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  • Nach erheblichem Druck aus Teilen der Öffentlichkeit hatte der Magistrat die in Frankfurt für den 30.08.2025 angemeldete
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    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3493 Nach erheblichem Druck aus Teilen der Öffentlichkeit hatte der Magistrat die in Frankfurt für den 30.08.2025 angemeldete Demonstration "United4Gaza" verboten. Hiergegen sind die Anmelder in zwei Instanzen erfolgreich gerichtlich vorgegangen. Die Aufhebung des Verbots war für jeden Jurastudenten vorhersehbar, das VG Frankfurt sah das Demonstrationsverbot als "nicht im Ansatz gerechtfertigt". Zudem stünde es staatlichen Stellen nicht zu, Meinungen zu bewerten, die durch Artikel 5 GG geschützt werden, so die Rüge des Gerichts. Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die Verfahrenskosten, die dem Steuerzahler aus diesem sinnfreien Vorgehen der Stadt Frankfurt entstanden sind? Antwort des Magistrats: Der Stadt Frankfurt am Main entstanden Verfahrenskosten in Höhe von 1.952,98 Euro. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

  • In einem Interview der FAZ vom 05.08.2025 mit Stadträtin Weber antwortete diese auf die Frage, warum es beim Schulbau im
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3494 In einem Interview der FAZ vom 05.08.2025 mit Stadträtin Weber antwortete diese auf die Frage, warum es beim Schulbau immer wieder Verzögerungen gebe, unter anderem wie folgt: "All diese Notmaßnahmen sind leider notwendig, weil wir zu viele Sanierungen an zu vielen Schulen gleichzeitig bewältigen müssen: Die Schulbauten aus der Gründerzeit weisen zunehmend statische Probleme auf und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. (...)" Ich frage den Magistrat: Welche sich aktuell in einer Sanierung befindlichen Schulgebäude und welche in Kürze anstehenden Schulsanierungen werden bis Ende des Jahres 2027 nach aktuellem Stand voraussichtlich abgeschlossen sein? Antwort des Magistrats: Aktuell werden verschiedene Schulgebäude saniert bzw. diese steht kurz bevor. Bis zum Jahr 2027 werden voraussichtlich folgende Baumaßnahmen an Schulen fertiggestellt sein: - Diesterwegschule: Sanierung inklusive Neubau/Aufstockung - Schule am Hang: Sanierung inklusive Neubauten/Aufstockungen - Grundschule Bockenheim: Sanierung - Minna-Specht-Schule: Energetische Dach- und Fassadensanierung - Friedrich-List-Schule: Dach-, Klassenraum- und Brandschutzsanierung - Bettinaschule: Energetische Sanierungen im Rahmen von ELENA - Paul-Ehrlich-Schule: Energetische Sanierungen im Rahmen von ELENA - Ludwig-Erhard-Schule: Energetische Sanierungen im Rahmen von ELENA - Robert-Schumann-Schule: Sanierung/Umnutzung ehemalige Dienstwohnung in Verwaltungsräume - Gymnasium Süd: Komplettsanierung - Griechische Schule: Herstellung zusätzlicher WC-Anlage - Zentgrafenschule: Überarbeitung Glasfassade - Berufliche Schulen Berta Jourdan: Überarbeitung Glasfassade - Käthe-Kollwitz-Schule: Überarbeitung Glasfassade - Bonifatiusschule: Überarbeitung Glasfassade - Liebigschule: Überarbeitung Glasfassade - Astrid-Lindgren-Schule: Überarbeitung Glasfassade Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • Wasserhäuschen gehören seit Langem zu Frankfurt. Durch die Übernahme einiger Pachtverträge durch die Stadt Frankfurt her
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3495 Wasserhäuschen gehören seit Langem zu Frankfurt. Durch die Übernahme einiger Pachtverträge durch die Stadt Frankfurt herrscht bei vielen Betreibern Unsicherheit, ob sie ihr Wasserhäuschen zu ihren Konditionen weitergeben können oder ob die Stadt im Zweifel einfach ihren Pachtvertrag kündigt. Ich frage den Magistrat: Betrachtet die Stadt die Wasserhäuschen als schützenswertes Kulturgut und wie stellt sie sicher, dass Betreiber ihre Wasserhäuschen an eine Person ihrer Wahl weitergeben können? Antwort des Magistrats: Wasserhäuschen haben in Frankfurt am Main eine lange Tradition und prägen das Frankfurter Stadtbild. Der Magistrat setzt sich für den Erhalt der Wasserhäuschen ein. Bei stadteigenen Wasserhäuschen besteht in der Regel ein Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Im Fall einer Kündigung des Vertragsverhältnisses eines Wasserhäuschen durch den aktuellen Pachtenden können Nachmietende benannt werden. Die Auswahl der Nachmieterin/des Nachmieters erfolgt nach verschiedenen Kriterien, wie Bonität und Geeignetheit. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

  • Kleine Hunde benötigen sichere und geschützte Auslaufflächen. In einigen Kommunen gibt es bereits eigens ausgewiesene Hu
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3496 Kleine Hunde benötigen sichere und geschützte Auslaufflächen. In einigen Kommunen gibt es bereits eigens ausgewiesene Hundewiesen ausschließlich für kleine Hunde, um Verletzungsrisiken beim Spielen - insbesondere durch größere Hunde - zu vermeiden. Ich frage: Welche Standorte kämen in Frankfurt für die Einrichtung einer speziell ausgewiesenen Auslauffläche für kleine Hunde in Betracht? Antwort des Magistrats: Seit vielen Jahren gibt es bereits auf öffentlichen Grünflächen in ganz Frankfurt zahlreiche Hundeauslaufflächen. Diese sind im Internet unter frankfurt.de/Hundeauslaufflächen zu finden. Die Halter:innen von Hunden sind grundsätzlich dafür verantwortlich, auf ein sozial verträgliches Miteinander der Tiere in den Auslaufflächen zu achten. Es ist kaum darstellbar eindeutige Kriterien zu bestimmen, die Hunde einer bestimmten Größe/Rasse zuordnen und andere explizit von der Auslauffläche ausschließen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein

  • Viele Städte motivieren mit einfachen Hinweisen zu mehr Bewegung im Alltag. Auch in Frankfurt wurde beschlossen, dass Tr
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3497 Viele Städte motivieren mit einfachen Hinweisen zu mehr Bewegung im Alltag. Auch in Frankfurt wurde beschlossen, dass Treppen statt Fahrstühlen stärker genutzt werden könnten - wenn es gezielte Anstöße wie Hinweisschilder gibt. Ich frage daher den Magistrat: Sind in dieser Wahlperiode Maßnahmen geplant, um mit Aufzugaufklebern wie "Verbrenne Kalorien, keinen Strom!" in städtischen Gebäuden für Gesundheit und Energieeinsparung zu werben? Antwort des Magistrats: Die Bewegung im Alltag für alle Menschen und auch für Mitarbeitende an öffentlichen Dienststellen ist für die individuelle Gesundheit, aber auch für das Allgemeinwohl der Bevölkerung als wichtiger Aspekt hervorzuheben. Gleiches gilt für geeignete Maßnahmen im Sinne der Energieeinsparung und damit des Klimaschutzes. Der Magistrat begrüßt die gezielten Anstöße, sei es mit Plakaten an Arbeitsplätzen oder in für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen in Dienstgebäuden. Derzeit sind im Magistrat keine Maßnahmen geplant, aktiv Aufzugaufkleber mit Hinweisschildern für die vermehrte Benutzung von Treppen an den Aufzugsanlagen anzubringen. Das eingerichtete betriebliche Gesundheitsmanagement kann zukünftig in städtischen Ämtern und Betrieben für dieses Thema sensibilisieren, wie es bspw. über die jährlich stattfindende "Aktion Himmelsstürmende" als Wettbewerb der Ämter um die meisterklommenen Stufen bereits stattfindet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

  • Der Maschendrahtzaun Streit eskaliert immer weiter, der Magistrat will bei der Günthersburgparkerweiterung entgegen jede
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    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3498 Der Maschendrahtzaun Streit eskaliert immer weiter, der Magistrat will bei der Günthersburgparkerweiterung entgegen jeder Absprache 2-3 Freizeitgärten vernichten. Ein gut erhaltener Schmetterlinge schützender Maschendrahtzaun muss auch weg, obwohl er 5 Meter weiter dringend benötigt wird u.a. wegen dem Aurorafalter, den erster Frühlingsflieger, der Jahr um Jahrum zurück geht. Die allgemeine Schmetterlingsvielfalt reduziert sich auf den Kohlweisling, da immer weniger Lebensraum. ich frage den Magistrat: Ist es möglich den Zaun von der Stadt zu übernehmen, um ihn 5 meter weiter zu setzen, und ihn über die ganzen 100 Meter mit der Aufschrift "Gartenpartei Ffm - Finger weg von Schmetterlingen und Freizeitgärten" zu versehen? Antwort des Magistrats: Öffentliche Grünanlagen bedürfen - sofern keine Gefahrenpotenziale vorhanden sind - keiner Abgrenzung. Die ehemalige Einfriedung des Werkstattgeländes einschließlich Stacheldrahtkrone wird dementsprechend im Zuge der Parkerweiterung rückgebaut und entsorgt. Dauerhafte Transparente an Zäunen sind gemäß Grünanlagensatzung nicht erlaubt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

  • Seit fünf Jahren verhandelt das Baudezernat mit dem Eigentümer Instone Real Estate Group SE den Fortbestand von KiZ Gall
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    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3499 Seit fünf Jahren verhandelt das Baudezernat mit dem Eigentümer Instone Real Estate Group SE den Fortbestand von KiZ Gallus e. V./Mehrgenerationenhaus Gallus, MGH, in der Idsteiner Straße 91. Die Presse berichtete. Als Wohnimmobilienentwickler wird Instone den Mietvertrag nicht erneut ohne Weiteres verlängern. Ende 2026 läuft er nun endgültig aus und wie es weitergeht, ist ungewiss. Für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil ist der Erhalt des MGH an diesem Standort von enormer Bedeutung. Ich frage den Magistrat: Warum wurde noch keine endgültige Lösung zum Erhalt des MGH im Gallus gefunden und wie stellt der Magistrat eine nachhaltige Lösung, auch unter Berücksichtigung angemessener Kosten, sicher? Antwort des Magistrats: Der Magistrat ist bereits beim ersten Erwerbsversuch 2018 an den hohen Kaufpreisvorstellungen gescheitert, auch jetzt liegen die kommunale Wertermittlung und die Kaufpreisvorstellung circa um den Faktor zwei auseinander. Der Magistrat hat ergänzend bereits verschiedene Grundstücke zum Tausch angeboten und hofft auf diesem Weg rechtzeitig handelseinig zu werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein

  • Im „System Change Camp“ war unter anderem die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „linksextremistischer Verdachtsfal
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3500 Im "System Change Camp" war unter anderem die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "linksextremistischer Verdachtsfall" eingestufte Gruppe "EndeGelände" vertreten. Der Polizei liegen 19 strafrechtlich relevante Sachverhalte vor, unter anderem mehrere Sachbeschädigungen, eine Farbattacke, zwei Anzeigen wegen Nötigung und eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wird der Magistrat künftig bei Anmeldungen ähnlicher Versammlungen, bei denen Gruppen teilnehmen, die als "extremistischer Verdachtsfall" eingestuft sind, sowie angesichts der begangenen strafrechtlich relevanten Sachverhalte deren Aufbauten wie zum Beispiel Zelte nur noch im Ausnahmefall zulassen? Antwort des Magistrats: Aufbauten wie Zelte, Verpflegungsgegenstände oder mobile Toiletten fallen als Versammlungsmittel unter das Versammlungsrecht und sind Teil des von den Anmeldenden frei wählbaren Formats einer Versammlung. Das Format "Protest-Camp" ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichte - Bundesverwaltungsgericht (6 C 9/20) - als zulässig und die notwendige Infrastruktur als versammlungsimmanent anerkannt. Die Versammlungsbehörde beteiligt bei allen Versammlungen in Frankfurt am Main die Landespolizei. Im Kooperationsgespräch zu gegenständlicher Versammlung war darüber hinaus der Staatsschutz zugegen. Die Teilnahme von Gruppen, die als extremistischer Verdachtsfall eingestuft sind; ging weder aus der Anmeldung hervor, noch wurde es durch die beteiligten Stellen der Landespolizei, wie beispielsweise den Staatsschutz, der Versammlungsbehörde gemeldet oder hielt die Information Einzug in die Gefahrenprognose. Die Überwachung von strafrechtlich relevanten Handlungen liegt im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Hessen. Die Aufarbeitung und mögliche strafrechtliche Verfolgung obliegen den entsprechenden Sicherheitsbehörden. Bei entsprechender Mitteilung der Polizei an die Versammlungsbehörde wird dies bei einer etwaigen erneuten Anmeldung einer Versammlung mit deutlichen Überschneidungen des Inhalts, der Teilnehmenden und/oder der Anmeldenden Einzug in die Gefahrenprognose halten und die entsprechenden Maßnahmen nach sich ziehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein

