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In Frankfurt nutzen sehr viele Träger und Vereine gegen Entgelt städtische Räume. So stehen zum Beispiel Klassenzimmer i

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In Frankfurt nutzen viele Träger und Vereine städtische Räume gegen Entgelt. Die Frage zielt darauf ab, welche Vereine diese Liegenschaften nutzen und welche Einnahmen dabei generiert werden. Die Antwort des Magistrats beschreibt die verschiedenen Arten von Nutzern und die Struktur der Einnahmen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

In Frankfurt nutzen sehr viele Träger und Vereine gegen Entgelt städtische Räume. So stehen zum Beispiel Klassenzimmer in Schulgebäuden für herkunftssprachlichen oder Musikunterricht zur Verfügung oder Sportvereine nutzen schulische Anlagen.

Ich frage den Magistrat:

Welche Vereine oder Träger nutzen schulische städtische Liegenschaften und welche Einnahmen, etwa Miete, Pacht oder Überlassung, werden verbucht?

Antwort des Magistrats

Außerschulische Flächennutzungen an Frankfurter Schulen, sogenannte klassische Drittnutzung, erfolgen durch

- eine Vielzahl gemeinnütziger, eingetragener Vereine - zum Beispiel Tanzsportvereine, Kinder- und Jugendvereine, Sprach-, Kultur- und Bildungsvereine, Fastnachtsvereine;

- Verbände - zum Beispiel Caritasverband, Gemeindeverbände;

- sowie durch Organisationen und Stiftungen - zum Beispiel Deutsches Rotes Kreuz e. V., Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, kirchliche Einrichtungen, Stiftung Polytechnische Gesellschaft.

Für eine Flächennutzung wird ein Nutzungsentgelt erhoben, welches aus mehreren Parametern bestehen kann. Diese sind Kosten für die Flächenmiete, Reinigungskosten und Personalkosten für gegebenenfalls anwesendes beziehungsweise erforderliches städtisches Personal.

Darüber hinaus bestehen Schulflächennutzungen durch Dritte im Rahmen von schulischen Kooperationen zur Unterstützung des Lehrplans beziehungsweise zur Sicherstellung des Unterrichtsbetriebs an Nachmittagen. Diese werden eigenverantwortlich durch die jeweilige Schulgemeinde entschieden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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