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- Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellenOMOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7472 entstanden aus Vorlage: OF 929/3 vom 28.08.2025 Betreff: Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Baustelleneinrichtungen, Verkehrszeichen (z. B. Haltverbotsschilder) sowie Absperrmaterialien nach Beendigung von Baustellen zeitnah wieder entfernt werden. Dabei soll insbesondere erläutert werden, - ob es eine zentrale Meldestelle - wie den Mängelmelder - gibt, bei der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft abgestellte Schilder oder Einrichtungen melden können; - welche Maßnahmen ergriffen werden, dass die Schilder und Einrichtungen zeitnah entfernt werden; - wie künftig vermieden werden soll, dass Schildfüße nach Abbau der Schilder über einen längeren Zeitraum auf Gehwegen oder Straßen liegen bleiben. Begründung: Immer wieder bleiben Baustellenschilder oder -einrichtungen im Stadtgebiet über die eigentliche Bauzeit hinaus stehen, was zu unnötigen Einschränkungen im Straßenverkehr führt. So stehen z. B. in der Humboldtstraße zwischen Glauburgstraße und Keplerstraße weiterhin Halteverbotsschilder, die ursprünglich während der Baustelle im Oeder Weg benötigt wurden, um die Umleitung des M36 sicherzustellen. Auch vor der Eschenheimer Anlage 31 befindet sich seit Jahren eine Baustelleneinrichtung, ohne dass dort tatsächlich Bauarbeiten stattfinden. Hinzu kommt, dass nach dem Abbau von Schildern regelmäßig die schweren Schildfüße im öffentlichen Raum zurückbleiben. Dies stellt nicht nur eine optische Beeinträchtigung dar, sondern auch eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Eine klare Regelung sowie eine praktikable Meldemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sind dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im NordendVOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1271 entstanden aus Vorlage: OF 895/3 vom 08.06.2025 Betreff: Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend Vorgang: V 265/21 OBR 3; ST 2215/22 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die in der Stellungnahme vom 26.09.2022, ST 2215, erwähnten Maßnahmen in den Kinderbetreuungseinrichtungen mittlerweile abgeschlossen sind. Weiterhin wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: a) Gibt es für die Kinderzentren Gellertstraße und Hartmann-Ibach-Straße mittlerweile einen Sanierungsplan und eine für die Komplettsanierung erforderliche Auslagerungsmöglichkeit? b) Sind weitere Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen dazu gekommen? Wenn ja, welche? c) Wie erfolgt die Überwachung der in städtischen Gebäuden bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit Blick auf erforderliche Sanierungen, Instandhaltungen und Modernisierungsmaßnahmen? Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass bei der Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" ein jahrzehntelanger Sanierungsstau entstanden ist und die "Rote Eule" nicht auf der Liste der o. g. Stellungnahme aus 2022 erscheint, fühlt sich der Ortsbeirat veranlasst, hierzu eine Anfrage zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2215 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-4
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sachstand zur Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am GlauburgplatzVOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1272 entstanden aus Vorlage: OF 909/3 vom 28.08.2025 Betreff: Sachstand zur Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz Vorgang: OM 5575/24 OBR 3; ST 321/25 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zur geplanten Anbringung einer Gedenkplakette am großen Stein am Glauburgplatz mitzuteilen. Dabei soll insbesondere berichtet werden, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5575 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 321 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1952 Aktenzeichen: 67-0
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wo waren die zusätzlichen Mülltonnen?VOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1273 entstanden aus Vorlage: OF 914/3 vom 28.08.2025 Betreff: Wo waren die zusätzlichen Mülltonnen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in diesem Jahr in den Sommermonaten auch zusätzliche Mülltonnen an stark frequentierten Plätzen und Straßen im Nordend aufgestellt wurden. Wenn ja, an welchen Standorten? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Im letzten Jahr wurden an stark frequentierten Plätzen, wie z. B. dem Merianplatz, zusätzliche blaue Mülltonnen aufgestellt. Dieses Jahr fehlten sie. Natürlich sind die blauen Mülltonnen dem Stadtbild nicht zuträglich, aber sie wirken der Vermüllung von Straßen und Plätzen gerade in den Sommermonaten entgegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 79-4
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Grünschnitt in der Burgstraße 56VOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1274 entstanden aus Vorlage: OF 917/3 vom 27.08.2025 Betreff: Grünschnitt in der Burgstraße 56 In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 41 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 79-1
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Nachfrage zum Auskunftsersuchen: Mehrverkehr auf der Friedberger LandstraßeVOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1275 entstanden aus Vorlage: OF 921/3 vom 27.08.2025 Betreff: Nachfrage zum Auskunftsersuchen: Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße Vorgang: V 1164/25 Das Auskunftsersuchen vom 09.04.2025, V 1164, wurde bisher nicht beantwortet (Wie soll die Mobilitätswende umgesetzt und der zusätzlich entstehenden Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge begegnet werden. Welche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr sollen konkret auf dieser Strecke gestärkt werden, und wie und wann soll dies geschehen?). Die Beantwortung der aus dem Jahre 2022 stammenden Frage ist wichtiger Bestandteil der Entwicklungsplanung dieser bedeutenden Verkehrsachse. Welche Pläne bestehen, das durch den Autobahnausbau zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Friedberger Landstraße aufzufangen? Angesichts der Einschränkungen des Angebots des öffentlichen Nahverkehrs anstatt einer Ausweitung erhöht sich die Dringlichkeit der Frage zunehmend. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, welche konkreten Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden sollen, um dem zu erwartenden Mehrverkehr von 8.900 Kfz pro Tag auf der Friedberger Landstraße zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1164 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 185 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - U5 weiterhin mit drei Wagen ausstattenVOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1276 entstanden aus Vorlage: OF 924/3 vom 28.08.2025 Betreff: U5 weiterhin mit drei Wagen ausstatten Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, warum die Züge der U-Bahn-Linie U5 seit dem Ende der Sommerferien wieder nur mit zwei Wagen verkehren, nachdem in den vergangenen Monaten durchgehend drei Wagen eingesetzt wurden. Dies hatte zu mehr freien Sitzplätzen geführt und insbesondere für Seniorinnen und Senioren sowie für Schülerinnen und Schüler in den Stoßzeiten eine deutlich sicherere Fahrt ermöglicht. Dabei soll insbesondere erläutert werden - aus welchen Gründen die Reduzierung auf zwei Wagen erfolgt ist; - ob die derzeitige Kapazität im Hinblick auf die deutlich gestiegene Auslastung, insbesondere Sitzplätze, als ausreichend erachtet wird; - ob eine Rückkehr zum Betrieb mit drei Wagen möglich ist und, falls ja, wann damit zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 92-10
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Ampelschaltung an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/AlleenringVOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1277 entstanden aus Vorlage: OF 926/3 vom 28.08.2025 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Alleenring Seit Ende der Sommerferien ist zu beobachten, dass sich auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vermehrt Rückstaus bilden. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Alleenring seit den Sommerferien verändert wurde. Sollte dies der Fall sein, wird um eine Begründung gebeten sowie um Auskunft, ob und in welchem Umfang eine Rückkehr zur bisherigen Schaltung oder eine andere Anpassung vorgesehen ist, um den Verkehrsfluss auf der Eschersheimer Landstraße zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 946 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert?VOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1278 entstanden aus Vorlage: OF 928/3 vom 28.08.2025 Betreff: Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die teilweise neu gepflanzten Bäume in der Wolfsgangstraße regelmäßig gewässert wurden. Begründung: Aus der Anwohnerschaft wurde berichtet, dass die Bäume - im Gegensatz zu letzten Jahren - dieses Jahr nicht gewässert wurden und offensichtlich bereits Schädigungen an den Nachpflanzungen sichtbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1951 Aktenzeichen: 67-0