  • Dem Experiminta-Museum wurde im Juli 2025 seitens des Landes Hessen der Mietvertrag gekündigt. Eine neue Standortsuche g
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3501 Dem Experiminta-Museum wurde im Juli 2025 seitens des Landes Hessen der Mietvertrag gekündigt. Eine neue Standortsuche gestaltet sich schwierig. Gleichzeitig stehen auf der Zeil große Flächen leer. Ich frage den Magistrat: Ist der Magistrat bereits in Gesprächen mit dem Experiminta-Museum sowie Eigentümer*innen leer stehender Flächen, um eine Vermietung an das Experiminta-Museum möglich zu machen oder welche anderen Standorte schlägt der Magistrat als Alternative für den wichtigen Lern- und Erlebnisort vor? Antwort des Magistrats: Der Magistrat setzt sich für den Erhalt und Fortbestand des ExperiMINTa SciensCenter ein; es haben diverse Gespräche mit der Geschäftsführung des ExperiMINTa Science Centers stattgefunden. Hierin wurde vereinbart, noch einmal mit Nachdruck auf das Land Hessen als Eigentümer der zur Zeit genutzten Liegenschaft zuzugehen, zum einen, um Lösungen zur Abwendung der ausgesprochenen Kündigung zu finden, zum anderen, um vorsorglich die Notwendigkeit einer Ersatzliegenschaft für das Science Center und von erheblichen finanziellen Zuschüssen des Landes zu kommunizieren. Die Unterstützungsleistungen des Landes bestehen derzeit in der Überlassung des Bestandsgebäudes zu vergünstigten Konditionen. Bei Wirksamkeit der Kündigung fiele diese Form der Unterstützung weg, während die ExperiMINTa für die Anmietung von Ersatzliegenschaften erhöhte Kosten hätte, die auch durch die erheblichen Zuschussleistungen der Stadt Frankfurt nicht finanziert werden könnten. Parallel dazu sind mit der Geschäftsführung verschiedene Ideen für alternative Standorte diskutiert worden. Sollte es bei der Kündigung bleiben, wird der Magistrat selbstverständlich die ExperiMINTa bei der Standortsuche unterstützen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadtentwicklungsgesellschaft urbanista hat ab Ende 2023 im Auftrag des Magistrats einen Prozess mit der Zielsetzung
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    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3502 Die Stadtentwicklungsgesellschaft urbanista hat ab Ende 2023 im Auftrag des Magistrats einen Prozess mit der Zielsetzung einer gemeinsamen Vision für das BHV durchgeführt. In diesem Rahmen wurden zahlreiche Workshops und Interviews mit Akteuren, Behörden und Institutionen der Stadt und des Bahnhofsviertels durchgeführt. Schätzungen nach belaufen sich die Kosten dieser Befragung auf circa 250.000 Euro Steuergeld. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie lauten die Ergebnisse der Umfrage und wie viel hat die Beauftragung tatsächlich gekostet? Antwort des Magistrats: Ende 2023 wurde die Stadtentwicklungsgesellschaft urbanista mit dem Beteiligungsprozess "Strategie Bahnhofsviertel 2024-2040" beauftragt. Das Dezernat VIII hat unter Beteiligung des Dezernat IX in einem ersten Schritt das Aufsetzen des Projektes, die Prozessabstimmung und die Erarbeitung der Prozessstruktur mit den zu beteiligenden Zielgruppen durch urbanista vornehmen lassen. Dazu fanden Ortsbegehungen sowie 16 stadtverwaltungsinterne, amts- und dezernatsübergreifende Interviews statt. In der nächsten Phase wurde das Beteiligungsformat umgesetzt. Es wurden 20 aktivierende Interviews mit Akteur: innen und Interessengruppen aus dem Viertel durchgeführt. In Abstimmung mit Vertreter: innen der Fachämter und den Expert: innen vor Ort wurde so ein umfassender sogenannter "Viertelcheck" erstellt. Dieser besteht aus thematischen Karten des Bahnhofsviertels in denen die Daseinsgrund-funktionen dargestellt sind und die als Wissens- und Arbeitsgrundlage für den weiteren Prozess dienen. Zwischen Mai und November 2024 fanden schließlich vier "Thinktank"-Workshops mit insgesamt 45 Vertreter:innen aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Kultur, Sozialarbeit, Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft vor Ort im Bahnhofsviertel statt. Das Ergebnis dieses breiten Beteiligungsprozesses ist ein Kompass mit gemeinsamen Grundsätzen für die Entwicklung des Bahnhofsviertels, sowie verschiedenen thematischen Entwicklungszielen. Inhaltlich wurden Prioritäten herausgearbeitet, beispielsweise die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen für Sauberkeit und Sicherheit und mittel- und langfristige Lösungen im Bereich der Drogenhilfe, der Stadtgestaltung und der Verkehrsführung. Wesentliche Schritte sind bereits erfolgt: das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel, intensivere Reinigungsmaßnahmen, neue öffentliche WC-Anlagen, Regelungen, um private Mülltonnen und E-Roller im öffentlichen Raum zu beordnen. Maßnahmen für mehr Sicherheit wie zum Beispiel Videoschutzanlagen und zwei sogenannte "Schutzmänner vor Ort"- Polizist:innen die als direkte Ansprechpersonen für die Bürger:innen im Viertel zur Verfügung stehen. Hinzu kommen Fördermittel über den "Verfügungsfonds BHV" für zivilgesellschaftliche Projekte. Über ein einfaches Antragsverfahren wurden bereits 32 Projekte gefördert. Eine weitere Förderung für Investitionen in attraktive Erdgeschossnutzungen steht kurz vor der Umsetzung. Einen Abschlussbericht wird der Magistrat noch in diesem Jahr vorlegen. Dieser wird auch eine Perspektive darauf geben, wie die umgesetzten Maßnahmen wirksam verankert und Initiativen im Viertel weiter unterstützt werden, um die strategische Zielvision zu erreichen. Die gemeinnützige Kontexte Frankfurt gGmbH konnte für die Entwicklung einer "Zielvision" für das Frankfurter Bahnhofsviertel gewonnen werden. Die Kosten für die Beauftragung von urbanista belaufen sich auf 246.954,97 Euro inklusive Sachkosten und Mwst. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein

  • In Frankfurts Freibädern haben schon lange die Nilgänse die Herrschaft übernommen. Die Unmengen an Kot, die die Tiere do
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3503 In Frankfurts Freibädern haben schon lange die Nilgänse die Herrschaft übernommen. Die Unmengen an Kot, die die Tiere dort absetzen, werden von den Badegästen als eklig und unhygienisch empfunden. Zudem resultiert daraus ein erheblicher Mehraufwand bei den Reinigungsarbeiten in den betroffenen Bäderbetrieben. Aber auch für die Schwimmer ist es nicht attraktiv, zwischen den Nilgänsen ihre Bahnen zu ziehen. Ich frage den Magistrat: Wie gedenkt der Magistrat das Problem der immer größer werdenden Nilganspopulation in Frankfurt einzudämmen und welche konkreten Maßnahmen wird er in den städtischen Freibädern ergreifen, damit sich dort die Situation bis zum Saisonbeginn im nächsten Jahr deutlich verbessert? Antwort des Magistrats: In den Frankfurter Freibädern sind in diesem Jahr weniger Nilgänse, als in den Jahren zuvor, zu beobachten. Die zur Verfügung stehenden Mittel an Vergrämungsmaßnahmen werden durch die BäderBetriebe Frankfurt vollständig ausgeschöpft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

  • Im Magistratsbericht B 227/25 auf die Anfrage A 350/25, „Asylunterkunft im Nordend“, antwortete der Magistrat auf die Fr
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3504 Im Magistratsbericht B 227/25 auf die Anfrage A 350/25, "Asylunterkunft im Nordend", antwortete der Magistrat auf die Frage, welche Nutzungsszenarien es für das Areal gibt, wenn die Asyl- und Wohnsitzlosenzahlen bis 2027 stark zurückgehen sollten, unter anderem wie folgt: "Damit ist nicht zu rechnen. (...) Außerdem weist das Land Hessen weiterhin wöchentlich geflüchtete Menschen nach Frankfurt am Main zu. Auch mit einer Abnahme der Anzahl wohnungslos gemeldeter Personen ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen." Ich frage den Magistrat: Inwiefern kann der Magistrat die von der Bundesregierung propagierte "Asylwende" also für die Stadt Frankfurt bisher in den Asyl-Zuweisungszahlen nicht feststellen oder für die Zukunft nicht annehmen? Antwort des Magistrats: In Frankfurt werden geflüchtete und wohnungslose Menschen in gemeinsamen Unterkünften untergebracht. Es gibt keine Belege dafür, dass die von der Bundesregierung kommunizierte "Asylwende" ursächlich für eine Zu- oder Abnahme der Zahl unterzubringender Menschen ist. Eine Kausalität ist nicht nachweisbar. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Die Anlieger des Parkplatzes Mainwasenweg berichten von zunehmender Vermüllung und rücksichtslosen Nutzungen des Parkpla
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3505 Die Anlieger des Parkplatzes Mainwasenweg berichten von zunehmender Vermüllung und rücksichtslosen Nutzungen des Parkplatzes sowie Schäden und schlagen vor, den Parkplatz zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu erklären und Fahrbahnschwellen anzubringen. Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen kann die Stadt umsetzen, um die Sicherheit und Sauberkeit des Parkplatzes zu erhöhen? Antwort des Magistrats: Die Parkplatzfläche ist neben dem ruhenden Verkehr und dem Parksuchverkehr bei den anliegenden Gastronomiebetrieben geprägt durch viel Rad- und Fußverkehr entlang des Mains sowie einem querenden Sportbetrieb mit Booten et cetera. Hinzu kommen beispielsweise Autoposer:innen, Stand-up-Paddler:innen und bisweilen auch Startaufstellungen von "Mini-Hotrod"-Ausfahrten. Fahrbahnschwellen wären nach Auffassung des Magistrats eher nicht geeignet, um die Situation zu verbessern. Eine weitere Verkehrsberuhigung wird vom Magistrat geprüft. Was die Sauberkeit angeht, so hat der Magistrat unlängst im Zuge des "Main-Cleanups" eine massive Vermüllung durch Lachgas-Kartuschen, Ballons und To-go-Verpackungen festgestellt, die offenkundig direkt am Ort des Konsums zurückgelassen wurden. Die Papierkörbe hingegen waren maximal zu einem Drittel gefüllt. Ein weiteres Angebot an Papierkörben und eine zusätzliche Reinigung hält der Magistrat daher ebenfalls nicht für ein geeignetes Mittel, um eine Verbesserung der Gesamtsituation zu erreichen. Vor diesem Hintergrund wird sich der Magistrat ämterübergreifend abstimmen, um zu sondieren, mit welchen Ansätzen sich die Lage vor Ort verbessern lässt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein

  • Hunde benötigen ausreichend Bewegungsfreiheit sowie sichere Auslaufflächen, um ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkomm
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3506 Hunde benötigen ausreichend Bewegungsfreiheit sowie sichere Auslaufflächen, um ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen zu können. Eine nicht eingezäunte Hundeauslauffläche birgt jedoch Risiken - sowohl für Hunde als auch für andere Verkehrsteilnehmende. Gegenüber dem Ostpark, an der Ostparkstraße, befindet sich eine Hundeauslauffläche, die bislang nicht eingezäunt ist. Ich frage: Wann ist mit einer Einzäunung der Hundeauslauffläche an der Ostparkstraße zu rechnen, um die Sicherheit für Mensch und Tier zu erhöhen? Antwort des Magistrats: Im ganzen Stadtgebiet gibt es zahlreiche Hundeauslaufflächen, um den Tieren Bewegung und Spiel ohne Leine zu ermöglichen. Die Bereitstellung einer Hundeauslauffläche entbindet Hundehalter:innen beziehungsweise die aufsichtsführenden Personen jedoch nicht von der Verpflichtung rücksichtsvollen Verhaltens. Außerdem dürfen die Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und funktioniert auch an vielen Standorten im Stadtgebiet, bei denen Hundeauslaufflächen neben Straßen und Wegen liegen. Die Ostparkstraße ist eine Tempo-30-Zone; der gesamte Bereich ist sehr übersichtlich. Aus diesem Grund ist eine Einzäunung der Hundeauslauffläche Ostparkstraße nicht erforderlich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein

  • Bis 2030 schließt die Mainova 64 Schulen, Kitas und weitere städtische Gebäude an das Fernwärmenetz an. Ich frage den M
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3507 Bis 2030 schließt die Mainova 64 Schulen, Kitas und weitere städtische Gebäude an das Fernwärmenetz an. Ich frage den Magistrat: Welche Einsparungen an CO₂-Emissionen sind dadurch jährlich für die drei genannten Gebäudekategorien jeweils zu erwarten? Antwort des Magistrats: Mainova baut das Fernwärmenetz bis 2040 auf mehr als das Doppelte aus und treibt gemeinsam mit der Stadt Frankfurt die Wärmewende voran. Im Rahmen einer umfassenden Kooperation mit der Stadt Frankfurt werden schrittweise bis 2030 insgesamt rund 60 größtenteils erdgasversorgte städtische Liegenschaften an das umweltfreundliche Fernwärmenetz angeschlossen. Dafür werden rund zwölf Kilometer zusätzliche Fernwärmeleitungen gebaut. Durch die neuen Leitungen bekommen auch andere Eigentümer die Möglichkeit, ihre Immobilie an die Fernwärme anschließen zu lassen. Die Bauarbeiten für die ersten 22 Einrichtungen begannen im September 2025. Der Anschluss der städtischen Gebäude ist ein wichtiger Beitrag für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Frankfurt und unterstützt die Stadt bei ihren Zielen zur Klimaneutralität. Da der Heizenergiemix der städtischen Liegenschaften größtenteils auf Erdgas basiert, ermöglicht die Umstellung auf die Fernwärme der Mainova - basierend auf der aktuellen Zusammensetzung der Fernwärmeerzeugung - eine Reduktion der jährlichen CO₂-Emissionen um etwa 52 Prozent über alle angeschlossenen Liegenschaften hinweg. Durch die schrittweise Dekarbonisierung der Fernwärme wird sich die Emissionsreduktion in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein

  • In Frankfurt nutzen sehr viele Träger und Vereine gegen Entgelt städtische Räume. So stehen zum Beispiel Klassenzimmer i
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3508 In Frankfurt nutzen sehr viele Träger und Vereine gegen Entgelt städtische Räume. So stehen zum Beispiel Klassenzimmer in Schulgebäuden für herkunftssprachlichen oder Musikunterricht zur Verfügung oder Sportvereine nutzen schulische Anlagen. Ich frage den Magistrat: Welche Vereine oder Träger nutzen schulische städtische Liegenschaften und welche Einnahmen, etwa Miete, Pacht oder Überlassung, werden verbucht? Antwort des Magistrats: Außerschulische Flächennutzungen an Frankfurter Schulen, sogenannte klassische Drittnutzung, erfolgen durch - eine Vielzahl gemeinnütziger, eingetragener Vereine - zum Beispiel Tanzsportvereine, Kinder- und Jugendvereine, Sprach-, Kultur- und Bildungsvereine, Fastnachtsvereine; - Verbände - zum Beispiel Caritasverband, Gemeindeverbände; - sowie durch Organisationen und Stiftungen - zum Beispiel Deutsches Rotes Kreuz e. V., Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, kirchliche Einrichtungen, Stiftung Polytechnische Gesellschaft. Für eine Flächennutzung wird ein Nutzungsentgelt erhoben, welches aus mehreren Parametern bestehen kann. Diese sind Kosten für die Flächenmiete, Reinigungskosten und Personalkosten für gegebenenfalls anwesendes beziehungsweise erforderliches städtisches Personal. Darüber hinaus bestehen Schulflächennutzungen durch Dritte im Rahmen von schulischen Kooperationen zur Unterstützung des Lehrplans beziehungsweise zur Sicherstellung des Unterrichtsbetriebs an Nachmittagen. Diese werden eigenverantwortlich durch die jeweilige Schulgemeinde entschieden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Im Schuljahr 2022/2023 wurde das Pilotprojekt „Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen“ durchgeführt. Am Schluss wur
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3509 Im Schuljahr 2022/2023 wurde das Pilotprojekt "Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen" durchgeführt. Am Schluss wurde das Projekt evaluiert, um über die Ausstattung von allen Frankfurter Schulen mit kostenlosen Menstruationsprodukten und damit einhergehend einer Erhöhung des Schulbudgets zu entscheiden. Ich frage den Magistrat: Wie lauten die Ergebnisse des Pilotprojekts und welche Folgemaßnahmen wurden getroffen? Antwort des Magistrats: Anfang 2021 hat der StadtschülerInnenrat in seiner Schrift "Bildung.Neu.Denken - Vorschläge des StadtschülerInnenrats Frankfurt am Main anlässlich der Kommunalwahlen 2021" eine Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsprodukten gefordert. Die Koalition hat den Antrag des StadtschülerInnenrat aufgegriffen und ein auf ein Jahr befristetes Pilotprojekt initiiert. Im Rahmen dessen sollten an Frankfurter Schulen und Grundschulen kostenlose Tampons und Binden bereitliegen. Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Papierhandtücher sollten Menstruationsartikel zur Grundausstattung an Schultoiletten zählen. Dieses Angebot sollte die finanzielle Mehrbelastung und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten verringern und somit eine Unterstützung im Alltag der Schüler:innen darstellen. Das Stadtschulamt hat das Pilotprojekt an fünf Schulen in der Bildungsregion Nord - Steffi-Jones-Schule, Judith-Kerr-Schule, Gymnasium Riedberg, Josephine-Baker-Gesamtschule, Otto-Hahn-Schule - und an der Schillerschule in der Bildungsregion Süd im Schuljahr 2022/2023 umgesetzt und ein positives Fazit gezogen. Ein ausführlicher Abschlussbericht dazu geht zeitnah in den Geschäftsgang. Eine Ausweitung des Angebots auf alle Schulen in Frankfurt am Main ist für den Haushalt 2026 angemeldet worden. Die am Pilotprojekt beteiligten Schulen haben aktuell die Möglichkeit, Menstruationsprodukte zu bestellen und über ihr Schulbudget abzurechnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

  • Die Presse berichtet erneut von den maroden Zuständen an der Goldsteinschule. Die Situation vor Ort verschlechtert sich
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3510 Die Presse berichtet erneut von den maroden Zuständen an der Goldsteinschule. Die Situation vor Ort verschlechtert sich immer mehr - Stromausfälle, abgesackte Decken und Böden, marode Holzpavillons. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Schule endlich wieder in einen besseren Zustand versetzt und welche aktiven Pläne gibt es, die Schulgemeinde sicher und warm über den Winter zu bringen? Antwort des Magistrats: Es ist bekannt, dass sich die Goldsteinschule in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Es werden im Schulgebäude kontinuierlich Instandsetzungen durchgeführt und weitere Maßnahmen vorbereitet, sodass die Schule schrittweise in einen besseren Zustand versetzt wird. Die Heizungsanlage ist funktionsfähig. Die Schule wird an das Fernwärmenetz angeschlossen. Diese Maßnahme ist bereits in Planung. Die Wärmeversorgung ist gesichert. Für den Haushalt 2026 ff. wurde der Austausch sämtlicher Holzpavillons in Holzmodulbauten angemeldet. Darüber hinaus wird die Generalsanierung und Erweiterung der Schule geplant, dafür soll die Goldsteinschule in der Priorisierung der Schulbauoffensive, SBO, vorgezogen werden. Sie wird für die zweite Staffel der SBO angemeldet werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

  • Die Gewerbetreibenden an der Wilhelmshöher Straße in Seckbach fühlen sich aufgrund der Vollsperrung ihrer Straße für Bau
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3511 Die Gewerbetreibenden an der Wilhelmshöher Straße in Seckbach fühlen sich aufgrund der Vollsperrung ihrer Straße für Bauarbeiten zum Ausbau des Hochspannungsnetzes von der Stadt im Stich gelassen. Sie mussten bereits in den ersten Tagen der etwa anderthalb Monate dauernden Sperrung einen Umsatzrückgang von etwa 40 Prozent verzeichnen und haben dementsprechend existenzielle Sorgen. In einem offenen Brief an OB Mike Josef, SPD, haben die betroffenen Geschäftsleute daher Vorschläge unterbreitet, wie die geschäftsschädigenden Auswirkungen der Vollsperrung aus ihrer Sicht abzumildern wären. Ich frage den Magistrat: Inwieweit wurden diese Vorschläge vonseiten des Magistrats geprüft und zu welchen konkreten Ergebnissen ist er dabei gelangt? Antwort des Magistrats: Es handelt sich hier um Leitungsbaumaßnahmen zur Erneuerung im 110-kV Netz. Die Sperrung der Wilhelmshöher Straße ist dabei alternativlos, da aus dem Kirchbergweg - ehemaliges VGF-Gleis - eine Verbindung zur Vilbeler Landstraße geschaffen werden muss. Zeitgleich wird auch das marode Teilstück der Straße in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung saniert. Dafür ist die Vollsperrung zwingend erforderlich, da die Straße nur etwa acht Meter breit ist und in Teilen ein Arbeiten ansonsten nicht möglich sein würde. Durch die Vorhabenträgerin wurde die Maßnahme seit Anfang Juli wie folgt kommuniziert: - 03.07.2025: Informationsschreiben zur Gesamtmaßnahme und den kommenden Verkehrsregelungen inklusive Flyer, Anwohnerschreiben und Pressemitteilungen; - 25.07.2025: Info und Zusendung des angepassten Flyers angepasst auf die Wilhelmshöher Straße/Leonhardts Gasse. Die Vorschläge aus dem Schreiben an OB Mike Josef wurden von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde geprüft und mussten leider verworfen werden. Es wurde jedoch eine Zusatzbeschilderung angeordnet, die Verkehrsteilnehmende darauf hinweist, dass der Seckbacher Ortskern und die dort ansässigen Gaststätten und Geschäfte erreichbar sind. Die Verfasser:innen des Schreibens werden hierzu auch noch eine Antwort erhalten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • In der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 thematisierte die Frage Nr. 2892 den aktuellen Stand hinsichtlich der
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3512 In der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 thematisierte die Frage Nr. 2892 den aktuellen Stand hinsichtlich der Zukunft des Hausprojekts "Gündi West" in der Palleskestraße in Höchst, ein selbstverwaltetes Projekt, welches aus der Besetzung eines Wohnhauses in der Günderrodestraße im Gallus hervorging. Nach Auskunft des Magistrats sei geplant, auf dem Gelände Palleskestraße 31-33 eine Holzmodulanlage zu errichten, "die als dauerhafter Auslagerungsstandort für Schulen dienen wird". Sobald die Planungen hierfür abgeschlossen seien und die Arbeiten begönnen, werde das Wohnprojekt ausziehen. "Das wird voraussichtlich Mitte 2025 sein." Ich frage den Magistrat: Ist das Hausprojekt mittlerweile ausgezogen oder für wann ist dies geplant? Antwort des Magistrats: Die Errichtung eines dauerhaften Auslagerungsstandortes auf der Palleskestraße 31/33 ist ein priorisiertes Projekt der Schulbauoffensive. Die Planung des Standortes sieht die Nutzung für mehrere Schulformen vor. Der dauerhafte Auslagerungsstandort kann von Grundschulen, aber auch Gesamtschulen genutzt werden. Auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofs müssen zuerst Rückbauarbeiten und eine Schadstoffbeseitigung vorgenommen werden, bevor der Neubau beschleunigt errichtet werden kann. Als Erstnutzende ist die Walter-Kolb-Schule geplant. Zur Einhaltung des Terminplans reicht ein Baubeginn im Frühjahr 2026 aus. Mit einer Inbetriebnahme des Auslagerungsstandortes wird zum Schuljahr 2028/2029 gerechnet. Dezernat XI unterstützt die Bemühungen der Initiative einen neuen Standort zu finden. Es ist aber klar kommuniziert worden, dass das Gelände zum Jahresende 2025 frei gemacht werden muss, um den Bau des Schulstandortes nicht zu gefährden. Die Verantwortung für die Standortsuche liegt bei der Initiative, die für alle unterstützenden Vorschläge dankbar ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Eine Machbarkeitsstudie hat 2018 ergeben, dass für eine Sanierung des Frankfurter Europaturms, „Ginnheimer Spargel“, für
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3513 Eine Machbarkeitsstudie hat 2018 ergeben, dass für eine Sanierung des Frankfurter Europaturms, "Ginnheimer Spargel", für eine öffentliche Nutzung eine Finanzierung von 50 Millionen Euro erforderlich wäre. Der Bund sicherte zu, die Kosten hälftig zu übernehmen, die Stadt Frankfurt und das Land Hessen müssen eine Einigung über die gemeinsame Kostenübernahme der anderen Hälfte treffen. Inzwischen besteht Zeitdruck, da die zugesicherten Mittel des Bundes Ende 2025 verfallen. Ich frage den Magistrat: Ist eine zeitnahe Einigung mit dem Land Hessen zu erwarten und setzt sich Frankfurt auf Basis einer Einigung mit dem Land beim Bund dafür ein, die zugesicherten Mittel noch einmal zu verlängern, um Zeit für die konkrete Planung zu gewinnen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat setzt sich für eine tragfähige Lösung zur Sanierung und öffentlichen Nutzung des Europaturms, "Ginnheimer Spargel", ein. Seit der Machbarkeitsstudie von 2018 werden in Abstimmung mit dem Land Hessen und dem Bund Gespräche geführt, um die Finanzierung sicherzustellen. Dabei befürwortet der Magistrat die Öffnung des Fernmeldeturms und unterstützt die Pläne, eine gemeinsame und nachhaltige Lösung für dieses stadtprägende Wahrzeichen zu erreichen. Der Magistrat bringt sich in die Verhandlungen mit dem Land Hessen ein, um die notwendigen Mittel zu sichern, und bereitet sich parallel darauf vor, beim Bund eine Verlängerung der zugesagten Bundesmittel zu erwirken. Ziel bleibt, die Frist zu nutzen, um eine fundierte Planung und eine zukunftsfähige öffentliche Nutzung des Europaturms zu ermöglichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein

  • Während der mehrjährigen Bauarbeiten am Hauptbahnhof wird die Nordseite phasenwiese stark eingeschränkt. Bereits heute k
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3514 Während der mehrjährigen Bauarbeiten am Hauptbahnhof wird die Nordseite phasenwiese stark eingeschränkt. Bereits heute kommt es am Vorplatz regelmäßig zu Staus und blockierten Haltezonen. Ursachen sind unter anderem zu wenig Vorplatzfläche, provisorische Verkehrsführung, fehlende beziehungsweise zu kleine Nachrückflächen, konkurrierende Abholer - Mietwagen/Ride-Hailing - sowie nicht ausreichende Steuerung vor Ort. Es braucht je Bauphase klar ausgewiesene Warte- und Abfertigungszonen, nachvollziehbare Leitführung sowie verbindliche und klar kommunizierte Termine. Ich frage den Magistrat: Welche Entlastungen für den Taxiverkehr - Nachrückflächen und Leitführung - sind kurzfristig während der Bauphasen und nach der Fertigstellung auf der Nordseite geplant? Antwort des Magistrats: Wie auch im Bericht B 269 vom 28.07.2025 dargelegt, wird der Magistrat die Reorganisation der Stellplätze der Bundespolizei, die Verlegung der Taxistellplätze in die Poststraße - inklusive Nachrückplätzen in der Ottostraße - sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Scooter mit der Deutschen Bahn, der Bundespolizei und der Taxivereinigung abstimmen. In dieser Angelegenheit befindet sich der Magistrat auch im Austausch mit dem in der Poststraße angesiedelten Flemings Hotel über die Maßnahmen auf städtischen Flächen. Aktuell bereitet der Magistrat die provisorische bauliche Umsetzung vor und stimmt die Arbeiten der Deutschen Bahn und die Maßnahmen des Amts für Straßenbau und Erschließung aufeinander ab. Die Umsetzung soll voraussichtlich im Spätherbst erfolgen. Mit einer endgültigen Gestaltung der Poststraße ist voraussichtlich erst Mitte der Dreißigerjahre zu rechnen, weshalb sich der Magistrat zunächst auf die Interimszustände konzentriert. Der Austausch mit der Taxivereinigung ist regelmäßig und institutionalisiert. Wie genau der Taxiverkehr zukünftig beordnet wird, ist im Zuge der weiteren Planungsschritte zu klären. Ohne Flexibilität wird es angesichts der Vielzahl von bauzeitlichen Nutzungs- und Flächenkonflikten gleichwohl nicht darstellbar sein. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

  • Diesen Sommer gab es einige extrem heiße Tage und auch in Zukunft sind Hitzewellen im Sommer zu erwarten. Für Menschen,
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3515 Diesen Sommer gab es einige extrem heiße Tage und auch in Zukunft sind Hitzewellen im Sommer zu erwarten. Für Menschen, die den Öffentlichen Personennahverkehr, ÖPNV, nutzen, bedeutet dies oft auch unerträgliche Hitze in den Bussen und Bahnen. Laut eigenen Angaben der VGF sind nicht alle Wagen klimatisiert, und wenn eine Klimaanlage ausfällt, fährt die Bahn bis Betriebsende weiter. Insbesondere für Alte, Kranke, Schwangere und Kinder bedeuten hohe Temperaturen eine Gefahr. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um die Situation schnellstmöglich zu verbessern? Antwort des Magistrats: Die VGF beschafft bereits seit Anfang der 2000er-Jahre neue Straßen- und U-Bahnen nur noch mit Klimaanlage und war damit einer der Vorreiter im städtischen ÖPNV. Klimaanlagen waren bei Straßenbahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen etwa im Vergleich zu Fernzügen und Autos über viele Jahre nur wenig verbreitet. Die Vielzahl der Türen und die kurzen Halte-Abstände haben einen ständigen Luft-Austausch zur Folge, der entsprechend leistungsfähige Anlagen notwendig macht. In Frankfurt sind mittlerweile sämtliche S-Wagen der Straßenbahnflotte sowie die U-5-Wagen der U-Bahn mit Fahrgastklimaanlagen ausgestattet. Dies entspricht einem Anteil von 66 Prozent bei den Straßenbahnen und 85 Prozent bei den U-Bahnen. Durch die fortlaufende Erneuerung des Fahrzeugparks wird dieser Anteil künftig weiter steigen. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit Klimaanlagen wurde umfassend geprüft, ist jedoch aus technischen Gründen nicht umsetzbar. Um die Erwärmung in den Fahrzeugen dennoch zu reduzieren, sind die Fenster mit einer speziellen Beschichtung versehen, die Sonneneinstrahlung und damit das Aufheizen des Innenraums deutlich mindert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Viele Kinder starten ohne sichere Radfahrkenntnisse in die Schule. Laut der Initiative Bicibús geben etwa 20 Prozent der
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3516 Viele Kinder starten ohne sichere Radfahrkenntnisse in die Schule. Laut der Initiative Bicibús geben etwa 20 Prozent der Eltern bei Schuleingangsuntersuchungen an, dass ihre Kinder nicht Rad fahren können. In Frankfurt fehlt jedoch bislang die Möglichkeit, diese Angabe im Rahmen der Einschulung zu erfassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum wird bei Frankfurter Schuleingangsuntersuchungen nicht erfasst, ob Kinder Rad fahren können, und plant der Magistrat, dies künftig zu ändern? Antwort des Magistrats: Die Schuleingangsuntersuchung ist eine hessenweit einheitliche Untersuchung, die auf den Vorgaben des Landes beruht. Das Fahrradfahren kann aus Sicherheits- und Platzgründen nicht vor Ort getestet werden. Eine Aussage über die motorischen Fähigkeiten der Kinder kann aber aufgrund der erhobenen Befunde aus den Bewertungskriterien für grob- und feinmotorische Fähigkeiten im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung beurteilt werden. Eine Änderung der Untersuchung durch das Land Hessen ist dem Magistrat nicht bekannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

  • Zur Sicherung der Entwicklung des im Jahr 2020 aufgestellten Bebauungsplans Nr. 930 „Bildungscampus Unterliederbach“ wur
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3517 Zur Sicherung der Entwicklung des im Jahr 2020 aufgestellten Bebauungsplans Nr. 930 "Bildungscampus Unterliederbach" wurde mit der Vorkaufssatzung VK006 Ä ein besonderes Vorkaufsrecht für den gesamten Geltungsbereich erlassen. Letztere besitzt seit dem 15.12.2020 Gültigkeit. Ich frage den Magistrat: Inwiefern ist das Gebiet des Bebauungsplans noch von der aktuellen Seveso-III-Richtlinie betroffen, und falls ja, wird die Stadt Frankfurt an ihrem Vorkaufsrecht festhalten, auch wenn eine Bebauung aufgrund dessen nicht möglich ist? Antwort des Magistrats: Das Plangebiet liegt immer noch vollständig innerhalb eines Seveso-Achtungsabstandes. Das Planverfahren zum B 930, "Bildungscampus Unterliederbach", wurde bisher nicht eingestellt. Das Planverfahren ruht weiterhin aufgrund der Auswirkungen und Anforderungen der Seveso-Sicherheitsabstände auf das Planverfahren. Solange das Planverfahren nicht offiziell aufgehoben wird und somit eine Wiederaufnahme des Planverfahrens, unter Umständen auch mit geänderten Zielsetzungen, grundsätzlich möglich ist, ist es aus Sicht des Magistrats sinnvoll, die Vorkaufssatzung nicht aufzuheben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Am 21.06.2025 veröffentlichte die FAZ einen Artikel, welcher von der Finanznot der Kommunen und den Gründen hierfür hand
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3518 Am 21.06.2025 veröffentlichte die FAZ einen Artikel, welcher von der Finanznot der Kommunen und den Gründen hierfür handelte, Zitat: "In der Gesamtschau waren die Kommunen 2023 erstmals seit langer Zeit in die roten Zahlen gerutscht. Im vergangenen Jahr hatte sich das Defizit dann auf 24 Milliarden Euro vervierfacht. Und unter den kommunalen Ausgaben sticht der Posten Soziales heraus: Allein seit 2019 stieg er um 41 Prozent, von 60,5 auf 85 Milliarden Euro, zeigt die amtliche Statistik." Ich frage den Magistrat: Wie haben sich seit 2019 die Ausgaben für den Posten Soziales der Stadt Frankfurt entwickelt? Antwort des Magistrats: In der nachfolgenden Aufstellung ist die Entwicklung der letzten sechs Jahre ab 2019 ersichtlich, die Erstattungsquoten Land/Bund sind als "Erträge" ausgewiesen: Sozialhilfe-leistungen in T€ (ohne Grundsicherung) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Erträge -148.230.923 -237.591.715 -232.677.115 -290.844.703 -264.585.583 -250.041.496 Aufwendungen 562.496.438 576.719.566 607.116.654 627.022.160 688.858.025 712.064.277 Ergebnis 414.265.515 339.127.851 374.439.539 336.177.457 424.272.442 462.022.781 Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • Mehrere Kommunen haben sich dazu bereit erklärt, verletzte und traumatisierte Kinder aus Gaza, dem Westjordanland und Is
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3519 Mehrere Kommunen haben sich dazu bereit erklärt, verletzte und traumatisierte Kinder aus Gaza, dem Westjordanland und Israel aufzunehmen. Auch unser Oberbürgermeister Mike Josef hat diese Initiative befürwortet. Damit könnte Frankfurt ein starkes Zeichen der Solidarität und Humanität setzen. Zeitgleich fehlt es bislang an den notwendigen bundesrechtlichen Voraussetzungen und die Initiative wartet auf eine Entscheidung aus Berlin. Ich frage den Magistrat: Welche Schritte und Bedingungen müssten seitens der Stadt und in Abstimmung mit Bund und anderen Akteuren erfüllt sein, damit Frankfurt möglichst bald konkrete Hilfe leisten und sich der Aufnahmeinitiative anschließen kann? Antwort des Magistrats: In der jüngsten Vergangenheit hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Aufnahme und Versorgung von medizinisch hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine bereits gezeigt, wie humanitäre Hilfeleistungen für diese erfolgreich durchgeführt werden können. Die die Initiative des Deutschen Städtetags unterstützenden Städte stellen sich vor, dass der Bund - vertreten durch das Bundesministerium des Innern, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Gesundheit - die gleichen Rahmenbedingungen herstellt auch für die Kinder aus Israel und Gaza. Es geht den Städten um ein Zeichen der Humanität im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten. Daher hat sich auch der Ministerpräsident von Niedersachsen der Initiative angeschlossen. Sobald die bundesweiten Voraussetzungen geschaffen sind, würden der Stadt Frankfurt Kinder und Jugendliche zugewiesen, die nach den dann bundesrechtlich geschaffenen Rahmenbedingungen, einer auskömmlichen Finanzierung des Bundes und den Maßgaben der Sozialgesetzbücher versorgt würden. Das Sozialdezernat hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass es diese Aufgabe erfolgreich bewältigen kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein

  • Vor dem Hintergrund der andauernden Besetzung des Hauses Lahnstraße 1 im Gallus, bei der die Besetzer und deren Umfeld b
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3520 Vor dem Hintergrund der andauernden Besetzung des Hauses Lahnstraße 1 im Gallus, bei der die Besetzer und deren Umfeld bezüglich des Nahostkonflikts eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben und offen israelfeindliche und antisemitische Narrative bedienen, frage ich den Magistrat: Welche sicherheits- und ordnungspolitischen Schritte plant der Magistrat, um dieser Form öffentlicher Judenfeindlichkeit entgegenzutreten und die Besetzung zu beenden? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt steht grundsätzlich für ein vielfältiges Miteinander und stellt sich entschlossen gegen jede Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Der Magistrat setzt neben ordnungs- und sicherheitspolitischen Maßnahmen in der Bekämpfung des steigenden Antisemitismus auf Prävention durch eine Kombination aus Aufklärung, Sichtbarmachung des jüdischen Lebens in Frankfurt und Bildungsangeboten, um Antisemitismus in Frankfurt entschlossen entgegenzuwirken. Im Amt für multikulturelle Angelegenheiten befinden sich beispielsweise die beiden Stellen "Fachstelle für Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention", DEXT, sowie die "Koordinierungsstelle für kommunale Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung", die unter anderem das Thema Antisemitismus im Rahmen der Extremismus-/Radikalisierungsprävention bearbeiten. Der Magistrat unterstützt und fördert darüber hinaus verschiedene Projekte und Initiativen, die sich mit jüdischem Leben in Frankfurt befassen und/oder sich aktiv gegen Antisemitismus einsetzen, wie beispielsweise die "Jüdische Kulturwochen 2025". Am 23. und 24. Juni hat das Dezernat II einen öffentlichen Fachtag mit dem Titel "Neue Enthemmung. Antisemitismus in Bildung, Gesellschaft und Kultur" im stadtRAUMfrankfurt veranstaltet, um zu diskutieren, wie eine antisemitismuskritische Haltung institutionell etabliert werden kann. Der Magistrat hat im Fall der Lahnstraße 1 fristgerecht einen Strafantrag gegen die Besetzer gestellt und für die - gewaltfreie - Räumung der Liegenschaft gesorgt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

  • Am Alten Flugplatz Bonames wird derzeit ein gastronomisches Angebot betrieben, das Teil der Nutzung des Geländes ist. V
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3521 Am Alten Flugplatz Bonames wird derzeit ein gastronomisches Angebot betrieben, das Teil der Nutzung des Geländes ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie sehen das wirtschaftliche Betreiberkonzept sowie die geplanten Sanierungsmaßnahmen für den Alten Flugplatz Bonames aus und können diese mit den Einnahmen gedeckt werden? Antwort des Magistrats: Der Alte Flugplatz Bonames ist ein beliebter Ausflugsort für Frankfurterinnen und Frankfurter. Bei dem aktuellen gastronomischen Betrieb handelt es sich um eine temporäre Nutzung als Zwischennutzung zur Wiederbelebung des gastronomischen Angebots. Diese basiert wesentlich auf Öffnungszeiten in der Sommerzeit - (in 2025 bis Ende Oktober -, die von Mittwoch bis Sonntag und an Feiertagen von 12:00 bis 20:00 Uhr reichen. Seit 2025 stehen neben der Außengastronomie auch wieder die Indoor-Bereiche als Gastraum zur Verfügung. Für eine langfristige Nutzung der Gebäude im Bestand bedürfen diese einer umfassenden Sanierung. In ersten Schritten konnte in den Jahren 2023 bis 2025 die Zugänglichkeit des TowerCafés mit Küchentrakt wieder hergestellt werden. Wasser- und Elektrosicherheit sind gegeben. Zeitgleich erfolgt die bauliche Prüfung des Großen Hangars. Für die umfassende Sanierung der Gebäude im Bestand bedarf es zunächst der Erstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage, an dessen Zustandekommen der Magistrat arbeitet. Die zu erwartenden Sanierungskosten werden von der Stadt Frankfurt zu tragen sein. Während der Sanierungszeit soll ein neuer Pächter/eine neue Pächterin im Rahmen eines Konzeptverfahrens ausgewählt werden. Das Betreiberkonzept ist noch nicht bekannt, da eine Auslobung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Die Sanierung der Gebäude im Bestand soll unter Einbeziehung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angestoßen werden. Inwiefern die späteren Einnahmen, die über die Verpachtung des Geländes - beziehungsweise des gastronomischen Betriebs - generiert werden können, zu einer Deckung der noch nicht kalkulierbaren Kosten für die Sanierung beitragen können, ist derzeit nicht absehbar. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

  • Der Treppenaufgang der Heinrich-Lübke-Siedlung in Rödelheim ist seit Anbeginn ein Ärgernis und eine Gefahr für alle Nutz
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3522 Der Treppenaufgang der Heinrich-Lübke-Siedlung in Rödelheim ist seit Anbeginn ein Ärgernis und eine Gefahr für alle Nutzer. Besonders gefährdet sind alte Menschen, Behinderte sowie Eltern mit Kinderwagen und Fahrradfahrer. Dies liegt an der serpentinenförmigen Führung der Rampe quer durch die Treppenstufen sowie der schlechten Beleuchtung der Anlage. Sämtliche Anträge des Ortsbeirats sowie die unzähligen Beschwerden der Betroffenen führten bei der Stadt bislang ins Leere. Ich frage den Magistrat: Wie kann die Verkehrssicherheit dieser Treppenanlage endlich gewährleistet werden und warum ist dem Magistrat das Renommee dieser Anlage, die das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs ist, offenbar wichtiger als die Sicherheit ihrer Nutzer? Antwort des Magistrats: Die Liegenschaft mit dem Platz und der Treppenanlage ist im Besitz der ABG, es handelt sich formal nicht um einen öffentlichen Raum. Gemäß Auskunft der ABG ist die Treppenanlage mit der integrierten Rampe verkehrssicher. Die Rampe und deren Führung sind eine gute und platzsparende Lösung zur Überwindung des Höhenunterschiedes zwischen Fußpunkt und Quartiersplatz. Die Beleuchtung wurde durch die ABG bereits optimiert. Aufgrund von Beschwerden der angrenzenden Nachbarn wurde dabei auf eine Grundbeleuchtung in den Nachtstunden reduziert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

  • Das Bildungs- und Teilhabepaket, BuT, ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Kindern und Jugendlichen aus Fam
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3523 Das Bildungs- und Teilhabepaket, BuT, ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen soll. Bezuschusst werden unter anderem Schulbedarf, Mittagessen in Schule und Kita, Lernförderung, Klassenfahrten und Freizeitaktivitäten. Trotzdem werden die Mittel von Zuschussberechtigten häufig nicht in Anspruch genommen. Ich frage den Magistrat: Wie stellt der Magistrat sicher, dass alle Familien in Frankfurt über die Fördermöglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets informiert sind und welche Informationsformate und -materialien gibt es dazu in Frankfurter Kitas und Schulen? Antwort des Magistrats: In Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket, BuT, existieren umfassende Beratungs- und Informationsangebote. Die Ämter informieren die Zielgruppe für BuT-Leistungen gezielt über Informationsbeilagen: seitens der Wohngeldbehörde wird bei der Versendung von Bewilligungsbescheiden eine Bescheinigung zur Inanspruchnahme von BuT-Leistungen und der BuT-Flyer beigefügt. In den Bewilligungsbescheiden des Jugend- und Sozialamts und des Jobcenters wird explizit auf die BuT-Leistungen hingewiesen. Im Willkommenspaket der Stadt Frankfurt, organisiert durch das Frankfurter Kinderbüro, wird sowohl in der Infobroschüre "Frankfurt mein Zuhause" als auch durch den Flyer des Jugend- und Sozialamtes über die Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket informiert. So erhalten pro Jahr circa 7.000 Frankfurter Familien diese wichtige Information. Darüber hinaus werden zur Verteilung von BuT-Flyern laufend verschiedene Netzwerke bedient - unter anderem AmkA, Frankfurter Kinderbüro, Netzwerk Frühe Hilfen, Quartiersmanagement. Hierdurch werden sehr viele Träger von Kindertages-einrichtungen, Sozialberatungen und Schulsozialarbeiter:innen erreicht. In Kindertageseinrichtungen werden Eltern zudem durch Einrichtungsleitungen als auch durch pädagogische Mitarbeitende darüber informiert, dass sie bei Bedarf Leistungen für das Mittagessen in der Kita erhalten können. Den Schulverwaltungskräften stehen alle Materialien - zum Beispiel BuT-Flyer - in einem internen Portal zur Verfügung. Darüber hinaus werden Eltern im Rahmen von Elternabenden sowie Elterngesprächen durch Klassenlehrkräfte über das Bildungs- und Teilhabepaket informiert. In den - weiterführenden - Schulen informieren und beraten Mitarbeitende der Schulsozialarbeit unterstützend. Interessierte Personen werden einmal im Monat beim Familiendienstag im Amt für multikulturelle Angelegenheit, AmkA, zu den BuT-Leistungen beraten. Parallel hierzu werden ehrenamtlich engagierte Personen als Multiplikator:innen über das Schulungsformat Familie und Geld geschult. Auf den Internetseiten www.frankfurt.de, www.kinderbuero-frankfurt.de und www.jc-frankfurt.de werden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ebenfalls beworben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

