Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“

Details im PARLIS OF_539-4_2025
09.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“

Details im PARLIS OM_7361_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7361 entstanden aus Vorlage: OF 539/4 vom 26.08.2025

Betreff: Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen "Zobelstraße" und "Ostbahnhof/Sonnemannstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Zobelstraße" und "Ostbahnhof/Sonnemannstraße" zu überprüfen und gegebenenfalls so nachzujustieren, dass die Straßenbahnlinie 11 in beiden Fahrtrichtungen wieder eine funktionierende Vorrangschaltung erhält.

Begründung:

Konkret geht es um die beiden Ampelanlagen an den Kreuzungen Hanauer Landstraße/Ostendstraße und Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße/Bärenstraße. Nach dem Umbau an der Einmündung Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße scheint die frühere Vorrangschaltung außer Betrieb zu sein. Seither wird die Straßenbahnlinie 11 in beide Richtungen regelmäßig an den Ampeln unnötig aufgehalten und verliert dadurch an Pünktlichkeit und Fahrzeitstabilität. Ziel muss es sein, dass die Straßenbahn künftig wieder ohne planfremdes Halten in diesem Abschnitt verkehren kann. Die Straßenbahnlinie 11 ist eine zentrale Verbindung im Frankfurter Osten und verbindet wichtige Knotenpunkte, wie den Ostbahnhof, mit dem weiteren Stadtgebiet. Eine verlässliche und zügige Fahrtzeit ist entscheidend für ihre Attraktivität und Akzeptanz. Die aktuelle Schaltung führt regelmäßig zu Verzögerungen, obwohl eine Vorrangschaltung technisch und verkehrlich möglich ist und früher auch erfolgreich in Betrieb war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4