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeVOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1279 entstanden aus Vorlage: OF 930/3 vom 08.09.2025 Betreff: Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße Vorgang: OM 2826/14 OBR 3; ST 538/14 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - ob derzeit alle Plätze in der Quartiersgarage Glauburgstraße belegt sind; - wie lange die Mietverträge geschlossen werden; - ob die beim Bau der Quartiersgarage festgelegten Kriterien für die Vergabe der Parkplätze (ST 538) eingehalten werden: "Hiernach dürfen die Stellplätze bei entsprechender Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Anmietungsberechtigung nur vergeben werden: 1. an Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. 2. an in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende, wobei diese jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetes Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten dürfen. Die Zahl der Stellplätze für Gewerbetreibende ist auf maximal zehn begrenzt. 3. an CarSharing-Unternehmen. Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden und ist in der Gesamtzahl auf fünf Stellplätze beschränkt. 4. an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glauburgschule. Die Zahl der Stellplätze ist hier auf fünf Stellplätze begrenzt." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2826 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 538 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1216 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Trinkbrunnen im Nordend endlich umsetzenVOB 311.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1280 entstanden aus Vorlage: OF 931/3 vom 08.09.2025 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend endlich umsetzen Vorgang: EA 115/23; OM 5917/24 OBR 3; ST 2059/24 Der Magistrat wird gebeten zu berichten: a) Wie ist der Sachstand bzgl. Prüfung der Wiederinbetriebnahme des Trinkbrunnens am Merianplatz (ST 2059)? b) Wurden die vom Ortsbeirat 3 beschlossenen Standorte - Glauburgplatz; - Friedberger Platz; - Luisenplatz; - Adolph-von-Holzhausen-Park; - am Hauptfriedhof mittlerweile in die Umsetzungsliste aufgenommen (siehe EA 115)? c) Wann ist mit der Realisierung der geforderten Trinkbrunnen zu rechnen? Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat 3 in seinem dichtbesiedelten und von Aufheizung in den Sommermonaten stark betroffenen Innenstadtstadtteil mehr Trinkbrunnen. Leider wird immer nur vertröstet, aber es passiert nichts Konkretes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.05.2023, EA 115 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5917 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2059 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 101 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 91-50
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Angemeldete Versammlungen in GrünanlagenA10.09.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 10.09.2025, A 368 Betreff: Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen Fast zwei Wochen lang hat das "System Change Camp" eine als Versammlung angemeldete Veranstaltung im Grüneburgpark abgehalten. Der Grüneburgpark ist ein denkmalgeschützter Park und ein Landschaftsschutzgebiet. Bauzäune um den Versammlungsort mit etwa 50 Zelten herum sollen die Natur schützen. Das Ordnungsamt wies darauf hin, dass das Camp keine Genehmigung benötige, da es sich um eine durch die Versammlungsfreiheit geschützte Versammlung handle, die lediglich angemeldet werden müsse. Entsprechend hätten nur Auflagen hinsichtlich der Lärmbelästigung ausgesprochen werden können. Die gesamte Infrastruktur für das Camp, so auch die Bauzäune und etwa 20 Toiletten, würden laut FNP vom 16.08.2025 von der Stadt bezahlt. Das Camp sei als Versammlung angemeldet und diese seien laut Ordnungsamt als Wahrnehmung eines Grundrechts kostenlos. Allein die Kosten für die Bauzäune beliefen sich nach Angaben des Grünflächenamts auf einen höheren vierstelligen Betrag. Laut Umweltdezernentin Zapf-Rodríguez habe es Einwände ihres Dezernats gegen das Camp gegeben. Die Bürgerinitiative Grüneburgpark wird in der FAZ mit folgenden Worten zitiert: "Wir bringen in Erinnerung, dass nach dem J.P.-Morgan-Lauf mit seinen großen Schäden im Grüneburgpark keine große Veranstaltung mehr im Park erlaubt werden sollte. Es sei denn, der zuständige Ortsbeirat 2 stimmt ausdrücklich zu." Neben Attac Deutschland sollen zum Beispiel auch weitere linksextremistische Gruppen wie "Ende Gelände" an der Veranstaltung teilgenommen haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele mehrtägige Versammlungen in welchen Frankfurter Grünanlagen wurden von 2014 bis 2024 angemeldet und dann auch durchgeführt? 2. Welche Kosten haben diese Versammlungen der Stadt Frankfurt jeweils verursacht? 3. Zu Frage 2: Aus welchen einzelnen Posten setzen sich diese Kosten zusammen? 4. Zu Frage 3: Welche dieser Posten hätte die Stadt Frankfurt ggf. auch den Veranstaltern in Rechnung stellen können? 5. Welche Auflagen wurden für diese Versammlungen durch das Ordnungsamt jeweils erteilt? 6. Wie hoch waren die Kosten für das oben genannte Camp im Grüneburgpark für die Stadt Frankfurt insgesamt und auf welche einzelnen Posten verteilen sich diese? 7. Wurden seitens der Umweltbehörden bzw. der Umweltdezernentin Einwände gegen das Camp vorgebracht, und wenn ja, welche? 8. Welche Schäden an der Natur wurden durch das genannte Camp im Grüneburgpark ggf. festgestellt? 9. Wie bewertet der Magistrat die Kritik vieler Bürger an dem genannten Camp im Grüneburgpark? 10. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, zukünftig größere oder mehrtägige Versammlungen in Grünanlagen möglichst zu unterbinden? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 435 Versandpaket: 17.09.2025 Aktenzeichen: 32-0
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Kulturort Fischergewölbe als „Museum vor Ort“ weiterentwickelnNR10.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2025, NR 1365 Betreff: Kulturort Fischergewölbe als "Museum vor Ort" weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 108 vom 27.06.2025 "Kulturort Fischergewölbe - Bauliche Herstellung: Bau- und Finanzierungsvorlage" wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit dem Archäologischen Museum Frankfurt ein Konzept zur Nutzung des Fischergewölbes als weiterer Baustein "Museum vor Ort" zu entwickeln und dieses Konzept der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Fischergewölbe als früherer Liegeplatz der Frankfurter Fischer sind ein authentischer historischer Erlebnisort Frankfurts. Das Vorhaben des Magistrats, mit erheblichen Investitionskosten aus den Kaimauerhallen kurzfristig eine Event-Location für bis zu 199 Besucher zu machen, ist nicht überzeugend. Es fehlt nicht nur ein Betreiberkonzept, es ist aufgrund der dort herrschenden Kühle und Luftfeuchtigkeit auch zu bezweifeln, dass sich dort Menschen gerne länger aufhalten werden. Hier ist eine andere Planung deutlich angemessener: Diese geschichtlich spannenden Gewölbe sind der Öffentlichkeit als weiterer Baustein "Museum vor Ort" zugänglich zu machen. Daher ist in Zusammenarbeit mit dem Archäologischen Museum Frankfurt ein Konzept zur Nutzung des Fischergewölbes als weiterer Baustein "Museum vor Ort" zu entwickeln und dieses Konzept der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 108 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 32 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 108 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1365 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU (unter Hinweis auf NR 1365), Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Mittel aus dem Kulturbereich bereitgestellt werden) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 108 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 108 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 108 zurückgezogen hat. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1365 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 108 zurückgezogen hat. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1365 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1365 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1365 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= kein Votum) zu b) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und FDP (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1365 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1365 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Linke, Gartenpartei und Stadtv. Yimaz (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= kein Votum) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Gartenpartei und Stadtv. Yimaz gegen CDU, FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6626, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 § 6794, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige EntwicklungNR10.