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Im „System Change Camp“ war unter anderem die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „linksextremistischer Verdachtsfal

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, ob er künftig bei Anmeldungen von Versammlungen, an denen als extremistisch eingestufte Gruppen teilnehmen, deren Aufbauten nur noch im Ausnahmefall zulassen wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund von 19 strafrechtlich relevanten Vorfällen. Ziel ist es, die Sicherheit bei solchen Versammlungen zu erhöhen.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Im "System Change Camp" war unter anderem die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "linksextremistischer Verdachtsfall" eingestufte Gruppe "EndeGelände" vertreten. Der Polizei liegen 19 strafrechtlich relevante Sachverhalte vor, unter anderem mehrere Sachbeschädigungen, eine Farbattacke, zwei Anzeigen wegen Nötigung und eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wird der Magistrat künftig bei Anmeldungen ähnlicher Versammlungen, bei denen Gruppen teilnehmen, die als "extremistischer Verdachtsfall" eingestuft sind, sowie angesichts der begangenen strafrechtlich relevanten Sachverhalte deren Aufbauten wie zum Beispiel Zelte nur noch im Ausnahmefall zulassen?

Antwort des Magistrats

Aufbauten wie Zelte, Verpflegungsgegenstände oder mobile Toiletten fallen als Versammlungsmittel unter das Versammlungsrecht und sind Teil des von den Anmeldenden frei wählbaren Formats einer Versammlung. Das Format "Protest-Camp" ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichte - Bundesverwaltungsgericht (6 C 9/20) - als zulässig und die notwendige Infrastruktur als versammlungsimmanent anerkannt.

Die Versammlungsbehörde beteiligt bei allen Versammlungen in Frankfurt am Main die Landespolizei. Im Kooperationsgespräch zu gegenständlicher Versammlung war darüber hinaus der Staatsschutz zugegen. Die Teilnahme von Gruppen, die als extremistischer Verdachtsfall eingestuft sind; ging weder aus der Anmeldung hervor, noch wurde es durch die beteiligten Stellen der Landespolizei, wie beispielsweise den Staatsschutz, der Versammlungsbehörde gemeldet oder hielt die Information Einzug in die Gefahrenprognose.

Die Überwachung von strafrechtlich relevanten Handlungen liegt im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Hessen. Die Aufarbeitung und mögliche strafrechtliche Verfolgung obliegen den entsprechenden Sicherheitsbehörden. Bei entsprechender Mitteilung der Polizei an die Versammlungsbehörde wird dies bei einer etwaigen erneuten Anmeldung einer Versammlung mit deutlichen Überschneidungen des Inhalts, der Teilnehmenden und/oder der Anmeldenden Einzug in die Gefahrenprognose halten und die entsprechenden Maßnahmen nach sich ziehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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