  • In Städten wie Sidney oder unserer Partnerstadt Lyon können Touristen - und Einheimische -im öffentlichen Nahverkehr ein
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3524 In Städten wie Sidney oder unserer Partnerstadt Lyon können Touristen - und Einheimische -im öffentlichen Nahverkehr einfach und bequem mit ihrer Kreditkarte im Verkehrsmittel "einstechen", es muss kein bestimmter Tarif gewählt oder vorher eine Karte am Automaten gekauft werden. In Lyon errechnet das System am Ende des Tages sogar die günstigste Tarifvariante für alle getätigten Fahrten, bevor dem Fahrgast ein Betrag belastet wird. Ich frage den Magistrat: Wann kommt diese Kundenfreundlichkeit in Frankfurt? Antwort des Magistrats: Es liegt im Interesse des Magistrats, das Potenzial moderner Ticketingverfahren wie ID-based Ticketing, IDBT, beziehungsweise Account-based Ticketing, ABT, zu prüfen und deren Einführung im öffentlichen Nahverkehr mittelfristig anzustreben. Für Frankfurt wie auch für Deutschland insgesamt wären hierfür jedoch erhebliche Investitionen in Hard- und Software erforderlich. Zudem setzt eine erfolgreiche Umsetzung eine grundlegende Vereinfachung des Tarifsystems voraus, beispielsweise durch den Wegfall relationaler Kurzstrecken sowie eine deutliche Reduktion von Preisstufen und Tarifgebieten usw. In Lyon und anderswo wurden IDBT meist zusätzlich zu bestehenden Verkaufs- und Bezahlsystemen eingeführt. In Frankfurt wäre die bevorzugte Lösung, dass IDBT/ABT perspektivisch den Verkauf im Fahrzeug ersetzt und nicht nur ergänzt. Hierzu ist - neben einem einfacheren Tarifsystem - aber auch die Prüfbarkeit bei allen Partnern und in allen Verkehrsmitteln des Verbundes sicherzustellen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die im Ausland eingeführten Systeme nur eingeschränkt mit den historisch gewachsenen und vergleichsweise komplexen deutschen ÖPNV-Tarifstrukturen vergleichbar sind. Häufig gibt es dort vollständig geschlossene Systeme mit Zugangskontrolle oder es gibt keine Verbundtarife mit Durchtarifierung für die gesamte Reise inklusive Umstiegen zwischen den Verkehrsmitteln. In Abhängigkeit der Zukunft und der künftigen Preisgestaltung des Deutschland-Tickets wird auch im Rhein-Main-Verbund, RMV, die Notwendigkeit einer Tarifstrukturrefom gesehen. In dieser wird sicherlich auch IDBT/ABT eine Rolle spielen. Realistisch erscheint eine Einführung solcher Verfahren im RMV und damit auch in Frankfurt in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Eine isolierte Lösung ausschließlich für Frankfurt ist aufgrund der Verbundstruktur nicht möglich. Aus diesem Grund arbeitet auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, VDV, an einer bundesweit einheitlichen Lösung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein

  • In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 384, führt der Magistrat aus, dass der „noch ausstehende Endausba
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3525 In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 384, führt der Magistrat aus, dass der "noch ausstehende Endausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße [...] für 2025 vorgesehen [ist]." Bislang sind aber noch keine Bauaktivitäten in der Straße zu verzeichnen. Daher frage ich den Magistrat: Wann genau in 2025 ist mit dem noch ausstehenden Endausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße zu rechnen? Antwort des Magistrats: Ein Endausbau im Jahr 2025 ist aufgrund noch laufender Hochbaumaßnahmen nicht länger vorgesehen. Nach derzeitigem Projektstand ist vorgesehen, dass die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten Ende 2026 durchgeführt werden, sodass ein Endausbau im Jahre 2027 möglich wäre. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Die Kritik am Frankfurt International Office reißt nicht ab. Vorrangig sehr späte Termine sowie kurzfristige Absagen von
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3526 Die Kritik am Frankfurt International Office reißt nicht ab. Vorrangig sehr späte Termine sowie kurzfristige Absagen von in Aussicht gestellten Terminen durch das Amt sind sehr problematisch für ausländische Arbeitnehmer. Zudem scheint das Onlineangebot nicht so benutzerfreundlich zu sein, dass Antragsteller/-innen die Verfahren ohne Hilfe von Vereinen, Gemeinden, Arbeitgebern und Migrationsberatungsstellen bewältigen können. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Verbesserungen sind in den letzten 12 Monaten beim Terminmanagement und dem Ausbau des digitalen Angebots erzielt worden und welche Maßnahmen zur Optimierung des Supports sowie der Nutzerfreundlichkeit des Onlineangebots stehen aktuell an? Antwort des Magistrats: Wie bereits in der regionalen Presse im Sommer 2025 berichtet, haben sich die Vorlaufzeiten für einen Vorsprachetermin beim Frankfurt Immigration Office in den letzten Monaten weiter reduziert. Derzeit müssen Kunden je nach Vorsprachegrund eine Vorlaufzeit von 1,5 Wochen bis zu vier Monaten für einen Termin einplanen. Bei den Personengruppen Ausbildung und Studium , -50 Prozent, sowie bei den Positivstaatern, -90 Prozent, wurden die größten Verbesserungen erzielt, unter anderem auch deshalb, weil in diesen Bereichen vorhandene Regelungslücken im Gesetz zu einer Verfahrensoptimierung genutzt wurden. Hierüber wurde bereits unter dem Begriff "Frankfurter Weg" berichtet. Ein wichtiger Baustein für die Reduzierung der Vorlaufzeiten für einen Termin war die Gründung eines neuen Service Teams, welches die vorgeprüften Anträge abschließend bearbeitet und die erforderlichen biometrischen Daten erfasst. Des Weiteren wurden die Navigation auf der Homepage des Frankfurt Immigration Office optimiert. So wird den Antragstellerinnen und Antragstellern zu besseren Orientierung zwischenzeitlich eine Matix angeboten, mit der die korrekte Antragsstrecke besser gefunden werden kann. Bei der Online-Antragstellung ist mittlerweile auch eine Zwischenspeicherung des Antrages möglich. Eine weitere Verbesserung wurde durch das Herabsenken einzelner Mindestanforderungen an die verschiedenen Anträge erzielt, zum Beispiel durch das Entfernen der "Pflichtfeldoption", um einen Antrag abzusenden. Zudem wurden und werden die Erläuterungen zur Nutzung der Website sowie die einzelnen Antragsstrecken regelmäßig angepasst. Auch die Terminlinks werden bereits zum korrekten Fachteam zugeordnet, sodass bei korrekter Antragstellung, keine Terminstornierung erfolgen muss. Ebenfalls wurden die angebotenen Sprachoptionen erweitert. Die Website des FIO kann in neun Sprachen angezeigt werden, die Antragstellung selber kann in 13 Sprachen erfolgen, darunter auch zum Beispiel Tigrinya oder Chinesisch. Ganz aktuell wurden die Stornierungstexte angepasst, damit die Antragstellenden und Antragsteller, die die Zuständigkeitsmatrix nicht beachten, einen zusätzlichen Hinweis auf die korrekte Antragsstrecke erhalten. Insgesamt verfügt das Frankfurt Immigration Office bereits heute über einen hohen Grad an Digitalisierung, sowohl für die Antragstellung als auch für die Antragsbearbeitung. Die Verfahren werden kontinuierlich optimiert. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei dem deutschen Aufenthaltsrecht um eine extrem komplexe, schwer zu durchdringende Rechtsmaterie handelt, die sich auch nicht durch Digitalisierungsmaßnahmen lichten lässt. Hier ist vielmehr der Gesetzgeber gefordert, einfachere Regelungen zu erlassen. Zur Wahrheit der Digitalisierung gehört aber auch, dass das FIO - wie die meisten hessischen Ausländerbehörde - bei ihren Bestreben ihre Servicequalität zu verbessern, mit massiven technischen Problemen konfrontiert wurde. So gestaltete sich die Einführung eines neuen Fachverfahrens extrem fehler- und störanfällig und war Grundlage von zwei Landtagsanfragen. Zudem konnten die hessischen Ausländerbehörde rund zwölf Wochen lang keine elektronischen Aufenthaltstitel bestellen, weil eine Schnittstelle zum Bundesverwaltungsamt gestört war. Hierzu wurde ausführlich in den Medien berichtet. Aktuell bereitet das Frankfurt Immigration Office den Einsatz einer KI vor, die die Antragstellerinnen und Antragsteller beim Upload der benötigten Antragsunterlagen unterstützen soll, Dokumentenvalidierung. Darüber hinaus ist der Einsatz eines Chatbots angedacht, der die Antragsstellerinnen und Antragsteller bei der Suche nach der korrekten Antragsstrecke unterstützen soll. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Wird die Turnhalle an der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach in absehbarer Zeit gar nicht mehr gebaut, obwohl sie Teil
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    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3527 Wird die Turnhalle an der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach in absehbarer Zeit gar nicht mehr gebaut, obwohl sie Teil der Schulbauoffensive ist? Dies befürchten Mitglieder des TuS Nieder-Eschbach und des zuständigen Ortsbeirats. Die Sanierung der Halle wurde über Jahre hinweg immer wieder verschoben und nun kommt laut Auskunft von Dezernentin Weber im Bildungsausschuss wohl nur noch ein Neubau in Frage. Dieser würde aber deutlich teurer als gedacht und es ist weder klar, wann und aus welchen Töpfen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden noch wie der Zeitplan aussieht. Ich frage den Magistrat: Werden die Schule und der Sportverein tatsächlich demnächst ohne Halle dastehen oder wann wird endlich der Neubau begonnen? Antwort des Magistrats: Die Planung für den Neubau der Turnhalle mit Gymnastikhalle an der Otto-Hahn-Schule ist weitestgehend abgeschlossen. Im Investitionsprogramm 2024 bis 2026 sind Mittel für den Abriss und Neubau der Turnhalle mit Gymnastikhalle enthalten. Sobald die Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen wurde, kann ein konkreter Zeitplan für den Neubau erarbeitet werden. Grundsätzlich beträgt die Bauzeit rund zwei Jahre. Da für den Neubau der Abriss der alten Turnhalle notwendig ist, kann diese während der Bauphase nicht mehr verwendet werden. Die Fortsetzung des Sportunterrichts durch beispielsweise die Nutzung möglicher Ausweichobjekte wird nach Vorlage des Zeitplanes mit der Schulleitung gemeinsam besprochen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein

  • Seit Sperrung der Omegabrücke in Griesheim führt eine Behelfsbrücke für Fußgänger über die Bahngleise. Die Nutzung der B
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    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3528 Seit Sperrung der Omegabrücke in Griesheim führt eine Behelfsbrücke für Fußgänger über die Bahngleise. Die Nutzung der Brücke ist auch Fahrradfahrern erlaubt. Insbesondere auf den schmalen Rampen kann die Begegnung mit Fahrrädern zu brenzligen Situationen für Fußgänger führen, die die Verkehrssicherheit ernsthaft beeinträchtigen. Auch E-Scooter, die dort verboten sind, aber dennoch die Brücke befahren, führen zu Gefährdungen. Ich frage den Magistrat, wie er die Verkehrssicherheit für Fußgänger auf der Brücke bei der Begegnung mit Fahrrädern und E-Scootern bewertet und ob unter diesem Gesichtspunkt das Befahren mit Fahrrädern beibehalten werden sollte. Antwort des Magistrats: Die temporäre Behelfsbrücke in Griesheim ist innerhalb kürzester Zeit aufgebaut und in Betrieb genommen worden. Sie dient vor allem als Kompensation für die Schließung der Personenunterführung aufgrund des DB-Projektes "Barrierefreier Umbau Bahnhof Griesheim". Ohne die temporäre Behelfsbrücke wäre ein Queren der Gleise für den Fuß- und Radverkehr nur sehr umständlich möglich. Die Arbeiten an der Personenunterführung schreiten gut voran, sodass diese demnächst wieder eröffnet werden kann. Dann sollten sich die Fuß- und Radverkehre wieder entzerren und die Situation entspannen. Grundsätzlich gilt § 1 der StVO: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein

  • Was viele Anwohner/innen befürchtet hatten, ist nun Realität: Die Verlängerung der U-Bahnlinie U 5 ins Europaviertel bez
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    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3529 Was viele Anwohner/innen befürchtet hatten, ist nun Realität: Die Verlängerung der U-Bahnlinie U 5 ins Europaviertel beziehungsweise zum Römerhof dauert mindestens bis 2029. Zuletzt war eine Fertigstellung für 2027 geplant, inklusive der Verlängerung. Die Projektbaugesellschaft finde für die Mischlösung aus oberirdischer und unterirdischer Strecke schwer Unternehmen für die ausgeschriebenen Gewerke, die Angebote lägen weit über den kalkulierten Kosten. Daher frage ich den Magistrat: Welche Möglichkeiten - zum Beispiel städtische Baugesellschaft, Erhöhung der Mittel et cetera - sieht die Stadt zur Beschleunigung des Baus der U 5 und wird bis zur Eröffnung der Strecke endlich eine zuverlässige Busverbindung durch das Europaviertel bis zum Römerhof bereitgestellt? Antwort des Magistrats: Die angespannte Marktsituation mit Lieferengpässen, nicht ausreichend verfügbarem Personal in vielen Bereichen sowie baulichen Unwägbarkeiten stellt viele private und öffentliche Bauprojekte - nicht nur in Frankfurt, sondern bundesweit - vor große Herausforderungen. Besonders im Schieneninfrastrukturbau trifft eine anhaltend hohe Nachfrage nach Gleisbau und bahntechnischen Anlagen sowie nach entsprechenden Fachfirmen auf ein vergleichsweise geringes Angebot. Die Auswirkungen sind auch im Projekt "Stadtbahn Europaviertel" spürbar. Dabei ist der Markt im Rhein-Main-Gebiet mit seinen intensiven Schienenbautätigkeiten besonders herausfordernd. Vor dem Hintergrund dieser dynamischen und nicht vorhersehbaren Entwicklungen setzt die für die Realisierung des Projekts "Stadtbahn Europaviertel" verantwortliche Projektbaugesellschaft SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH kontinuierlich Maßnahmen zur Optimierung des Ablaufes und Kompensation der externen Beeinflussungen um. Zum einen werden Optimierungspotenziale im Bauablauf frühzeitig umgesetzt. Zum anderen werden auch vertragsrechtliche Regelungen und die Vergabestrategie im Rahmen des rechtlich Möglichen stetig der Marktsituation angepasst. Denn es ist ein wesentliches Ziel der SBEV, überhaupt und zudem wirtschaftliche Angebote zu erhalten, sodass die Chance auf einen schlüssigen, ineinandergreifenden und stabilen Ablauf zur Herstellung der technischen Ausbaugewerke gewahrt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die SBEV als öffentliche Auftraggeberin die Vorgaben des Vergaberechts und der Zuwendungsgeber - Bund und Land - strikt einhalten muss. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt das Team der SBEV auf folgende Maßnahmen: - Schlüsselgewerke - wie zum Beispiel oberirdischer Fahrweg, elektrische Anlagen, unterirdischer Fahrweg - werden frühzeitiger bezihungsweise losgelöst vom Fortschritt der Arbeiten an der Station Güterplatz zur Ausschreibung vorgesehen. So kann ein möglicher Zeitverlust durch ein mögliches aufgehobenes und neu ausgeschriebenes Vergabeverfahren reduziert werden. - Vergaben werden, dort wo möglich, in kleinere Pakete aufgeteilt. Ziel ist es, die Ausschreibungen so attraktiv wie möglich zu gestalten, um einen größere Bieterkreis anzusprechen. Diese Strategie, war bereits erfolgreich, denn kleinere Pakete sind für Firmen besser zu kalkulieren, da die zu erbringende Leistung überschaubarer wird. So haben die genannten Maßnahmen der SBEV den aktuellen Projektfortschritt vor dem Hintergrund der eingetretenen Unwägbarkeiten überhaupt erst möglich gemacht. Bis zur Inbetriebnahme der Verlängerung der U 5 stellt die Metrobuslinie M46 die wichtige Verbindung durch das Europaviertel bis zum Römerhof sicher. Das zuständige Busunternehmen führt die im Jahr 2025 erreichte Pünktlichkeitsquote von rund 77 Prozent auf eine Vielzahl externer Einflussfaktoren zurück, darunter insbesondere Engstellen durch beidseitig abgestellte Fahrzeuge sowie blockierte Busbuchten. Zur Verbesserung der Situation ist der Einsatz von Frontkameras in den Bussen vorgesehen, um auf diese Ursache gezielt reagieren zu können. Dem Magistrat ist die zentrale Bedeutung der Linie M46 für das Europaviertel bewusst. Daher wird mit Nachdruck daran gearbeitet, die Pünktlichkeit weiter zu erhöhen und die Zahl von Fahrtausfällen nachhaltig zu reduzieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Vor über zehn Jahren kaufte die Stadt mehrere alte Bunker vom Bund. Lange konnten unter anderem Vereine diese für ihre Z
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    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3530 Vor über zehn Jahren kaufte die Stadt mehrere alte Bunker vom Bund. Lange konnten unter anderem Vereine diese für ihre Zwecke und das wertvolle Ehrenamt nutzen. Die Bunker waren Treffpunkt, Übungsstätte und Vereinsheim. Dies galt lange auch für den Bunker in der Petterweilstraße. Dieser darf seit Jahren jedoch nur noch als Lager genutzt werden, was zu negativen Folgen für nutzende Vereine führt. Ich frage den Magistrat: Wann plant er, den Bunker in der Petterweilstraße wieder für umfängliche Vereinsnutzung(en) zugänglich zu machen und welche Alternativen bietet er den Vereinen in der Zwischenzeit? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat seit jeher die Nutzung des Bunkers in der Petterweilstraße ausschließlich für Lagerzwecke freigegeben, da eine andere Nutzung mit Aufenthaltscharakter aufgrund brandschutztechnischer Bedenken nicht möglich war und ist. Vereinen werden andere städtische Flächen zur Nutzung - zum Beispiel in Schulen - angeboten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • In der Barbarossastraße sind sehr viele E-Scooter unterwegs, die offenbar vor allem von Schülerinnen und Schülern der Sc
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    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3531 In der Barbarossastraße sind sehr viele E-Scooter unterwegs, die offenbar vor allem von Schülerinnen und Schülern der Schule am Hang genutzt werden. Häufig wird auf dem Bürgersteig gefahren und sind zwei Personen auf einem E-Scooter unterwegs. Mit diesen Regelverstößen gefährden die Fahrer nicht nur sich selbst, sondern auch Anwohner und Passanten, die den Gehweg nutzen oder mit dem Auto aus den Grundstücksausfahrten fahren. Ich frage den Magistrat: Können dort zur Erhöhung der Verkehrssicherheit künftig Schwerpunktkontrollen der Stadtpolizei und an der Schule eine Aufklärungskampagne über die Regeln und eine sichere E-Scooter-Nutzung durchgeführt werden? Antwort des Magistrats: Die stadtweiten Herausforderungen aufgrund von Fehlverhalten im ruhenden und fließenden Verkehr einiger Nutzenden von E-Scootern sind allen handelnden Akteuren bewusst. Es gibt bereits einen intensiven Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden und den E-Scooter-Verleihanbietern, sind es doch regelhaft deren Fahrzeuge, die für die Beschwerdelage sorgen. Im vorliegenden Fall geht es um Verstöße im fließenden Verkehr, worauf auch die Verleihanbieter nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten haben. Die verkehrlichen Kontrollen liegen hier jedoch - im Gegensatz um ruhenden Verkehr, wo die beim Straßenverkehrsamt angesiedelte Städtische Verkehrspolizei Verkehrsverstöße zur Anzeige bringt - im originären Zuständigkeitsbereich der Landespolizei. Aufklärungskampagnen würden daher ebenfalls von der Landespolizei durchzuführen sein. Der Magistrat wird darüber hinaus prüfen, inwieweit die städtische Verkehrspolizei im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Verkehrserziehung tätig werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein

  • Jahrzehntelang waren Kleidercontainer eine wichtige Ressource sozialer Träger, die damit Projekte finanzieren konnten. J
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    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 11.09.2025, F 3532 Jahrzehntelang waren Kleidercontainer eine wichtige Ressource sozialer Träger, die damit Projekte finanzieren konnten. Jetzt meldet das DRK, dass sich das Geschäft mit Kosten für Sammlung, Sortierung und Entsorgung nicht mehr lohne. Erste Verwertungsgesellschaften haben Insolvenz angemeldet. Zu den Ursachen der Krise gehört die zunehmend schlechte Qualität der Textilen - "fast fashion" - und die Verunsicherung der Bürger angesichts neuer gesetzlicher Regelungen der Altstoffverwertung. Das DRK fordert kommunale Unterstützung für das Recycling. Ich frage den Magistrat: Welche Organisationen stellen in Frankfurt in welcher Anzahl und Entwicklungstendenz Kleidercontainer auf und welche sonstigen Angebote zur Altkleiderentsorgung gibt es? Antwort des Magistrats: Die gewerbliche und gemeinnützige Sammlung von Alttextilien ist nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG, beim Regierungspräsidium anzuzeigen. Leider besteht keine Verpflichtung, die Einstellung oder Nichtausübung der Sammlung ebenfalls wieder anzuzeigen. Es existiert daher keine vollständige Übersicht aller im Stadtgebiet Frankfurt am Main aktuell noch aktiven Alttextilsammler. Zur Vorbereitung eines Konzepts zur Neustrukturierung der Alttextilsammlung hat das Umweltamt im Jahr 2021 alle angezeigten Sammlungen beim Regierungspräsidium abgefragt. Die Liste umfasste 71 nach § 18 KrWG angezeigte Sammlungen, wobei das Spektrum von dauerhaften gewerblichen Sammlungen bis zu gelegentlichen Aktionen von zum Beispiel Kirchengemeinden reichte. Die Kontaktaufnahme mit vielen dieser Firmen oder Initiativen scheiterte, in 19 Fällen wurde mitgeteilt, dass keine Sammlung mehr stattfindet. Lediglich in 17 Fällen wurden Standortlisten der damaligen Containerstandorte übermittelt. Mengenmäßig ist die Sammlung durch das Rote Kreuz am relevantesten: Bei der genannten Abfrage wurde für 2020 eine gesamte Sammelmenge von 2.745 Tonnen gemeldet, das Rote Kreuz trug dazu 2.106 Tonnen bei. Eine einseitige Unterstützung des Roten Kreuzes ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dennoch problematisch. Eine Aktualisierung der Daten - Standorte und Mengen - wurde nicht mehr vorgenommen, da sich aus Vorgaben der EU ergibt, dass künftig die erweiterte Herstellerverantwortung eine zentrale Rolle bei der Rücknahme von Alttextilien spielen wird. Wie diese in Deutschland ausgestaltet wird - zum Beispiel etwa durch eine Rücknahmeverpflichtung für den Handel -, ist derzeit noch unklar, sodass es keine ausreichende Planungssicherheit für ein kommunales Sammelkonzept gibt. Neben den im Stadtgebiet aufgestellten Sammelcontainern gibt es derzeit die Möglichkeit, zur weiteren Verwendung geeignete Kleidungsstücke zu spenden - beispielsweise an das Secondhand-Warenhaus Neufundland. Außerdem können Alttextilien an den Wertstoffhöfen der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, FES, abgegeben werden. In einzelnen Stadtteilen werden Altkleider durch den "Klamoddekurier" zuhause abgeholt (https://klamoddekurier.fes-frankfurt.de/). Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein

  • Entsiegelung und Baumpflanzungen Merianplatz
    OMOB 3
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7462 entstanden aus Vorlage: OF 905/3 vom 08.08.2025 Betreff: Entsiegelung und Baumpflanzungen Merianplatz Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Trassenpläne, die momentan für den Merianplatz erstellt werden, dort, wo möglich, den Merianplatz zu entsiegeln und Baumpflanzungen vorzunehmen. Die konkreten Planungen sollen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Nach dem unfassbaren Giftanschlag auf zwei alte Platanen auf dem Merianplatz lässt das Grünflächenamt im Moment einen Gesamttrassenplan für den Merianplatz erstellen, um Nachpflanzungen vorzunehmen. Der Ortsbeirat wünscht sich als deutliches Zeichen gegen diesen Giftmord an den Bäumen nicht nur die beiden abgestorbenen Bäume nachzupflanzen, sondern darüber hinaus weitere Baumpflanzungen auf entsiegelten Flächen auf dem Merianplatz vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 99 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-0

