Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
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Bisheriger Verlauf
20.08.2025
08.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IVI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Details im PARLIS OF_1196-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Details im PARLIS OM_7381_202520.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IVI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Details im PARLIS OF_1196-2_202508.09.2025
Anregung Ortsbeirat
Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Details im PARLIS OM_7381_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7381 entstanden aus Vorlage: OF 1196/2 vom 20.08.2025
Betreff: Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Ortsbeirat den Sachstand des Projekts im Kettenhofweg 130 vorzustellen; 2. durch Verhandlungen mit den Eigentümern dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude Kettenhofweg 130 schnellstmöglich saniert und einer neuen Nutzung zugeführt wird; 3. sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) anzudrohen. Begründung:
Bereits im Jahr 2015 erteilte der Magistrat eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Beherbergungsbetrieb. Das Gebäude beschäftigt den Ortsbeirat seit mehr als zehn Jahren. Durch verschiedene Eigentümerwechsel wurde die Fertigstellung des Bauwerks immer wieder verzögert. Um einem weiteren Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes zuvorzukommen, sind dringende Verhandlungen des Magistrats mit den Eigentümern notwendig. Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist der Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots notwendig. Nach § 177 Absatz 1 BauGB ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer . . Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweist, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist". Da das Gebäude seit ca. zehn Jahren eine Baustelle ist, ist ein Eingreifen des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2