Wasserhäuschen gehören seit Langem zu Frankfurt. Durch die Übernahme einiger Pachtverträge durch die Stadt Frankfurt her
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main wird gefragt, ob sie Wasserhäuschen als schützenswertes Kulturgut betrachtet und wie sie sicherstellt, dass Betreiber ihre Wasserhäuschen an eine Person ihrer Wahl weitergeben können. Der Magistrat bekräftigt die Tradition und den Erhalt der Wasserhäuschen und erläutert die Regelungen zur Nachmietersuche.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Wasserhäuschen gehören seit Langem zu Frankfurt. Durch die Übernahme einiger Pachtverträge durch die Stadt Frankfurt herrscht bei vielen Betreibern Unsicherheit, ob sie ihr Wasserhäuschen zu ihren Konditionen weitergeben können oder ob die Stadt im Zweifel einfach ihren Pachtvertrag kündigt.
Ich frage den Magistrat:
Betrachtet die Stadt die Wasserhäuschen als schützenswertes Kulturgut und wie stellt sie sicher, dass Betreiber ihre Wasserhäuschen an eine Person ihrer Wahl weitergeben können?
Antwort des Magistrats
Wasserhäuschen haben in Frankfurt am Main eine lange Tradition und prägen das Frankfurter Stadtbild. Der Magistrat setzt sich für den Erhalt der Wasserhäuschen ein.
Bei stadteigenen Wasserhäuschen besteht in der Regel ein Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Im Fall einer Kündigung des Vertragsverhältnisses eines Wasserhäuschen durch den aktuellen Pachtenden können Nachmietende benannt werden.
Die Auswahl der Nachmieterin/des Nachmieters erfolgt nach verschiedenen Kriterien, wie Bonität und Geeignetheit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.