  • Vollumfängliche Neugestaltung für den Merianplatz
    OMOB 3
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7463 entstanden aus Vorlage: OF 906/3 vom 28.08.2025 Betreff: Vollumfängliche Neugestaltung für den Merianplatz Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Neupflanzung der Bäume, ein umfassendes Neugestaltungskonzept vorzulegen, das einer stärkeren Begrünung und einer erhöhten Aufenthaltsqualität dient. Das Konzept soll mit Bürgerbeteiligung erstellt werden. Für eine Neugestaltung schlagen wir folgende Aspekte vor: A) Für eine stärkere Begrünung, die sich positiv auf die Luftqualität, die Außentemperatur sowie die Aufenthaltsqualität auswirkt: 1.mehr begrünte Wege einzurichten; 2. schattenspendende Bäume zu pflanzen; 3. einen Trinkwasserbrunnen zu errichten; 4. Urban Gardening zu ermöglichen, beispielsweise in Form von Hochbeeten, die in partizipativer Art und Weise in der Nachbarschaft zum Merianplatz gepflegt werden. Zusätzlich oder alternativ begrünte Pergolas, wie sie am Paul-Arnsberg-Platz zu finden sind oder Sonnensegel wären überall dort eine Alternative, wo schattenspendende Bäume nicht gepflanzt werden können. B) Für mehr Aufenthaltsqualität, die auch verkehrssicherheitsrelevante Aspekte mit einbezieht, plädieret der Ortsbeirat dafür, 1. weiterhin einen Aufenthalt ohne Konsumzwang zu ermöglichen und daher ausreichend Sitzmöglichkeiten bereitzustellen; 2. den Durchgangsverkehr von Fahrradfahrern zwischen Luisenstraße und Musikantenweg (als Querverbindung) für Fußgänger sicherer zu machen. Dies könnte beispielsweise mit einer leicht geschlängelten, asphaltierten und als Radweg markierten Fläche erreicht werden und den Fahrradfahrern als Leitlinie dienen, um das wilde Kreuzen des Merianplatzes zu verhindern (ähnlich wie an der Hauptwache). Begründung: Die Vergiftung der Platanen auf dem Merianplatz hat den Ortsbeirat fassungslos zurückgelassen. Auch die hohe Anteilnahme der Bürgerinnen und Bürger zeigte, wie sehr der Platz geschätzt wird. Daher sollte jede Neugestaltung unbedingt mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant werden, die sich bei Urban Gardening Maßnahmen auch dauerhaft einbringen können. Die Bäume müssen so gut wie möglich ersetzt werden. Öffentliche Orte müssen für die Zukunft gewappnet und hitzeresistenter werden. Der Temperaturanstieg trifft insbesondere Senioren und Kinder stärker als andere gesellschaftliche Gruppen. Da der Merianplatz als einer der größeren öffentlichen (und versiegelten) Orte im Nordend viel Potenzial bietet, soll die Vergiftung der Platanen zum Anlass genommen werden, mit der zukünftigen Planung über den Status quo an Begrünung hinauszugehen. Eine Neugestaltung soll zudem unbedingt genutzt werden, um die für alle Verkehrsteilnehmer unbefriedigende Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 100 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-0

  • Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz
    OMOB 4
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7464 entstanden aus Vorlage: OF 910/3 vom 28.08.2025 Betreff: Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz Der Magistrat wird gebeten darzulegen, ob für den geplanten inklusiven Spielbereich am Glauburgplatz neben dem vorgesehenen vollflächigen Fallschutz aus Kunststoff auch alternative Materialien geprüft wurden, die gleichermaßen barrierefrei nutzbar sind, jedoch ein natürlicheres Erscheinungsbild haben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die geplante Schaffung eines inklusiven Spielbereichs am Glauburgplatz. Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der optischen Wirkung eines vollflächigen Kunststoffbelags, der sich nur wenig in das Gesamtbild des Platzes einfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2018 Aktenzeichen: 67-2

  • Eine Komposttoilette am südlichen Ende des Matthias-Beltz-Platzes
    OMOB 16
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7465 entstanden aus Vorlage: OF 911/3 vom 26.08.2025 Betreff: Eine Komposttoilette am südlichen Ende des Matthias-Beltz-Platzes Der Magistrat wird gebeten, eine Komposttoilette am südlichen Ende des Matthias-Beltz-Platzes aufzustellen. Begründung: Jeden Tag halten sich auf dem Matthias-Beltz-Platz zahlreiche Besucher auf. Im letzten Jahr gab es einen Ortstermin mit Ordnungsdezernentin, Stabsstelle Sauberes Frankfurt und Ortsbeirat. Einig war man sich, dass die vorhandene Toilette im örtlichen Kiosk nicht ausreicht und die angrenzenden Vorgärten belastet werden. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ortsbeirat vor, eine Komposttoilette aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 91-22

  • Fehlende Fahrradbügel in der Burgstraße
    OMOB 8
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7466 entstanden aus Vorlage: OF 916/3 vom 26.08.2025 Betreff: Fehlende Fahrradbügel in der Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Kirche und Bornheimer Landstraße Fahrradbügel anzubringen. Der Ortsbeirat kann sich Bügel vor den Häusern Burgstraße 9 und Burgstraße 11 vorstellen. Hierfür müssten zwei Kfz-Parkplätze wegfallen. Begründung: Im angesprochenen Bereich der Burgstraße fehlen Fahrradabstellmöglichkeiten gänzlich. Es gibt Fahrradparkplätze vor der Schule und der Bornheimer Landwehr. Dazwischen aber wird jeder Laternenmast genutzt, an viele Vorgartenzäunen sind von außen Fahrräder angeschlossen, wodurch der Gehweg verschmälert wird. Bedarf ist offensichtlich vorhanden. Vor diesem Hintergrund ist die Umwandlung von zwei Parkplätzen vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 24 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

  • Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z Schopenhauer
    OMOB 3
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7467 entstanden aus Vorlage: OF 918/3 vom 11.06.2025 Betreff: Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z Schopenhauer Der Magistrat wird gebeten, vor der Schopenhauerstraße 9, dem Kindergarten Ki.Bi.Z Schopenhauer, einen Parkplatz in einen Fahrradstellplatz umzuwandeln und mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, ob ein Zebrastreifen auf der Schopenhauerstraße aufgebracht werden kann, der den Kindern den Weg zum Spielplatz Heideplatz erleichtert. Begründung: Die Leitung des Kindergartens hat sich mit dem Wunsch nach Fahrradabstellmöglichkeiten und einer sicheren Querungsmöglichkeit zum gegenüberliegenden Spielplatz Heideplatz an den Ortsbeirat gewandt. Der Ortsbeirat entspricht diesem Wunsch im Sinne kurzer und sicherer Wege, auch und gerade für die Kleinsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 184 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

  • Trinkwasserstellen im Nordend einrichten
    OMOB 8
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7468 entstanden aus Vorlage: OF 920/3 vom 27.08.2025 Betreff: Trinkwasserstellen im Nordend einrichten Im gesamten Nordend gibt es kaum Trinkwasserstellen. Angesichts der steigenden Temperaturen in der Stadt ist eine Versorgung mit sauberem Trinkwasser grundlegend. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, an mehreren Stellen im Nordend Trinkwasserstellen einzurichten, so z. B. auf dem Oeder Weg, am Glauburgplatz und am Merianplatz. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine ausreichende Beschilderung herzustellen, sodass die Trinkwasserstellen auch gefunden werden können. Auch im digitalen Bereich ist auf die Trinkwasserstellen hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2019 Aktenzeichen: 91-50

  • Zugestellter Gehweg in der Friedberger Landstraße
    OMOB 3
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7469 entstanden aus Vorlage: OF 922/3 vom 28.08.2025 Betreff: Zugestellter Gehweg in der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg vor der Liegenschaft Friedberger Landstraße 96 jederzeit in ausreichender Breite frei gehalten wird, sodass auch Fußgänger mit Mobilitätseinschränkung, mit Doppelkinderwagen oder größeren Gepäckstücken problemlos passieren können. Begründung: Während der Öffnungszeiten des dort ansässigen Betriebs ist es inzwischen vor dem Gebäude teilweise sehr eng geworden. Aufsteller auf dem Bürgersteig und sich dort aufhaltende Gäste machen es für Passierende mit Platzbedarf oftmals schwer, vorbeizukommen. Verstärkt wird das Problem noch durch zusammenschraubbare Absperrungen, die die Gastfläche begrenzen und die nicht einfach beiseite geschoben werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 138 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0

  • Das Überholen der U5 an den Haltestellen „Musterschule“ und „Glauburgstraße“ verhindern: Deutliche Warnschilder anbringen
    OMOB 3
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7470 entstanden aus Vorlage: OF 923/3 vom 27.08.2025 Betreff: Das Überholen der U5 an den Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" verhindern: Deutliche Warnschilder anbringen Der Magistrat wird gebeten, an den Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" deutliche Warnhinweise anzubringen, dass das Überholen der Bahn grundsätzlich und besonders, wenn sie in den Haltestellen steht, absolut zu unterlassen ist. Ergänzt werden sollte diese Maßnahme mit einem Überholverbot und einer durchgezogenen weißen Linie auf der Eckenheimer Landstraße vom Anlagenring bis zum Alleenring. Begründung: Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens in der Eckenheimer Landstraße kommt es vermehrt zu äußerst riskanten Überholmanövern der U5 an den Haltestellen. Vielen Autofahrer/innen scheint nicht klar zu sein, dass die Eckenheimer Landstraße keine Einbahnstraße ist. Abgesehen von dem Verkehrschaos, das unweigerlich folgt, wenn das überholende Auto dann dem Gegenverkehr gegenübersteht, sind diese Überholmanöver an den Haltestellen sehr gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer/innen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

  • Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring
    OMOB 8
    11.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7471 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 23.08.2025 Betreff: Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring Der Magistrat wird gebeten, eine Haltefläche für Fahrräder vor der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung der Eckenheimer Landstraße/Anlagenring einzurichten. Begründung: Die Situation für den Fahrradverkehr in der unteren Eckenheimer Landstraße wird immer gefährlicher, vor allem lässt sich die Verkehrsführung für den Fahrradverkehr nicht aufrechterhalten. Vorgesehen ist ein Kreuzen des Autoverkehrs (für den das nicht vorhersehbar ist, da nicht markiert) sowie eine Überquerung der Straßenbahnschienen, um dann auf die Verkehrsinsel in die Mitte zu kommen, auf der sich Fußgänger/innen, Fahrradfahrer/innen sowie Lastenräder um den wenigen Platz rangeln. Die Sicht auf die U-Bahn fehlt, die genau in dem Moment aus dem Tunnel kommt, wenn die Fahrradfahrer/innen in der Mitte der Schienen die Verkehrsinsel ansteuern. Wenn Fahrradfahrer/innen sich zwischen Lkw in die Mitte der Straße schlängeln, geraten sie mitunter in den Gegenverkehr, der mit hoher Geschwindigkeit in die Eckenheimer Landstraße einbiegt. Die Situation ist dem Magistrat bekannt. In Unkenntnis der waghalsigen Verkehrsführung oder weil einfach der Mut fehlt, sich zwischen Autos, Lkws, U-Bahnen und Schiene zu schlängeln, nutzen Fahrradfahrer/innen den Fahrradweg bis zur Ampel und quetschen sich rechts auf den Bürgersteig, um dem Autoverkehr Platz zu lassen. Wenn die Ampel auf grün schaltet, fahren sie dann geradeaus in den Anlagenring. Allerdings bekommen die Autos zur gleichen Zeit grün, daher fahren Fahrräder und Autos an der Stelle einfach ineinander. Beispiel für eine Markierung einer Haltefläche an der Ampel Bild: Google Maps Eine Lösung für diese dauerhaft gefährliche Situation wäre es, eine Haltefläche für Fahrräder zwischen einem leicht zurückgesetzten Haltestreifen für Autos sowie der Fußgängerquerung einzurichten. Fahrradfahrer/innen können so auf dem Fahrradweg rechts bis zur Haltefläche fahren, sich vor die Autos einreihen und dann vor den Autos in den Anlagenring fahren bzw. auf Wunsch rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

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