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2025, NR 1366 Betreff: Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich die Gründung einer weiteren eigenständigen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in Frankfurt am Main in die Wege zu leiten. Ziel ist es, den massiv gestiegenen und weiter prognostizierten Schulplatzbedarf zeitnah und nachhaltig zu decken und damit den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung sowie ihren Familien gerecht zu werden; 2. parallel dazu - begleitend zur konkreten Gründungsplanung - einen aktualisierten und transparenten Bericht über die Entwicklung der Schülerzahlen mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt GE in den letzten fünf Jahren in Hessen und in Frankfurt am Main (aufgeschlüsselt nach Jahren) zu erstellen; 3. einen Bericht zu den Unterrichtsbedingungen in den Außenklassen zu erstellen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten: a) An welchen Schulen sind derzeit wie viele Außenklassen angesiedelt? Welche Förderschule verwaltet welche Außenklassen? b) Welche Außenklassen können nicht das volle Ganztagsprofil 3 anbieten und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? c) In welchen Außenklassen fehlen Möglichkeiten der gemeinsamen Schulverpflegung und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? d) Welche weiterführenden Schulangebote sind nach der vierten Klasse für Schülerinnen und Schüler der GE-Außenklassen an den Grundschulen vorgesehen angesichts der Tatsache, dass die Förderschulen mit diesem Schwerpunkt ausgelastet sind? 4. unverzüglich kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Förderschulen und zur Verbesserung der Situation in den Außenklassen umzusetzen. Dazu gehören der Ausbau zusätzlicher Containerklassen, die Sicherstellung einer vollumfänglichen ganztägigen Förderung inklusive Verpflegung, die Bereitstellung fachspezifischer Räume (z.B. für Körperpflege, Wickeln, Rückzugsräume etc.) sowie die Gewährleistung sozialer Integration. Über den Fortschritt der Gründungsmaßnahmen, der Kapazitätserweiterungen und Verbesserungen im Bereich der Inklusion ist die Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu informieren. Begründung: Der Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in den letzten Jahren stark gestiegen und wird voraussichtlich weiter zunehmen. Die bisherigen Kapazitäten an Frankfurter Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt GE reichen seit Jahren nicht mehr aus, um allen Schülerinnen und Schülern mit diesem Förderbedarf eine angemessene und fachgerechte Beschulung zu gewährleisten. Die Panoramaschule, ursprünglich für 144 Schülerinnen und Schüler gebaut, besuchen inzwischen 238 Schülerinnen und Schüler. Deshalb mussten dort der Musikraum, der Kunstfachraum und der Werkraum in Klassenräume umgewandelt werden. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch an der Mosaikschule. Die Umwandlung des GE-Zweigs der Charles-Hallgarten-Schule in eine eigenständige Einheit zeigt den Bedarf an zusätzlicher Förderung, der über das Angebot der bisherigen Förderschulen hinausgeht. Auch die Viktor-Frankl-Schule hat einen GE-Zweig erhalten, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, die allerdings nicht ausreichend sind. Das Hessische Kultusministerium hat die Stadt Frankfurt bereits mehrfach aufgefordert, den Schulentwicklungsplan im Förderschwerpunkt GE an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Familien sind auf verlässliche schulische Perspektiven angewiesen, insbesondere im Übergang von Grundschulen zu weiterführenden Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund ist die Gründung einer neuen Förderschule im Schwerpunkt GE zwingend notwendig und darf nicht weiter verzögert werden. Nur mit einer klaren Priorität für diesen Schritt kann den Familien endlich Planungssicherheit, echte Wahlfreiheit und angemessene Unterstützung geboten werden. Die bisherigen Förderangebote und Außenklassen stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Insbesondere durch die Zunahme von Außenklassen an Grundschulen entsteht eine große Unsicherheit bezüglich der weiteren schulischen Förderung nach der Grundschulzeit. Auch ist die Beschulung im Ganztagsprofil 3, die an GE-Schulen Standard ist, nicht bei allen Außenklassen möglich. Viele Familien sind dadurch erheblich belastet, teilweise müssen Eltern ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, um die Betreuung und Förderung ihrer Kinder sicherzustellen. Auch in Ausstattung und Angeboten können Außenklassen häufig nicht leisten, was eine Förderschule den Kindern und Jugendlichen bieten kann. Es fehlen Differenzierungs- und Rückzugsräume. Die Versorgung mit Schulessen findet in Außenklassen oft aus räumlichem Mangel nicht oder rudimentär statt, obwohl das gemeinsame Schulessen Bestandteil des GE-Förderschulunterrichts, also des Lehrplanes ist. Diese Förderung zur Selbständigkeit findet hier nicht statt. Zudem werden Außenklassen mit GE-Kindern oft nicht in das soziale Schulleben der Gastschulen integriert. Gemeinsame Bundesjugendspiele, gemeinsame Schulfeste, gemeinsame Pausenzeiten finden oft nicht statt. An GE-Schulen erleben die Kinder hingegen viele Mitschülerinnen und Mitschüler und haben zahlreiche wichtige soziale Kontakte. Insbesondere ist an den Förderschulen neben der entsprechenden Therapieinfrastruktur auch die Kontinuität des Bildungsweges gewährleistet. Dort werden Kinder und Jugendliche durchgängig 12 - 13 Jahre beschult, stets mit dem Ziel, sie fit für ein selbstständiges Leben zu machen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 41 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1366 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6649, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-32
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Keine Versiegelung der Grünen Lunge - Kalt- und Frischluftschneise für Frankfurt erhaltenOFOB 310.09.2025 · ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2025, OF 932/3 Betreff: Keine Versiegelung der Grünen Lunge - Kalt- und Frischluftschneise für Frankfurt erhalten Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat: (1) Die Grüne Lunge nicht zu bebauen. (2) Die versiegelten Flächen zu entsiegeln bis zur Friedberger Landstraße, einschließlich der 'Wiesen' der Autohändler*innen stadtauswärts vom Schlinkenweg und der alten teils versiegelten Gärtnerei, die vom Kleingartenweg tief in die Grüne Lunge geht. Diese Öffnung an der Friedberger Landstraße verbindet die Grüne Lunge mit der Kaltluftentstehungsfläche des grünen Hauptfriedhofs. Im Dreieck vom Schlingenweg bis zum stadteinwärts liegenden Kleingartenriegel mindestens alle stadteigenen Grundstücke zu entsiegeln. (3) Den Bebauungsplan 880 entsprechend zu überarbeiten und dabei auch die Kleingärten zu sichern. (4) Die Grüne Lunge in allen übergeordneten Plänen, wie dem Flächennutzungsplan zu sichern. (5) Die Grüne Lunge als wertvolle Grünfläche mit ihrer biologischen Vielfalt unter den Schutz der Naturschutzgesetze zu stellen. (6) Alle Grundstücke in der Grünen Lunge für die Stadt Frankfurt zu kaufen. (7) Alle Maßnahmen den Bürger*innen, ebenso wie dem Ortsbeirat zur Diskussion vorzustellen. Begründung: Die Lebensqualität und die Gesundheit der Einwohner*innen auch in Klimakrise zu erhalten. Die Kalt- und Frischluftschneise wirkt der Erhitzung und der Schadstoffbelastung (z. B. Feinstäube durch Autoreifenabrieb) der Stadtteile Bornheim, Nordend und der Frankfurter City entgegen. ÖkoLinX-ARL im OBR 3 (Nordend) Manfred Zieran Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2025, OF 908/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 908/3 wird auf Wunsch von CDU und FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 579 2025 1. Die Vorlage OF 908/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD und Volt (= Enthaltung) zu 2. CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weihnachtsbeleuchtung Baruch-Baschwitz-Platz 2024/2025OFOB 1109.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2025, OF 561/7 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Baruch-Baschwitz-Platz 2024/2025 Der Rödelheimer Vereinsring hat die Weihnachtsbeleuchtung am Baruch-Baschwitz-Platz im Zeitraum von November 2024 bis Januar 2025 organisiert und übernommen. Hierfür sind, insbesondere für Auf- und Abbau der Beleuchtung, Ausgaben in Höhe von EUR 1.613,64 entstanden. Die Rechnungen dazu liegen vor. Vor diesem Hintergrund beschließt der Ortsbeirat, dass dem Rödelheimer Vereinsring die Kosten in Höhe von EUR 1.613,64 aus dem Ortsbeiratsbudget erstattet werden. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 429 2025 Die Vorlage OF 561/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung zur Anschaffung eines DefibrillatorsOIBOB 409.09.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.09.2025, OIB 423 entstanden aus Vorlage: OF 544/4 vom 26.08.2025 Betreff: Unterstützung zur Anschaffung eines Defibrillators Der Ortsbeirat unterstützt den Förderverein der Helmholtzschule mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 2.000 Euro bei der Anschaffung eines Defibrillators. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Ein Defibrillator kann Leben retten. In der näheren Umgebung der Schule befinden sich keine derartigen Einrichtungen, weshalb mit dieser Anschaffung eine Versorgungslücke geschlossen werden kann. Es ist zudem höchst anerkennenswert, dass die Schülerinnen und Schüler sich auf diese Weise mit der Problematik auseinandersetzen. Die Maßnahme wurde am 18.02.2026 mit 2.000 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1811
