Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen
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Zusammenfassung
In dieser Anfrage wird das Thema der angemeldeten Versammlungen in Frankfurter Grünanlagen untersucht, insbesondere im Hinblick auf das "System Change Camp" im Grüneburgpark. Ziel ist es, Informationen über die Zahl der angemeldeten Versammlungen, die verursachten Kosten und die Umweltbelastungen einzuholen, um eine transparente Bewertung durch den Magistrat zu ermöglichen.
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Grüneburgpark — 26 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Verkehrssicherheit bei der Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Gesetzesänderung ab 01.03.202721.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grüneburgpark aufwerten06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentlichen Bücherschrank im Grüneburgpark aufstellen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailFragen an den Magistrat
Fast zwei Wochen lang hat das "System Change Camp" eine als Versammlung angemeldete Veranstaltung im Grüneburgpark abgehalten. Der Grüneburgpark ist ein denkmalgeschützter Park und ein Landschaftsschutzgebiet. Bauzäune um den Versammlungsort mit etwa 50 Zelten herum sollen die Natur schützen. Das Ordnungsamt wies darauf hin, dass das Camp keine Genehmigung benötige, da es sich um eine durch die Versammlungsfreiheit geschützte Versammlung handle, die lediglich angemeldet werden müsse. Entsprechend hätten nur Auflagen hinsichtlich der Lärmbelästigung ausgesprochen werden können.
Die gesamte Infrastruktur für das Camp, so auch die Bauzäune und etwa 20 Toiletten, würden laut FNP vom 16.08.2025 von der Stadt bezahlt. Das Camp sei als Versammlung angemeldet und diese seien laut Ordnungsamt als Wahrnehmung eines Grundrechts kostenlos. Allein die Kosten für die Bauzäune beliefen sich nach Angaben des Grünflächenamts auf einen höheren vierstelligen Betrag. Laut Umweltdezernentin Zapf-Rodríguez habe es Einwände ihres Dezernats gegen das Camp gegeben.
Die Bürgerinitiative Grüneburgpark wird in der FAZ mit folgenden Worten zitiert: "Wir bringen in Erinnerung, dass nach dem J.P.-Morgan-Lauf mit seinen großen Schäden im Grüneburgpark keine große Veranstaltung mehr im Park erlaubt werden sollte. Es sei denn, der zuständige Ortsbeirat 2 stimmt ausdrücklich zu."
Neben Attac Deutschland sollen zum Beispiel auch weitere linksextremistische Gruppen wie "Ende Gelände" an der Veranstaltung teilgenommen haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele mehrtägige Versammlungen in welchen Frankfurter Grünanlagen wurden von 2014 bis 2024 angemeldet und dann auch durchgeführt?
- Welche Kosten haben diese Versammlungen der Stadt Frankfurt jeweils verursacht?
- Zu Frage 2: Aus welchen einzelnen Posten setzen sich diese Kosten zusammen?
- Zu Frage 3: Welche dieser Posten hätte die Stadt Frankfurt ggf. auch den Veranstaltern in Rechnung stellen können?
- Welche Auflagen wurden für diese Versammlungen durch das Ordnungsamt jeweils erteilt?
- Wie hoch waren die Kosten für das oben genannte Camp im Grüneburgpark für die Stadt Frankfurt insgesamt und auf welche einzelnen Posten verteilen sich diese?
- Wurden seitens der Umweltbehörden bzw. der Umweltdezernentin Einwände gegen das Camp vorgebracht, und wenn ja, welche?
- Welche Schäden an der Natur wurden durch das genannte Camp im Grüneburgpark ggf. festgestellt?
- Wie bewertet der Magistrat die Kritik vieler Bürger an dem genannten Camp im Grüneburgpark?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, zukünftig größere oder mehrtägige Versammlungen in Grünanlagen möglichst zu unterbinden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2025Sie sind hierAA 368Angemeldete Versammlungen in GrünanlagenSTVV-Anfrage · AfD
- 28. November 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 435Angemeldete Versammlungen in GrünanlagenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate