulgemeinde der Gruneliusschule für die Zeit des Umbaus und der Erweiterung des alten Gebäudes die Interimsliegenschaft in der Offenbacher Landstraße beziehen. Der Schulgemeinde wird auch eine Interimssporthalle zu Verfügung stehen, da die alte Sporthalle abgerissen wird und somit nicht mehr zur Verfügung steht. Auch den Oberräder Vereinen steht die alte Turnhalle der Gruneliusschule nicht mehr zur Verfügung. Daher frage ich den Magistrat: Können auch Oberräder Vereine die Interimssporthalle der Gruneliusschule an der Offenbacher Landstraße nutzen? Antwort des Magistrats: Im Rahmen der Sicherstellung des Schulunterrichtes wurden die Bedarfe für notwendigen Schulsportflächen am Auslagerungsstandort ermittelt. Auch den Oberräder Vereinen steht die Interimsschulsporthalle der Gruneliusschule an der Offenbacher Landstraße nach den Herbstferien zur Verfügung. Die Koordination der Vereinssportbelegung erfolgt durch die Sportstättenvergabe unter Berücksichtigung der bisherigen Belegung an der Gruneliusschule sowie der weiteren Bedarfsmeldungen, die in der Sportstättenvergabe vorliegen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die der Stadt gehörende Stiftstraße 32 ist neben vielen anderen städtischen Liegenschaften ein Beispiel, wie die Stadt iF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3485 Die der Stadt gehörende Stiftstraße 32 ist neben vielen anderen städtischen Liegenschaften ein Beispiel, wie die Stadt ihren Immobilienbestand verkommen lässt. So wurde die Magistratsvorlage M 189/21 mit einem ausverhandelten Erbaurechtsvertrag mit Errichtung von bis zu 30 Prozent gefördertem Wohnraum von der Koalition am 31.03.2022 an den Magistrat zur Überarbeitung zurücküberwiesen mit der Maßgabe, perspektivisch Wohnraum für Geflüchtete zu schaffen. Auch war von einer Konzeptvergabe die Rede. Daher frage ich den Magistrat: Darf die Stadtverordnetenversammlung nach mehr als drei Jahren noch in dieser Wahlperiode mit dem Abschluss eines Erbbauvertrages oder der Vorlage der Ergebnisse der Konzeptvergabe rechnen? Antwort des Magistrats: Der ämter- und dezernatsübergreifend abgestimmte M-Vortrag zur Verfahrensweise "Konzeptvergabe" befindet sich in der Endabstimmung und wird zeitnah in den Geschäftsgang gegeben. Sodann werden die derzeit offenen Konzeptvergaben sukzessive abgearbeitet. Als Pilotprojekte werden derzeit - die Neuverpachtung des Weingutes, - die Vergabe des Paradieshofes - mit einem zunächst noch finanziell zu beordnenden Baukostenzuschuss, - Flächen im Gewerbegebiet Maintal und - die Reprivatisierung der durch Ausübung des Vorkaufsrechts aus Milieuschutz erworbenen Immobilie in der Wittelsbacherallee prioritär bearbeitet. Sodann erfolgen die Konzeptvergaben für weitere städtische Liegenschaften - unter anderem die städtische Liegenschaft Stiftstraße 32. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Oberbürgermeister Josef und Baudezernentin Weber haben angekündigt, Leerstände in städtischen Immobilien künftig zügig zF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3486 Oberbürgermeister Josef und Baudezernentin Weber haben angekündigt, Leerstände in städtischen Immobilien künftig zügig zu beenden und einer geordneten Nutzung zuzuführen. Während im Fall der Lahnstraße 1 diese Linie durch Räumung durchgesetzt wurde, liegt für die Liegenschaft Jordanstraße 3 bis heute keine Nutzungsvereinbarung vor. Teile des Gebäudes werden weiterhin ohne rechtliche Grundlage genutzt, sodass der von OB und Dezernentin erhobene Anspruch einer schnellen Beendigung des Leerstands hier bislang nicht eingelöst ist. Daher frage ich den Magistrat: Wie will der Magistrat die angekündigte zügige Beendigung von Leerständen glaubwürdig umsetzen, solange die Jordanstraße 3 weiterhin ohne rechtliche Grundlage genutzt wird? Antwort des Magistrats: Die Nutzung des Erdgeschosses der städtischen Liegenschaft Jordanstraße 3 durch das sogenannte "Café Rabe" wird