OIBOB 4Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: Nieder-Erlenbacher KerbOIOB 1309.09.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2025, OI 116 entstanden aus Vorlage: OF 207/13 vom 25.08.2025 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Nieder-Erlenbacher Kerb Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, die Nieder-Erlenbacher Kerb im September 2025 mit einem Betrag in Höhe von bis zu 4.000 Euro aus dem Sondertopf 2025 "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Kerbverein Nieder-Erlenbach e. V überwiesen werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 538 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 17.09.2025
OIOB 13Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Gegebene Zusage endlich umsetzen: Asphaltstreifen Ruhrorter Werft - Weseler Werft zügig bauenOMOB 609.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7357 entstanden aus Vorlage: OF 534/4 vom 19.08.2025 Betreff: Gegebene Zusage endlich umsetzen: Asphaltstreifen Ruhrorter Werft - Weseler Werft zügig bauen Vorgang: OM 6359/20 OBR 4; ST 2090/20; OM 4083/23 OBR 4; ST 1904/23 Der Magistrat wird gebeten, seiner mit Stellungnahme vom 18.09.2023, ST 1904, gegebenen Zusage, einen Asphaltstreifen zum barrierefreien Ausbau der Rampe zwischen Ruhrorter und Weseler Werft zu errichten, endlich Baumaßnahmen folgen zu lassen. Begründung: Wie in der Stellungnahme ST 1904 angegeben, sollte zwischen der Ruhrorter Werft und der Weseler Werft im Sinne der Barrierefreiheit ein Asphaltstreifen errichtet werden. Die Baumaßnahme wurde für das dritte Quartal 2024 angekündigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6359 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2090 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4083 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1904 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2021
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichtenOMOB 409.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7358 entstanden aus Vorlage: OF 535/4 vom 19.08.2025 Betreff: Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Hafenpark eine Boulderwand für die Nutzung durch erwachsene Personen errichtet werden kann. Begründung: Den Ortsbeirat erreichten verschiedene Hinweise durch interessierte Menschen, die sich für die Errichtung einer Boulderwand im Hafenpark einsetzen. Diese Klettersportart hat in der Vergangenheit in kurzer Zeit zahlreiche aktive Anhänger*innen gewonnen, sodass im Hafenpark von einer hohen Nachfrage für ein solches Sportgerät ausgegangen werden kann. Die Kosten werden von aktiven Nutzer:innen mit circa 20.000 Euro für die Wand selbst angegeben. Hinzu kommen die Kosten für das Fundament und die Montage. Verschiedene Personen haben in Aussicht gestellt, sich um die Wartung und Pflege der Wand zu kümmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 02.12.2025, EA 100 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 355 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1415
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wasserspielplatz im HafenparkOMOB 709.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7359 entstanden aus Vorlage: OF 536/4 vom 20.08.2025 Betreff: Wasserspielplatz im Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und an welcher Stelle ein Wasserspielplatz im oder an den Hafenpark angrenzend eingerichtet werden kann. Begründung: Infolge der Einwohnerentwicklung leben viele junge Familien im südlichen Ostend, die diese Einrichtung nutzen würden. Die Maßnahme reiht sich somit in eine bürgernahe Weiterentwicklung des Hafenparks ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1949
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Überdachung des S-BahnAbgangs „Ostendstraße“ vor der UhlandschuleOMOB 409.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7360 entstanden aus Vorlage: OF 537/4 vom 13.07.2025 Betreff: Überdachung des S-Bahn-Abgangs "Ostendstraße" vor der Uhlandschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der S-Bahn-Abgang "Ostendstraße" vor der Uhlandschule mit einer Überdachung versehen werden kann, um Pfützenbildung bei Starkregenereignissen in der B-Ebene zu vermeiden. Begründung: Anwohner berichten, dass bei stärkerem Regen aufgrund des fehlenden Daches über dem Abgang größere Pfützen in der B-Ebene entstehen. Da dies die sichere Benutzung des Abgangs beeinträchtigt und diese Stelle in der Ostendstraße zudem als besonders gefährdet hinsichtlich Überschwemmungen bei Starkregenereignissen angezeigt wird, sollte an dieser Stelle eine bauliche Anpassung erwogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1325
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“OMOB 709.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7361 entstanden aus Vorlage: OF 539/4 vom 26.08.2025 Betreff: Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen "Zobelstraße" und "Ostbahnhof/Sonnemannstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Zobelstraße" und "Ostbahnhof/Sonnemannstraße" zu überprüfen und gegebenenfalls so nachzujustieren, dass die Straßenbahnlinie 11 in beiden Fahrtrichtungen wieder eine funktionierende Vorrangschaltung erhält. Begründung: Konkret geht es um die beiden Ampelanlagen an den Kreuzungen Hanauer Landstraße/Ostendstraße und Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße/Bärenstraße. Nach dem Umbau an der Einmündung Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße scheint die frühere Vorrangschaltung außer Betrieb zu sein. Seither wird die Straßenbahnlinie 11 in beide Richtungen regelmäßig an den Ampeln unnötig aufgehalten und verliert dadurch an Pünktlichkeit und Fahrzeitstabilität. Ziel muss es sein, dass die Straßenbahn künftig wieder ohne planfremdes Halten in diesem Abschnitt verkehren kann. Die Straßenbahnlinie 11 ist eine zentrale Verbindung im Frankfurter Osten und verbindet wichtige Knotenpunkte, wie den Ostbahnhof, mit dem weiteren Stadtgebiet. Eine verlässliche und zügige Fahrtzeit ist entscheidend für ihre Attraktivität und Akzeptanz. Die aktuelle Schaltung führt regelmäßig zu Verzögerungen, obwohl eine Vorrangschaltung technisch und verkehrlich möglich ist und früher auch erfolgreich in Betrieb war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 134 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erwartete Auswirkungen der Baustelleneinrichtung der S-BahnStation am Danziger Platz auf den Verkehr und die angrenzenden Quartiere darlegenOMOB 409.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7362 entstanden aus Vorlage: OF 540/4 vom 13.07.2025 Betreff: Erwartete Auswirkungen der Baustelleneinrichtung der S-Bahn-Station am Danziger Platz auf den Verkehr und die angrenzenden Quartiere darlegen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die ab März zu erwartende Baumaßnahme am Danziger Platz sich nach den vorliegenden Plänen auf den fließenden Verkehr, die Buslinie M32 sowie die angrenzenden Wohngebiete auswirken wird. Begründung: Mit dem Spatenstich zum S-Bahn-Bau am 30. Juni 2025 tritt das Verkehrsprojekt nun in die bauliche Umsetzungsphase, welche sich voraussichtlich bis Ende 2031 hinziehen wird. Mit den Tiefbauarbeiten für den Tunnel und einer neuen S-Bahn-Station am Danziger Platz ist mit einigen verkehrstechnischen Eingriffen und Einschränkungen zu rechnen. Dabei sollte das Wohngebiet zwischen Danziger Platz und Zoo jedoch möglichst nicht durch Umleitungsverkehr längere Zeit belastet werden. Zudem richtet sich der Blick auf die Auswirkungen auf die Ostparkstraße und den Verkehrsfluss in Richtung Riederwald. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 187 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzenOMOB 709.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7363 entstanden aus Vorlage: OF 541/4 vom 11.07.2025 Betreff: Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz in der Dörnigheimer Straße noch eine Kleinkinderschaukel sowie eine Federwippe aufgestellt werden könnten. Dies sollte nach Möglichkeit im östlichen Abschnitt oder durch Erweiterung der bisherigen Fläche hin zur Kesselstädter Straße erfolgen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, das Klettergerät im Sandkasten durch entsprechende Farberneuerung beziehungsweise zumindest einige farbige Akzente wieder ansprechender zu gestalten. Begründung: Das mittlere Ostend zwischen Zoo und Ostendstraße hat wenig Spielplätze. Der Spielplatz in der Dörnigheimer Straße wird seit seiner Sanierung vor über zehn Jahren mehr frequentiert. Für kleinere Kinder ist das Angebot jedoch sehr begrenzt. Nach Rückmeldungen von Anwohnern könnte durch die vorgeschlagenen Ergänzungen die Attraktivität weiter gesteigert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1950
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfenOMOB 709.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7364 entstanden aus Vorlage: OF 543/4 vom 13.07.2025 Betreff: Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Milieuschutzsatzungen turnusgemäß überprüft werden und dabei auch veränderte bauliche Kriterien genutzt werden können, die eine Ausdehnung auf weitere Teile des Ostends ermöglichen. Begründung: Die bisherigen Milieuschutzsatzungen hatten einen starken Fokus auf Gebiete mit einem hohen Anteil an Gebäuden aus der Gründerzeit. Weite Teile des Ostends blieben daher unberücksichtigt. Bei einer turnusgemäßen Überprüfung der Milieuschutzsatzungen sollten zukünftig erweiterte bauliche Kriterien berücksichtigt werden, um Aufwertungsdruck auch in anderen Quartieren stärker in den Blick zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1962
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wiederherstellung der Grünanlage RöderbergwegOMOB 709.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7365 entstanden aus Vorlage: OF 545/4 vom 26.08.2025 Betreff: Wiederherstellung der Grünanlage Röderbergweg Der Magistrat wird gebeten, die denkmalgeschützte Grünanlage am Röderbergweg, oberhalb des Carl-Hesche-Wegs, wieder in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen und von Wildwuchs zu befreien. Begründung: Die Grünanlage macht einen desolaten Eindruck. Invasive Baumarten (Götterbaum) und Wildwuchs haben sich dort verbreitet und (zer)stören das Aussehen der denkmalgeschützten Anlage. Zudem können sich die invasiven Pflanzenarten so ungehindert weiter ausbreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2105
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbindenOMOB 409.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7366 entstanden aus Vorlage: OF 548/4 vom 20.08.2025 Betreff: Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der Halteverbotszone ab der Einmündung aus der Berger Straße in die Eichwaldstraße auf der rechten Seite Poller zwischen Fahrbahn und Gehweg anzubringen. Begründung: Das Halteverbot wird nicht eingehalten und eine Dauerüberwachung durch Ordnungskräfte an dieser Stelle ist nicht möglich. Das hat zur Folge, dass der Gehweg nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann und Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen. Zudem wird ein Durchkommen des fließenden Verkehrs, vor allem von Rettungskräften, erheblich beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 135 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgänger über die Saalburgstraße: Hopp, hoppOMOB 709.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7367 entstanden aus Vorlage: OF 550/4 vom 26.08.2025 Betreff: Fußgänger über die Saalburgstraße: Hopp, hopp Der Magistrat wird gebeten, entweder öffentlich und klar darzulegen, warum die Schaltzeit der Ampel für den Fußverkehr über die Saalburgstraße in Höhe der Berger Straße auf fünf Sekunden verkürzt wurde oder diese Neuregelung zurückzunehmen. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen Nachrichten von Menschen, die die Saalburgstraße in Höhe der Berger Straße regelmäßig queren und festgestellt haben, dass die Fußgängerampel seit einiger Zeit nur mehr fünf Sekunden Grün zeigt. Das reicht bei nicht mehr so Hurtigen nicht mal mehr bis zur ersten Trambahnschiene. Dort sei die Frage erlaubt: Nachlass ordentlich geregelt, mutig weiter oder umkehren? Nicht allen ist die Idee der Räumzeit (Zeit, bis der querende Verkehr Grün bekommt) geläufig. Möglicherweise wurde nicht bedacht, dass an dieser prominenten Stelle am Bornheimer Wochenmarkt sehr schnell ein Thema draus wird, das der Ortsbeirat dann an der Backe hat. Es wäre selbständige Öffentlichkeitsarbeit angebracht, vergleichbar der des Grünflächenamtes, das den Medien wie auch dem Ortsbeirat mitteilt, wenn demnächst irgendwo die Kettensäge zum Einsatz kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 136 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradbügel in der Ilbenstädter StraßeOMOB 709.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7368 entstanden aus Vorlage: OF 551/4 vom 15.08.2025 Betreff: Fahrradbügel in der Ilbenstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Ilbenstädter Straße eine angemessene Anzahl von Fahrradbügeln auf halber Höhe der Straße angebracht werden kann. Begründung: In dieser Straße sind noch keine Fahrradbügel vorhanden, der Bedarf wurde durch Anwohnende aber zum Ausdruck gebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradbügel an der SonnenblumenbäckereiOMOB 409.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7369 entstanden aus Vorlage: OF 552/4 vom 20.08.2025 Betreff: Fahrradbügel an der Sonnenblumenbäckerei Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig der Straße Am Ameisenberg in der Nähe der Bäckerei Fahrradbügel zu installieren. Begründung: An der Bäckerei, die seit Kurzem als Poststation für die Filiale in der Saalburgallee fungiert, gibt es keine Möglichkeit, ein Fahrrad abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 137 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Begrünung einer Mauer im oberen BornheimOMOB 709.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7370 entstanden aus Vorlage: OF 553/4 vom 15.08.2025 Betreff: Begrünung einer Mauer im oberen Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrünung einer Mauer mit Rankpflanzen möglich ist. Die Mauer befindet sich in der kleinen Grünanlage zwischen Kohlbrandstraße 26 und Berger Straße 385. Begründung: Eine Begrünung dieser Mauer würde die Aufenthaltsqualität der kleinen Grünanlage weiter steigern. Anwohnende berichten, dass sie die Anlage als kleine Oase betrachten und sich dort sehr gerne aufhalten. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 186 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schülerbeförderung in der OberstufeOMOB 1309.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7371 entstanden aus Vorlage: OF 208/13 vom 25.08.2025 Betreff: Schülerbeförderung in der Oberstufe Der Magistrat wird gebeten, für eine reibungslose Kostenübernahme der Schülerbeförderung auch in der Oberstufe zu sorgen. Laut § 7 Punkt 4 des Grenzänderungsvertrags zwischen Nieder-Erlenbach und Frankfurt muss die kostenlose Beförderung der Schüler zu den weiterführenden Schulen und nach Hause sichergestellt sein. Begründung: Es ist jedes Jahr das Gleiche. Zu Beginn des neuen Schuljahres bekommen Eltern einen ablehnenden Bescheid über die Refinanzierung der Schülerbetreuungskosten. Diese sind jedoch im Grenzänderungsvertrag sichergestellt und müssen eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1797 Aktenzeichen: 40-1
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumscheiben in Nieder-Erlenbach bepflanzenOMOB 1309.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7372 entstanden aus Vorlage: OF 209/13 vom 25.08.2025 Betreff: Baumscheiben in Nieder-Erlenbach bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, Baumscheiben in Zukunft zu bepflanzen. Dies ist im Hinblick auf das Klima die wasserschonendste Vorgehensweise. Begründung: In der Lochmühlstraße gibt es zwei Baumscheiben, die mit Steinen belegt sind. Durch Sonneneinstrahlung heizen sich die Steine auf, was den Wasserhaushalt der Bäume zusätzlich belastet. Sinnvoller wäre hier eine Bepflanzung mit Bodendeckern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1911 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“OMOB 1309.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7373 entstanden aus Vorlage: OF 211/13 vom 25.08.2025 Betreff: Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Bewohner*innen des Stadtteils bei der Vergabe der neu entstehenden Sozialwohnungen im Neubaugebiet am Riedsteg bevorzugt werden. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein Stadtteil, dessen Bebauung weitgehend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Kleinere Wohnungen sind selten. Für Menschen mit niedrigem Einkommen kann bereits der Tod des Ehepartners, eine Scheidung oder schlicht die Verrentung dazu führen, dass die Wohnung nicht mehr gehalten werden kann. Gerade in solchen Situationen ist es jedoch wichtig, im sozialen Umfeld bleiben zu können. Hinzu kommt: Wer jetzt schon weiß, dass er oder sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnungen in Rente sein wird und die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt, hat aktuell keine Möglichkeit, sich bereits vor der Verrentung auf die Warteliste setzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1903 Aktenzeichen: 64-0
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einstellung von Buslinien während des Ironman FrankfurtOMOB 1309.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7374 entstanden aus Vorlage: OF 213/13 vom 24.08.2025 Betreff: Einstellung von Buslinien während des Ironman Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, die Sperrung des ÖPNV während der Austragung der Sportveranstaltung "Ironman Frankfurt" zukünftig an die tatsächliche Routenführung der Fahrradetappe anzupassen. Begründung: Am Sonntag, den 29.06.2025, fand in Frankfurt am Main der alljährliche Triathlon "Ironman Frankfurt" mit einer Fahrradetappe von 180 Kilometern im Frankfurter Umland statt. Hierfür wurden entsprechende Straßenabschnitte für den Verkehr gesperrt und auch betroffene Buslinien in dieser Zeit teilweise eingestellt. Obwohl die Strecke bereits seit einigen Jahren nicht mehr an Nieder-Erlenbach vorbeiführt, sondern über Bad Vilbel in die Wetterau verläuft, wurde Nieder-Erlenbach an diesem Tag von den Buslinien 25 (Berkersheim) und 29 (Nieder-Eschbach/Nordwestzentrum) in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr nicht angefahren. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Buslinien, die seit Jahren nicht mehr von der Streckenführung betroffen sind, weiterhin unnötig eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1856 Aktenzeichen: 92-1
