Im Magistratsbericht B 227/25 auf die Anfrage A 350/25, „Asylunterkunft im Nordend“, antwortete der Magistrat auf die Fr
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Auswirkungen der von der Bundesregierung propagierten "Asylwende" auf die Asyl-Zuweisungszahlen in Frankfurt. Der Magistrat stellt fest, dass keine Kausalität zwischen der Asylwende und den Zuweisungszahlen nachweisbar ist.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Im Magistratsbericht B 227/25 auf die Anfrage A 350/25, "Asylunterkunft im Nordend", antwortete der Magistrat auf die Frage, welche Nutzungsszenarien es für das Areal gibt, wenn die Asyl- und Wohnsitzlosenzahlen bis 2027 stark zurückgehen sollten, unter anderem wie folgt: "Damit ist nicht zu rechnen. (...) Außerdem weist das Land Hessen weiterhin wöchentlich geflüchtete Menschen nach Frankfurt am Main zu. Auch mit einer Abnahme der Anzahl wohnungslos gemeldeter Personen ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen."
Ich frage den Magistrat:
Inwiefern kann der Magistrat die von der Bundesregierung propagierte "Asylwende" also für die Stadt Frankfurt bisher in den Asyl-Zuweisungszahlen nicht feststellen oder für die Zukunft nicht annehmen?
Antwort des Magistrats
In Frankfurt werden geflüchtete und wohnungslose Menschen in gemeinsamen Unterkünften untergebracht. Es gibt keine Belege dafür, dass die von der Bundesregierung kommunizierte "Asylwende" ursächlich für eine Zu- oder Abnahme der Zahl unterzubringender Menschen ist. Eine Kausalität ist nicht nachweisbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.