Seit Sperrung der Omegabrücke in Griesheim führt eine Behelfsbrücke für Fußgänger über die Bahngleise. Die Nutzung der B
Zusammenfassung
Die Verkehrssicherheit für Fußgänger auf der Behelfsbrücke in Griesheim wird in Frage gestellt, insbesondere durch die Begegnung mit Fahrrädern und E-Scootern. Der Magistrat plant, die Situation zu verbessern, sobald die Personenunterführung wieder eröffnet ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
Seit Sperrung der Omegabrücke in Griesheim führt eine Behelfsbrücke für Fußgänger über die Bahngleise. Die Nutzung der Brücke ist auch Fahrradfahrern erlaubt. Insbesondere auf den schmalen Rampen kann die Begegnung mit Fahrrädern zu brenzligen Situationen für Fußgänger führen, die die Verkehrssicherheit ernsthaft beeinträchtigen. Auch E-Scooter, die dort verboten sind, aber dennoch die Brücke befahren, führen zu Gefährdungen.
Ich frage den Magistrat, wie er die Verkehrssicherheit für Fußgänger auf der Brücke bei der Begegnung mit Fahrrädern und E-Scootern bewertet und ob unter diesem Gesichtspunkt das Befahren mit Fahrrädern beibehalten werden sollte.
Antwort des Magistrats
Die temporäre Behelfsbrücke in Griesheim ist innerhalb kürzester Zeit aufgebaut und in Betrieb genommen worden. Sie dient vor allem als Kompensation für die Schließung der Personenunterführung aufgrund des DB-Projektes "Barrierefreier Umbau Bahnhof Griesheim". Ohne die temporäre Behelfsbrücke wäre ein Queren der Gleise für den Fuß- und Radverkehr nur sehr umständlich möglich. Die Arbeiten an der Personenunterführung schreiten gut voran, sodass diese demnächst wieder eröffnet werden kann. Dann sollten sich die Fuß- und Radverkehre wieder entzerren und die Situation entspannen.
Grundsätzlich gilt § 1 der StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.