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Auskunft Mietvertrag Saalbau BornheimVOB 109.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.09.2025, V 1256 entstanden aus Vorlage: OF 547/4 vom 20.08.2025 Betreff: Auskunft Mietvertrag Saalbau Bornheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie lange der Mietvertrag des Restaurants im Saalbau Bornheim läuft und wann eine Neuausschreibung erfolgen wird. Begründung: Von Bürger*innen des Stadtteils wird immer wieder der Wunsch geäußert, dass ein niedrigschwelliges gastronomisches Angebot im Saalbau angeboten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Keine Entmietung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und RotlintstraßeNR08.09.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2025, NR 1361 Betreff: Keine Entmietung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Dies Stadtverordnetenversammlung möchte beschließen: 1.Es findet keine Entmietung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße statt. 2. Sollte eine Entmietung geplant sein ist eine Genehmigung der Stadtverordneten dafür einzuholen. Begründung: Entmieten ist unmenschlich und verursacht Panik und Schlafstörungen bei den Mieterinnen und Mietern. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 26.06.2025, OA 564 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6638, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 92-40
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten!OAOB 208.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.09.2025, OA 572 entstanden aus Vorlage: OF 1172/2 vom 19.08.2025 Betreff: EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten! Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 12.01.2026 und 11.03.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Land Hessen dahin gehend zu verhandeln, dass 1. der Mietvertrag mit dem EXPERIMINTA ScienceCenter, das die Immobilie seit 2011 nutzt, erneut verlängert wird (Kündigung durch das Land Hessen zum 31.12.2026); 2. eine Sanierung des Gebäudes im Bestand seitens des Landes ernsthaft in Erwägung gezogen wird, um dem Museum eine langfristige Perspektive in Bockenheim zu gewähren; 3. dem Museum nach einer Sanierung alle für seine Arbeit benötigten Räume des Hauses durch das Land vermietet werden; 4. im Zeitraum um die Herbstferien 2025 ein Runder Tisch mit relevanten Entscheidungsträger/innen aus Land und Stadt, EXPERIMINTA ScienceCenter und Förderverein einberufen wird, um konkrete Lösungen zu finden. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses mit dem EXPERIMINTA ScienceCenter und einer Sanierung der Immobilie durch das Land zum Zwecke des Fortbestands des Museums die Stadt Frankfurt einen Interimsstandort bspw. auf dem Kulturcampus Bockenheim anbieten kann; 2. ob bei Abschluss eines neuen Mietvertrages für das EXPERIMINTA ScienceCenter eine Zuschusserhöhung möglich ist, um den Fortbetrieb des Museums langfristig zu sichern; 3. ob bei bestehender Verkaufsabsicht des Landes Hessen zur Immobilie Hamburger Allee 22 bis 24 die Stadt ein Angebot zum Erwerb des Gebäudes für das EXPERIMINTA ScienceCenter in Bockenheim machen wird. Begründung: Das Land Hessen hat dem EXPERIMINTA ScienceCenter, Hamburger Allee 22 bis 24, den Mietvertrag mit der Begründung baulichen Sanierungsbedarfs zum Ende des Jahres 2026 gekündigt. Alternativen wurden bisher nicht angeboten. Eine Sanierung des Gebäudes wird seitens des Landes aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit scheinbar nicht angestrebt. Zu befürchten ist daher, dass nach Ende des Mietvertrags ein längerer Leerstand droht bzw. ein Verkauf mit letztlichem Abriss und Neubau zu befürchten ist. Das Gebäude, 1934 gebaut und lange als Landesbehördengebäude genutzt, ist nicht ernsthaft baufällig, wie eine Begehung gezeigt hat. Erforderlich sind einige Sanierungsschritte bezüglich der Außenwände im Untergeschoss und Kellerbereich wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Weitere Sanierungs- und ggf. Umbaumaßnahmen wären zu untersuchen. Optimal wäre aber (wenn möglich) eine Sanierung im laufenden Betrieb, um diesen nicht zu gefährden und damit Besucherzahlen einzubüßen. Das Gebäude ist hinsichtlich der Lage und Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr hervorragend für die aktuelle Nutzung geeignet. Zu wünschen wäre, dass künftig hierfür das ganze Gebäude in Anspruch genommen werden kann und für das Museum als Betreiber finanzierbar bleibt. Derzeit mussten Büros ins Nachbargebäude ausgelagert werden, obwohl die dritte Etage leer steht und die vierte Etage anderweitig vermietet ist bzw. jetzt auch gekündigt wurde. Sowohl das Land Hessen als auch die Stadt Frankfurt müssen ebenso sowie die zahlreichen Fördermitglieder (u. a. Polytechnische Gesellschaft, Physikalischer Verein, Frankfurter Hochschulen) ein Interesse am Erhalt des EXPERIMINTA ScienceCenter haben, da es Kindern und Jugendlichen einen spielerischen Zugang zu Naturwissenschaft und Technik eröffnet. Das ScienceCenter hat jährlich zwischen 120.000 und 130.000 Besucher, insbesondere Schulklassen. Es ist Mitglied im Verband MINTaktiv (https://mintaktiv.de/standorte-unserer-mitglieder/), der einen kreativen Austausch unter deutschsprachigen ScienceCentern ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 572 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkolinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 572 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 572 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um eine Woche) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 24.09.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 572 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 6852, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 § 7293, 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.02.2026 § 484, 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 24.09.2026
OAOB 2Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeOFOB 308.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2025, OF 930/3 Betreff: Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße Vorgang: OM 2826/14 OBR 3; ST 538/14 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, Ob derzeit alle Plätze in der Quartiersgarage Glauburgschule belegt sind. Wie lange die Mietverträge geschlossen werden? Ob die beim Bau der Quartiersgarage festgelegten Kriterien für die Vergabe der Parkplätze (ST 538/2014) eingehalten werden: "Hiernach dürfen die Stellplätze bei entsprechender Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Anmietungsberechtigung nur vergeben werden: 1. an Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. 2. an in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende, wobei diese jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetes Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten dürfen. Die Zahl der Stellplätze für Gewerbetreibende ist auf maximal 10 begrenzt. 3. an CarSharing-Unternehmen. Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden und ist in der Gesamtzahl auf fünf Stellplätze beschränkt. 4. an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glauburgschule. Die Zahl der Stellplätze ist hier auf 5 Stellplätze begrenzt." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.05.2025, OF 884/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2826 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 538 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1279 2025 1. Die Vorlage OF 884/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 930/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 930/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Trinkbrunnen im Nordend endlich umsetzenOFOB 308.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2025, OF 931/3 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend endlich umsetzen Vorgang: EA 115/23; OM 5917/24 OBR 3; ST 2059/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wie ist der Sachstand bzgl. Prüfung der Wiederinbetriebnahme des Trinkbrunnens am Merianplatz (ST 2059/24)? b) Wurden die vom OBR 3 beschlossenen Standorte (OF 498/23) - Glauburgplatz; - Friedberger Platz; - Luisenplatz; - Adolph-von-Holzhausen-Park; - am Hauptfriedhof mittlerweile in die Umsetzungsliste aufgenommen? c) Wann ist mit Realisierung der geforderten Trinkbrunnen zu rechnen? Begründung: Seit Jahren fordert der OBR 3 in seinem dichtbesiedelten, von Aufhitzung in den Sommermonaten stark betroffenen Innenstadtstadtteil mehr Trinkbrunnen. Leider wird immer nur vertröstet, aber es passiert nichts Konkretes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2025, OF 920/3 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.05.2023, EA 115 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5917 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2059 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7468 2025 Auskunftsersuchen V 1280 2025 1. Die Vorlage OF 920/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - EXPERIMINTA ScienceScenter: Ein wichtiges Museum für BockenheimOMOB 208.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7375 entstanden aus Vorlage: OF 1173/2 vom 23.08.2025 Betreff: EXPERIMINTA ScienceScenter: Ein wichtiges Museum für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, mit dem Land Hessen in Kontakt zu treten und um folgende Informationen zu bitten: 1. Warum wurde der Mietvertrag der derzeitig genutzten Liegenschaft an der Hamburger Allee gekündigt? 2. Was soll künftig mit eben dieser Liegenschaft passieren? 3. Wurde die Möglichkeit der Sanierung des Gebäudes geprüft? Ist der Abriss des Gebäudes geplant? Sollte die Entscheidung des Landes final sein, so werden Land und Stadt gebeten, hinsichtlich einer neuen geeigneten Liegenschaft mit dem EXPERIMINTA ScienceScenter in Kontakt zu treten und das Museum bei der Suche und der Anmietung zu unterstützen. Der Ortsbeirat würde die Suche und Auswahl einer geeigneten Liegenschaft gerne begleiten. Begründung: Nach eigener Aussage wurde dem Museum zunächst für Ende des Jahres 2025, nunmehr nachverhandelt zum Jahresende 2026, der Mietvertrag für die derzeitig genutzte Liegenschaft in der Hamburger Allee gekündigt. Vermieter ist das Hessische Finanzministerium. Das EXPERIMINTA ScienceScenter ist nicht nur ein Museum, sondern auch eine wichtige Bildungseinrichtung, insbesondere für Schulen in Frankfurt und Umgebung sowie Ort für Ferien- und Wochenendworkshops. Die Besucherzahlen lagen im Jahr 2024 bei ca. 125.000. Eine Vielzahl von Schulen pflegen enge Kooperationen mit dem Museum und auch für Familien ist es ein Besuchermagnet. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der Förderung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der MINT-Fächer begrüßens- und unterstützenswert. Eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend Fläche für die Exponate sind von zentraler Bedeutung. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Belastung der Umwelt und des Energiebedarfs ist die Sanierung eines Bestandsgebäudes zu prüfen, bevor an Abriss gedacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift „Wir müssen leider draußen bleiben“ und SchweinekopfdarstellungOMOB 1008.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7376 entstanden aus Vorlage: OF 1176/2 vom 13.08.2025 Betreff: System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben" und Schweinekopfdarstellung Der Magistrat wird aufgefordert, 1. umgehend zum Vorfall während des System Change Camps (23.08.2025) im Grüneburgpark Stellung zu nehmen, bei dem ein Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben" und einem Schweinekopf öffentlich gezeigt wurde; 2. darzulegen, ob und in welchem Umfang dieser Vorfall durch die Ordnungsbehörden oder Sicherheitsdienste dokumentiert und strafrechtlich verfolgt wurde; 3. öffentlich klarzustellen, dass antisemitische Symbolik und Hetze - insbesondere mit NS-Bezug - in Frankfurt keinen Platz haben und konsequent verfolgt werden; 4. zu erläutern, welche konkreten Maßnahmen der Magistrat künftig ergreifen wird, um antisemitische Darstellungen in vergleichbaren Kontexten - frühzeitig zu erkennen, - zu unterbinden, - öffentlich sichtbar zu sanktionieren; 5. darzulegen, ob und wie die Jüdische Gemeinde Frankfurt und zivilgesellschaftliche Organisationen gegen Antisemitismus in die Aufarbeitung und Prävention einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat 2 verurteilt den Vorfall beim System Change Camp im Grüneburgpark aufs Schärfste. Ein Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben", kombiniert mit einem Schweinekopf, ist eine eindeutig antisemitische, NS-verharmlosende und volksverhetzende Darstellung. Das öffentliche Zeigen solcher Inhalte auf städtischem Boden ist nicht nur unerträglich, sondern stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen strafbaren Tatbestand dar. Frankfurt steht in besonderer Verantwortung - auch wegen seiner historischen Rolle - jüdisches Leben zu schützen und Antisemitismus entschieden zu bekämpfen. Dass solche Inhalte im öffentlichen Raum gezeigt wurden, ohne unmittelbare Konsequenzen durch die zuständigen Behörden, ist ein ernstzunehmender Vorgang, der vollumfänglich aufgeklärt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 54 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und KonsequenzenOMOB 1008.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7377 entstanden aus Vorlage: OF 1177/2 vom 25.08.2025 Betreff: Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen Der Magistrat wird aufgefordert, - umgehend aufzuarbeiten und zu den antisemitischen Vorfällen im Rahmen des System Change Camps im Grüneburgpark, insbesondere der öffentlichen Verwendung der Parolen "From the river to the sea" sowie "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch", Stellung zu nehmen und darzulegen, welche rechtlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen geprüft oder ergriffen wurden; - zu prüfen, inwieweit die Verwendung dieser und ähnlicher Parolen im öffentlichen Raum - insbesondere im Kontext von Demonstrationen oder Veranstaltungen, die unter städtischer Duldung oder auf öffentlichen Flächen stattfinden - als antisemitische oder demokratiefeindliche Äußerungen einzustufen ist; - darzulegen, wie künftig sichergestellt wird, dass derartige Parolen, die geeignet sind, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, die Jüdische Gemeinde herabzuwürdigen oder als Aufruf zur Vernichtung gedeutet werden können, im öffentlichen Raum nicht unwidersprochen bleiben; - mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und insbesondere mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in einen transparenten Dialog über Konsequenzen und Präventionsmaßnahmen einzutreten; - Maßnahmen zu ergreifen, um antisemitischen Äußerungen im öffentlichen Raum präventiv entgegenzuwirken, etwa durch: - Schulungen für Ordnungsbehörden, - enge Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz, - klare Kriterien für Versammlungsauflagen und Sondernutzung im öffentlichen Raum; - zu klären, ob die im Rahmen der Ortsbesichtigung beobachtete Vermummung zahlreicher Personen mit dem geltenden Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz vereinbar war und ob dieses Verhalten nicht bereits eine Grundlage für ein ordnungsrechtliches Einschreiten oder einen Abbruch des Camps hätte darstellen können; - darzulegen, warum - trotz klar erkennbarer antisemitischer Parolen, Vermummung und Einschüchterungseffekten - die Polizei erst sehr spät in nennenswerter Stärke präsent war und nicht unmittelbar einschritt; - darzulegen, warum das zuständige Ordnungsamt - obwohl es über die Ortsbesichtigung informiert war - beim Termin nicht vertreten war und weshalb es bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung nicht durchgängig vor Ort war, um die Einhaltung von Auflagen, Sicherheits- und Rechtsvorgaben zu überwachen. Begründung: Es besteht öffentliches Interesse. Im Rahmen des System Change Camp kam es zu mehreren klar antisemitisch motivierten Straftaten, welchen - trotz anwesender Sicherheitsbehörden - nicht nachgegangen wurde. So wurden bspw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Ortstermin des Ortsbeirates 2 am 22. August 2025 nicht nur daran gehindert, ungehindert durch den Park zu laufen, sie waren für ca. 20 Minuten den Gesängen von "From the river to the sea" ausgesetzt. Darüber hinaus sahen sie sich einer Vielzahl vermummter Personen gegenüber. Neben dieser Parole wurde auch der eindeutig antisemitische Ausruf "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch" (entspr. Videos liegen einem Ortsbeiratsmitglied vor) lautstark skandiert. Beide Slogans stellen nicht nur eine massive Provokation dar, sondern sind als klare antisemitische Hetze zu werten, die geeignet ist, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen, die Jüdische Gemeinde direkt zu beleidigen und einzuschüchtern. Die gezielte Vermummung zahlreicher Anwesender verstärkte diesen Einschüchterungseffekt auf die Mitglieder des Ortsbeirates und die begleitenden Bürgerinnen und Bürger. Besonders schwer wiegt, dass - trotz dieser offen erkennbaren Verstöße - die Polizei nicht einschritt. Die Präsenz von Einsatzkräften erfolgte erst sehr spät, nach vielen Anrufen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in unzureichender Stärke, sodass für eine erhebliche Zeit der Eindruck entstand, dass antisemitische Hetze, Verstöße gegen das Vermummungsverbot und massive Einschüchterungen im öffentlichen Raum faktisch hingenommen werden. Hinzu kommt, dass beim Ortstermin keine Vertreter des zuständigen Ordnungsamtes anwesend waren, obwohl das Ordnungsamt im Vorfeld über den Termin informiert war. Damit fehlte die für Versammlungen und Sondernutzungen verantwortliche städtische Stelle, die die Einhaltung von Auflagen und rechtlichen Bestimmungen hätte überwachen müssen. Auch dies wirft erhebliche Fragen zur Verantwortlichkeit und zum Umgang der Stadt Frankfurt mit Veranstaltungen dieser Art auf. Es verdeutlicht das hohe Gefährdungspotential solcher Zusammenkünfte und wirft die grundsätzliche Frage auf, ob das in Deutschland geltende Vermummungsverbot im Rahmen von Versammlungen faktisch ausgehebelt wurde und ob hier ein konsequenteres Vorgehen der Stadt - bis hin zu einem Abbruch des Camps - geboten gewesen wäre. In einer Stadt wie Frankfurt mit einer vielfältigen Bevölkerung und einer lebendigen Jüdischen Gemeinde darf antisemitische Rhetorik weder verharmlost noch toleriert werden. Der Magistrat ist aufgefordert, klare Konsequenzen zu ziehen, sich eindeutig zu positionieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Grundwerte zu treffen. Fotos vom Ortstermin am 22.08.25 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner StraßeOMOB 1008.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7378 entstanden aus Vorlage: OF 1185/2 vom 11.08.2025 Betreff: Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. den geplanten Pkw-Abstellplatz vor dem Kinderspielplatz in der Eppsteiner Straße in einen Fahrradabstellplatz umzuwidmen; 2. den geplanten Fahrradabstellplatz vor der Eppsteiner Straße 56 in einen Pkw-Abstellplatz umzuwidmen; 3. Piktogramme (Achtung Kinder) auf die Fahrbahn aufzubringen und 4. im Zuge der Installation zusätzlicher Radbügel im Westend, den Ortsbeirat vorab einzubeziehen. Begründung: Anwohnende Eltern tragen vor, dass ein Pkw-Abstellplatz vor dem Eingang des Spielplatzes die Sicht auf den Spielplatz zu sehr behindert. Sie haben den Wunsch geäußert, dass ein Fahrradparkplatz vor dem Eingang des Kinderspielplatzes (etwas versetzt nach links) eingerichtet wird und nicht, wie geplant, vor der Einfahrt zur Garage (Hausnummer 56), sodass die Besucher*innen des Spielplatzes endlich ihre Fahrräder ordnungsgemäß parken können. Bild vor dem Eingang zum Spielplatz - hier ist geplant, einen Pkw-Abstellplatz auszuweisen. Anwohnende bitten darum, den Pkw-Abstellplatz, der vor dem Eingang zum Spielplatz geplant ist, in einen Fahrradabstellplatz umzuwidmen. Bild vor der Liegenschaft Eppsteiner Straße 56 - hier ist geplant, einen Fahrradabstellplatz auszuweisen. Anwohnende bitten darum, diesen Platz in einen Pkw-Abstellplatz umzuwidmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2116 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entfernung der Gedenkplatte für Hugo ChávezOMOB 208.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7379 entstanden aus Vorlage: OF 1187/2 vom 24.08.2025 Betreff: Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez Vorgang: OM 4881/23 OBR 2; ST 1366/25 Die Gedenkplatte für den ehemaligen venezolanischen Staatspräsidenten Hugo Chávez in der Simon-Bolivar-Anlage wurde der Stellungnahme ST 1366 zufolge 2015 ohne Einbeziehung des Magistrats durch das Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela angebracht und wird seitdem dort geduldet. Eine Genehmigung liegt nicht vor. Die Ehrung seiner Person entspricht in keiner Weise verschiedenen Grundsätzen zur Ehrung von Personen durch die Stadt Frankfurt am Main, unter anderem dem Leitfaden für Straßenbenennungen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Gedenkplatte ersatzlos zu entfernen. Begründung: In der Wissenschaft wird durch den emeritierten Politikwissenschaftler der Universität Caracas, Friedrich Welsch, das Ziel der von Chávez betriebenen Bolivarischen Revolution im Wesentlichen als "die Zerschlagung der bürgerlich-demokratischen Kultur, den Sieg über den Imperialismus durch eine neue Bündnisstruktur und den Aufbau des Bolivarischen Sozialismus durch Volkskommunen als Ausgangszellen der neuen Gesellschaft und des neuen sozialistischen Staates" beschrieben. (https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Chávez#Politik, abgerufen am 18.09.2023). Marxistische Politik führte in Verbindung mit ausuferndem Personenkult zu einer nachhaltigen Schädigung Venezuelas, unter der bis heute der Staat in seiner Gesamtheit sowie ein Großteil des venezolanischen Volkes leiden. Die Ehrung von Hugo Chávez mit einer Gedenkplatte widerspricht in hohem Maße den Wertevorstellungen sowie den Staatsprinzipen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und denen der Verfassung des Landes Hessen. Zudem erscheint es mehr als fragwürdig, dass Gedenkplatten mit einem entsprechenden politisch höchst umstrittenen Hintergrund ohne Genehmigung in der Stadt Frankfurt am Main angebracht werden können und anschließend über zehn Jahre geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4881 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1366 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 143 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellenOMOB 208.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7380 entstanden aus Vorlage: OF 1188/2 vom 24.08.2025 Betreff: Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Schumannstraße Hausnummer 52 an der Ecke zum Beethovenplatz (siehe Foto) im Bereich des abgesenkten Bürgersteigs die Barrierefreiheit für den Fußverkehr durch zum Beispiel den Aufbau von Pollern an dieser Stelle zu gewährleisten und das Falschparken durch Kraftfahrzeuge zu verhindern. Begründung: Den Ortsbeirat erreichte diese Anregung aus der Anwohnerschaft. Insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen wird durch ordnungswidrig parkende Autos an dieser Ecke der Übergang auf die andere Straßenseite der Schumannstraße häufig unnötig erschwert. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 945
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?OMOB 1008.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7381 entstanden aus Vorlage: OF 1196/2 vom 20.08.2025 Betreff: Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt? Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Ortsbeirat den Sachstand des Projekts im Kettenhofweg 130 vorzustellen; 2. durch Verhandlungen mit den Eigentümern dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude Kettenhofweg 130 schnellstmöglich saniert und einer neuen Nutzung zugeführt wird; 3. sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) anzudrohen. Begründung: Bereits im Jahr 2015 erteilte der Magistrat eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Beherbergungsbetrieb. Das Gebäude beschäftigt den Ortsbeirat seit mehr als zehn Jahren. Durch verschiedene Eigentümerwechsel wurde die Fertigstellung des Bauwerks immer wieder verzögert. Um einem weiteren Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes zuvorzukommen, sind dringende Verhandlungen des Magistrats mit den Eigentümern notwendig. Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist der Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots notwendig. Nach § 177 Absatz 1 BauGB ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer . . Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweist, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist". Da das Gebäude seit ca. zehn Jahren eine Baustelle ist, ist ein Eingreifen des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2032 Aktenzeichen: 60-3
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!OMOB 208.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7382 entstanden aus Vorlage: OF 1197/2 vom 12.08.2025 Betreff: Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln! Vorgang: OM 7161/23 OBR 1 Der Ortsbeirat 2 schließt sich hiermit der Anregung OM 7161 des Ortsbeirats 1 an. Der Magistrat wird gebeten, 1. erneut auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und eine Lösung zum Erhalt der historischen Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage zu suchen. Ggf. sollte auf andere Ergebnisse des Architektenwettbewerbs zurückgegriffen werden, die den Erhalt von Kirche und Kirchturm vorsahen; 2. den Erhalt des Gebäudes bauplanungsrechtlich neu festzuschreiben; 3. den (noch nicht abgeschlossenen) Kaufvertrag mit dem Immobilienunternehmen Becken hinsichtlich des Bereichs des Kirchenareals rückabzuwickeln und die Kirche möglichst so freizustellen, dass auch attraktiver Grünraum in diesem hochverdichteten messenahen Areal entsteht. Das Ziel muss sein, auf den Abbruch der erhaltenswerten Bausubstanz der Matthäuskirche zu verzichten und stattdessen zusammen mit dem Regionalverband neue, auch zivilgesellschaftliche Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten (z. B. Kirche als "kühler Ort"). Für Umbau und Umnutzung von kirchlichen Gebäuden gibt es bundesweit hervorragende Beispiele. Begründung: Die Matthäuskirche ist nicht nur für die Menschen im Gallus, sondern auch im Westend ortsbildprägend - auch wenn sie aufgrund von Kriegszerstörung und Nachkriegs-Wiederaufbau leider nicht unter Denkmalschutz steht. Die Kirche an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße ist das einzige noch verbliebene historische Gebäude im Umfeld extremer Hochhausneubauten - neben dem Alten Polizeipräsidium, das unter Denkmalschutz steht und ebenfalls dringend vor dem Verfall zu schützen wäre. Die Matthäuskirche stellt derzeit durch Form und Farbe und insbesondere durch das goldene Kreuz einen wichtigen städtebaulichen Kontrast zu den glatten Neubaubürofassaden dar. Bei einem Abriss ginge auch für die Bewohnerschaft des Westends ein vertrautes Symbol der Nachkriegsmoderne verloren. Anlässlich einer großen Wohnungsbauveranstaltung im Jahr 2018, die in der Matthäuskirche stattfand, hatte sich aus diesem Grund nicht nur die Gemeinde, sondern auch der damalige Planungsdezernent Mike Josef für den Erhalt der Kirche ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich insbesondere ein kirchlicher Immobilienverband nicht mehr auf Abrisse und Neubauten fokussieren sollte, sondern aus Nachhaltigkeitsgründen den Erhalt und die Sanierung kirchlicher Bausubstanz priorisieren sollte. Der Ortsbeirat 1 weist zurecht auf den bei Abriss und Hochhausneubau zu befürchtenden zusätzlichen CO2-Ausstoß, auf extremen Baustellenverkehr inklusive Sondermülldeponierung, auf die extrem starke und klimaschädliche bauliche Verdichtung in Messenähe und die zusätzlichen Tiefgaragenparkplätze hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7161 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1921
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installierenOMOB 208.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016 Antrag vom 22.04.2026, OF 19/2 Aktenzeichen: 91-5
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.