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Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung betrifft die Sanierung einer Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim. Der Weg ist in einem schlechten Zustand und dient als wichtige Verbindung für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen. Eine fachgerechte Reparatur wird angeregt, um die Nutzung zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Volkspark Niddatal — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.04.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Zobelstraße" und "Ostbahnhof/Sonnemannstraße" zu überprüfen und gegebenenfalls so nachzujustieren, dass die Straßenbahnlinie 11 in beiden Fahrtrichtungen wieder eine funktionierende Vorrangschaltung erhält.

Begründung

Mit der Anregung OA 563 hat der Ortsbeirat den Ausbau der zentralen Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal zum Allwetter-Radweg beantragt. Mit dem Bericht B 600 wurde dieses Ansinnen aus natur- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Der Ortsbeirat akzeptiert diese Entscheidung. Gleichwohl wird dieser Weg natürlich weiterhin in erheblichem Maße von Radfahrenden und Fußgänger:innen genutzt, was auch absolut sinnvoll ist, da es sich um die kürzeste Verbindung nach Bockenheim handelt. Leider wurde bei der letzten Sanierung ein Teil des Weges nicht sach- und fachgerecht durchgeführt, sodass weite Teile des Weges nur noch aus recht grobem Schotter bestehen. Der Weg hebt sich negativ von den meisten anderen Wegen im Park ab. Dieser Zustand ist für alle Nutzergruppen ein Ärgernis. Aus diesem Grund sollte der wassergebundene Belag baldmöglichst fachgerecht repariert beziehungsweise saniert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2025OFOF 539/4Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. September 2025Sie sind hier
    OMOM 7361Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“
    Direktanregung
  3. 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 134Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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