derzeit geduldet; ein entsprechender Nutzungsvertrag wird derzeit erstellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Laut dem offiziellen Stadtportal nahm die Zahl der Kita-Fachkräfte in Frankfurt von 11.747, 2019, auf 12.436, März 2024,F11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3487 Laut dem offiziellen Stadtportal nahm die Zahl der Kita-Fachkräfte in Frankfurt von 11.747, 2019, auf 12.436, März 2024, zu. Dennoch bleibt der Fachkräftemangel eine Herausforderung. Einer der Lösungsansätze ist das Anwerben ausländischer Fachkräfte. Die Anwerbung in Ländern wie Spanien, Südamerika und den Balkanstaaten zeigt laut Zeitungsberichten und einzelnen Einrichtungen erste Erfolge. Jedoch gibt es auch Berichte über Probleme bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Daher frage ich den Magistrat: Kann die Stadt ein Programm zur Anwerbung ausländischer Erzieher/innen initiieren und wie kann seitens des FIO der Prozess der Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigt beziehungsweise vereinfacht werden? Antwort des Magistrats: Die Gewinnung von Fachkräften liegt in Verantwortung der Kita-Träger. Diese setzen bereits verschiedentliche Programme zur Anwerbung ausländischer Erzieher/innen um. Die Stadt begleitet und berät die Kita-Träger in ihren Bemühungen mit der eingerichteten "Koordinierungsstelle Fachkräftegewinnung". Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erfolgt in Zuständigkeit und Verantwortung des Landes Hessen. Die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung kann seitens der Stadt Frankfurt nicht beeinflusst werden. Die Hessische Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Offensive zur Fach- und Arbeitskraftzuwanderung zu starten. Dazu gehört die Anerkennung der Abschlüsse und die Vermittlung von Wohnung, Sprachkursen, Kita- und Schulplätzen. Es ist im Interesse der Stadt Frankfurt, eine schnelle und unbürokratische Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, voranzutreiben. Derzeit ist das Anerkennungsverfahren nach dem Magistrat vorliegenden Erkenntnissen jedoch sehr bürokratisch, langwierig und für potenzielle Fachkräfte aus dem Ausland und auch Trägern schwer zu verstehen. Den Trägern fehlt zum Beispiel eine Website, auf der alle Anträge, Dokumente, Links et cetera unkompliziert zu finden sind, die speziell für eine Anerkennung von Fachkräften in der Kindertagesbetreuung in Frankfurt/ Hessen benötigt werden und eine Anlaufstelle für alle Angelegenheiten zum Anerkennungsverfahren für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung. Es gibt derzeit kein bundesweites, einheitliches Anerkennungsverfahren, was dazu führt, dass Fachkräfte, die in einem Bundesland als pädagogische Fachkraft anerkannt wurden, in einem anderen Bundesland nicht anerkannt werden und erneut Anträge stellen müssen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In den letzten Jahren hat die Zahl der in Frankfurt gedrehten Serien und Filme subjektiv betrachtet zugenommen. Ob TV-SeF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3488 In den letzten Jahren hat die Zahl der in Frankfurt gedrehten Serien und Filme subjektiv betrachtet zugenommen. Ob TV-Serienproduktionen wie "Ein Fall für Zwei" und der Frankfurter "Tatort", erfolgreiche Miniserien wie "Bad Banks" und "Skylines" oder die Serie "Die Zweiflers": In Frankfurt dreht sich was! Trotzdem liegt die Zahl der Film- und Fernsehproduktionen immer noch weit hinter anderen Großstädten wie Berlin, München oder Köln. Ich frage daher: Was unternimmt der Magistrat, damit Frankfurt in Zukunft weiter zur Filmstadt wird und deutlich mehr Streifen in Frankfurt produziert und gedreht werden? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Eberz! Frankfurt ist bereits heute eine lebendige Filmstadt - vor allem bekannt für ihre traditionsreiche und vielfältige Filmkultur. Das DFF - Deutsches Filminstitut & Filmmuseum ist als eine von drei zentralen deutschen Filmerbe-Einrichtungen in Frankfurt angesiedelt und zählt zu den beliebtesten Museen der Stadt. Über 30 Filmfestivals prägen jährlich das kulturelle Leben, ergänzt durch regelmäßige Filmreihen in den Kinos. Zudem haben zahlreiche bundesweit bedeutende Fachverbände in Frankfurt ihren Sitz. Dies sind nur einige Beispiele unserer vielfältigen Filmlandschaft, in unserer Ende 2024 erschienenen Broschüre "Filmkultur in Frankfurt & Rhein-Main" haben wir das breite Angebot für Bürgerinnen und Bürger anschaulich zusammengefasst. Zu einer Filmstadt gehört jedoch nicht nur ein vielfältiges Filmkultur- und Filmbildungsangebot, sondern auch ein attraktives Umfeld für die Filmschaffenden. In Frankfurt und in Hessen gibt es keine Filmhochschule, die oftmals eine zentrale Talentschmiede bildet. Dies muss in unserer Region kompensiert werden. Das Kulturdezernat unterstützt daher institutionell das Filmhaus Frankfurt, das mit Bildungs- und Beratungsangeboten sowie durch Vernetzung die lokale Szene stärkt. Seit 2025 ermöglichte das Kulturdezernat zudem der Hessischen Filmförderung Hessen Film & Medien die Öffnung des NextStep. Film- und Mediengründungszentrums im Kulturbunker Osthafen, in dem moderne Arbeitsräume, ein Co-Working-Space und ein Veranstaltungssaal als kreative Heimat für den Nachwuchs eigerichtet wurden. Ziel ist es, junge Filmschaffende bei der Ansiedlung in der Stadt zu unterstützen. Auch hat die Stadt damit einen wichtigen Schritt bei der engeren Zusammenarbeit mit der Landesfilmförderung unternommen. Ein weiterer Schlüssel für eine florierende Filmstadt ist die Attraktivität Frankfurts als Drehort. Einst drehten hier Regisseure wie Alexander Kluge oder Rainer Werner Fassbinder; heute taucht die Stadt in Produktionen bedeutender Filmschaffender nur noch selten auf. Gründe sind vielfältig und komplex, dazu gehört unter anderem die vergleichbar geringeren Landesfilmfördermittel in Hessen sowie eine noch ausbaufähige Infrastruktur, die die besonderen Branchenbedürfnisse bei der Umsetzung ihrer Projekte unterstützt und nicht hindert. Doch es gibt auch erfreuliche Gegenbeispiele: Der Filmautor Christoph Hochhäusler drehte mit "Bis ans Ende der Nacht" bereits zum zweiten Mal in Frankfurt, im letzten Jahr zeigten etwa auch die in der Frage erwähnte preisgekrönte Serie "Die Zweiflers" oder auch die Vampirserie "Love Sucks", welch großes, bislang und im Vergleich zu anderen großen Städten visuell wenig ausgeschöpftes Potenzial Frankfurt jenseits der bekannten Skyline bietet. Frankfurt als Drehort noch attraktiver zu machen und nachhaltig in der Filmbranche zu etablieren, ist eine wichtige Querschnittsaufgabe des gesamten Magistrats, zu deren Umsetzung verschiedenste Maßnahmen sinnvoll sein könnten. Beispiele könnten sein: Die Genehmigungsverfahren für Dreharbeiten, an denen viele verschiedene Ämter und Institutionen beteiligt sind, zu optimieren und zu zentralisieren, zum Beispiel im ServiceCenter Veranstaltungen oder bei der Beratungsstelle Film. Projekte zur Stärkung der Kreativwirtschaft könnten an entsprechender Stelle ermöglicht und die Zusammenarbeit mit Location Scouts ausgebaut werden. Auch die Information der Bürgerinnen und Bürger über entstehende Filmproduktionen könnte verbessert werden, um eine positive Aufnahme der Dreharbeiten zu fördern. Das Kulturdezernat könnte bei der Bewertung kulturell besonders unterstützenswerter Projekte andere Ämter beraten und die Filmschaffenden bei der inhaltlichen Themenrecherche mit Hinweisen, Anregungen, Kontakten zu den Archiven und Akteuren anderer Kultursparten unterstützen. Ein attraktiv dotierter Drehbuchpreis könnte zusätzlich die Entwicklung von Filmstoffen fördern, die in unserer Stadt spielen. Der Ausbau Frankfurts zu einem florierenden Filmstandort ist eine wichtige und sinnvolle Querschnittsaufgabe der Stadt, die im Kontext der Förderung der Kreativwirtschaft verstärkt angegangen werden sollte. Ein strategisch zusammengesetzter Arbeitskreis aus zuständigen Stellen könnte zunächst ein umfassendes Konzept auf den Weg bringen, welches die notwendigen und umsetzbaren Bausteine zusammenträgt. Nur so kann Frankfurt als attraktiver Drehort nachhaltig in der Filmbranche etabliert und als Filmstadt der Zukunft positioniert werden. Das Kulturdezernat bringt seine filmkulturelle Expertise gerne in einen solchen Prozess ein. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Kleingartenanlagen sind in vielerlei Hinsicht unterstützenswert. Sie bieten Raum für Naherholung und schaffen GrünflächeF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3489 Kleingartenanlagen sind in vielerlei Hinsicht unterstützenswert. Sie bieten Raum für Naherholung und schaffen Grünflächen mit vielfältiger Bepflanzung, oft inmitten dicht bebauter Stadtteile. Für das Kleingartenentwicklungskonzept stehen jählich150.000 Euro im Etat, mit denen unter anderem Anlagen in Bereichen, die mit öffentlichem Grün unterversorgt sind, aufgewertet werden sollen. Ich frage den Magistrat: Für welche Maßnahmen und Projekte wurde das für das Jahr 2024 zur Verfügung stehende Geld verwendet und wurden eventuell nicht ausgegebene Mittel in das Folgejahr übertragen? Antwort des Magistrats: Als wiederkehrender Haushaltsansatz stehen die entsprechenden Mittel im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung. Die Dachverbände und der Magistrat haben beim sogenannten Runden Tisch zum Kleingartenentwicklungskonzept, KEK, über die Verwendung der Mittel und die Vorgehensweise bei der Beantragung von Mitteln beraten und im Mai 2025 abschließend entschieden. In 2024 wurden keine Projekte eingereicht und somit weder Mittel verausgabt noch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Zulassungsstelle für Kfz am Römerhof ist derzeit nicht in der Lage, interessierten Bürgerinnen und Bürgern zeitnaheF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3490 Die Zulassungsstelle für Kfz am Römerhof ist derzeit nicht in der Lage, interessierten Bürgerinnen und Bürgern zeitnahe Termine für die Zulassung ihres Fahrzeugs anzubieten. Allerdings gibt es private Dienstleister, die gegen eine Gebühr von 199 Euro und mehr innerhalb weniger Tage Termine vermitteln können. Ich frage daher den Magistrat: Wie kann zukünftig vermieden werden, dass Bürgerinnen und Bürger für die eigentlich kostenlose Terminvergabe einer städtischen Stelle extra Gebühren bezahlen müssen, um Wartezeiten zu verkürzen oder zu vermeiden? Antwort des Magistrats: Die Zulassungsbehörde ist kontinuierlich dabei die Terminplanung nachzujustieren, damit das Blockieren von Terminen durch Drittanbieter - soweit möglich - erschwert werden kann. So werden je nach Personalstärke morgens kurzfristig Termine freigegeben, die ohne größere Vorlaufzeiten gebucht werden können. Auch technisch werden stetig neue Möglichkeiten gesucht, um dem Blockieren von Terminen Einhalt zu gebieten. Vor-Ort-Termine können ausschließlich auf die tatsächlichen Namen gebucht werden. Dies wird bei dem Termin vor Ort geprüft und gegebenenfalls wird die Bearbeitung des Antrages abgelehnt, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Darüber hinaus werden aktuell weitere Anmeldeoptionen, beispielsweise die Integration der Fahrgestellnummer in den Buchungsprozess, um die Zuordnung weiter zu verbessern, geprüft und getestet. Zu bedenken ist auch, dass Drittanbieter nicht immer vor Ort Termine anbieten, sondern die Zulassung online durchführen. Damit kann eine Zulassung innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht mehr notwendig. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Alte Polizeipräsidium steht seit über 20 Jahren leer. Die Entwicklerin Gerchgroup hat das Gelände 2018 höchstbietendF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3491 Das Alte Polizeipräsidium steht seit über 20 Jahren leer. Die Entwicklerin Gerchgroup hat das Gelände 2018 höchstbietend für 212,5 Millionen Euro vom Land Hessen erworben und seitdem nicht entwickelt. Stattdessen hat die Investorin das Gebäude zwecks Bodenspekulation weiter leer stehen und verfallen lassen. 2023 meldete die Gerchgroup sogar Insolvenz an. Seitdem herrscht Unsicherheit und weiterhin Stillstand, der angesichts der großen Wohnungsnot nicht hinnehmbar ist. Ich frage den Magistrat: Wann wird das Alte Polizeipräsidium zwecks Schaffung von bezahlbaren Wohn- und Kulturräumen endlich entwickelt und plant die Stadt Frankfurt endlich, das Gelände anzukaufen? Antwort des Magistrats: In der 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025 hatte der Stadtverordnete Yilmaz mit der Frage Nr. 2979 eine thematisch weitgehend identische Frage gestellt. Der Sachstand bei der Projektfortschreibung des Alten Polizeipräsidiums hat sich kaum verändert. Es gilt nach wie vor: Der Magistrat hat am 13.03.2023 einen städtebaulichen Vertrag mit vier Projektgesellschaften der GERCHGROUP für die Projektentwicklung auf den Flächen des alten Polizeipräsidiums geschlossen. Nach der Bekanntmachung der Insolvenz wurde ein Insolvenzverwalter bestellt, ihm obliegt die Durchführung des Insolvenzverfahrens. Die Stadt Frankfurt hat bei diesem Prozess kein Mitspracherecht. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 556Ä ruht bis zur Klärung der Rechtsnachfolge des städtebaulichen Vertrags. Die vereinbarten Ziele sollen auch mit den Rechtsnachfolgern umgesetzt werden. Eine Prüfung der Umsetzbarkeit der genannten wohnungswirtschaftlichen Ziele - Kauf, eigenhändige Entwicklung et cetera - von der Stadt selbst würde voraussetzen, dass die Insolvenzverwaltung der Stadt Frankfurt die in Rede stehenden Flächen zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis anbietet. Dies ist bislang nicht erfolgt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am Mainufer auf der Sachsenhäuser Seite hält sich inzwischen eine große Anzahl von Nilgänsen auf. Dadurch kommt es zu erF11.09.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3492 Am Mainufer auf der Sachsenhäuser Seite hält sich inzwischen eine große Anzahl von Nilgänsen auf. Dadurch kommt es zu erheblichen Verschmutzungen der Flächen durch Kot. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Soll dieser Zustand als dauerhaftes Angebot für die Nutzer der Flächen hingenommen werden, oder verfolgt der Magistrat das Ziel, einen besseren beziehungsweise hygienischeren Zustand herzustellen? Antwort des Magistrats: Eine regelmäßige, intensive Reinigung der Rasenflächen von Gänsekot ist in der Praxis nicht darstellbar. Die Wege am Mainufer werden wöchentlich mit einer Kleinkehrmaschine gereinigt, um Verschmutzungen zu reduzieren. Obwohl auch Gänsekot potenziell Krankheitserreger enthalten kann, wird das Infektionsrisiko für den Menschen als gering eingeschätzt, da er zu über 90 Prozent aus unverdautem Gras besteht. Durch die üblichen Hygienemaßnahmen nach Aufenthalten im Freien, wie das Reinigen der Schuhe oder Händewaschen, kann das Risiko von Infektionen minimiert werden. Zur Befriedung des Nutzungskonfliktes (Nil-) Gänse/Besucher:innen wird seit vielen Jahren im Austausch mit Fachbehörden und den Erkenntnissen anderer Kommunen nach flächenangepassten Konzepten mit reellen Erfolgsaussichten gesucht, die über symptomatische Ansätze hinausgehen und eine nachhaltige Lösung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erzielen. Bei (Nil-) Gänsen handelt es sich um hochmobile Wildvögel, deren Aktionsraum über Park-, Stadt- und Ländergrenzen hinausgeht und aufgrund der Biologie der Art, dem gesetzlichen Arten- und Tierschutz, den Schonzeiten sowie den örtlichen Gegebenheiten sich nur sehr schwer ortsbezogen mit Lenkungs- und Vergrämungskonzepten oder einem lokalen Populationsmanagement in den Griff bekommen lässt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich.